Kraftfahrt-Bundesamt
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ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47465*03
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 H2
Typ: LU 808
Inhaber der ABE UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
und Hersteller: DE-67098 Bad Dürkheim
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
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Nummer der ABE: 47465*03
Die Firma wurde von
Rial Leichtmetallfelgen GmbH
in
UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
geändert.
Die ABE-Nr. 47465 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ LU 808, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55007409 (4. Ausfertigung) vom
18.03.2014 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
4, 15, 22, 23, (2. Ausfertigung)
1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 20, 21, (3. Ausfertigung)
10, 17, 19, (4. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
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Nummer der ABE: 47465*03
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 18.03.2014
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 09.04.2014
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55007409 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
21.03.2014