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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
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               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:              46989*04



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 17 EH2+


Typ:                         SA 807



Inhaber der ABE              Rial Leichtmetallfelgen GmbH
und Hersteller:              DE-67136 Fußgönheim




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch
für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



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Nummer der ABE: 46989*04

Die ABE-Nr. 46989 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 17 EH2+ , Typ SA 807,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55053907 (5. Ausfertigung) vom
22.08.2011 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

4,                   (3. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der
Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 22.08.2011
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 10.10.2011
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55053907 (5. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
23.08.2011