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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
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               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:              45805, Nachtrag 01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 17 H2


Typ:                         RC A3 707



Inhaber der ABE              Rad-Center Derkum GmbH
und Hersteller:              D-53919 Weilerswist-Derkum




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 D-24932 Flensburg



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Nummer der ABE: 45805, Nachtrag 01


Die Sonderräder 7 J x 17 H2, Typ RC A3 707, dürfen in den im beiliegenden
Nachtragsgutachten beschriebenen Ausführungen nur zur Verwendung mit den in den
Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr. 55048604 genannten Bereifungen unter den
angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen
feilgeboten werden.

Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeug-
papiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz
Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 30.09.2004 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 18.10.2004
Im Auftrag




            (Hunkele)




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 55048604
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  D-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 45805, Nachtrag 01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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