Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50499
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7,5 J x 17 H2
Typ: KL-196
Inhaber der ABE AUTO IMAGEN SL
und Hersteller: ES-28669 Madrid
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50499
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 50499
Die ABE-Nr. 50499 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 17 H2 , Typ KL-196, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0101-15-MURD vom 10.08.2015 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 10.08.2015 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 28.08.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0101-15-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 11.08.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 50499
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINER ABE
366-0101-15-MURD
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.
28669 Boadilla del Monte, Madrid
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ: KL196
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE verliert seine Gültigkeit,
wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen
Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Dieses Gutachten stellt einen Entwurf dar. Dieses Gutachten darf weder als allgemeine Betriebserlaubnis oder
als Teilegutachten noch als Prüfbericht anerkannt werden.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
00 57,1 Kl 196 ohne 100/5 57,1 35 750 2288 09/13
09 60,1 KL 196 Ø67,1 Ø60,1 108/5 60,1 45 750 2288 09/13
09 63,4 KL 196 Ø67,1 Ø63.4 108/5 63,4 45 750 2288 09/13
09 65,1 KL 196 Ø67,1 Ø65.1 108/5 65,1 45 750 2288 09/13
09 67,1 KL 196 ohne 108/5 67,1 45 750 2288 09/13
06 65,1 KL 196 ohne 110/5 65,1 40 750 2288 09/13
02 57,1 Kl 196 Ø66,6 Ø57,1 112/5 57,1 35 750 2288 09/13
08 57,1 KL 196 Ø66,6 Ø57,1 112/5 57,1 45 750 2288 09/13
02 66,6 Kl 196 ohne 112/5 66,6 35 750 2288 09/13
08 66,6 KL 196 ohne 112/5 66,6 45 750 2288 09/13
04 56,5 Kl 196 Ø67,1 Ø56,5 114,3/5 56,5 38 750 2288 09/13
04 60,1 KL 196 Ø67,1 Ø60,1 114,3/5 60,1 38 750 2288 09/13
10 60,1 KL 196 Ø67,1 Ø60,1 114,3/5 60,1 45 750 2288 09/13
04 64,1 Kl 196 Ø67,1 Ø64,1 114,3/5 64,1 38 750 2288 09/13
10 64,1 Kl 196 Ø67,1 Ø64,1 114,3/5 64,1 45 750 2288 09/13
05 66,1 Kl 196 ohne 114,3/5 66,1 40 750 2288 09/13
04 67,1 Kl 196 ohne 114,3/5 67,1 38 750 2288 09/13
10 67,1 KL 196 ohne 114,3/5 67,1 45 750 2288 09/13
07 70,2 KL 196 ohne 115/5 70,2 40 750 2288 09/13
03 67,1 KL 196 Ø72.6 Ø67,1 120/5 67,1 35 750 2288 09/13
11 67,1 KL 196 Ø72.6 Ø67,1 120/5 67,1 40 750 2288 09/13
03 72,6 KL 196 ohne 120/5 72,6 35 750 2288 09/13
11 72,6 KL 196 ohne 120/5 72,6 40 750 2288 09/13
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : AUTO IMAGEN S.L.
28669 Boadilla del Monte, Madrid
Hersteller : AUTO IMAGEN S.L.
:
: 28669 Boadilla del Monte, Madrid
Handelsmarke : SKAD
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 16,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 03 67,1:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : SKAD
Radtyp : -- : KL196
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen : KBA ..... : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 09.13
Herkunftsmerkmal : -- : RUSSIA
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0101-15-MURD-TB der TÜV SÜD Auto Service GmbH vom
10.08.2015.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 00 57,1 35 10.08.2015 liegt bei
2 RENAULT 09 60,1 45 10.08.2015 liegt bei
3 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), 09 63,4 45 10.08.2015 liegt bei
VOLVO
4 PEUGEOT, VOLVO 09 65,1 45 10.08.2015 liegt bei
5 VOLVO 09 67,1 45 10.08.2015 liegt bei
6 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, 06 65,1 40 10.08.2015 liegt bei
SAAB
7 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 02 57,1 35 10.08.2015 liegt bei
8 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, 08 57,1 45 10.08.2015 liegt bei
VOLKSWAGEN
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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9 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 02 66,6 35 10.08.2015 liegt bei
DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
10 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 08 66,6 45 10.08.2015 liegt bei
DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
11 DAEWOO MOTOR CO. LTD, 04 56,5 38 10.08.2015 liegt bei
DAEWOO-FSO Motor Sp. z
o.o.
12 SUZUKI, TOYOTA 04 60,1 38 10.08.2015 liegt bei
13 SUZUKI, TOYOTA 10 60,1 45 10.08.2015 liegt bei
14 HONDA, ROVER 04 64,1 38 10.08.2015 liegt bei
15 HONDA 10 64,1 45 10.08.2015 liegt bei
16 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 05 66,1 40 10.08.2015 liegt bei
Nissan International S. A.,
RENAULT
17 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, 04 67,1 38 10.08.2015 liegt bei
FORD, FORD MOTOR,
HYUNDAI, Hyundai Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
PEUGEOT
18 CITROEN, HYUNDAI, 10 67,1 45 10.08.2015 liegt bei
Hyundai Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
PEUGEOT
19 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), 07 70,2 40 10.08.2015 liegt bei
OPEL, OPEL / VAUXHALL
20 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB 03 67,1 35 10.08.2015 liegt bei
21 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB 11 67,1 40 10.08.2015 liegt bei
22 BMW, BMW AG 03 72,6 35 10.08.2015 liegt bei
23 BMW AG 11 72,6 40 10.08.2015 liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung
Schulz
Sachverständiger
München, 10.08.2015
SZ
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Ausführung Zentrierring-Zeichnungs Datum Änderung / Datum
-Nr.
02 57,1 APC 06.00.00 21.06.2012
04 60,1 APC 06.00.00 21.06.2012
04 64,1 APC 06.00.00 21.06.2012
08 57,1 APC 06.00.00 21.06.2012
09 60,1 APC 06.00.00 21.06.2012
09 63,4 APC 06.00.00 21.06.2012
09 65,1 APC 06.00.00 21.06.2012
11 67,1 AP 726-xxx 24.02.2012
Bezeichnung Zeichnungs-Nr. Datum Änderung Datum
Mutter M12x1,25 DV2LE 30.03.2005
Mutter M12x1,5 DV6LE 16.03.2005
Mutter M12x1,5 D1 21.05.2009 05.06.2003
Nabenkappe APC 014.00.00 21.06.2012
Radbeschreibung Kl-196 10.07.2015
Radschraube M12x1,25x28 C17B28 14.10.2002
Radschraube M12x1,5 C17A28 21.06.1996 09.05.2011
Radschraube M14x1,5 C17D30 29.05.1998 03 04.05.2011
Radschraube M14x1,5 B42 01.05.1998 04 11.05.2010
Radzeichnung KL 459132 -196 14.01.2013
Technischer Bericht 366-0101-15-MURD-TB 10.08.2015
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
00 57,1 Kl 196 ohne 57,1 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8X e1*2007/46*0414*.. 63 - 141 205/40R17 84W 2-türig; 4-türig;
205/45R17 84W Frontantrieb;
215/40R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R17 86 12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8Z e1*2001/116*0131*.., 55 - 81 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0131*.. 24M; 367 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 916
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17 89 11A; 24M; 367 nur bis
e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 11A; 24M; 367 e1*98/14*0042*13;
225/45R17 90 VEF; 11A Allradantrieb;
235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; Frontantrieb;
21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 66A; 684 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B; 73C; 74A
22B; 24D; 24J; 367;
66A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 205/50R17 89 11A; 21B; 22F; 24J; ab e1*98/14*0042*14;
24M; 367 Allradantrieb;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 71K; 721;
21B; 22F; 24D; 24J; 73C; 74A
367; 66A; 684
235/40R17 90 Allradantrieb; 11A; 21B;
22F; 24D; 24J; 367;
66A
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8N e1*2001/116*0089*.., 132 - 140 215/45R17 87 51J Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*.., Allradantrieb;
e1*98/14*0089*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 215/45R17 87 51J Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*.., Frontantrieb;
e1*98/14*0089*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 195/40R17 81 5DV Kombi; Frontantrieb;
44 - 110 195/45R17 85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/40R17 84 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R17 84 729; 73C; 74A
215/35R17 83 11A; 245
215/40R17 87 11A; 245
225/35R17 82 11A; 21P; 22I; 24J; 248
225/35R17 86 11A; 21P; 22I; 24J; 248
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA; Nicht Fz mit
6JN e9*2007/46*0001*.. 51J "SeatSport"Bremse;
215/40R17 83 11A; 24J; 24M Schrägheck;
225/35R17 82 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 110 205/40R17 84 11A; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
44 - 132 215/40R17 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74A
215/40R17 87 11A; 24J; 24M
225/35R17 86 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 21B; 24J; 24M; IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*.. 5DA Nicht
Fz mit
44 - 132 205/40R17 84 11A; 21B; 24J; 24M "SeatSport"Bremse;
215/35R17 83W 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 916
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89 11A; 22B; 24J; 24M; Limousine;
e9*98/14*0026*.. 367 Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 VEF; 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C; 73C; 74A
24D; 367; 66A; 684
1M e9*98/14*0026*.. 154 - 165 225/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; Limousine;
51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 92 195/40R17 81 11A; 26P; 5DV ab
195/45R17 85 11A; 26P e11*2007/46*0251*01;
205/40R17 84 11A; 245; 248; 26P; Limousine;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
215/35R17 83 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A
27H
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26B;
27H
225/35R17 82 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
225/40R17 86 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 11A; 24D; 24J Schrägheck;
37 - 96 205/40R17 84 11A; 24D; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 11A; 24J; 24M Kombi; Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 195/40R17 81 11A; 22H; 24J; 24M; Frontantrieb;
5DV; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
5DA 73C; 74A
205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M
215/35R17 83 11A; 22F; 24D; 24J;
5DW
215/40R17 83 11A; 22F; 24D; 24J;
5DW
225/35R17 82 11A; 22F; 24C; 24D;
5DK
225/35R17 86 11A; 22F; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 92 195/40R17 81 11A; 26P; 5DV ab
195/45R17 85 11A; 26P e11*2007/46*0250*01;
205/40R17 84 11A; 245; 248; 26P; RAPID SPACEBACK;
27H Limousine;
205/45R17 84 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 83 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 73C; 74A
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26B;
27H
225/35R17 82 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
225/40R17 86 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/40R17 81 11A; 22H; 24J; 24M; Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*.. 5DV; 51J Nicht Scout;
205/40R17 80 11A; 22H; 24J; 24M; Frontantrieb;
5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
205/40R17 84 11A; 22H; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/35R17 83 11A; 22F; 24D; 24J; 73C; 74A
5DW
215/40R17 83 11A; 22F; 24D; 24J;
5DW
225/35R17 82 11A; 22F; 24C; 24D;
5DK
225/35R17 86 11A; 22F; 24C; 24D
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81 11A; 24J; 24M; 5DV; Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*.. 51J Kombi; bis
215/35R17 83 11A; 22M; 22P; 24D; e11*2007/46*0013*19;
24J bis
215/40R17 83 11A; 22M; 22P; 24D; e11*2001/116*0291*42;
24J Frontantrieb;
44 - 132 205/40R17 84 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 83W 11A; 22M; 22P; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
24J 729; 73C; 74A
215/40R17 83W 11A; 22M; 22P; 24D;
24J
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 205/40R17 80 11A; 24D; 24J; 5DA Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*..
215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J e11*2007/46*0013*19;
215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J bis
225/35R17 82 11A; 22H; 24C; 24D; e11*2001/116*0291*42;
5DK Frontantrieb;
44 - 132 205/40R17 84 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J 73C; 74A
225/35R17 86 11A; 22H; 24C; 24D
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81 11A; 24J; 24M; 5DV; Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*.. 51J e11*2007/46*0013*19;
205/40R17 80 11A; 24D; 24J; 5DA bis
215/35R17 83 11A; 22H; 24D; 24J e11*2001/116*0291*42;
215/40R17 83 11A; 22H; 24D; 24J Frontantrieb;
225/35R17 82 11A; 22H; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
5DK 12A; 51A; 71K; 721;
44 - 132 205/40R17 84 11A; 24D; 24J 73C; 74A
215/35R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J
215/40R17 83W 11A; 22H; 24D; 24J
225/35R17 86 11A; 22H; 24C; 24D
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 205/40R17 84 11A; 24M Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*..
215/35R17 83 11A; 22I; 24J; 24M; Frontantrieb;
5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 22I; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
5DW 729; 73C; 74A
215/40R17 87 11A; 22I; 24J; 24M
225/35R17 86 11A; 22I; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
44 - 132 205/50R17 89 11A; 22F; 24J; 24M Fz; Kombi; Limousine;
215/45R17 87W 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 35 I; 53 I
120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 205/40R17 80 11A; 22P; 24J; 24M nicht FOX Cross;
215/35R17 79 11A; 22I; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/35R17 82 11A; 22B; 22Q; 24C; 73C; 74A
24D
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 177 205/50R17 11A; 24J; 24M; 51G Nur Golf R32;
e1*98/14*0071*.. 225/45R17 11A; 22F; 24J; 24M;Allradantrieb;
51G 10B; 10N; 11B; 11G;
235/40R17 90 11A; 22F; 24C; 24D;11H; 12A; 51A; 71K;
367; 66A 721; 73C; 74A
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 11A; 24D; 24J BORA(Limousine);
GOLF
e1*96/79*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24D; 24J VARIANT; BORA
VARIANT;
e1*98/14*0071*.. 235/40R17-90 Frontantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb;
24C; 24D; 367; 66A; Frontantrieb;
684 10B; 11B; 11G; 11H;
50 - 150 205/50R17-89 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 22F; 24D; 24J 73C; 74A
66 - 150 235/40R17-90 Allradantrieb; 11A; 22F;
24C; 24D; 367; 66A
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87 11A; 24J; 24M GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*.., 235/40R17-90 Frontantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. 24C; 24D; 367; 66A; Frontantrieb;
684 10B; 11B; 11G; 11H;
50 - 150 205/50R17-89 11A; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M 73C; 74A
66 - 150 235/40R17-90 Allradantrieb; 11A; 22F;
24C; 24D; 367; 66A
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*.., 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0106*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A
24D
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 367; 66A; 684
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Cabrio;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 73C; 74A
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 367; 66A; 684
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 205/40R17 84 11A; 21N; 21P; 248 Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; Schrägheck;
24J; 244; 5DK Frontantrieb;
44 - 162 215/40R17 87 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 73C; 74A
24J; 244
132 - 162 205/40R17 84 11A; 21N; 21P; 248;
52J
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 205/40R17 84 11A; 21N; 21P; 22I Nur CrossPolo;
215/40R17 87 11A; 21B; 21N; 22H; Schrägheck;
22I Frontantrieb;
225/35R17 82 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22I; 5DK 12A; 51A; 71K; 721;
225/35R17 86 11A; 21B; 21N; 22H; 73C; 74A
22I
Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 I E664/1 85 - 118 205/40R17 11A; 22B; 24M; 631 nur FAHRWERK II
215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; lt.ABE;
24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
140 205/40R17 11A; 22B; 24M; 637 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74A
24J; 54A; 631
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
35 I E657/1 81 - 128 215/40R17 VD1 ab Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; nur Polo GTI "Cup
24M Edition";
215/35R17 83 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/40R17 51G Polo-Fun; Polo-Cross;
225/35R17 82 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; SC4
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; nicht Polo-Fun; nicht
e1*98/14*0174*.. 24M; 5DA Polo-Cross;
215/35R17 83 11A; 22B; 24D; 24J Stufenheck;
40 - 110 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 83W 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Gutachten 366-0101-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VD1) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm
ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
09 60,1 KL 196 Ø67,1 Ø60,1 60,1 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JM; G; J; M
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : K; J
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : G; K
110 Nm für Typ : J; M
130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e2*98/14*0265*.. 85 - 177 225/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G e2*98/14*0206*.. 66 - 103 215/45R17 87W 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 152 215/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 11A; 24J; 24M; 51G 729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e2*98/14*0272*.. 110 205/50R17 89 Kombi (Grandtour);
215/45R17 87W Cabrio; Stufenheck;
225/45R17 90 Steilheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e2*2001/116*0274*.. 83 - 110 205/55R17 51G kurzer Radstand;
langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT VELSATIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e2*98/14D0263*.., 83 - 177 225/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0263*.. 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
J e2*98/14D0263*.., 83 - 127 225/55R17 51G nur Fz. mit 4-
e2*98/14*0263*.. Zylindermotor;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
09 63,4 KL 196 Ø67,1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DYB; BA7; DM2; PJ2; PT2; B4Y; DA3; BWY; B5Y; DYB-LPG;
PU2; DXA; DB3; PH2
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
130 Nm für Typ : DXA
135 Nm für Typ : DA3 erhöhtes Anzugsmoment; DB3 erhöhtes
Anzugsmoment; DM2 erhöhtes Anzugsmoment; DYB erhöhtes
Anzugsmoment; DYB-LPG erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : BA7
160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 135 Nm; Schrägheck;
225/45R17 90 FGQ; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/50R17 89 52J erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 52J 135 Nm; Nur Ford
225/45R17 90 52J Focus ST; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Z
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87W 135 Nm; Kombi;
225/45R17 90 FGQ; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/50R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 88 5EN 135 Nm; Ford Focus
225/45R17 91 FGP; 11A Coupe-Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 135 Nm; Stufenheck;
225/45R17 90 FGQ; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 136 215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 135 Nm; Kombi;
235/45R17 94 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76S; 83L
Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 136 215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 135 Nm; Kombi;
235/45R17 94 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76S; 83L
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/50R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 135 Nm; Nur C-MAX;
225/45R17 90 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/55R17 99 124 erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R17 99 11A; 12A; 24J 135 Nm; Nur Kuga bis
245/55R17 102 11A; 12A; 24J Modeljahr 2012;
255/50R17 101 11A; 12A; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
76S
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/60R17 96 12I; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 97 12I; 51J 135 Nm; Nur Kuga ab
225/60R17 99 124; 51J Modeljahr 2013;
235/55R17 99 12I Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 91 51J bis
215/45R17 91 51J e13*2001/116*0249*25;
74 - 107 215/50R17 91 51J Kombi; Frontantrieb;
225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 176 215/50R17 95 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91Y 51J 73C; 74A; 74H; 74P;
235/45R17 94 76S
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 89W 5FM; 51J bis
215/45R17 91 51J e13*2001/116*0249*25;
74 - 107 215/50R17 91 11A; 24M; 51J Stufenheck;
225/45R17 91 51J Schrägheck;
74 - 176 215/50R17 95 11A; 24M; 51J Frontantrieb;
225/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76S
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 125 205/50R17 89W 5FM Frontantrieb;
66 - 150 205/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90W 11A; 24J 73C; 74A; 74H; 74P
81 - 125 215/45R17 87W 5ET
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 107 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y e1*98/14*0155*.. 66 - 125 205/50R17 89 5FM 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87W 5ET 73C; 74A; 74H; 74P
66 - 150 205/50R17 89W 5FM
215/45R17 91
225/45R17 90 11A; 24J; 24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 5HA Pkw geschlossen; Lkw
PT2 L071 225/45R17 90 11A; 24D; 5GA geschl.Kasten (Serie);
225/45R17 94 11A; 24D; 5HI Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
744; 75I
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 225/50R17 FGT; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R17 94W FGT; 5HI 160 Nm; Ford S-MAX;
225/50R17 94Y FGT; 5HI Ford Galaxy; bis
225/50R17 98 FGT e13*2001/116*0185*23;
235/45R17 94W 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94Y 5HI 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 97 73C; 74A; 74H; 74P;
235/50R17 96 FGT; 11A; 24M 740; 76S
245/45R17 95W FGT
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/50R17 95 Nur Grand C-MAX;
MPV;
225/45R17 94 Frontantrieb;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 92 205/50R17 93 51J 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76S
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/50R17 89W 51J Nur C-MAX; MPV;
215/45R17 91 Frontantrieb;
215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 5HA bis
PT2 e1*2007/46*0271*.. 225/45R17 90 11A; 24D; 5GA e1*2007/46*0272*03;
PU2 e1*2007/46*0272*.., 225/45R17 94 11A; 24D; 5HI bis
L072 e1*2001/116*0207*15;
Pkw geschlossen; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
744; 75I
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment
128 Nm für Typ : CCX
135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/45R17 93 11A; 21B ab e11*98/14*0115*06;
147 - 219 235/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74A; 74H; 74P;
24J; 24M; 51G 76S
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 202 235/50R17 96 12Q erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R17 12T; 51G 165 Nm;
245/50R17 99 12A Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76S; 82U
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 235/55R17 99 erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R17 99 135 Nm; nur bis
255/50R17 101 e11*2001/116*0217*04;
Heckantrieb;
Luftfederung; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76S
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 115 205/50R17 51G; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
96 - 170 225/45R17 51G 120 Nm; Limousine;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 740
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 115 205/50R17 51G; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
96 - 170 225/45R17 51G 120 Nm; Kombi;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 740
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/60R17 102 erhöhtes
Anzugsmoment
235/65R17 104 160 Nm; Allradantrieb;
245/65R17 107 11A; 24J Frontantrieb;
255/60R17 106 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76S
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/60R17 99 erhöhtes
Anzugsmoment
225/65R17 102 160 Nm; Kombi; Coupe;
235/60R17 102 2-türig; 4-türig;
235/65R17 104 Allradantrieb;
245/55R17 102 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M; M-2D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D; D-N2D; F; B; D-2D; A; B-2D; A-2D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO C30
215/45R17 87Y 5ET (Coupe); Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76S
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 100 - 169 215/50R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 120 Nm; VOLVO C70
235/45R17 51G (Cabrio);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76S
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO C30
215/45R17 87Y 5ET (Coupe); Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76S
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 124 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 187 205/50R17 89W 124 120 Nm; VOLVO V40
205/55R17 91 124 CrossCountry;
215/50R17 91 12A Allradantrieb;
215/55R17 94 12A Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A 51A; 71K; 721; 73C;
235/50R17 96 11A; 12A; 22P; 24J; 74A; 74H; 74P; 740;
248; 26P 76S
245/45R17 95 11A; 12A; 245
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 187 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO V40;
215/45R17 91W Frontantrieb;
215/50R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 73C; 74A; 74H; 74P;
740; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 5ET erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO S40,
215/45R17 91 V50; Kombi; Limousine;
225/45R17 90 Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95 12I erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 94 12A 170 Nm; nicht S60
225/50R17 94 11A; 12A; 21P; 22I; Cross Country; nicht
54A V60 Cross Country;
235/45R17 94 12A Kombi; Stufenheck;
245/45R17 95 11A; 12A; 21P; 22I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76S
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 225/50R17 94W erhöhtes
Anzugsmoment
A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/45R17 94W 170 Nm; Allradantrieb;
80 - 210 245/45R17 95 Frontantrieb;
80 - 232 225/50R17 94Y 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 98 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94Y 73C; 74A; 74H; 74P;
245/45R17 95Y 740; 76S
245/45R17 99
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17 94 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/45R17 94 170 Nm; VOLVO V70;
245/45R17 95 11A; 22I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97 51J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 225/60R17 99 51J 170 Nm; VOLVO XC70;
235/55R17 99 Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76S
Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/60R17 102 erhöhtes
Anzugsmoment
D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/65R17 104 170 Nm; Allradantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. 245/65R17 107 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
255/60R17 106 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1065kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
an der Vorderachse nicht zulässig!
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
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FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*..
Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 350 VA
26P x = 320 y = 300 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 370 y = 350 15 VA
26N x = 370 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 300 15 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
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Fahrzeughersteller : PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
09 65,1 KL 196 Ø67,1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 120 215/55R17 94 12T erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R17 94 12A 130 Nm; Nicht 508 RXH
82 - 150 215/55R17 98 12T (Allroad); Kombi;
225/50R17 98 12A Limousine;
225/55R17 97W 12A Frontantrieb;
235/50R17 96W 11A; 12A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95W 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
76S
8 e2*2007/46*0080*.. 120 225/50R17 94 12N erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 12N; 51G 130 Nm; Nur 508 RXH
235/50R17 96 12A (Allroad);
235/55R17 99 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 12A 51A; 573; 71K; 721;
245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 27I 729; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; 76S
255/50R17 101 11A; 12A; 248; 26P; 27I
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
Anzugsmoment
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e9*98/14*0044*.. 225/45R17 90 VEM; 11A 170 Nm; Allradantrieb;
R e9*2001/116*0036*.., Frontantrieb;
e9*98/14*0036*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 740; VEZ
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17 11A; 22I; 51G nicht gepanzerte Fz;
e9*98/14*0043*.. 235/45R17-93 Allradantrieb;
KV e1*KS*0007*.. Frontantrieb;
T e9*2001/116P0028*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*2001/116*0028*.., 12A; 51A; 573; 71K;
e9*96/79*0028*.., 721; 73C; 74A; 74H;
e9*98/14P0028*.., 74P; VEZ
e9*98/14*0028*..
Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93 nicht Cross Country;
e4*98/14*0061*.. 225/45R17 51G Allradantrieb;
JV e1*KS*0006*.. 225/50R17 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb;
S e4*2001/116*0040*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0040*.. 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 366-0101-15-MURD
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: 8
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0080*..
Handelsbez.: 508
Variante(n): Nur 508 RXH (Allroad)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 360 y = 410 VA
26P x = 310 y = 360 VA
27B y = 310 y = 420 HA
27I x = 260 y = 370 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 360 y = 410 11 VA
26N x = 360 y = 410 8 VA
27H x = 310 y = 420 7 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
09 67,1 KL 196 ohne 67,1 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: VOLVO XC90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C e9*2001/116*0046*.. 120 - 232 235/65R17 51G Geländefahrzeug;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M; 54A Allradantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
06 65,1 KL 196 ohne 65,1 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 334; 940
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 194
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J Schrägheck 4-türig;
215/45R17 91 51J Frontantrieb;
77 - 177 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 12A; 51J Alfa Brera (Coupe);
215/55R17 94W 12A; 51J Alfa Spider (Cabrio);
225/45R17 94W 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 12T; 51G 51A; 573; 71K; 721;
235/45R17 94W 12A 73C; 74A; 74H; 76U;
FGC
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 12N Alfa 159 Sportwagon
215/50R17 91 12A (Kombi);
225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 136 215/50R17 91W 12A 51A; 573; 71K; 721;
215/55R17 94 12A 73C; 74A; 74H; 76U;
225/45R17 91W 12A FGC
225/50R17 12T; 51G
235/45R17 94 12A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 12N Alfa 159 (Limousine);
215/50R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A 51A; 573; 71K; 721;
85 - 136 215/50R17 91W 12A 73C; 74A; 74H; 76U;
215/55R17 94 12A FGC
225/45R17 91W 12A
225/50R17 12T; 51G
235/45R17 94 12A
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 225/45R17 90W 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/50R17 91 11A; 248 Allradantrieb;
215/55R17 94 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 248 73C; 74A; 76S
334 e3*2007/46*0318*.. 81 - 103 215/50R17 91 Frontantrieb;
215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 73C; 74A; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 91 QFA 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 QFA 73C; 74A; IA4
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/45R17 91 QFA 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 QFA 73C; 74A; IA4
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 QFA Cabrio; Coupe;
55 - 147 215/45R17 91 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 215/45R17 87H 52J Nur Astra OPC; Coupe;
M+S
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 215/45R17 51G Cabrio; Coupe;
215/45R17 91 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 QFA 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; IA4
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 QFA 73C; 74A; IA4
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 91 QFA 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 24C; 24M Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 24J; 5EA 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74A; 915
24C; 24M; 5DW
141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B;
22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 55 - 147 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0087*.. 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A; 915
62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J;
5EA
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 5DW
141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M; 51G
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe;
5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
5EA 73C; 74A
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
5DW
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L
140 - 147 215/40R17 11A; 21B; 22B; 22L;
51G
Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CALIBRA- F406 125 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
A 22F; 22G; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
125 - 150 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 21J; 73C; 74A
22B; 22F; 22G; 24C;
24M
215/45R17 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 22G; 24C; 24M;
631
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 205/45R17 88 11A; 21P; 21S; 22Q 5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 12A; 51A; 71K; 721;
CNG e1*2007/46*0293*.. 73C; 74A
Combo-C- DE*2007/46*0129*..,
Van e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 205/40R17 80W Adam-S;
205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 73C; 74A; 76S
225/35R17 82 11A; 248; 26P; 27H
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 205/45R17 M+S 52J nur Opel Corsa D OPC;
215/45R17 11A; 21P; 22H; 22M; bis
51G e1*2001/116*0379*29;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/45R17 11A; 21P; 22H; 22M; nur Corsa D; bis
51G e1*2001/116*0379*29;
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24J; 73C; 74A; 915
24M
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
VAN 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24J; 73C; 74A; 915
24M
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 21M; 22L; 22Q; Nur Meriva OPC;
24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; AE6
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 11A; 21M; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; AE6
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 125 225/45R17-90W e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 74 - 155 225/45R17-90Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 ab e1*98/14*0077*05;
74 - 160 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 106 225/45R17 91 5GG nur bis
e1*98/14*0078*.. 74 - 155 225/45R17 91 57E; 68E; 687 e1*98/14*0078*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 6 von 15
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 106 225/45R17 91W 5GG ab e1*98/14*0078*05;
74 - 160 225/45R17 91W 57E; 68E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
225/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
225/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 367 729; 73C; 74A
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 367 729; 73C; 74A
169 - 184 225/45R17 51G
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
169 - 184 225/45R17 51G 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA-A E947/1 125 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA- E948/1 24C; 24M; 51E 12A; 51A; 71K; 721;
A-CC 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74A
22F; 24C; 24M; 51E
245/35R17-87 11A; 22B; 22F; 24D;
51E; 57F; 57U; 66H
VECTRA- E951/1 150 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb;
A-X 24C 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 631 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.., 681; 684 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0030*.. 55 - 125 215/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; AE6
J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 631; 681; 684
e1*98/14*0044*.. 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M
235/40R17-90 11A; 22B; 24C; 24D;
66A
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66B; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 225/45R17 91W 729; 73C; 74A; AE6;
FFX
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 225/45R17 91W 729; 73C; 74A; AE6;
235/45R17 93 11A; 22L; 367 FFX
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
74 - 206 225/45R17 51G 729; 73C; 74A; AE6
225/45R17 91W
235/45R17 93 11A; 22L; 367
235/45R17 93Y 11A; 22L; 367
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
74 - 206 225/45R17 51G 729; 73C; 74A; AE6
225/45R17 91W
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 367 729; 73C; 74A; FFX
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; FFX
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 184 215/50R17 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 206 225/45R17 51G 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S; AE6; FFX
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 184 215/50R17 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
235/45R17 93W 11A; 367 11H; 12A; 51A; 71K;
74 - 206 225/45R17 51G 721; 729; 73C; 74A;
235/45R17 93Y 11A; 367 76S; AE6; FFX
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 177 205/50R17 51G Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; IA4
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; IA4; IA7
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; IA4; IA7
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 215/45R17 87 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22B; 22N Nur Zafira A OPC und
AB
215/45R17 87W 11A; 22B; 22N Edition;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADILLAC BLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 235/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; FFX
Verkaufsbezeichnung: SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/45R17 88 11A; 22B nur bis
215/40R17 SB7 e4*95/54*0012*03;
215/40R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; FFX
900/II G511 96 - 136 205/45R17 88 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
900/II G783 12A; 51A; 71K; 721;
CABRIO 73C; 74A; FFX
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 113 215/40R17 87 11A; 21B; 22L ab e4*95/54*0012*04;
e4*98/14*0012*.. 215/45R17 87 11A; 21B; 21M; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
367 12A; 51A; 71K; 721;
85 - 151 205/45R17 88 11A; 21B; 22L; 367 73C; 74A; FFX
136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22L
215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22L;
367
165 - 169 215/45R17 11A; 21B; 22L; 51G
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17 51G Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
235/45R17 51G 51A; 71K; 721; 73C;
88 - 206 205/50R17 51G; 52J 74A; FFX
215/50R17 51G; 52J
225/45R17 51G
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W Saab 9-3; Saab 9-3
110 - 184 205/50R17 51G Aero;
225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; FFX
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine;
24M; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
235/45R17 11A; 21P; 22I; 22M; 11H; 12A; 51A; 71K;
24J; 24M; 51G 721; 73C; 74A; FFX
YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B Kombi; Limousine;
88 - 184 225/45R17 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; FFX
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R17
Hinterachse: 245/35R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an der Vorderachse zulässig.
FFX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284 und
285 mm an der Vorderachse (innenbelüftet) nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
IA4) Die Sonderräder dürfen nur mit Distanzscheiben der Fa. Irmscher Teile-Nr. 76117003 (für Lochkreis
110/5) bzw. 76117004 (für Lochkreis 100/4) (Dicke 4 mm) verwendet werden.
IA7) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
225/40R18 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
SB7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n): Adam, Adam-S
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 230 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 400 25 VA
26N x = 280 y = 400 8 VA
27F x = 240 y = 240 25 HA
27H x = 240 y = 240 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
02 57,1 Kl 196 Ø66,6 Ø57,1 57,1 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B 4; B5
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
140 Nm für Typ : 8U; 8U1
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 51J 73C; 74A; 74P
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 51J
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D; 54A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; Sportback (4-türig);
26N; 27H 2-türig;
215/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
26N Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 24J; 73C; 74A; 74P; 76S
244; 26B; 26N; 27H
206 - 221 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
215/45R17 91 11A; 245; 248; 26B;
26N; 52J
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 24J;
244; 26B; 26N; 27H;
52J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24C; 24M Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 5ET 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 721; 73C; 74A; 74P
24C; 24M
215/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24J; 24M
66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D
66 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24M; 51G; 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
M+S 24C; 24M; 52J
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 66A; 684 73C; 74A; 74P
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A;
21B; 22B; 24J; 5ET;
631
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
235/40R17 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 631; 66A;
684
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 5ET Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 24J; 24M Allradantrieb;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 66A 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 73C; 74A; 74P
21B; 24J; 5ET; 631
110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 24J; 24M;
631
235/40R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631; 66A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
96 - 188 225/45R17 51G; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24J; 721; 729; 73C; 74A;
24M 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J
ab
75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 11A; 21B; 22F;
Kombi; Limousine;
24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J;
12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51G 721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis
e1*98/14*0151*.. 74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09;
74 - 162 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 24J; Kombi; Limousine;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 11A; 21B; 22F; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51G 721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 11A; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
AF6; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 22B; 24M; 5GG ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
Achsen; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
AF5; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 11A; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
AF5; AF8
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 11A; 24M ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24J; 24M Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
AF6; AF8
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 4 von 33
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16;
21B; 22F; 24C; 24D; Kombi; Frontantrieb;
367; 631; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22F; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
66B; 687 729; 73C; 74A; 74P;
AF8
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; e1*98/14*0051*16;
21B; 22B; 24C; 24D; Limousine;
367; 631; 66A Frontantrieb;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
66B; 687 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
AF8
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz;
nur bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
AF8
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/40R17 nicht für TDI V6; 11A; für gepanzerte Fz;
21B; 22B; 24C; 24D; nur bis
367; 631; 66A e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
AF8
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; 76Z
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 11A; 24M; 51G Allradantrieb; Nicht
245/45R17 11A; 24M; 51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 5 von 33
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 250 225/55R17 11A; 22B; 51G nicht für gepanzerte
e1*98/14*0005*.. 225/55R17-97 11A; 22B Fz; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 215/60R17 11A; 26P; 27I; 51G Kombilimousine;
8U1 e13*2007/46*1163*.. 225/55R17 97 51J Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 26B; 27B Frontantrieb;
245/50R17 99 Mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 721;
Serie; 11A; 26P; 27I
245/50R17 99 Ohne 73C; 74A; 74P; 76S
Radhausverbreiterung;
11A; 245; 248; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 11A; 22M; 22P; 24J; bis
24M; 51G; 52J e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93 11A; 22M; 24J; 24M bis
e1*2001/116*0374*.. 245/45R17 95 11A; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16;
24M Cabrio; Coupe;
118 - 184 225/50R17 11A; 22M; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76T
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B4 F889/1 85 - 103 215/45R17 87 Nur bis 1080 kg zul. Allradantrieb;
ACHSLAST!; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
85 - 128 215/45R17 Nur bis 1080 kg zul. 73C; 74A; 74P
ACHSLAST!; 11A; 21B;
22B; 22F; 24J; 24M;
631
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 6 von 33
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
52J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 22P; 24C; 24M; Nicht Altea Freetrack;
5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51J 721; 73C; 74A; 74P;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 76S
24M
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
52J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
52J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
52J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 22P; 24C; 24M; Nicht Altea Freetrack;
5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 21P; 22P; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 51J 721; 73C; 74A; 74P;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 21P; 22P; 24C; 76S
24M
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 11A; 22H; 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 22H 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22H 729; 73C; 74A; 74P;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 11A; 22H; 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 51J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22H 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; Schrägheck;
51J Frontantrieb;
215/45R17 87Y 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G;
5ET; 51J 11H; 12A; 51A; 71K;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 721; 73C; 74A; 74P;
51J 76S
225/45R17 91 11A; 22P; 24C; 24D
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/45R17 88 11A; 245; 248; 26P; ab
27H e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
205/50R17 89 11A; 244; 245; 26B; Kombi; 3-türig; 5-
27F türig; Allradantrieb;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27F 73C; 74A; 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
26B; 27F
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5L; 3T; 1Z; 3U
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22L; 22Q; 24C; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb;
215/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 205/50R17 93 11A; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
M+S 24M; 5FM; 51J; 52J 721; 73C; 74A; 74P
225/45R17 91 11A; 22L; 22Q; 24C;
24M
235/45R17 93 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24M
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 52J 73C; 74A; 74P
215/50R17 91 11A; 22L; 22Q; 24J;
24M; 52J
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J;
24M; 52J
225/50R17 94 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24D
235/45R17 94 11A; 22L; 22Q; 24J;
24M
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22Q; 24C; 24M; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71K;
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22Q; 24C; 24M 721; 73C; 74A; 74P
235/45R17 93 11A; 22H; 22Q; 24C;
24M
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 162 205/45R17 88 11A; 27I ab
205/50R17 89 11A; 245; 248; 27B; e11*2007/46*0243*01;
27H nicht Octavia Scout;
215/45R17 87W 11A; 27I Kombi; Limousine;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 27B; Allradantrieb;
27H Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 205/50R17 89W 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 142 205/50R17 93W 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91W 73C; 74A; 74P
142 205/50R17 89Y
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M bis
e11*2007/46*0014*..
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 24D e11*2001/116*0326*31;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 21P; 245; 248; bis
e11*2007/46*0014*.. 51J e11*2001/116*0326*31;
225/45R17 94 11A; 21P; 245; 248 Kombi; Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 241; Frontantrieb;
246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17 11A; 246; 248; 51G; Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*.. 52J Frontantrieb;
215/50R17 95 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 24J; 248; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 94 11A; 246; 248 721; 729; 73C; 74A;
225/50R17 94 11A; 24J; 244; 247 74P
235/45R17 94 11A; 24J; 248
245/45R17 95 11A; 24J; 244; 247
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22F; 24C; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24D WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 24J; kurzer Radstand;
24M; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P; VB1
24D
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 11A; 22B; 24C; 24D Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 22B; 24C; 24D; bis
L320 5GG WV2ZZZ2K?8?052800;
kurzer Radstand;
225/45R17 90 11A; 22B; 24C; 24D; Frontantrieb;
5GA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 94 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 215/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 241; kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 244; 246; 247; 5GG langer Radstand;
L320 225/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 241; Allradantrieb;
244; 246; 247; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
62 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22F; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
244; 246; 247 73C; 74A; 74P
225/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 241;
244; 246; 247
235/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 24C;
244; 247
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22F; 24C; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24D WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24D; kurzer Radstand;
24J; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 VB0; 11A; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P; VB2
24D
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 125 205/50R17 93 11A; 22I; 24C; 24M; Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 5HA langer Radstand;
L320 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GG 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M 73C; 74A; 74P
235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; Cabrio; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A; 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P;
24M
85 - 184 205/50R17 11A; 21P; 22M; 22P;
24M; 51G; 52J
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22L;
22P; 24J; 24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 11 von 33
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf 6; ab
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24C; Schrägheck;
24D; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 721; 73C; 74A; 74P;
24C; 24D 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24C; 24D; 51G e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24C; Cabrio; Schrägheck;
24D; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; Frontantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 24D 721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 22H; 22P; 24C; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24D; 5ET e1*2007/46*0490*04;
59 - 173 205/50R17 11A; 21P; 22H; 22Q; ab
24C; 24D; 51G e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24C; Schrägheck;
24D Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 73C; 74A; 74P; 76S
24C; 24D
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21T; 241; 246; Cabrio; Frontantrieb;
248; 26P; 27H; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21T; 24C; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26N; 27F 729; 73C; 74A; 74P;
215/45R17 91 11A; 21T; 241; 246; 76S
248; 26P; 27H
225/45R17 91 11A; 21T; 24C; 248;
26B; 26N; 27F
235/45R17 94 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26N; 27F
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; Nur Golf 5; nur bis
51J e1*2001/116*0242*24;
55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; Allradantrieb;
5ET; 51J Frontantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71K;
55 - 184 225/45R17 90 11A; 22P; 24C; 24D 721; 73C; 74A; 74P
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/45R17 88 11A; 245; 248; 26P; nur Golf 7; ab
27H e1*2007/46*0623*01;
205/50R17 89 11A; 244; 245; 26B; ab
27F e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
27H Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 244; 245; 26B;
27F
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27F
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; nur Golf 7; ab
27H e1*2007/46*0623*01;
63 - 169 205/45R17 88 11A; 245; 26P; 27H ab
e1*2007/46*0490*05;
63 - 221 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26B; nicht Golf Alltrack;
27F Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
27F Mehrlenkerhinterachse;
235/45R17 94 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
135 - 221 215/45R17 87Y 11A; 245; 248; 26P; 73C; 74A; 74P; 76S
27H
206 - 221 205/45R17 88Y 11A; 245; 26P; 27H
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M bis
215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M; 5ET Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24D; 24J
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 51J e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24C; 244; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 244; 51J 721; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 76S
24C; 244
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 244
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22P; 24J; 24M; Nicht CrossGolf; Nur
5ET; 51J Golf Plus; Nur bis
55 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; e1*2001/116*0304*13;
51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 90 11A; 22P; 24C; 24D 721; 73C; 74A; 74P
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
24J; 248 e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; Frontantrieb;
24J; 248; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 248 721; 73C; 74A; 74P
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 248
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24J; 248
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 245; 248; 26P; 27I Beetle (Schrägheck);
Beetle Cabrio;
215/55R17 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P; 27I 76S
235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27B; 27H
245/45R17 95 11A; 248; 27I; 57F;
67R; 67T
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 11A; 21B; 241; 244; Nur Jetta
246; 260; 271 (Stufenheck);
215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
271 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 573; 71K;
247; 260; 272 721; 729; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 241; 244; 74P; 76S
246; 260; 271
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 260; 272
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; JETTA (Limousine);
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 21B; 21N; 22F; 73C; 74A; 74P
22L; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 24C; 24D; 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb;
24J; 24M; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 24M; 51J 721; 729; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 74P
22L; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF (Variant); nur
24J; 24M; 51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; e1*2001/116*0328*14;
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 73C; 74A; 74P
22L; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 22L; 24C; 24D; 51J e1*2007/46*0492*05;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; ab
24J; 24M; 5ET; 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 15 von 33
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89 11A; 21P; 22L; 22Q; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 245; 248 (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 77 - 155 215/45R17 91 11A; 22M; 22Q; 245; e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 248 bis
225/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; e1*2001/116*0307*36;
245; 248 Kombi; Limousine;
77 - 220 205/50R17 11A; 21P; 22L; 22Q; Allradantrieb;
245; 248; 51G Frontantrieb;
205/50R17 93 11A; 21P; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
245; 248 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91Y 11A; 21P; 22L; 22Q; 721; 73C; 74A; 74P
245; 248
235/45R17 94 11A; 21B; 22L; 22Q;
245; 248
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 205/50R17 93 Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 205/55R17 91W (Cross); bis
e1*2007/46*0547*.. 215/45R17 91W e1*2001/116*0307*40;
215/50R17 91W 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 12A; 51A; 573; 71K;
225/50R17 94 11A; 22M; 248; 26P; 721; 729; 73C; 74A;
27I 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 22M
245/45R17 95 11A; 22M; 248; 27I
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22M; 22Q; 24J; nur bis
24M e1*2001/116*0307*23;
75 - 147 205/50R17 93 11A; 22M; 22Q; 24J; Kombi; Limousine;
24M Allradantrieb;
215/45R17 91 11A; 22M; 22P Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 11A; 21P; 22L; 22Q; 721; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
75 - 220 205/50R17 11A; 22M; 22Q; 24J;
24M; 51G
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22Q;
M+S 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 225/45R17 91W 12A Limousine;
100 - 220 205/50R17 12R; 51G Allradantrieb;
225/45R17 91Y 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 16 von 33
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 205/50R17 51G Coupe; Frontantrieb;
215/45R17 87W 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87W 57E; 681; 684 12A; 51A; 71K; 721;
90 - 195 225/45R17 91 73C; 74A; 74P; 76S
235/45R17 94
245/45R17 95
147 - 195 205/50R17 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96 11A; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*.. 225/55R17 97 11A; 22I; 24M; 51J Frontantrieb;
225/60R17 99 11A; 22I; 22P; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
235/55R17 99 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
245/50R17 99 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 205/50R17 91 11A; 24J; 52J nur CrossTouran; bis
e1*2007/46*0506*.. 225/45R17 91 11A; 24J; 52J e1*2007/46*0357*13;
1T e1*2001/116*0211*.., bis
e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U;
76Z
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/50R17 89 11A; 24C; 24D; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 - 130 205/50R17 93 11A; 24C; 24D bis
1T e1*2001/116*0211*.., 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. 215/45R17 91W 11A; 24J; 24M; 5GG bis
225/45R17 11A; 24C; 24D; 51G e1*2001/116*0211*35;
225/45R17 91 11A; 24C; 24D; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 22F; 24C; 24M; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D; 73C; 74A; 74P
22F; 24C; 24M; 66A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J; Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24M; 66A; 684 73C; 74A; 74P
66 - 142 215/45R17 91 11A; 22B; 24J
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F;
24D; 57F; 66B; 681;
687
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J;
24M
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D;
24C; 24M; 66A; 684
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 85 215/45R17 87 11A; 22I; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*.. 74 - 110 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET 12A; 51A; 573; 71K;
74 - 132 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 5FM 721; 73C; 74A; 74P
74 - 142 205/50R17 89Y 11A; 21B; 22B; 5FM
205/50R17 93 11A; 21B; 22B
215/45R17 91 11A; 22I
225/45R17 91 11A; 22B
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 205/50R17 11A; 24J; 24M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*.. 52J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
235/45R17 93 11A; 24J; 24M
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 31 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 33 von 33
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
08 57,1 KL 196 Ø66,6 Ø57,1 57,1 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 51J 73C; 74A; 74P
215/45R17 91 51J
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 54A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 205/50R17 93 11A; 26P Sportback (4-türig);
215/45R17 91 11A; 26P 2-türig;
225/45R17 91 11A; 26P Allradantrieb;
235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 248; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
206 - 221 205/50R17 93 11A; 26P; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 26P; 52J 73C; 74A; 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 26P; 52J
235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 248;
26P; 52J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 11A; 22L; 24J Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 215/45R17 87W 5ET Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 205/50R17 93 11A; 22L; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 184 225/45R17 91 11A; 22L; 24J 721; 73C; 74A; 74P
235/45R17 93 11A; 22L; 24J; 24M
66 - 195 205/50R17 11A; 22L; 24J; 51G;
52J
225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 52J
M+S
235/45R17 93 11A; 22L; 24J; 24M;
52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
96 - 188 225/45R17 51G; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 721; 729; 73C; 74A;
74P; AF7
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J
ab
75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine;
235/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; AF7
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis
e1*98/14*0151*.. 74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09;
74 - 162 225/45R17 91 51J Kombi; Limousine;
235/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S; AF7
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 225/45R17 91 5GG nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
AF7
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 51G Allradantrieb; Nicht
245/45R17 51G Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 257 225/50R17 51G Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93 bis
e1*2001/116*0374*.. 245/45R17 95 e1*2001/116*0369*16;
118 - 184 225/50R17 51G Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76T
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 51G; 52J bis
e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Z
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QB6 e1*2001/116*0243*.. 162 235/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 52J Altea Freetrack;
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 52J Altea 4 Freetrack;
225/45R17 91 Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 52J Altea Freetrack;
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 52J Altea 4 Freetrack;
225/45R17 91 Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck;
51J Frontantrieb;
215/45R17 87Y 5ET; 51J 10B; 10S; 11B; 11G;
215/45R17 91 51J 11H; 12A; 51A; 71K;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/45R17 88 12N ab
e9*2007/46*0094*01;
205/50R17 89 11A; 12A; 248; 26P nicht Leon X-Perience;
215/45R17 87 12A Kombi; 3-türig; 5-
225/45R17 91 11A; 12A; 248; 26P türig; Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 12A; 245; 248; Frontantrieb;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3T; 1Z; 5L
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 52J Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
205/55R17 91 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 52J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 52J 73C; 74A; 74P
225/50R17 94 11A; 22M; 22P; 24J;
24M
235/45R17 94
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 5FM; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 51J Frontantrieb;
215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 225/45R17 91 11A; 22P; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 11A; 22P; 24J 721; 73C; 74A; 74P
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22M; 22P; 24J; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb;
215/45R17 91 51J Frontantrieb;
55 - 147 205/50R17 93 11A; 22M; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S 5FM; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J 721; 73C; 74A; 74P
235/45R17 93 11A; 22M; 22P; 24J
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 162 205/45R17 88 ab
205/50R17 89 e11*2007/46*0243*01;
215/45R17 87W nicht Octavia Scout;
225/45R17 91 Kombi; Limousine;
235/45R17 94 11A; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 51J bis
e11*2007/46*0014*..
225/45R17 94 e11*2001/116*0326*31;
235/45R17 94 11A; 245 Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 bis
e11*2007/46*0014*..
235/45R17 94 11A; 24J; 24M e11*2001/116*0326*31;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17 51G; 52J Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*.. 215/50R17 95 51J Frontantrieb;
215/55R17 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 94 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 94 721; 729; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 215/45R17 91 11A; 245; 248; 5GG kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 225/45R17 91 11A; 22H; 245; 248; langer Radstand;
L320 5GG Allradantrieb;
62 - 125 205/50R17 93 11A; 22H; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 94 11A; 22H; 245; 248 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 125 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 5HA Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 24J; 5GG langer Radstand;
L320 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 11A; 22I; 24J; 24M Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; kurzer Radstand;
5GG Frontantrieb;
225/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22H; 24J; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24M WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; kurzer Radstand;
5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22H; 24J; 73C; 74A; 74P; VB2
24M
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W Cabrio; Frontantrieb;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
85 - 184 205/50R17 51G; 52J 73C; 74A; 74P; 76S
235/45R17 51G
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 59 - 173 205/50R17 11A; 22P; 24J; 24M; e1*2007/46*0490*04;
51G ab
215/45R17 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 22H; 22P; 24J; Nur Golf 6; ab
24M; 51J e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck;
51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21S; 245; 5ET Cabrio; Frontantrieb;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21S; 24J; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 21S; 245 729; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 91 11A; 21S; 24J; 26P; 76S
27H
235/45R17 94 11A; 21S; 24J; 248;
26P; 27H
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 22H; 22P; 24J; Nur Golf R (6er); ab
24M; 51G e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Cabrio; Schrägheck;
51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 5; nur bis
51J e1*2001/116*0242*24;
55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J Allradantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 24M; Frontantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 184 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 93 11A; 21P; 22P; 24J; 721; 73C; 74A; 74P
24M
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87 nur Golf 7; ab
63 - 169 205/45R17 88 e1*2007/46*0623*01;
63 - 221 205/50R17 89 ab
e1*2007/46*0490*05;
225/45R17 91 nicht Golf Alltrack;
235/45R17 94 11A; 245; 26P; 27H Allradantrieb;
135 - 221 215/45R17 87Y Frontantrieb;
206 - 221 205/45R17 88Y Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/45R17 88 nur Golf 7; ab
205/50R17 89 11A; 248 e1*2007/46*0623*01;
215/45R17 87 ab
e1*2007/46*0490*05;
225/45R17 91 11A; 248 nicht Golf Alltrack;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
27H Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24M bis
215/45R17 87 5ET e1*2001/116*0304*13;
215/45R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab
215/45R17 87 5ET e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 5ET; 51J Nicht CrossGolf; Nur
55 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 51J Golf Plus; Nur bis
215/45R17 91 51J e1*2001/116*0304*13;
225/45R17 90 11A; 24J Frontantrieb;
235/45R17 93 VF7; 11A; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 24J; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 248; 51J e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 21P; 22M; 24J; Frontantrieb;
248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 22M; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71K;
51J 721; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 24J; 76S
248
235/45R17 94 11A; 21P; 22M; 24J;
248
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 11A; 21P; 245; 248; Nur Jetta
270 (Stufenheck);
215/45R17 91 Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 21P; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 11A; 21P; 245; 248; 721; 729; 73C; 74A;
270 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 248;
270
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/50R17 91 Beetle (Schrägheck);
215/55R17 94 Beetle Cabrio;
225/50R17 94 Frontantrieb;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 57F; 67R; 67T 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 24J; 24M; 51J e1*2007/46*0492*05;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; ab
5ET; 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; Frontantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P
235/45R17 93 11A; 21B; 22H; 22L;
24J; 24M
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF (Variant); nur
51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; e1*2001/116*0328*14;
24J; 24M Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
235/45R17 93 11A; 21B; 22H; 22L;
24J; 24M
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; JETTA (Limousine);
24J; 24M Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 21B; 22L; 22Q; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
235/45R17 93 11A; 21B; 22H; 22L;
24J; 24M
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M; 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; Allradantrieb;
5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 573; 71K;
51J 721; 729; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 74P
24J; 24M
235/45R17 93 11A; 21B; 22H; 22L;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89 Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/45R17 91 (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 225/45R17 91 e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 77 - 220 205/50R17 bis
205/50R17 93 e1*2001/116*0307*36;
225/45R17 91Y Kombi; Limousine;
235/45R17 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 205/50R17 93 Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 205/55R17 91W (Cross); bis
e1*2007/46*0547*.. 215/45R17 91W e1*2001/116*0307*40;
225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 nur bis
75 - 147 205/50R17 93 e1*2001/116*0307*23;
215/45R17 91 Kombi; Limousine;
225/45R17 91 Allradantrieb;
75 - 220 205/50R17 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
235/45R17 51G 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 220 235/45R17 51G nur bis
e1*2001/116*0307*23;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 205/50R17 91 52J nur CrossTouran; bis
e1*2007/46*0506*.. 225/45R17 91 52J e1*2007/46*0357*13;
1T e1*2001/116*0211*.., bis
e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U;
76Z
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 - 130 205/50R17 93 11A; 24J; 24M bis
1T e1*2001/116*0211*.., 215/45R17 91 5GG e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. 215/45R17 91W 5GG bis
225/45R17 11A; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0211*35;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 205/50R17 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K;
e1*98/14*0173*.. 225/45R17 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erford erlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
02 66,6 Kl 196 ohne 66,6 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2
140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; AUDI S5;
125 - 260 225/50R17 51G; 52J Coupe; 2-türig;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Nicht A4 Allroad
245/45R17 95 11A; 22I Quattro; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; Cabrio; 2-
235/45R17 94 türig; Allradantrieb;
245/45R17 95 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Sportback; 4-
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 türig; Allradantrieb;
245/45R17 95 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Kombi; Frontantrieb;
245/45R17 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 11A; 22I Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 94 AUDI A5; Coupe; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 12T; 51G Reifen mit
125 - 260 225/50R17 12T; 51G; 52J Schneeketten; AUDI A5;
AUDI S5; Coupe; 2-
türig; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 22I AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 11A; 22I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten; AUDI A5;
Coupe; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 12I; 5HI; 52J Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98 12I; 52J allroad quattro;
225/55R17 12I; 51G; 52J Kombi; Stufenheck;
235/50R17 96 12A; 52J Allradantrieb;
235/55R17 99 12A; 52J Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76S; 76Z
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
8R1 e13*2007/46*1083*.. 255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 76S;
76Z; AA0
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 110 225/65R17 102 12I; 51G; 52J Frontantrieb;
8R1 e13*2007/46*1083*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76S; AA0
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 76S;
76Z; AA0
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 110 225/65R17 102 12I; 51G; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76S; AA0
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 76S;
76Z; AA0
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 110 225/65R17 102 12I; 51G; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76S; AA0
Verkaufsbezeichnung: A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G2 e13*2007/46*1175*.. 155 225/55R17 M+S 51G; 52J nur Limousine
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76S; 76Z
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer
26N; 27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27H; 27V Frontantrieb;
215/50R17 91W 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26J; 27H; 27V 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 247; 73C; 74A; 76S
26N; 27U
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F; 27V
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26J; 27H; 27V
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 170 195/45R17 85 11A; 242; 244; 245; ab
26Q; 27I e1*2007/46*0371*10;
MINI F56 John Cooper
Works MJ 2014;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/45R17 85 11A; 24C; 244; 26Q; ab
27I e1*2007/46*0371*10;
MINI ab MJ 2014;
Schräghecklimousine;
3-türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 124 C; 170; 203 CL; 202; 414; 210 K; 168; 210; 203; 208;
124 T; 209; 171; 203 K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 245G; 215; 176; 212; 204 X; 140 C; 140; 246; 207; 211; 220;
204 K; 172; 212K; 245; 204; 169; 211K; 117
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 124 C; 124 T; 168; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203
K; 208; 209; 210; 210 K
130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212;
212K; 245; 245G; 246; 414
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76C; 915
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A
215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; A-Klasse;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
26P; 27H 729; 73C; 74A; 76S
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26N;
26P; 27H
66 - 155 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27H
155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26N;
26P; 27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N nicht Natural Gas
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26N Drive; Kombi;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 26P nicht Sportfahrwerk;
225/55R17 97 11A; 248; 26P; 27I GLA; nicht
225/60R17 99 11A; 248; 26P; 27H; Fahrdynamik Paket;
27I nicht Offroad-
235/55R17 99 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk;
26N; 27H; 27I Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 246; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27B; 27H 73C; 74A; 76S
245/55R17 102 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27F
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 26P Sportfahrwerk; GLA;
225/55R17 97 11A; 26P; 27I nicht Offroad-
225/60R17 99 11A; 26P; 27H; 27I Fahrwerk; Fahrdynamik-
235/55R17 99 11A; 248; 26B; 26N; Paket; Allradantrieb;
27H; 27I Frontantrieb;
235/60R17 102 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
245/50R17 99 11A; 246; 248; 26B; 73C; 74A; 76S
26N; 27B; 27H
245/55R17 102 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27F
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 155 225/45R17 91 11A; 246; 26B; 26J; CLA; CLA Limousine;
27H CLA Shooting brake;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; Kombilimousine;
26J; 27H Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 nicht Sportfahrwerk;
225/55R17 97 11A; 248 GLA; nicht
225/60R17 99 11A; 248 Fahrdynamik Paket;
235/55R17 99 11A; 246; 248 Offroad-Fahrwerk;
235/60R17 102 11A; 246; 248 Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 24J; 248; 27I Frontantrieb;
245/55R17 102 11A; 24J; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk; CLA
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA
26N Shooting brake;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Kombilimousine;
26N Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H CLA Limousine; CLA
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26J Kombilimousine;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse ab Mj. 2011;
26N nicht Natural Gas
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric
26N Drive; Kombi;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B; A-Klasse;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
26P; 27H 729; 73C; 74A; 76S
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26N;
26P; 27H
66 - 155 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27H
155 205/50R17 93 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
215/45R17 91 11A; 246; 248; 26N;
26P; 27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F; 73C; 74A
22G; 57F; 66B; 681;
687
110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten; Nur 4-
MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 8 von 37
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 215/45R17 12T; 51G Reifen mit
225/45R17 12T; 51G Schneeketten; Nur C
32 AMG; Nur C 30 CDI
AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 215/45R17 51G; 52J Nur C 32 AMG; Nur C
225/45R17 51G 30 CDI AMG;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 160 215/45R17 12T; 51G Reifen mit
75 - 200 225/45R17 12T; 51G Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 205/50R17 12T; 51G; 52J Reifen mit
225/45R17 12T; 51G Schneeketten; Nur C
30 CDI AMG; Nur bis
e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 215/45R17 12T; 51G Reifen mit
225/45R17 12T; 51G Schneeketten; Nicht C
30 CDI AMG; Nur bis
e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 205/50R17 51G; 52J Nur C 30 CDI AMG; Nur
225/45R17 51G bis e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 9 von 37
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nicht C 30 CDI AMG;
75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 Nur bis
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 205/50R17 51G; 52J Nur C 32 AMG; Nur C
215/45R17 51G; 52J 30 CDI AMG;
225/45R17 51G Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten; Nur 4-
MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 200 215/45R17 12T; 51G Reifen mit
225/45R17 12T; 51G Schneeketten;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb;
75 - 200 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 205/50R17 12T; 51G; 52J Reifen mit
215/45R17 12T; 51G; 52J Schneeketten; Nur C
225/45R17 12T; 51G 32 AMG; Nur C 30 CDI
AMG; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Allradantrieb; 11A; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 245; 26N; 26P neue C-Klasse;
215/50R17 95 nicht Allradantrieb; 11A; Kombilimousine;
24J; 248; 26B; 26N Limousine;
215/55R17 94 nicht Allradantrieb; 11A; Allradantrieb;
24J; 248; 26B; 26N Heckantrieb;
85 - 245 225/50R17 98 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 76S
26N
235/50R17 96 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27I
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26B;
26J
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur
235/45R17 94 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 24J; 24M Nur 4-MATIC; bis
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2001/116*0457*24;
24J; 24M Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/45R17 91 11A; 24J; 24M bis
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2001/116*0457*24;
24J; 24M Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26B; CLA; nicht
26N Sportfahrwerk; CLA
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA
26N Shooting brake;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Kombilimousine;
26N Limousine;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H CLA Limousine; CLA
215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26J Kombilimousine;
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B; Limousine;
26J; 27H Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19;
75 - 200 225/45R17 91 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/45R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten; Nur CLK
500; Nur CLK 55 AMG;
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76S
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76S
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/45R17 51G Nur CLK 500; Nur CLK
55 AMG; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 97 11A; 21B; 22L 10B; 10S; 11B; 11G;
245/50R17 99 11A; 21B; 22L; 24M 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G nicht für gepanzerte
Fz; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte
215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb;
55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 22B; 57F; 66B; 12A; 51A; 71K; 721;
681; 687 729; 73C; 74A
55 - 205 235/45R17 10N; 51G; 68A
130 - 165 225/45R17 91W
245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 66B;
681; 687
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb;
83 - 205 235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 10N; 51G Allradantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 235/45R17 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 225/50R17 94Y 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93Y 729; 73C; 74A; 76T
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 200 225/50R17 94 Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 51J; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76R; 76S
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb;
235/45R17 94W 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 200 245/45R17 95 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76T
211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC;
235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb;
130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 51J 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76R;
76S
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W11A; 21P; 24J; 248 Stufenheck;
235/45R17 94W11A; 21P; 51J Heckantrieb;
100 - 225 225/50R17 94Y11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94Y11A; 21P; 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95W11A; 21P; 24J; 248; 729; 73C; 74A; 76S;
5AT 76T
245/45R17 95Y 11A; 21P; 24J; 248
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 150 235/45R17 97Y Kombi; Heckantrieb;
100 - 225 225/50R17 98Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 97 57E; 57W 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 99 11A; 245 729; 73C; 74A; 75I;
76S; 76T
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J Coupe; Heckantrieb;
215/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91Y 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91Y 51J 729; 73C; 74A; 76S
235/45R17 94 575; 68A
225 - 245 235/45R17 94 575
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/45R17 94 575 Cabrio; Heckantrieb;
120 - 245 235/45R17 97 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 11A; 24J; 24M nur GLK;
235/60R17 102 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M Heckantrieb;
255/50R17 101 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
255/55R17 104 11A; 21P; 22I; 24C; 73C; 74A; 76O
24D; 575
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 C E499 97 - 138 215/45R17 87 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 54A 73C; 74A
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
124 C E499/1 162 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631 Cabrio;
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 631 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 11A; 21B; 21M; 22B; 73C; 74A
24C; 631; 66A; 684
245/40R17 11A; 22B; 22F; 57F;
631; 66E; 681; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 C E499/1 97 - 132 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Pkw geschlossen;
215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B; 73C; 74A
24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
162 215/45R17 11A; 22B; 24J; 631
215/50R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
124 T E081 53 - 108 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; nicht Allradantrieb;
684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 73C; 74A
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
53 - 138 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631;
681; 684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 24J; 54A; 631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
124 T E081/1 55 - 110 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; nicht Allradantrieb;
684 nicht Son.Pkw-
215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Fahrgestelle;
Achslast; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
21M; 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. 73C; 74A
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66E; 681; 687
55 - 162 215/45R17 11A; 24J; 57E; 631;
681; 684
215/50R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 24J; 54A; 631
225/45R17 Nur bis 1200 kg zul.
Achslast; 11A; 21B;
21M; 22B; 24C; 24M;
631
225/45R17 11A; 21B; 21M; 22B;
24C; 24M; 636
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 631; 66E; 681;
687
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe;
100 - 255 215/45R17 11A; 21B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 11A; 21B; 24J; 367; 12K; 51A; 71K; 721;
631 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/50R17 99Y 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 245/50R17 99Y 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 225 225/55R17-97 11A; 21B Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
220 e1*97/27*0099*.. 180 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S; 76U
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 367 12A; 51A; 71K; 721;
100 - 160 225/45R17 10N; 51G 73C; 74A
170 e1*95/54*0039*.. 260 205/50R17 51G; 52J Nur SLK 32 AMG;
215/45R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 57E; 574 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 51G; 52J 73C; 74A
170 e1*95/54*0039*.. 260 205/50R17 51G; 52J Nur SLK 32 AMG;
215/45R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87W 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 73C; 74A
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74A
172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 205/50R17 89 Cabrio; Heckantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 26P 729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
414 e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 205/40R17 84W 11A; 21B; 22D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0185*.. 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 85 11A; 21B; 22B; 22D; 73C; 74A
24J; 24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
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Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5AT) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 690kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
636) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66E) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
(innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe
Variante(n): BMW Active Tourer F45, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27H x = 270 y = 280 8 HA
27F x = 270 y = 280 23 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 35 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
08 66,6 KL 196 ohne 66,6 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Kombi; Frontantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Nicht A4 Allroad
245/45R17 95 Quattro; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R17 94 Limousine;
245/45R17 95 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 205/50R17 93 11A; 248 BMW Active Tourer
F45;
205/55R17 91W 11A; 248; 26N; 27U BMW Gran Tourer F46;
215/50R17 91W 11A; 244; 245 Allradantrieb;
225/45R17 91W 11A; 248 Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J; 244; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27V 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 244; 245 73C; 74D; 76S
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/45R17 85 11A; 24J; 244; 27I ab
e1*2007/46*0371*10;
205/40R17 84 11A; 24J; 244; 26Q; 27I MINI ab MJ 2014;
Schräghecklimousine;
205/45R17 84 11A; 24J; 244; 26Q; 27I 3-türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 24J; 244; 26Q; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76S
215/45R17 87 11A; 24J; 244; 26Q; 27I
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 168
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 169; 204; 212K; 639/2; 638; 117; 639/4; 245; 204 K; 220;
639/5; 207; 246; 140; 140 C; 638/1; 638/2; 204 X; 245G; 639; 215;
176; 212
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 220; 204
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168
130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245;
245G; 246
140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 639; 639/2; 639/4;
639/5
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
22F; 24C; 24D langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76C; 915
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 3 von 23
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
60 - 142 205/45R17 84W 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R17 88 73C; 74A
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93 A-Klasse;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 155 225/45R17 91 729; 73C; 74A; 76S
235/45R17 94 11A; 248; 26P
155 205/50R17 93 52J
215/45R17 91 52J
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 nicht Natural Gas
225/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric
235/45R17 94 11A; 26P Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R17 89 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 73C; 74A
225/45R17 90
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 155 225/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA; CLA Limousine;
235/45R17 94 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 4 von 23
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
nicht Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 Sportfahrwerk; GLA;
nicht Offroad-
Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk;
215/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Shooting brake;
235/45R17 94 11A; 248; 26B; 26J Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 nicht Natural Gas
225/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric
235/45R17 94 11A; 26P Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26P CLA; nicht
215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 11A; 248; 26P Limousine; CLA
235/45R17 94 11A; 248; 26P Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93 A-Klasse;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 155 225/45R17 91 729; 73C; 74A; 76S
235/45R17 94 11A; 248; 26P
155 205/50R17 93 52J
215/45R17 91 52J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 5 von 23
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204;
235/45R17 94 12A Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76S
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Allradantrieb; 12R Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. neue C-Klasse;
215/50R17 95 nicht Allradantrieb; 11A; Kombilimousine;
12A; 26P Limousine;
215/55R17 94 nicht Allradantrieb; 11A; Allradantrieb;
12A; 26P Heckantrieb;
85 - 245 225/50R17 98 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94Y 11A; 12A; 26P 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76S; AGD
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91 Coupe; Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204; Nur
235/45R17 94 12A 4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 12Q; 51G Nur 4-MATIC; bis
235/45R17 94 12A e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76S
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/45R17 12Q; 51G bis
235/45R17 94 12A e1*2001/116*0457*24;
Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26P CLA; nicht
215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 11A; 248; 26P Limousine; CLA
235/45R17 94 11A; 248; 26P Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 6 von 23
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk;
215/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA Limousine; CLA
225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Shooting brake;
235/45R17 94 11A; 248; 26B; 26J Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 12A Stufenheck;
235/45R17 94W 12A; 51J Heckantrieb;
100 - 225 225/50R17 94Y 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94Y 12A; 57E; 57W 51A; 71K; 721; 729;
245/45R17 95W 12T; 5AT 73C; 74A; 76S; 76T
245/45R17 95Y 12T
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 225 225/50R17 98Y 12A Kombi; Heckantrieb;
245/45R17 99 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 75I; 76S;
76T
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/45R17 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/45R17 51G; 575; 68A Coupe; Heckantrieb;
225 - 245 235/45R17 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/45R17 M+S 51G; 52J Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76Z
Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 12I nur GLK;
235/60R17 102 12T Allradantrieb;
255/55R17 11A; 12A; 24M; 51G; Heckantrieb;
57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76O
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*93/81*0005*.., 367 12A; 51A; 71K; 721;
e9*98/14*0005*.. 245/45R17 VE2; 11A; 22B; 24J; 73C; 74A
24M; 367
245/45R17-99 11A; 22B; 24J; 24M;
367
638/1 K393 58 - 105 245/45R17 VE2; 11A; 22B; 24J; Lkw geschl. Kasten;
24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17-99 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
367 73C; 74A
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*95/54*0020*.., 245/45R17-95 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
e9*98/14*0020*.. 5HR 73C; 74A
245/45R17-99 11A; 22B; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/50R17 99Y 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 245/50R17 99Y 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 225/55R17-97 Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S; MBN
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 225 225/55R17-97 Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 225/55R17 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99W 11A; 24J; 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 99W 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 75I
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24J; 244; 5KK bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 70 - 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 51G e1*2007/46*0459*05;
L720 235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A bis
235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK; e1*2007/46*0458*07;
54A Allradantrieb;
245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK Heckantrieb;
190 225/55R17 11A; 24J; 244; 5KK 10B; 11B; 11G; 11H;
101W
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 11A; 24M; 51G Heckantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 99W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24J; 244; 5KK bis
70 - 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 51G e1*2007/46*0457*08;
235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A Allradantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK; Heckantrieb;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK 12A; 51A; 71K; 721;
190 225/55R17 11A; 24J; 244; 5KK 73C; 74A; 75I
101W
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Gutachten 366-0101-15-MURD
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5AT) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 690kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
AGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderrachse nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe
Variante(n): BMW Active Tourer F45, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 20 von 23
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 21 von 23
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 1 von 2
Fahrzeughersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
04 56,5 Kl 196 Ø67,1 Ø56,5 56,5 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LEGANZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAV e4*96/27*0020*.., 98 - 100 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*97/27*0020*.., 225/45R17-90 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
e4*98/14*0020*.. 73C; 74A; 74P
SUPV e4*96/27*0003*..
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
04 60,1 KL 196 Ø67,1 Ø60,1 60,1 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GY; FR; JT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EY; FY; MZ
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ
100 Nm für Typ : NZ
110 Nm für Typ : JT
140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 205/50R17 89 Allradantrieb;
205/55R17 91 Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 721; 73C; 74A; 74P
225/50R17 94 11A; 24J; 24M
235/45R17 94
245/45R17 95 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99 2-türig; 4-türig;
225/65R17 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
255/50R17 101 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/50R17 91 11A; 245 Allradantrieb;
215/55R17 94 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 94 11A; 245 721; 729; 73C; 74A;
245/45R17 95 11A; 245; 248 74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 92 205/40R17 80 11A; 22I; 24M Frontantrieb;
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 73C; 74A; 74P
24M
225/35R17 82 11A; 21P; 22B; 24D;
24J
MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/40R17 81 11A; 22I; 24M Frontantrieb;
195/45R17 81 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/40R17 80 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; 73C; 74A; 74P
24M
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J;
24M
225/35R17 82 11A; 21P; 22B; 24D;
24J
NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Frontantrieb;
195/45R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Radschrauben;
205/40R17 80 11A; 22B; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 729; 73C; 74A; 74P
248; 271
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/50R17 89 Allradantrieb;
205/55R17 91 Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 721; 73C; 74A; 74P
225/50R17 94 11A; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 24M
245/45R17 95 11A; 24J; 24M
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 205/45R17 84 11A; 24J; 24M Stufenheck;
205/50R17 89 11A; 22I; 24C; 24M Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : A2; HE15U(a); R1; T25; XA3(a)
104 Nm für Typ : V3
110 Nm für Typ : M2; R3; W 2; W20
115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment
135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes
Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91 11A; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 235/45R17 94 11A; 21P; 21S; 24J; 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 24M; 54A e11*2001/116*0305*13;
1
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/50R17 89 11A; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/45R17 87 5ET 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 225/45R17 91 11A; 24M e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 91 - 97 205/45R17 88 erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 215/45R17 87 11A; 26P 115 Nm; AURIS
TOURING
SPORTS; ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 205/45R17 88 erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 215/45R17 87 11A; 26P 115 Nm; AURIS
TOURING
SPORTS; ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 225/45R17 91 11A; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; ab
e11*2007/46*0018*05;
4-türig; Hybrid; nur
Verbundlenker-
Hinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 215/45R17 87 bis
e11*2007/46*0018*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 225/50R17 94 erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R17 94 135 Nm; bis
245/45R17 95 e6*2001/116*0103*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes
e11*98/14*0110*.. 24M; 5ET Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
225/45R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D; Limousine;
24J Heckantrieb;
235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 66A 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89W erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 90W 135 Nm; bis
235/45R17 93 e11*2001/116*0206*09;
Cabrio; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740;
76S; 76T
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XU3(a) e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 225/60R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740;
76S
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91 11A; 21P ab
225/45R17 91 e11*2001/116*0196*05;
235/45R17 94 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W nur bis
225/45R17 90 e11*2001/116*0196*04;
235/45R17 93 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 135 Nm; Limousine;
91 - 130 215/50R17 91W Frontantrieb;
215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 11A; 245 729; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 740; 76S
245/45R17 95 11A; 245
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R17 94 135 Nm; Kombi;
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 11A; 245 729; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/50R17 93 Frontantrieb;
e6*98/14*0083*.. 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 24J; 362 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*.. 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93W 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 73C; 74A; 74P
225/45R17 90
235/45R17 93
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W2 F438 115 - 129 215/40R17-83 11A; 362; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
W20 e6*93/81*0011*.. 235/40R17-90 11A; 22B; 54A; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
66A 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94 11A; 21B; 24J; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0069*.. 235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
5HI 73C; 74A; 74P
235/45R17 97 11A; 21B; 22B; 24J
245/45R17 95 11A; 21B; 21J; 22B;
24J
Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R17 94 68A 135 Nm; Prius Plus;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius, Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R17 94 68A 135 Nm; Prius Plus;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A2 e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 225/55R17 97 2-türig; 4-türig;
e6*98/14*0070*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 111 215/60R17 96 erhöhtes
Anzugsmoment
215/65R17 99 135 Nm; ab
225/60R17 99 e6*2001/116*0105*09;
225/65R17 102 Allradantrieb;
235/55R17 99 Frontantrieb;
235/60R17 102 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740;
76S
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99 bis
225/65R17 102 e6*2001/116*0105*08;
235/55R17 99 11A; 24O 10B; 11B; 11G; 11H;
235/65R17 104 11A; 24O; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 24O 73C; 74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 205/50R17 93 51J erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R17 91 5GG; 51J 135 Nm; Frontantrieb;
215/50R17 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
82 - 130 215/50R17 95 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R17 94 729; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 94 740; MAO
225/50R17 94
235/45R17 94
245/45R17 95
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
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1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: E15UT(a)
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*..
Handelsbez.: AURIS
Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 330 VA
27I x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 280 VA
27B x = 350 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 330 8 VA
26J x = 300 y = 330 25 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 10 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)
Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
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Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
10 60,1 KL 196 Ø67,1 Ø60,1 60,1 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GY; FR; JT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY; EY; MZ
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ
100 Nm für Typ : NZ
110 Nm für Typ : JT
140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 205/50R17 89 Allradantrieb;
205/55R17 91 Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 721; 73C; 74A; 74P
235/45R17 94
Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99 2-türig; 4-türig;
225/65R17 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 73C; 74A; 74P
255/50R17 101 11A; 24J
Verkaufsbezeichnung: KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/50R17 91 Allradantrieb;
215/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/40R17 81 Frontantrieb;
195/45R17 81 10B; 11B; 11G; 11H;
205/40R17 80 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/40R17 81 Frontantrieb;
195/45R17 81 Radschrauben;
205/40R17 80 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/50R17 89 Allradantrieb;
205/55R17 91 Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91 721; 73C; 74A; 74P
235/45R17 94
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 205/45R17 84 Stufenheck;
205/50R17 89 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
104 Nm für Typ : V3
110 Nm für Typ : R3
115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes
Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment
135 Nm für Typ : T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/45R17 87 5ET 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 225/45R17 91 e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
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Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 235/45R17 94 11A; 54A 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. e11*2001/116*0305*13;
1
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 97 215/45R17 87 erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 91 - 97 225/45R17 89 115 Nm; ab
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. e11*2007/46*0018*05;
ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 740
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 205/45R17 88 erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 115 Nm; AURIS
TOURING
SPORTS; ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 91 - 97 205/45R17 88 erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 115 Nm; AURIS
TOURING
SPORTS; ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 215/45R17 87 erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; bis
e11*2007/46*0018*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 225/45R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; ab
e11*2007/46*0018*05;
4-türig; Hybrid; nur
Verbundlenker-
Hinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 5ET erhöhtes
e11*98/14*0110*.. Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89W 12M erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 90W 12M 135 Nm; bis
235/45R17 93 12A e11*2001/116*0206*09;
Cabrio; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 740; 76S;
76T
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91 ab
225/45R17 91 e11*2001/116*0196*05;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R17 91 135 Nm; Limousine;
91 - 130 215/50R17 91W Frontantrieb;
215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 729; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 740; 76S
245/45R17 95
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R17 94 135 Nm; Kombi;
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 729; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*.. 235/45R17 93W 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 73C; 74A; 74P
225/45R17 90
235/45R17 93
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0069*.. 235/45R17 94 5HI 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 97 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99 bis
225/65R17 102 e6*2001/116*0105*08;
235/55R17 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 111 215/60R17 96 erhöhtes
Anzugsmoment
215/65R17 99 135 Nm; ab
225/60R17 99 e6*2001/116*0105*09;
225/65R17 102 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
04 64,1 Kl 196 Ø67,1 Ø64,1 64,1 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1;
FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8;
EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91 11A; 24J; 51J Kombi; Frontantrieb;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R17 94 11A; 24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 24J 73C; 74A; 74P; 76S
235/50R17 96 11A; 21P; 21S; 22I;
24C; 24M
245/45R17 95 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 205/50R17 89 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21P 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B 73C; 74A; 74P; SC4
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89 11A; 24J; 26B ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 87W 11A; 26P; 5ET e11*2001/116*0255*07;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 91 11A; 24J; 26B ab
235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N; 27I e11*2001/116*0256*07;
ab
e11*2001/116*0257*06;
CIVIC TOURER;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 195/45R17 81 51J 2-türig; Frontantrieb;
205/45R17 84 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 21P; 22I; 245 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 245 729; 73C; 74A; 74P
225/40R17 86 11A; 21B; 22I; 24J
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 51J Stufenheck;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R17 94 11A; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/50R17 96 11A; 21P; 21S; 22I; 73C; 74A; 74P; 76S
24C; 24D
245/45R17 95 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/40R17 80 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 721;
EP4 e11*98/14*0188*.. 66 - 118 205/45R17 84 73C; 74A; 74P
EU5 e11*98/14*0158*.. 215/40R17 83 11A; 22I
EU6 e11*98/14*0159*.. 215/45R17 11A; 21P; 22I; 51G
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EV1 e11*2001/116*0198*..
EP3 e11*98/14*0175*.. 147 205/45R17 84 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A; 74P
215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 51G
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 225/50R17-94 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3 e6*98/14*0076*.. 24D; 367 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17-95 11A; 22B; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P
24D; 367
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/50R17 94 11A; 22B; 24C; 24D nur bis
225/55R17 97 11A; 22B; 24C; 24D e11*98/14*0190*01;
235/50R17 96 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/55R17 97 11A; 22B; 24J; 24M ab e11*98/14*0190*02;
235/55R17 99 11A; 22B; 22H; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 225/55R17 97 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 22B; 22H; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102 11A; 24J; 27I ab
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/55R17 99 11A; 24J; 27I e11*2001/116*0301*06;
235/60R17 102 11A; 24J; 27I ab
245/55R17 102 11A; 24C; 24M; 27B e11*2001/116*0302*06;
bis
e11*2001/116*0301*09;
bis
e11*2001/116*0302*10;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102 11A; 24J bis
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/55R17 99 11A; 24J e11*2001/116*0301*05;
RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/60R17 102 11A; 24J bis
245/55R17 102 11A; 22I; 24C; 24M e11*2001/116*0302*05;
255/50R17 101 11A; 22I; 24C; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/45R17 87 5ET 12A; 51A; 71K; 721;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/45R17 91 73C; 74A; 74P
225/45R17 90 11A; 24J; 24M
235/45R17 93 11A; 21P; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH1 e6*98/14*0062*.. 77 - 91 215/50R17-91 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
GH2 e6*98/14*0063*.. 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
GH3 e6*98/14*0067*.. 73C; 74A; 74P
GH4 e6*98/14*0068*..
Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC2 e6*95/54*0052*.. 140 205/40R17-80 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A; 74P
24M; 367
225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RA1 e6*93/81*0002*.. 110 235/45R17-93 11A; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
RA3 e6*95/54*0050*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LN e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17 97 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
LND e1*98/14*0134*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RE5
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0301*..
Handelsbez.: HONDA CR-V
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 270 VA
26P x = 210 y = 220 VA
27B x = 330 y = 450 HA
27I x = 280 y = 420 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 260 y = 270 15 VA
26N x = 260 y = 270 8 VA
27F x = 330 y = 450 15 HA
27H x = 330 y = 450 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
10 64,1 Kl 196 Ø67,1 Ø64,1 64,1 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
FN4; RD8; RE5; RE6; RE7
110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; EP3; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/50R17-89 11A; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90 11A; 22L; 24C; 24D; 73C; 74A; 74P
367; 66A
Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
CL9 e6*2001/116*0092*.. 235/45R17 93 11A; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
CN1 e6*2001/116*0096*.. 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
CM2 e6*2001/116*0094*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
CN2 e6*2001/116*0097*.. 73C; 74A; 74P
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91 51J Kombi; Frontantrieb;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R17 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 73C; 74A; 74P; 76U
235/50R17 96 11A; 24J; 24M
245/45R17 95 11A; 24J
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91 51J Kombi; Frontantrieb;
CW2 e6*2001/116*0121*.. 215/55R17 94 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 110 - 148 225/50R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 73C; 74A; 74P; 76S
235/50R17 96 11A; 24J; 24M
245/45R17 95 11A; 24J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89 11A; 26P ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 87W 5ET e11*2001/116*0255*07;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 91 11A; 26P ab
235/45R17 94 11A; 26B; 26N e11*2001/116*0256*07;
ab
e11*2001/116*0257*06;
CIVIC TOURER;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89 nur bis
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 91 51J e11*2001/116*0255*06;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 90 nur bis
235/45R17 93 e11*2001/116*0256*06;
nur bis
e11*2001/116*0257*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 195/45R17 81 51J 2-türig; Frontantrieb;
205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 729; 73C; 74A; 74P
225/40R17 86 11A; 21P
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL3 e11*98/14*0165*.. 113 205/45R17 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CL4 e11*98/14*0166*.. 215/40R17 85 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P
24D; 66A
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91 51J Stufenheck;
CU2 e6*2001/116*0114*.. 215/55R17 94 51J Frontantrieb;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 110 - 148 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
235/50R17 96 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76S
245/45R17 95 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP3 e11*98/14*0175*.. 147 205/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
FN3 e11*2001/116*0298*.. 215/45R17 91 11A; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24M 729; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24M 76S
FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24M 729; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24M 76S
FN4 e11*2001/116*0334*.. 73 225/45R17 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 225/50R17-94 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3 e6*98/14*0076*.. 24D; 367 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17-95 11A; 22B; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P
24D; 367
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/55R17 97 11A; 22I; 24J ab e11*98/14*0190*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102 bis
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/55R17 99 e11*2001/116*0301*05;
RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/60R17 102 bis
245/55R17 102 11A; 24J e11*2001/116*0302*05;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102 ab
RE6 e11*2001/116*0302*.. e11*2001/116*0301*06;
ab
e11*2001/116*0302*06;
bis
e11*2001/116*0301*09;
bis
e11*2001/116*0302*10;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/45R17 87 5ET 12A; 51A; 71K; 721;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/45R17 91 73C; 74A; 74P
225/45R17 90
235/45R17 93
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 215/40R17 87 11A; 21J; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
BB8 e6*95/54*0038*.. 24D 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 11A; 21J; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P
24D; 54A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan International S. A.,
RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
05 66,1 Kl 196 ohne 66,1 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 81 215/55R17 94 Duster; Allradantrieb;
e2*2007/46*0030*.. 215/60R17 96 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R17 97 11A; 245 729; 73C; 74A
SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/55R17 94 11A; 24J; 248 Duster; Frontantrieb;
e2*2007/46*0030*.. 215/60R17 96 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 241; 246; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R17 97 11A; 241; 246; 248 729; 73C; 74A
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T32 (Serie Kegelbund)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V10; S14; T30; A32; J10; V37; P12; C13; F15; T31
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : A32; S14
108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32
110 Nm für Typ : V10
113 Nm für Typ : C13; J10
118 Nm für Typ : F15
120 Nm für Typ : V37
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 155 225/55R17 97 11A; 27H Limousine;
225/60R17 99 11A; 27H Heckantrieb;
225/65R17 102 11A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/55R17 99 11A; 27H 73C; 74A; 76S
235/60R17 102 11A; 27H
245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P;
27F
245/55R17 102 11A; 245; 248; 26P;
27F
255/50R17 101 11A; 24J; 24M; 26P;
27F
255/55R17 104 11A; 24J; 24M; 26P;
27F
Verkaufsbezeichnung: JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.. 69 - 147 215/50R17 91 Schrägheck; 4-türig;
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 11A; 24J; 270 729; 73C; 74A
81 - 147 215/55R17 94
235/50R17 96 11A; 24J; 270
Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A32 e1*93/81*0011*.. 103 225/45R17-90 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
103 - 142 235/45R17-93 11A; 22B; 24J; 362 12A; 51A; 71K; 721;
142 225/45R17 11A; 22B; 24J; 631 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 215/50R17 51G Kombi; Stufenheck;
225/45R17 90 Schrägheck;
235/45R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 96 Nissan Qashqai kurz;
225/55R17 97 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 96 Nissan Qashqai kurz;
225/55R17 97 Nissan Qashqai +2
235/55R17 99 11A; 24J; 24M (lang); Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 215/60R17 51G Allradantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/60R17 96 Allradantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 51G 12A; 51A; 573; 71K;
235/50R17 96 721; 73C; 74A
T32 e13*2007/46*1456*.. 96 225/65R17 102 12O Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: NISSAN 200SX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S14 e1*93/81*0012*.. 147 205/50R17-89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90 11A; 22G; 57F; 66A; 73C; 74A
684
245/40R17-91 11A; 22G; 57F; 66B;
681; 687
Verkaufsbezeichnung: PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/50R17 89 11A; 246 Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 246; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 246 73C; 74A
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Y
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JZ; Z; RFE; R
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : R
108 Nm für Typ : Y
110 Nm für Typ : RFE
130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
Anzugsmoment
155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 147 195/45R17 85 nur Clio 4 ab Mj.
205/45R17 84W 11A; 24M; 245; 27H 2012; Schrägheck; nur
215/40R17 83W 11A; 24J; 24M; 26P; Clio RS;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 73C; 74A; 76S
225/40R17 86 11A; 24J; 24M; 26P;
27H
Verkaufsbezeichnung: KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 96 215/55R17 94 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/60R17 51G Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 51J erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R17 91W 51J; 54F 155 Nm; Coupe;
81 - 131 225/45R17 91W 5GG Frontantrieb;
81 - 175 215/50R17 11A; 245; 51G Allradlenkung;
215/55R17 11A; 245; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 11A; 245; 248; 54F 73C; 74A; 740; 76S
235/45R17 94 11A; 245
245/45R17 95 11A; 245; 248; 54F
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R17 91 155 Nm; erhöhtes
215/45R17 91 Anzugsmoment 170
Nm;
81 - 127 215/50R17 91W Latitude (Stufenheck);
225/45R17 91W Frontantrieb;
81 - 177 225/50R17 98 67F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94W 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95W 67R; 67T 729; 73C; 74A; 740;
76S
T e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93 51J erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0012*.. 205/55R17 91W 5GG; 51J; 54F 155 Nm; Kombi;
81 - 131 215/55R17 11A; 21P; 51G Schrägheck;
225/45R17 91W 5GG Frontantrieb; nicht
81 - 150 225/45R17 94 Allradlenkung;
225/50R17 94 11A; 21P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
54F 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 73C; 74A; 740; 76S
81 - 175 215/50R17 51G
225/45R17 94Y
225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 24M;
54F
235/45R17 94Y
245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 54F
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/55R17 95 11A; 22B erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0011*.. 215/50R17 91W 11A; 22B; 248 130 Nm; Scenic; Grand
215/55R17 94 11A; 22B; 248 Scenic; kurzer
63 - 118 225/45R17 91W 11A; 22B; 5GG Radstand; langer
225/45R17-93W 11A; 22B Radstand;
225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 248 Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 22B; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 740;
76S
JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/55R17 11A; 27B; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/50R17 91W 11A; 27B 130 Nm; Frontantrieb;
215/55R17 94 11A; 27B J-Cross; X-Mod;
225/45R17 91W 11A; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 248; 26P; 27B 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 27B 729; 73C; 74A; 740;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 130 Nm; Coupe; 2-
63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 130 Nm; Schrägheck; 4-
63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/55R17 91 130 Nm; Fluence
215/45R17 91 (Stufenheck); 4-türig;
215/50R17 91 11A; 248 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22H; 248 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 248; 68A 73C; 74A; 740
245/45R17 95 11A; 22H; 248
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 11A; 22M erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 11A; 22M 130 Nm; Kombi;
63 - 132 225/45R17 91 11A; 22M Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 22M; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 740
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
78 - 132 205/50R17 89W 130 Nm; Cabrio;
215/45R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R17
Hinterachse: 225/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: C13
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3086*..
Handelsbez.: PULSAR
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 380 VA
26P x = 250 y = 330 VA
27B x = 300 y = 320 HA
27I x = 250 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 380 8 VA
26N x = 300 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 320 8 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: JZ
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*..
Handelsbez.: MEGANE SCENIC
Variante(n): J-Cross, X-Mod
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 335 VA
26B x = 350 y = 385 VA
27I x = 350 y = 325 HA
27B x = 400 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 385 10 VA
27H x = 400 y = 375 10 HA
27F x = 400 y = 375 10 HA
26N x = 350 y = 385 10 VA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 375 y = 310 VA
26P x = 325 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 375 y = 310 20 VA
26N x = 375 y = 310 8 VA
27F x = 265 y = 230 25 HA
27H x = 265 y = 230 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD MOTOR,
HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
04 67,1 Kl 196 ohne 67,1 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung: CALIBER,COMPASS,PATRIOT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/60R17 96 Dodge Caliber;
225/55R17 97 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/60R17 96 Jeep Patriot;
225/55R17 97 11A; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/60R17 96 Jeep Compass;
225/55R17 97 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: SEBRING, AVENGER, FLAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JS e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/60R17 96 Cabrio; Limousine;
225/55R17 97 Frontantrieb;
225/60R17 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 215/60R17 96 5IE erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 145 Nm; Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 740;
76S
Verkaufsbezeichnung: C4 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 215/60R17 96 11A; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 97 11A; 27I 145 Nm; Kombi;
225/60R17 99 11A; 27I Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 26P; 27B Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ECP
133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR; 1N2; 1N2R
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1EZ e4*98/14*0043*.. 91 225/55R17 97 Mit
1EZR e4*98/14*0051*.. 225/60R17 99 Radhausverbreiterung
235/55R17 99 Serie; Allradantrieb;
145 235/65R17 104 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
1N2 e13*2001/116*0093*.. 91 - 149 225/55R17 97 FGL Mit
1N2R e13*2001/116*0091*.. 225/60R17 99 Radhausverbreiterung
235/55R17 99 Serie; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: FORD PROBE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ECP G571 85 225/45R17-90 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 54A; 66A 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 24M; 54A; 66B 73C; 74A; 74P
119 225/45R17-90
235/40R17-90 66A
245/40R17-91 11A; 24M; 66B
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : DM; ELH; EN; FS; GDH; LM; MD; VF; YN
110 Nm für Typ : CM; FO; GK; JC; JM; NF; SM; TG; XG
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/40R17 87 11A; 24J; 248; 26P; Stufenheck;
27H; 27I Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 241; 246; 248; 729; 73C; 74A; 74P
26N; 26P; 27H; 27I
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 205/50R17 89 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B 729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GRANDEUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TG e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 12A; 51A; 71K; 721;
235/55R17 51G 73C; 74A; 74P
245/50R17 99 11A; 367
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/65R17 104 Allradantrieb;
245/65R17 107 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 145 235/65R17 104 11A; 245; 248 nicht Grand Santa Fe;
245/65R17 107 11A; 24J; 24M; 26P Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SM e11*98/14*0162*.. 82 - 107 225/55R17 97 HAV 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 HAV; 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/55R17 99 HAV; 11A; 24J 73C; 74A; 74P
82 - 127 225/60R17 99 HAW
235/65R17 104 HAW; 11A; 54A
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/50R17 91W Limousine;
215/55R17 94 Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
235/50R17 96 11A; 22B; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P
245/45R17 95 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TRAJET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FO e11*98/14*0130*.. 82 - 127 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/55R17 97 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 24C; 24D Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17 88 11A; 248 Kombi; Schrägheck; 3-
e11*2007/46*0338*.. 205/50R17 89 11A; 24J; 248 türig; 5-türig;
215/45R17 87 11A; 248 Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22M; 24J; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
247; 26N; 26P 729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88 11A; 22M; 24J; 24M; Nicht i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 51J Frontantrieb;
205/50R17 89 11A; 21P; 22L; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 11A; 22M; 24D; 24J; 73C; 74A; 74P
5ET
225/45R17 91 11A; 21P; 22L; 24D;
24J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88 11A; 24J; 24M; 51J i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R17 89 11A; 22H; 24C; 24D; Frontantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 24D; 24J; 5ET 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 22H; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: IX 55, VERACRUZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EN e9*2001/116*0071*.. 176 245/65R17 107 Allradantrieb;
255/60R17 106 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/45R17 88 11A; 21P; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*.. 205/50R17 89 11A; 21B; 22I; 24C; Frontantrieb;
244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 729; 73C; 74A; 74P
225/45R17 91 11A; 21B; 22I; 24C;
244; 247
235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C;
244; 247
Verkaufsbezeichnung: ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96 11A; 24J; 248; 51J auch Facelift 2013;
LM e11*2007/46*0128*.. 215/65R17 99 11A; 24J; 248; 51J Allradantrieb;
225/60R17 99 11A; 24J; 248; 260; 270 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 24M; 242; 245; 12A; 51A; 573; 71K;
260; 270 721; 73C; 74A; 74P;
235/60R17 102 11A; 24M; 242; 245; 76S
260; 270
Verkaufsbezeichnung: i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 205/50R17 93 11A; 248; 26P Kombi; Limousine;
e4*2007/46*0264*.. 205/55R17 91 11A; 248; 26P Frontantrieb;
215/50R17 95 11A; 24M; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 248; 26P; 67S 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 729; 73C; 74A; 74P;
26N; 27H; 67F 76S
235/45R17 94 11A; 24M; 26P; 27H;
68A
245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27H; 67R; 67T
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/45R17 87 11A; 246; 248; 27H Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 22I; 24M; 241; Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 246; 270 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 225/45R17 91 11A; 22I; 24M; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 270 729; 73C; 74A; 74P
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C;
244; 247; 270
Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 205/50R17 91W 11A; 22L ab e11*98/14*0109*05;
215/50R17 91W 11A; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93W 11A; 22L 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
107 Nm für Typ : FG; SL; SLS; XM FL
108 Nm für Typ : TF
110 Nm für Typ : GE; JE; JES; LD; UP
120 Nm für Typ : XM
Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/50R17 93 51J Frontantrieb;
205/55R17 91 11A; 22M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 22M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
51J 73C; 74A; 74P
215/55R17 94 11A; 22M; 24J; 24M;
51J
225/45R17 91
225/50R17 94 11A; 22L; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 22M; 24J; 24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: KIA CARNIVAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UP e11*98/14*0112*.. 106 - 110 235/45R17 97 11A; 24J ab e11*98/14*0112*11;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 106 205/50R17 89 51J nur bis
100 - 138 215/50R17 91 11A; 24J e4*2001/116*0100*06;
225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 24J 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/55R17 97 KA3 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96W KA3; 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
245/50R17 99 KA3; 11A; 21P; 22I; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JE e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/55R17 97 11A; 24K Allradantrieb;
JES e4*2001/116*0120*.. 235/55R17 99 11A; 24D; 24O Frontantrieb;
245/50R17 99 11A; 24D; 24O 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91 Limousine; Stufenheck;
215/50R17 91 11A; 248 Frontantrieb;
215/55R17 94 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P 729; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 248 76S
235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26P
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P;
67R; 67T
Verkaufsbezeichnung: SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XM e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 235/65R17 104 MPV; Allradantrieb;
e11*2007/46*0141*..
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/65R17 104 11A; 245; 248 Kombi; Allradantrieb;
245/60R17 108 11A; 245; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/60R17 106 11A; 241; 244; 246; 27I 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 51J Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; 729; 73C; 74A; 74P;
54F 76S
235/45R17 94 11A; 24J; 248
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247
Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J Allradantrieb;
215/65R17 99 51J Frontantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 99 12A; 51A; 573; 71K;
235/55R17 99 721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J Allradantrieb;
215/65R17 99 51J Frontantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 99 12A; 51A; 573; 71K;
235/55R17 99 721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP
107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 27H Kombi; Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 76S
26B; 26N; 27F
235/45R17 94 11A; 24J; 24M; 26P;
27F
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88 11A; 24J; 24M; 51J Pro Cee'd (2-türig
205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24D; Schrägheck);
51J Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 22M; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
5ET 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88 11A; 24J; 24M; 51J Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 205/50R17 89 11A; 21P; 22L; 24D; Cee'd (4-türig
24J; 51J Schrägheck);
215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M; Frontantrieb;
5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 22L; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 205/45R17 88 11A; 24J; 248; 26N; Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. 26P; 27H Schrägheck; 3-türig;
205/50R17 89 11A; 24M; 242; 245; 5-türig; Frontantrieb;
26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
26P; 27H 73C; 74A; 74P
225/40R17 86 11A; 24M; 242; 245;
26B; 26N; 27F
225/45R17 91 11A; 24M; 242; 245;
26B; 26N; 27F
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96 11A; 24J; 248; 51J Allradantrieb;
215/65R17 99 11A; 24J; 248; 51J Frontantrieb;
225/60R17 99 11A; 24J; 248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
235/55R17 99 11A; 24M; 242; 245; 721; 73C; 74A; 74P;
260; 270 76S
235/60R17 102 11A; 24M; 242; 245;
260; 270
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 22I; 24M; 241; Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 246; 270 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 225/45R17 91 11A; 22I; 24M; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 270 729; 73C; 74A; 74P
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C;
244; 247; 270
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE; GF;
GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; LW; LWD; SE; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/65R17 102 122 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 12O; 245 Frontantrieb;
235/65R17 104 11A; 12O; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 71K; 721;
255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P;
255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 24M 76S
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 11A; 24J; 24M; 52J Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 255/60R17 106 11A; 22I; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S; 76Z
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 100 - 104 225/50R17 94 11A; 22I; 24J; 24M nur ab
235/45R17 94 11A; 24J; 24M e1*98/14*0118*02;
245/45R17 95 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
104 225/45R17 94 Ottomotor 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 235/45R17-93 11A; 24J; 24M nur bis
LWD e1*98/14*0165*.. e1*98/14*0118*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 5EA 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74A; 74P
24J; 54F
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
225/35R17 86 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
74 - 84 225/35R17 82 nicht Dieselmotor; 11A;
21B; 22B; 24C; 24D;
5DK
74 - 96 215/40R17 83 nicht Dieselmotor; 11A;
21B; 22B; 24D; 24J;
5DW
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 MCS 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 MCS 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 225/60R17 99 11A; 24K; 51J Allradantrieb;
EPR e4*98/14*0052*.. 235/55R17 103 11A; 24K Frontantrieb;
EP2 e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/65R17 104 11A; 24K; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R e13*2001/116*0090*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
G138 631 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R17 11A; 22B; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P
24M; 631; 66H
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M Nur Vorderachslenkung;
G517 105 - 155 225/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17-93 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A; 74P
24M
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M;Mazda 3 MPS;
52J Schrägheck;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 52J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M;10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S; 76Z
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M Stufenheck;
215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck;
225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 729; 73C; 74A; 74P
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 22H; 24J; 248 Stufenheck;
76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck;
22H; 24J; 248 Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 729; 73C; 74A; 74P;
22H; 24J; 248 76S
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B;
22H; 242; 245; 248
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2013; ab
26N; 27B e11*2001/116*0262*10;
205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26B; (Typ BM); Limousine;
26N; 27B Schrägheck;
215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 11A; 242; 244; 245; 73C; 74A; 74P; 76S
247; 26B; 26J; 27B;
27H
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B
BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013;
22H; 24J; 248; 51G; Schrägheck;
52J
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb;
248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22H; 24J; 248; 52J 729; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 76S; 76Z
22H; 242; 245; 248;
52J
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e13*96/27*0023*.., 106 215/40R17 87 Nur bis 975 kg zul. Schrägheck 4-türig;
G878 Achslast; 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
BJ e1*98/14*0094*.. 96 205/40R17 80 11A; 22B; 24M Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P
24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
235/45R17 93 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb;
248; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
270 729; 73C; 74A; 74P
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J;
248; 271
235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 24C;
248; 260; 271
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22B; 24J; 24M; Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 5ET Schrägheck;
215/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb;
225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 241; 246; 248; 51J e13*2007/46*1075*02;
215/50R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab
22M; 241; 246; 248 e1*2001/116*0448*06;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; bis Mj.2012;
241; 246; 248 Stufenheck;
88 - 132 205/50R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; Schrägheck;
241; 246; 248; 51J Frontantrieb; nur
205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Mazda 6;
241; 246; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91W 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22M; 241; 246; 248 729; 73C; 74A; 74P;
215/55R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 76S
22M; 241; 246; 248
225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;
241; 246; 248
225/50R17 94 11A; 21B; 21N; 22B;
22L; 24C; 244; 247
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B;
22M; 241; 246; 248;
68A
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 141 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/65R17 102 122 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 12O; 245 Frontantrieb;
235/65R17 104 11A; 12O; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 71K; 721;
255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P;
255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 24M 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 11A; 22I; 24C; 24D; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 51J e13*2007/46*1075*01;
205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; nur bis
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0448*05;
215/50R17 91 11A; 21P; 22B; 22M; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb; nur
225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24D Mazda 6;
88 - 136 205/50R17 91W 11A; 22I; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 729; 73C; 74A; 74P;
24C; 24D; 51J 76S
215/50R17 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D
225/45R17 91W 11A; 22I; 24C; 24D
225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D
235/45R17 94 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D; 68A
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 24D; 51J Frontantrieb; nur
205/55R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; Mazda 6;
24D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21T; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 729; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; 76S
24D
225/50R17 94 11A; 21T; 22B; 24C;
24D
235/45R17 94 11A; 21T; 22B; 24C;
24D
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94 11A; 26P; 27I ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 97 11A; 26P; 27I Mj.2015; Kombi;
235/50R17 96 11A; 245; 26B; 27B Stufenheck;
235/55R17 99 11A; 245; 26B; 27B Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; nur
26N; 27B; 27H Mazda 6;
255/50R17 101 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 11A; 26P; 27I Kombi; Stufenheck;
225/55R17 97 11A; 26P; 27I Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 245; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 245; 26B; 27B 12A; 51A; 71K; 721;
245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 76S
26N; 27B; 27H
255/50R17 101 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27B; 27H
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE G104 121 245/35R17-87 11A; 22B; 22G; 24M; Frontantrieb;
66H Allradlenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 215/40R17 83 Ottomotor; nicht Stufenheck;
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. Dieselmotor; 11A; 21B; Schrägheck;
GF/GW e1*96/27*0055*.., 21J; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J
e1*98/14*0055*.. 215/40R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22F; 24D; 24J 73C; 74A; 74P
215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 24D; 24J
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 215/40R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW e1*96/27*0055*.., 22F; 24D; 24J zul.Achslast; Kombi;
e1*98/14*0055*.. 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : H60W
108 Nm für Typ : NA0W
110 Nm für Typ : CS0; D20; N50
140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 205/50R17 89 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R17 91 11A; 22I 140 Nm; Sportback;
215/50R17 91 11A; 22I; 24J Stufenheck;
225/45R17 91 11A; 22I Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22I; 24J 729; 73C; 74A; 74P;
740; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R17 94 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R17 96 11A; 24J; 248 145 Nm; Allradantrieb;
225/55R17 97 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 22I; 24J; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
235/55R17 99 11A; 22I; 24J; 244; 247 721; 729; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D20 G229 110 215/40R17 11A; 24D; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21M; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 22B; 22F; 24D; 73C; 74A; 74P
24J; 362; 54A
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24D;
24J; 362; 66A; 684
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NA0W e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 73C; 74A; 74P
245/45R17 95 11A; 22I; 24J
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CS0 e1*2001/116*0233*.. 72 - 99 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 22L; Frontantrieb;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24J 73C; 74A; 74P
215/35R17 83 11A; 21B; 22B; 22L;
24J
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 22L;
24J
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CWB e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 215/60R17 100 erhöhtes
Anzugsmoment
CW0 e1*2001/116*0406*.. 215/60R17 96 5IE 145 Nm;
225/60R17 99 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R17 102 73C; 74A; 74P; 740;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M 76S
Verkaufsbezeichnung: PAJERO PININ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H60W e1*98/14*0123*.. 84 - 95 225/55R17-97 11A; 24D; 24J; 362; kurzer Radstand;
691 langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N50 e1*97/27*0103*.. 92 - 110 225/45R17-90 MC6 Nur Space Runner; 3-
türig; kurzer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
N50 e1*97/27*0103*.. 98 - 110 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M Nur Space Wagon; 4-
türig; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
N50 e1*97/27*0103*.. 98 - 110 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M Nur Space Wagon; 4-
235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 24J; türig; langer
24M; 367 Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 215/60R17 96 5IE erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 145 Nm; Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 740;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: 4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 215/60R17 96 11A; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R17 97 11A; 27I 145 Nm; Kombi;
225/60R17 99 11A; 27I Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 26P; 27B Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R17
Hinterachse: 225/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R17
Hinterachse: 225/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0101-15-MURD
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
691) Es sind nur solche Reifen zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und
Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGL) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße
225/70R15 oder 215/70R16 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen
ist.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
KA3) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muß
der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA-Teile-Nr.:
ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
MC6) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel ist
eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende
Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: B
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0117*..
Handelsbez.: C4 AIRCROSS
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 500 VA
26P x = 270 y = 450 VA
27B x = 320 y = 430 HA
27I x = 270 y = 380 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 500 14 VA
26N x = 320 y = 500 8 VA
27F x = 320 y = 430 12 HA
27H x = 320 y = 430 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: MD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*..
Handelsbez.: ELANTRA
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 315 VA
26P x = 210 y = 265 VA
27B x = 295 y = 360 HA
27I x = 245 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 315 8 VA
26J x = 260 y = 315 21 VA
27H x = 295 y = 360 8 HA
27F x = 295 y = 360 24 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: GDH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0337*..
Handelsbez.: i 30
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 350 VA
26P x = 220 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 350 16 VA
26N x = 270 y = 350 8 VA
27F x = 275 y = 280 24 HA
27H x = 275 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: DM
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0633*..
Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 310 VA
26P x = 270 y = 260 VA
27B x = 260 y = 350 HA
27I x = 210 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 310 10 VA
26N x = 315 y = 310 8 VA
27F x = 260 y = 350 10 HA
27H x = 260 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: FS
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*..
Handelsbez.: VELOSTER
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 320 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 320 8 VA
26J x = 290 y = 320 15 VA
27H x = 250 y = 310 8 HA
27F x = 250 y = 310 28 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: TF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0255*..
Handelsbez.: OPTIMA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 270 VA
26P x = 230 y = 220 VA
27B x = 300 y = 380 HA
27I x = 250 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 270 21 VA
26N x = 280 y = 270 8 VA
27F x = 300 y = 380 26 HA
27H x = 300 y = 380 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: XM FL
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0634*..
Handelsbez.: SORENTO
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 165 y = 180 VA
26B x = 215 y = 230 VA
27I x = 315 y = 325 HA
27B x = 365 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 365 y = 375 6 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: RP
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*..
Handelsbez.: Carens, Rondo
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 325 VA
26P x = 260 y = 275 VA
27B x = 260 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 325 30 VA
26N x = 310 y = 325 30 VA
27F x = 260 y = 300 30 HA
27H x = 260 y = 300 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 38 von 38
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
27B x = 350 y = 400 HA
26P x = 320 y = 375 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 15 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
10 67,1 KL 196 ohne 67,1 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: C4 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 215/60R17 96 erhöhtes
Anzugsmoment
145 Nm; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
740; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : DM; ELH; FS; GDH; LM; MD; VF; YN
110 Nm für Typ : JC; NF
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/40R17 87 11A; 245 Stufenheck;
215/45R17 87 11A; 245 Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 145 235/65R17 104 12R nicht Grand Santa Fe;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 145 235/65R17 104 12I nicht Grand Santa Fe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/50R17 91W Limousine;
215/55R17 94 Frontantrieb;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17 88 Kombi; Schrägheck; 3-
e11*2007/46*0338*.. 205/50R17 89 11A; 248 türig; 5-türig;
215/45R17 87 Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88 51J i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88 51J Nicht i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 24J; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 24M; 5ET 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/45R17 88 Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*.. 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 248 Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J auch Facelift 2013;
LM e11*2007/46*0128*.. 215/65R17 99 51J Allradantrieb;
225/60R17 99 11A; 246 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 205/50R17 93 Kombi; Limousine;
e4*2007/46*0264*.. 205/55R17 91 Frontantrieb;
215/50R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 67S 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 11A; 248; 26P; 67F 729; 73C; 74A; 76S
235/45R17 94 68A
245/45R17 95 11A; 248; 26P; 67R;
67T
Verkaufsbezeichnung: VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/45R17 87 Schrägheck;
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 24J; 248 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 215/45R17 87 11A; 245 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 235/45R17 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
107 Nm für Typ : XM FL
108 Nm für Typ : TF
110 Nm für Typ : LD
Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91 Limousine; Stufenheck;
215/50R17 91 Frontantrieb;
215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 729; 73C; 74A; 76S
235/45R17 94
245/45R17 95 67R; 67T
Verkaufsbezeichnung: SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/65R17 104 12N Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/50R17 89 51J Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 215/45R17 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 54F 729; 73C; 74A; 76S
235/45R17 94 11A; 24J; 248
245/45R17 95 11A; 24J; 248
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP
107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 215/45R17 91 12Q Kombi; Frontantrieb;
225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 71K; 721; 73C;
26P; 27H 74A; 76S
235/45R17 94 11A; 12A; 24J; 248;
27H
235/50R17 96 11A; 12A; 24J; 24M;
26P; 27F
245/45R17 95 11A; 12A; 24J; 248;
26P; 27H
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88 51J Pro Cee'd (2-türig
205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J Schrägheck);
215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88 51J Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; Cee'd (4-türig
51J Schrägheck);
215/45R17 87 11A; 24M; 5ET Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 205/45R17 88 Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26N; Schrägheck; 3-türig;
26P; 27H 5-türig; Frontantrieb;
215/45R17 87 11A; 246; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R17 86 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
26P; 27H 73C; 74A
225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J Allradantrieb;
215/65R17 99 51J Frontantrieb;
225/60R17 99 11A; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 24J; 248 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 215/45R17 87 11A; 245 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 235/45R17 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CP; CPD; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE;
NC1; NC1E; SE; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
140 Nm für Typ : BL
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/65R17 102 122 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 122 Frontantrieb;
235/65R17 104 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 255/60R17 106 11A; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S;
76Z
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 100 - 104 235/45R17 94 nur ab
104 225/45R17 94 Ottomotor e1*98/14*0118*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 205/45R17 84 11A; 24J; 24M "Roadster Coupe";
215/40R17 83 11A; 24J; 24M Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 205/40R17 84 11A; 24M; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
54F 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 MCS 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 MCS 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*98/14*0002*.. 120 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 24J 73C; 74A
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 21M; 52A Nur Vorderachslenkung;
G517 105 - 155 225/45R17 11A; 21M; 52A; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17-93 11A; 21M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
52A 73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 7 von 22
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 11A; 24J Stufenheck;
215/45R17 87 Schrägheck;
225/45R17 90 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 89 11A; 22I; 52J Mazda 3 MPS;
215/45R17 87 52J Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 22I; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S;
76Z
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 246 bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 246 Stufenheck;
215/45R17 91 11A; 22I Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246 Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 11A; 26N; 26P; 27I ab Mj.2013; ab
205/55R17 91 11A; 26N; 26P; 27I e11*2001/116*0262*10;
215/50R17 91 11A; 26B; 26N; 27I (Typ BM); Limousine;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; Schrägheck;
26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 11A; 21P; 22I; 51G; bis Mj.2013;
52J Schrägheck;
215/45R17 91 11A; 22I; 52J Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 52J 729; 73C; 74A; 76S;
76Z
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 22I 73C; 74A
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 21P; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 91 11A; 21P; 22B; 24J; 729; 73C; 74A
270
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 8 von 22
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 215/45R17 91 11A; 22I Schrägheck;
225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94 12N ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 97 12T Mj.2015; Kombi;
235/50R17 96 11A; 12A; 26P; 27I Stufenheck;
235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Frontantrieb; nur
255/50R17 101 11A; 12A; 24J; 248; Mazda 6;
26B; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76S
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. e13*2007/46*1075*01;
205/55R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
e1*2001/116*0448*05;
215/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; nur
88 - 136 205/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
215/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M
225/45R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M
225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22M;
24C; 24D
235/45R17 94 11A; 22I; 24J; 24M;
68A
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 11A; 21S; 24J; 24M; bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 51J Frontantrieb; nur
205/55R17 91 11A; 21S; 24J; 24M; Mazda 6;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 729; 73C; 74A; 76S
225/45R17 91 11A; 21S; 24J; 24M
225/50R17 94 11A; 21T; 22I; 24C;
24D
235/45R17 94 11A; 21S; 22I; 24J;
24M
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 141 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/65R17 102 122 5; Allradantrieb;
235/60R17 102 122 Frontantrieb;
235/65R17 104 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 11A; 22I; 245; 51J ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; e13*2007/46*1075*02;
24J; 248 ab
225/45R17 91 11A; 22I; 245 e1*2001/116*0448*06;
88 - 132 205/50R17 93 11A; 22I; 245; 51J bis Mj.2012;
205/55R17 91W 11A; 22I; 245; 51J Stufenheck;
215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Schrägheck;
24J; 248 Frontantrieb; nur
215/55R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Mazda 6;
24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 11A; 22I; 245 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 729; 73C; 74A; 76S
241; 246; 248
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M;
24J; 248; 68A
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 12N Kombi; Stufenheck;
225/55R17 97 12T Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 12A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I 51A; 71K; 721; 73C;
245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 27I 74A; 76S
255/50R17 101 11A; 12A; 24J; 248;
26B; 26N; 27B; 27H
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
145 Nm für Typ : GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R17 91 140 Nm; Sportback;
215/50R17 91 11A; 22I Stufenheck;
225/45R17 91 Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 740;
76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R17 94 erhöhtes
Anzugsmoment
215/60R17 96 145 Nm; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
740
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: 4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 215/60R17 96 erhöhtes
Anzugsmoment
145 Nm; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
740; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R17
Hinterachse: 225/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R17
Hinterachse: 225/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: MD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*..
Handelsbez.: ELANTRA
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 315 VA
26P x = 210 y = 265 VA
27B x = 295 y = 360 HA
27I x = 245 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 315 8 VA
26J x = 260 y = 315 21 VA
27H x = 295 y = 360 8 HA
27F x = 295 y = 360 24 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: RP
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*..
Handelsbez.: Carens, Rondo
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 325 VA
26P x = 260 y = 275 VA
27B x = 260 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 325 30 VA
26N x = 310 y = 325 30 VA
27F x = 260 y = 300 30 HA
27H x = 260 y = 300 30 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
27B x = 350 y = 400 HA
26P x = 320 y = 375 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 15 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
07 70,2 KL 196 ohne 70,2 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1J e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/50R17 91 51J Kombi; Stufenheck;
205/55R17 91 51J Schrägheck;
215/50R17 91 11A; 22P; 51J Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 22I; 22P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 22P 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAC e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 225/60R17 99 51J Allradantrieb;
93 - 190 235/55R17 99 Frontantrieb;
235/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAD e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99 51J Allradantrieb;
93 - 190 235/55R17 99 Frontantrieb;
235/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIO e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/50R17 91 Frontantrieb;
KL1Y e4*2007/46*0224*.. 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN e4*2007/46*0295*.. 225/50R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 729; 73C; 74A; 76S
235/50R17 96 11A; 22I
245/45R17 95
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 2 von 5
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung: ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L-A e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99 51J Allradantrieb;
93 - 190 235/55R17 99 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 215/50R17 95 51J Nur ZAFIRA TOURER;
215/55R17 94 51J Frontantrieb;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J Nur ASTRA SPORTS
205/55R17 91 51J; 54F TOURER; Kombi;
215/50R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 729; 73C; 74A; 76S
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/55R17 97 ASTRA GTC;
CASCADA;
235/50R17 96 Frontantrieb;
235/55R17 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J Stufenheck;
205/55R17 91 51J; 54F Schrägheck;
81 - 143 215/50R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J Nur ASTRA SPORTS
205/55R17 91 51J; 54F TOURER; Kombi;
215/50R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 729; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 215/50R17 95 51J Nur ZAFIRA TOURER;
215/55R17 94 51J Frontantrieb;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J Stufenheck;
205/55R17 91 51J; 54F Schrägheck;
81 - 143 215/50R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GM 200 - e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
GME e13*98/14*0018*.. 24D 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A
24D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
03 67,1 KL 196 Ø72.6 Ø67,1 67,1 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94 12I Stufenheck;
225/55R17 97 12A Frontantrieb;
235/45R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 12A 51A; 71K; 721; 73C;
235/55R17 99 12A 74A; 74P; 76S
245/45R17 95 12A
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 215/50R17 95 nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 98 nicht CROSS
COUNTRY;
225/50R17 98 nicht Variante AE...,
225/55R17 97 CE...; Variante AA...,
235/45R17 97 CA...; Stufenheck;
235/50R17 96 11A; 24M Schrägheck;
235/55R17 99 11A; 24M Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95 nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 98 nicht CROSS
COUNTRY;
225/50R17 98 nicht Variante DE...;
225/55R17 97 Variante DA...; Kombi;
235/45R17 97 Allradantrieb;
235/50R17 96 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
245/45R17 95 721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 94 nicht CROSS
COUNTRY;
0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 225/50R17 94 nicht Variante DE...;
225/55R17 97 Variante DA...; Kombi;
235/45R17 94 Frontantrieb;
235/50R17 96 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 729; 73C; 74A; 74P;
76S
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91 nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 94 nicht CROSS
COUNTRY;
225/50R17 94 nicht Variante AE...,
225/55R17 97 CE...; Variante AA...,
235/45R17 94 CA...; Stufenheck;
235/50R17 96 11A; 24M Schrägheck;
235/55R17 99 11A; 24M Frontantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98 Limousine;
225/55R17 97 Allradantrieb;
235/45R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 248 12A; 51A; 573; 71K;
245/45R17 95 721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
11 67,1 KL 196 Ø72.6 Ø67,1 67,1 Kunststoff 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94 12I Stufenheck;
225/55R17 97 12A Frontantrieb;
235/45R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 215/50R17 95 nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 98 nicht CROSS
COUNTRY;
225/50R17 98 nicht Variante AE...,
225/55R17 97 CE...; Variante AA...,
235/45R17 97 CA...; Stufenheck;
235/50R17 96 Schrägheck;
235/55R17 99 Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95 nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 98 nicht CROSS
COUNTRY;
225/50R17 98 nicht Variante DE...;
225/55R17 97 Variante DA...; Kombi;
235/45R17 97 Allradantrieb;
235/50R17 96 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 12A; 51A; 573; 71K;
245/45R17 95 721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 94 nicht CROSS
COUNTRY;
0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 225/50R17 94 nicht Variante DE...;
225/55R17 97 Variante DA...; Kombi;
235/45R17 94 Frontantrieb;
235/50R17 96 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 95 729; 73C; 74A; 74P;
76S
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91 nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 94 nicht CROSS
COUNTRY;
225/50R17 94 nicht Variante AE...,
225/55R17 97 CE...; Variante AA...,
235/45R17 94 CA...; Stufenheck;
235/50R17 96 Schrägheck;
235/55R17 99 Frontantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98 Limousine;
225/55R17 97 Allradantrieb;
235/45R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
03 72,6 KL 196 ohne 72,6 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1C; 346L; R/C; 182; Z85; 3/CG; X1; 346C; 392C; X-N1; 3L;
390X; 346R; 3 B; 390L; 346X; 346K; 3/B; X1-N1; 560X; 3C; M3B; 3/C;
3 C; 3K-N1; 187; 3K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-C/X; 3K; X3; 3C; UKL-N1; UKL/X; 3K-N1; 1C; X-N1;
3-HY
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83; X53
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
130 Nm für Typ : 3-HY
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X53; X83; 1C;
3C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 7er, 3er
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3-HY e1*2007/46*0586*.. 225 225/50R17 51G Nur ActiveHybrid 3;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 744; 76S; 82J;
83A
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 215/45R17 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 66A 51A; 71K; 721; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12A; 51A; 71K; 721;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J 73C; 74A; 76R; 76S
225/55R17 97 52J
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G;
52J
Verkaufsbezeichnung: BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X53 e1*98/14*0153*.. 135 - 210 235/65R17 nicht Sportpaket; 12H; nicht für gepanzerte
51G Fz;
235/65R17 Sportpaket; 12H; 51G; 10B; 10S; 11B; 11G;
52J 11H; 51A; 71K; 721;
255/60R17 106 nicht Sportpaket; 12A 729; 73C; 74A; 75I;
265/60R17 108 nicht Sportpaket; 12A 76S
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
51G e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 66A 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 73C; 74A
57F; 66B; 687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 66A 73C; 74A
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 66B; 687
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M e1*93/81*0029*07;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74A
24J; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
24J; 24M; 362 Cabrio;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 362 73C; 74A
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
215/45R17 11A; 21B; 22B; 362;
631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
631; 66A; 684
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 66B; 681; 687
3C F547 75 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
24M; 362 Compact;
215/45R17 87 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 362 73C; 74A
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
3C F547 73 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig;
24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74A
24J; 24M; 362
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
215/45R17 11A; 21B; 22B; 362;
631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
631; 66A; 684
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 66B; 681; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M; 362 Cabrio;
215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B;
21L; 22B; 24C; 24D;
51G; 66A; 684
235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 66A;
684
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E;
681; 684
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 66A;
684
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Limousine; Stufenheck;
24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74A
24J; 24M; 362
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362
215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 362 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A
24M; 362
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/55R17 91W 12A; 5GG; 51J BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/50R17 91W 12A; 5GG; 51J Ab
85 - 250 225/50R17 12T; 51G e24*2007/46*0022*03;
235/45R17 94 12A Ab
e1*2007/46*0315*06;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 512; 6AA; 71K;
721; 73C; 74D; 76S;
82J; 83A
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/55R17 91 12R; 51J BMW 3er (F30) ab
2012;
215/50R17 91 12R; 51J Ab
e1*2007/46*0314*05;
85 - 250 225/50R17 94 12T Limousine; Stufenheck;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74D; 76S; 82J;
83A
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24M; 66A Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0097*.. 24M 721; 729; 73C; 74A;
346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 744
e1*98/14*0146*.. 57F; 66B; 687
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 66A
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 5GA; 10B; 11B; 11G; 11H;
66A
85 - 170 205/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 51J; 71K;
24J; 51G 721; 729; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 744
24J
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L;
24M; 57F; 66B; 687
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M; 5GA;
66A
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M; 66A
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0314*04;
Facelift ab September
2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76T;
76U; 82J; 83A
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. Facelift ab September
2008; Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76T;
76U; 82J; 83A
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 225/45R17 91 5GG Nur bis
3L e1*2007/46*0314*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04;
390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 76R;
76U; 82J; 83A
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 225/45R17 91 Ab
e1*2001/116*0344*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J bis
392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 76R; 76Z; 82J;
83A
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J bis
392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J e1*2007/46*0316*07;
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 76R; 76Z; 82J;
83A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/50R17 94 12T BMW 4er (F32, F33) ab
235/45R17 94 12A 2013; ab
245/45R17 95 12A e1*2007/46*0316*08;
Radschraube
M14x1,25;
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74D; 76S
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/50R17 94 124 BMW 4er (F32, F33) ab
235/45R17 94 12A 2013; ab
245/45R17 95 12A e1*2007/46*0316*09;
Cabrio; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 721;
73C; 74D; 76S
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 250 225/50R17 94 124 4er Gran Coupe (F36);
235/45R17 94 12A ab
e1*2007/46*0316*10;
245/45R17 95 12A Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 721;
73C; 74D; 76S
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/50R17 94 124 BMW 4er (F32, F33) ab
235/45R17 94 12A 2013; ab
245/45R17 95 12A e1*2007/46*0316*08;
Coupe; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi
235/45R17 94 Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine
235/45R17 93Y Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
271 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74D; 76S
247; 271
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
225/45R17 91 11A; 24C; 244
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
271 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74D; 76S
247; 271
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
225/45R17 91 11A; 24C; 244
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab
271 e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
247; 271 73C; 74D; 76S
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
225/45R17 91 11A; 24C; 244
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 100 - 130 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76S; BER
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 130 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76S; BER
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76S
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 130 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76S; BER
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Seite: 10 von 19
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96 12T; 52J BMW X3; BMW X4;
225/60R17 99 12T Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96 12T; 52J BMW X3; BMW X4;
225/60R17 99 12T Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 12A; 248 Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76S
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76T
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 205/50R17 89Y 11A; 245; 248; 26P; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 27H BMW 1er (F21 2012);
215/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Ab
51J e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Kombilimousine;
27H Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; Heckantrieb;
26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 73C; 74D; 76S;
82J; 83A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24J; e1*2007/46*0277*07;
24M; 51G Cabrio; Coupe;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M Heckantrieb;
100 - 240 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J; 729; 73C; 74A; 744;
M+S 24M; 52J 76R; 76S; 82J; 83A
215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681;
684
215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 52J
M+S
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J;
24M; 575
235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C;
24M
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 22I; 22M; 24J; 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 22I; 22M; 24J; 729; 73C; 74A; 744;
24M 76S; 82J; 83A
235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M;
24C; 24M
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; Nur bis
27I e1*2007/46*0273*03;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M Ab
225/45R17 90 11A; 22M; 24J; 24M; e1*2001/116*0287*10;
27I Schrägheck 2-türig;
235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 4-türig;
26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76S; 82J; 83A
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab
205/55R17 91W 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0277*08;
26N; 27H Cabrio; Coupe;
215/45R17 91W 11A; 245; 248 Heckantrieb;
215/50R17 91W 11A; 241; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 6AA; 71K;
225/45R17 91W 11A; 245; 248; 26P; 721; 73C; 74D; 76S
575
225/50R17 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F;
6A6
235/45R17 94 11A; 241; 244; 26B;
26N
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
BER) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
max. 312 mm (Dicke 24mm) an der Vorderachse zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
11 72,6 KL 196 ohne 72,6 750 2288 09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1C; 346L; 182; 187; R/C; Z85; 346R; 346C; 3/CG; 3 B; 346X;
346K; 3/B; 560X; 3/C; 3 C
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1C; UKL-N1; UKL-C/X; UKL/X
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12K; 51A; 71K; 721;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J 73C; 74A; 76R; 76S
225/55R17 97 52J
235/55R17 51G; 52J
235/55R17 51G
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 10N; 51G nur bis
235/40R17-90 11A; 21B; 66A e1*93/81*0029*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 66A ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 225/45R17 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 nur bis
225/45R17-90 11A; 21B; 22D; 367 e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367; 66A; 684 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
24J; 24M; 362 Cabrio;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 362 73C; 74A
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
215/45R17 11A; 21B; 22B; 362;
631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
631; 66A; 684
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 66B; 681; 687
3C F547 75 205/50R17-89 11A; 22B; 362 Schrägheck 2-türig;
215/45R17 87 11A; 362 Compact;
225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
362 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90 11A; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A
362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F;
66B; 681; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C F547 73 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig;
24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74A
24J; 24M; 362
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
215/45R17 11A; 21B; 22B; 362;
631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
631; 66A; 684
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 66B; 681; 687
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M; 362 Cabrio;
215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B;
21L; 22B; 24C; 24D;
51G; 66A; 684
235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 66A;
684
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E;
681; 684
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 66A;
684
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 235/40R17 10N; 51G Limousine; Stufenheck;
10B; 11G; 11H; 12A;
71K; 721; 73C; 74A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Limousine; Stufenheck;
24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74A
24J; 24M; 362
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362
215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 11A; 22B; 362 Compact;
e1*98/14*0017*.. 215/45R17 87 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
362 73C; 74A
235/40R17-90 11A; 22B; 24J; 24M;
362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F;
66B; 681; 687
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 22B; 24J; 66A Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 77 - 170 205/50R17 93 Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 225/45R17 91 Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 54A 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0097*.. 245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 721; 729; 73C; 74A;
346R e1*2001/116*0146*.., 66B; 687 744
e1*98/14*0146*.. 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 22B; 24J; 24M;
66A
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24J; 5GA; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 205/50R17 51G 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 721; 729; 73C; 74A;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 744
24J; 54A
245/40R17 91 11A; 22B; 22L; 24M;
57F; 66B; 687
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 5GA; 66A
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 66A
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 721; 729; 73C; 74A
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 54A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Kombi
235/45R17 94 Allradantrieb;
245/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine
235/45R17 93Y Allradantrieb;
245/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 24J; 244; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 24C; 244; 270 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74D; 76S
271
225/45R17 91 11A; 24J; 244
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
271
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 270
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
270
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 24J; 244; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 24C; 244; 270 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74D; 76S
271
225/45R17 91 11A; 24J; 244
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
271
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 270
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
270
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 24J; 244; 270 ab
e1*2007/46*0563*01;
215/50R17 91 11A; 24C; 244; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
271 73C; 74D; 76S
225/45R17 91 11A; 24J; 244
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
271
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 270
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
270
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76T
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 51G Reifen mit
Schneeketten; Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12M; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76T
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 205/50R17 89Y 11A; 248; 26P BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 215/45R17 91 11A; 248; 51J BMW 1er (F21 2012);
225/45R17 91 11A; 248; 26P Ab
e1*2007/46*0283*04;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P Ab
e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 73C; 74D; 76S;
82J
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 24J; 24M; 51G e1*2007/46*0277*07;
215/45R17 91 11A; 24J Cabrio; Coupe;
100 - 240 205/50R17 89 11A; 24J; 57E; 575 Heckantrieb;
205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; 12A; 51A; 71K; 721;
684 729; 73C; 74A; 744;
215/45R17 91 11A; 24J; 52J 76R; 76S; 82J
M+S
225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 575
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Nur bis
215/45R17 91 11A; 24J e1*2007/46*0273*03;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M Ab
235/45R17 93 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76S; 82J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 Nur bis
85 - 130 215/45R17 87W e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 24J 4-türig;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 744;
76S; 82J
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 11A; 12A; 245; 248 2ER REIHE; ab
205/55R17 91W 11A; 12A; 245; 248; e1*2007/46*0277*08;
26P Cabrio; Coupe;
215/45R17 91W 12O Heckantrieb;
215/50R17 91W 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 51A; 6AA; 71K; 721;
225/45R17 91W 11A; 12A; 245; 248; 73C; 74D; 76S; 82J
575
225/50R17 94 11A; 12A; 245; 248;
26B; 26N; 27H; 6A6
235/45R17 94 11A; 12A; 245; 248;
26P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
82J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München
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T ECHNISCHER BERICHT
366-0101-15-MURD-TB
Hersteller: AUTO IMAGEN S.L.
28669 Boadilla del Monte, Madrid
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ: KL196
0. Hinweise
Dieses Gutachten stellt einen Entwurf dar. Dieses Gutachten darf weder als allgemeine Betriebserlaubnis oder
als Teilegutachten noch als Prüfbericht anerkannt werden.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
00 57,1 Kl 196 ohne 100/5 57,1 35 750 2288 09/13
09 60,1 KL 196 Ø67,1 Ø60,1 108/5 60,1 45 750 2288 09/13
09 63,4 KL 196 Ø67,1 Ø63.4 108/5 63,4 45 750 2288 09/13
09 65,1 KL 196 Ø67,1 Ø65.1 108/5 65,1 45 750 2288 09/13
09 67,1 KL 196 ohne 108/5 67,1 45 750 2288 09/13
06 65,1 KL 196 ohne 110/5 65,1 40 750 2288 09/13
02 57,1 Kl 196 Ø66,6 Ø57,1 112/5 57,1 35 750 2288 09/13
08 57,1 KL 196 Ø66,6 Ø57,1 112/5 57,1 45 750 2288 09/13
02 66,6 Kl 196 ohne 112/5 66,6 35 750 2288 09/13
08 66,6 KL 196 ohne 112/5 66,6 45 750 2288 09/13
04 56,5 Kl 196 Ø67,1 Ø56,5 114,3/5 56,5 38 750 2288 09/13
04 60,1 KL 196 Ø67,1 Ø60,1 114,3/5 60,1 38 750 2288 09/13
10 60,1 KL 196 Ø67,1 Ø60,1 114,3/5 60,1 45 750 2288 09/13
04 64,1 Kl 196 Ø67,1 Ø64,1 114,3/5 64,1 38 750 2288 09/13
10 64,1 Kl 196 Ø67,1 Ø64,1 114,3/5 64,1 45 750 2288 09/13
05 66,1 Kl 196 ohne 114,3/5 66,1 40 750 2288 09/13
04 67,1 Kl 196 ohne 114,3/5 67,1 38 750 2288 09/13
10 67,1 KL 196 ohne 114,3/5 67,1 45 750 2288 09/13
07 70,2 KL 196 ohne 115/5 70,2 40 750 2288 09/13
03 67,1 KL 196 Ø72.6 Ø67,1 120/5 67,1 35 750 2288 09/13
11 67,1 KL 196 Ø72.6 Ø67,1 120/5 67,1 40 750 2288 09/13
03 72,6 KL 196 ohne 120/5 72,6 35 750 2288 09/13
11 72,6 KL 196 ohne 120/5 72,6 40 750 2288 09/13
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AUTO IMAGEN S.L.
:
: 28669 Boadilla del Monte, Madrid
Handelsmarke : SKAD
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Technischer Bericht 366-0101-15-MURD-TB
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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Masse des Rades : ca. 16,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Punkt I. Übersicht
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 03 67,1:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : SKAD
Radtyp : -- : KL196
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen : KBA ..... : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 09.13
Herkunftsmerkmal : -- : RUSSIA
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft..
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
Technischer Bericht 366-0101-15-MURD-TB
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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II.3. Festigkeitsprüfung:
II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung Lk/Lz ML ET Radlast Abrollumf. Anzugsmoment Prüfmoment in Nm
in mm in mm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%
00 57,1 100/5 57,1 35 750 2288 110 5336
02 66,6 112/5 66,6 35 750 2288 110 5336
03 72,6 120/5 72,6 35 750 2288 110 5336
05 66,1 114,3/5 66,1 40 750 2288 110 5409
06 65,1 110/5 65,1 40 750 2288 110 5409
10 67,1 114,3/5 67,1 45 750 2288 110 5483
11 67,1 120/5 67,1 40 750 2288 110 5409
11 72,6 120/5 72,6 40 750 2288 110 5409
II.3.2 Abrollprüfung:
Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.
Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung Lk/Lz ML ET Geschw. Strecke Last Reifendruck Reifen
in mm in mm in mm in km/h in km in kg in bar
03 72,6 120/5 72,6 35 60 2000 1875 4,5 275/55R17
03 72,6 120/5 72,6 35 60 2000 1875 4,5 275/55R17
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
II.3.3 Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung Lk/Lz Ml Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck
in mm in mm in mm in kg in kg in bar
00 57,1 100/5 57,1 35 750 195/40 R17 630 2
06 65,1 110/5 65,1 40 750 195/40 R17 630 2
10 67,1 114,3/5 67,1 45 750 195/40 R17 630 2
03 72,6 120/5 72,6 35 750 195/40 R17 630 2
11 72,6 120/5 72,6 40 750 195/40 R17 630 2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
III. Entfällt
IV. Zusammenfassung:
Der Antragsteller hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieser Bericht sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt wird, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
V. Unterlagen:
V.1. Technische Unterlagen:
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Ausführung Zentrierring-Zeichnungs Datum Änderung / Datum
-Nr.
Technischer Bericht 366-0101-15-MURD-TB
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 10.08.2015
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V.2. Allgemeine Hinweise:
Keine
VI. Radspezifische Auflagen
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Schulz
Sachverständiger
München, 10.08.2015
SZ