Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49187*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 16 H2 Typ: M10 656 Inhaber der ABE UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH und Hersteller: DE-67098 Bad Dürkheim Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49187*01 Die ABE-Nr. 49187 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ M10 656, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55058613 (2. Ausfertigung) vom 23.06.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 2 (1. Ausfertigung) 1 (2. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 23.06.2014 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 08.07.2014 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55058613 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 24.06.2014