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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
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               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:             47100*02



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 17 H2


Typ:                        PL707



Inhaber der ABE             UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
und Hersteller:             DE-67098 Bad Dürkheim




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 47100


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
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                                  DE-24932 Flensburg



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Nummer der ABE: 47100*02

Die Firmenbezeichnung hat sich von

Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

in

UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

geändert.

Die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ PL707, dürfen nur zur Verwendung mit den in der Anlage
des Gutachtens Nr. 55029014 (1. Ausfertigung) vom 09.04.2014 genannten Bereifungen
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen
Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.


Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 09.04.2014
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
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                                  DE-24932 Flensburg



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 Nummer der ABE: 47100*02

 Flensburg, 23.04.2014
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55029014 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 09.04.2014
						
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