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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49243



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            8,5 J x 19 H2


Typ:                        OXIGIN 18-8519



Inhaber der ABE             AD VIMOTION GmbH
und Hersteller:             DE - 72669 Unterensingen




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49243


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49243

Die ABE-Nr. 49243 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 H2 , Typ OXIGIN 18-8519,
in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55003113 (1.Ausfertigung) vom 04.02.2013
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 04.02.2013
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 14.02.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55003113 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 04.02.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49243

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55003113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 1 von 4

Auftraggeber                  AD Vimotion GmbH
                              Kelterstrasse 40
                              72669 Unterensingen
                              QM-Nr.: 1510211010


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        OXIGIN 18
Typ                           OXIGIN 18-8519
Radgröße                      8,5 J x 19 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
F         OXIGIN 18-8519 F / Ø72.6x63,4           5/108/63,4     45    725     2175       1/2009
F HD      OXIGIN 18-8519 F HD / Ø72.6x63,4
H1        OXIGIN 18-8519 H1 / Ø66,6x57,1          5/112/57,1     35    725     2125       1/2009
H1 HD     OXIGIN 18-8519 H1 HD / Ø66,6x57,1
H1        OXIGIN 18-8519 H1 / Ø66,6x57,1          5/112/57,1     45    725     2175       10/2008
H1 HD     OXIGIN 18-8519 H1 HD / Ø66,6x57,1
H1        OXIGIN 18-8519 H1 / ohne Ring           5/112/66,6     23    725     2175       11/2008
H1 HD     OXIGIN 18-8519 H1 HD / ohne Ring
H1        OXIGIN 18-8519 H1 / ohne Ring           5/112/66,6     35    725     2175       1/2009
H1 HD     OXIGIN 18-8519 H1 HD / ohne Ring
H1        OXIGIN 18-8519 H1 / ohne Ring           5/112/66,6     45    725     2175       1/2009
H1 HD     OXIGIN 18-8519 H1 HD / ohne Ring
J         OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x60,1           5/114,3/60,1   35    725     2175       1/2009
J HD      OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x60,1
J         OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x60,1           5/114,3/60,1   42    725     2175       1/2009
J HD      OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x60,1
J         OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x64,1           5/114,3/64,1   35    725     2175       1/2009
J HD      OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x64,1
J         OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x64,1           5/114,3/64,1   42    725     2175       1/2009
J HD      OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x64,1
J         OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x66,1           5/114,3/66,1   35    725     2175       1/2009
J HD      OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x66,1
J         OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x66,1           5/114,3/66,1   42    725     2175       1/2009
J HD      OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x66,1
J         OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x67,1           5/114,3/67,1   35    725     2175       1/2009
J HD      OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x67,1
J         OXIGIN 18-8519 J / Ø72.6x67,1           5/114,3/67,1   42    725     2175       1/2009
J HD      OXIGIN 18-8519 J HD / Ø72.6x67,1
K2        OXIGIN 18-8519 K2 / ohne Ring           5/120/65,1     40    800     2275       1/2009
K         OXIGIN 18-8519 K / ohne Ring            5/120/72,6     35    725     2175       1/2009
K HD      OXIGIN 18-8519 K HD / ohne Ring




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55003113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 2 von 4

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    49243
Herstellerzeichen             AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung         OXIGIN 18-8519 .. (s.o.)
Radgröße                      8,5 Jx19 H2
Einpreßtiefe                  ET: .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           JAW
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.


Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung


Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/108        215/35R19      45                   725
5/120        215/35R19      35                   725
5/120        215/35R19      40                   800


Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112        285/55R19      45                 775
5/120        285/55R19      40                 800


- Impactprüfung SAE




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55003113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 3 von 4

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 13,25 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bramstedt beim Prüflabor SÜD GmbH ab
November 2012 durchgeführt
Ein entsprechendes Gutachten mit der Nummer 2012-FG-PSA-0118 liegt vor.


Hinweise zum Sonderrad

Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt:
ohne HD, keine Hinterdrehung an der Speichenanbindung
mit HD, mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.


Anlagen

Radzeichnung                      OXIGIN 18-8519                   02.11.2012
                                  mit Änderung vom                 18.12.2012
Prüfbericht Prüflabor SÜD         2012-FG-PSA-0118                 17.12.2012
GmbH
Beschreibung                                                       12.12.2012
Nabenkappenzeichnung              Z06M                             16.01.2008
Zusammenstellung Zubehör          Stand                            16.02.2012
Verwendungen                      Anlagen 01 bis 16


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49243 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55003113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 Jx19 H2 Typ OXIGIN 18-8519
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                  Seite 4 von 4

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 4. Februar 2013




Haasis                                                            00189832.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim