Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48236*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ: 54R6704
Inhaber der ABE RONAL GmbH
und Hersteller: DE-76694 Forst
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
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Nummer der ABE: 48236*01
Die ABE-Nr. 48236 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ 54R6704,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. RA-000667-B0-104 vom 31.05.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
1, 1a, 2, 2a-2b, 3, 3a-3b, 4, 4a, 5, 5a-5e, 6, 6a-6f,
7, 7a-7e, 8, 8a-8b, 9, 9a-9b, 9g, 10, 11, 11a-11b,
12, 12a
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Nord Mobilität GmbH &
Co. KG Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Essen, vom 31.05.2013 festgehaltenen
Angaben.
Flensburg, 11.06.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. RA-000667-B0-104, zur Genehmigung vorgelegt am: 04.06.2013
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Nummer der ABE: 48236*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.