Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47014*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 17 EH2+
Typ: E-807
Inhaber der ABE UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
und Hersteller: DE-67098 Bad Dürkheim
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der ABE: 47014*05
Die ABE-Nr. 47014 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 17 EH2+ , Typ E-807,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55078307 (6. Ausfertigung) vom
29.10.2014 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
5 (4. Ausfertigung)
1, 3 (5. Ausfertigung)
2 (6. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 29.10.2014
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 18.11.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55078307 (6. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
29.10.2014