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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49148



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            8 J x 18 H2


Typ:                        BL5 80835



Inhaber der ABE             Borbet GmbH
und Hersteller:             DE-59969 Hallenberg-Hesborn




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49148


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49148

Die ABE-Nr. 49148 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ BL5 80835, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55103512 (1.Ausfertigung) vom 16.05.2013
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 26 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 16.05.2013
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 14.06.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55103512 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 10.06.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49148

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49148 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55103512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ BL5 80835
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     Borbet GmbH
                                 Hauptstraße 5
                                 59969 Hallenberg 3
                                 QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           BL5
Typ                              BL5 80835
Radgröße                         8 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
100           BL5 80835 LK100 / Ø64,0-Ø54,1          5/100/54,1     35    630     2150       11/2012
100           BL5 80835 LK100 / Ø64,0-Ø56,1          5/100/56,1     35    630     2150       11/2012
100           BL5 80835 LK100 / Ø64,0-Ø57,1          5/100/57,1     35    630     2150       11/2012
105A          BL5 80835 LK105A / ohne Ring           5/105/56,6     40    630     2150       11/2012
108           BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø60,1          5/108/60,1     40    740     2150       11/2012
108           BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø60,1          5/108/60,1     50    740     2150       11/2012
108           BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø63,4          5/108/63,4     40    740     2150       11/2012
108           BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø63,4          5/108/63,4     50    740     2150       11/2012
108           BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø65,1          5/108/65,1     40    740     2150       11/2012
108           BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø65,1          5/108/65,1     50    740     2150       11/2012
108           BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø67,1          5/108/67,1     40    740     2150       11/2012
110           BL5 80835 LK110 / Ø72,5-Ø65,1          5/110/65,1     35    740     2150       11/2012
112           BL5 80835 LK112 / Ø72,5-Ø57,1          5/112/57,1     35    740     2150       11/2012
112           BL5 80835 LK112 / Ø72,5-Ø57,1          5/112/57,1     50    740     2150       11/2012
112           BL5 80835 LK112 / Ø72,5-Ø66,6          5/112/66,6     35    740     2150       11/2012
112           BL5 80835 LK112 / Ø72,5-Ø66,6          5/112/66,6     50    740     2150       11/2012
114,3         BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø60,1        5/114,3/60,1   40    740     2150       11/2012
114,3         BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø60,1        5/114,3/60,1   50    740     2150       11/2012
114,3         BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø64,1        5/114,3/64,1   40    740     2150       11/2012
114,3         BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø64,1        5/114,3/64,1   50    740     2150       11/2012
114,3         BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø66,1        5/114,3/66,1   40    740     2150       11/2012
114,3         BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø66,1        5/114,3/66,1   50    740     2150       11/2012
114,3         BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø66,6        5/114,3/66,6   40    740     2150       11/2012
114,3         BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø67,1        5/114,3/67,1   40    740     2150       11/2012
114,3         BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø67,1        5/114,3/67,1   50    740     2150       11/2012
115A          BL5 80835 LK115A / ohne Ring           5/115/70,2     40    740     2150       11/2012

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       49148
Herstellerzeichen                BORBET
Radtyp und Ausführung            BL5 80835 (s.o.)
Radgröße                         8 J x 18 H2
Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
Gießereikennzeichen              CMA
Herstellungsdatum                Monat und Jahr



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49148 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55103512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ BL5 80835
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                     Seite 2 von 3
Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/100         35                   630            2150
5/105         40                   630            2150
5/112         35                   740            2150
5/115         40                   740            2150
5/108         40                   740            2150
5/108         50                   740            2150
5/114,3       50                   740            2150

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/100         205/40R18      35                   630
5/105/56,6    205/40R18      40                   630
5/108         205/40R18      50                   740
5/114,3       205/40R18      50                   740
5/115         205/40R18      40                   740

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108         285/65R18      50                 740

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,565 kg.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49148 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55103512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ BL5 80835
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab November 2012 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Erweiterte Radbeschreibung        -                                06.09.2012
Radbeschreibung/Radzeichnung      BL5 80835 Bl.1/2                 06.09.2012
Radbeschreibung/Radzeichnung      BL5 80835 Bl.2/2                 06.09.2012
Verwendung                        Anlage 1 bis 26

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 16. Mai 2013




Coen                                                                                 00195420.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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