Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49148
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 H2
Typ: BL5 80835
Inhaber der ABE Borbet GmbH
und Hersteller: DE-59969 Hallenberg-Hesborn
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49148
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
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Nummer der ABE: 49148
Die ABE-Nr. 49148 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ BL5 80835, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55103512 (1.Ausfertigung) vom 16.05.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 26 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 16.05.2013
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 14.06.2013
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55103512 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 10.06.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49148
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49148 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55103512 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ BL5 80835
Hersteller Borbet GmbH
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Auftraggeber Borbet GmbH
Hauptstraße 5
59969 Hallenberg 3
QM-Nr. 49020320911
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell BL5
Typ BL5 80835
Radgröße 8 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
100 BL5 80835 LK100 / Ø64,0-Ø54,1 5/100/54,1 35 630 2150 11/2012
100 BL5 80835 LK100 / Ø64,0-Ø56,1 5/100/56,1 35 630 2150 11/2012
100 BL5 80835 LK100 / Ø64,0-Ø57,1 5/100/57,1 35 630 2150 11/2012
105A BL5 80835 LK105A / ohne Ring 5/105/56,6 40 630 2150 11/2012
108 BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø60,1 5/108/60,1 40 740 2150 11/2012
108 BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø60,1 5/108/60,1 50 740 2150 11/2012
108 BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø63,4 5/108/63,4 40 740 2150 11/2012
108 BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø63,4 5/108/63,4 50 740 2150 11/2012
108 BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø65,1 5/108/65,1 40 740 2150 11/2012
108 BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø65,1 5/108/65,1 50 740 2150 11/2012
108 BL5 80835 LK108 / Ø72,5-Ø67,1 5/108/67,1 40 740 2150 11/2012
110 BL5 80835 LK110 / Ø72,5-Ø65,1 5/110/65,1 35 740 2150 11/2012
112 BL5 80835 LK112 / Ø72,5-Ø57,1 5/112/57,1 35 740 2150 11/2012
112 BL5 80835 LK112 / Ø72,5-Ø57,1 5/112/57,1 50 740 2150 11/2012
112 BL5 80835 LK112 / Ø72,5-Ø66,6 5/112/66,6 35 740 2150 11/2012
112 BL5 80835 LK112 / Ø72,5-Ø66,6 5/112/66,6 50 740 2150 11/2012
114,3 BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø60,1 5/114,3/60,1 40 740 2150 11/2012
114,3 BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø60,1 5/114,3/60,1 50 740 2150 11/2012
114,3 BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø64,1 5/114,3/64,1 40 740 2150 11/2012
114,3 BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø64,1 5/114,3/64,1 50 740 2150 11/2012
114,3 BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø66,1 5/114,3/66,1 40 740 2150 11/2012
114,3 BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø66,1 5/114,3/66,1 50 740 2150 11/2012
114,3 BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø66,6 5/114,3/66,6 40 740 2150 11/2012
114,3 BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø67,1 5/114,3/67,1 40 740 2150 11/2012
114,3 BL5 80835 LK114,3 / Ø72,5-Ø67,1 5/114,3/67,1 50 740 2150 11/2012
115A BL5 80835 LK115A / ohne Ring 5/115/70,2 40 740 2150 11/2012
Kennzeichnung
KBA-Nummer 49148
Herstellerzeichen BORBET
Radtyp und Ausführung BL5 80835 (s.o.)
Radgröße 8 J x 18 H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen CMA
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49148 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55103512 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ BL5 80835
Hersteller Borbet GmbH
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Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/100 35 630 2150
5/105 40 630 2150
5/112 35 740 2150
5/115 40 740 2150
5/108 40 740 2150
5/108 50 740 2150
5/114,3 50 740 2150
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/100 205/40R18 35 630
5/105/56,6 205/40R18 40 630
5/108 205/40R18 50 740
5/114,3 205/40R18 50 740
5/115 205/40R18 40 740
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108 285/65R18 50 740
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,565 kg.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49148 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55103512 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ BL5 80835
Hersteller Borbet GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab November 2012 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Erweiterte Radbeschreibung - 06.09.2012
Radbeschreibung/Radzeichnung BL5 80835 Bl.1/2 06.09.2012
Radbeschreibung/Radzeichnung BL5 80835 Bl.2/2 06.09.2012
Verwendung Anlage 1 bis 26
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 16. Mai 2013
Coen 00195420.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim