Kraftfahrt-Bundesamt
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ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 46801*03
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ: RC-MatrixT-706
Inhaber der ABE Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
und Hersteller: DE-53919 Weilerswist
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
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Nummer der ABE: 46801*03
Die ABE-Nr. 46801 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ RC-MatrixT-706, in
den Ausführungen:
Nr. Ausführungsbezeichnung Zu- max. Loch- Ein-
Mitten-
der Kennzeichnung Kennzeichnung lässige Abroll- kreis-Ø preß-
loch-Ø
An- auf dem auf dem Radlast umfang in mm / tiefe
in mm
lage Rad Zentrierring in kg in mm Lochzahl in mm
950 2350
1 RC-MatrixT-706 D5 ohne Ring 84,1 130/5 43
930 2400
2 RC-MatrixT-706 K1 ohne Ring 95,5 950 2350 139,7/5 45
3 RC-MatrixT-706 K2 ohne Ring 110,5 1150 2300 139,7/5 5
1100 2400
4 RC-MatrixT-706 J3 ohne Ring 67,1 139,7/6 43
1150 2300
1000 2600
5 RC-MatrixT-706 J2 ohne Ring 110,5 139,7/6 8
1150 2300
1000 2500
6 RC-MatrixT-706 J2 ohne Ring 110,5 139,7/6 20
1150 2300
1000 2400
7 RC-MatrixT-706 N2 ohne Ring 66,1 114,3/6 30
1150 2350
8 RC-MatrixT-706 PV ohne Ring 65,1 950 2400 108/5 39
1100 2400
9 RC-MatrixT-706 J3 ohne Ring 67,1 139,7/6 40
1150 2300
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtrags-
gutachtens Nr. 366-0445-06-MURD/N4 genannten Bereifungen unter den angegebenen
Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten
werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
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Nummer der ABE: 46801*03
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle für
den Kraftfahrzeugverkehr des TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH, TÜV SÜD Gruppe,
Garching, vom 02.09.2008 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 20.10.2008
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0445-06-MURD/N4
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- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.