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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50499



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7,5 J x 17 H2


Typ:                         KL-196



Inhaber der ABE              AUTO IMAGEN SL
und Hersteller:              ES-28669 Madrid




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50499


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                              2
 Nummer der ABE: 50499

 Die ABE-Nr. 50499 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 17 H2 , Typ KL-196, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0101-15-MURD vom 10.08.2015 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
 GmbH, München, vom 10.08.2015 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 28.08.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 366-0101-15-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 11.08.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50499

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München




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                 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINER ABE
                                           366-0101-15-MURD

Antragsteller:                          AUTO IMAGEN S.L.

                                        28669 Boadilla del Monte, Madrid
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    KL196


Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE verliert seine Gültigkeit,
wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen
Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.        Hinweise
Dieses Gutachten stellt einen Entwurf dar. Dieses Gutachten darf weder als allgemeine Betriebserlaubnis oder
als Teilegutachten noch als Prüfbericht anerkannt werden.
I.        Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                          Loch-        Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                     kreis        och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                      Zentrierring           -zahl                (mm)    (kg)   (mm)     Datum
00 57,1              Kl 196                   ohne                       100/5      57,1     35    750    2288     09/13
09 60,1              KL 196                   Ø67,1 Ø60,1                108/5      60,1     45    750    2288     09/13
09 63,4              KL 196                   Ø67,1 Ø63.4                108/5      63,4     45    750    2288     09/13
09 65,1              KL 196                   Ø67,1 Ø65.1                108/5      65,1     45    750    2288     09/13
09 67,1              KL 196                   ohne                       108/5      67,1     45    750    2288     09/13
06 65,1              KL 196                   ohne                       110/5      65,1     40    750    2288     09/13
02 57,1              Kl 196                   Ø66,6 Ø57,1                112/5      57,1     35    750    2288     09/13
08 57,1              KL 196                   Ø66,6 Ø57,1                112/5      57,1     45    750    2288     09/13
02 66,6              Kl 196                   ohne                       112/5      66,6     35    750    2288     09/13
08 66,6              KL 196                   ohne                       112/5      66,6     45    750    2288     09/13
04 56,5              Kl 196                   Ø67,1 Ø56,5               114,3/5     56,5     38    750    2288     09/13
04 60,1              KL 196                   Ø67,1 Ø60,1               114,3/5     60,1     38    750    2288     09/13
10 60,1              KL 196                   Ø67,1 Ø60,1               114,3/5     60,1     45    750    2288     09/13
04 64,1              Kl 196                   Ø67,1 Ø64,1               114,3/5     64,1     38    750    2288     09/13
10 64,1              Kl 196                   Ø67,1 Ø64,1               114,3/5     64,1     45    750    2288     09/13
05 66,1              Kl 196                   ohne                      114,3/5     66,1     40    750    2288     09/13
04 67,1              Kl 196                   ohne                      114,3/5     67,1     38    750    2288     09/13
10 67,1              KL 196                   ohne                      114,3/5     67,1     45    750    2288     09/13
07 70,2              KL 196                   ohne                       115/5      70,2     40    750    2288     09/13
03 67,1              KL 196                   Ø72.6 Ø67,1                120/5      67,1     35    750    2288     09/13
11 67,1              KL 196                   Ø72.6 Ø67,1                120/5      67,1     40    750    2288     09/13
03 72,6              KL 196                   ohne                       120/5      72,6     35    750    2288     09/13
11 72,6              KL 196                   ohne                       120/5      72,6     40    750    2288     09/13




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                     Stand: 10.08.2015
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I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                   : AUTO IMAGEN S.L.

                                 28669 Boadilla del Monte, Madrid
Hersteller                      : AUTO IMAGEN S.L.
                                :
                                : 28669 Boadilla del Monte, Madrid
Handelsmarke                    : SKAD
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 16,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 03 67,1:

                                    : Außenseite                              : Innenseite
Hersteller                          : --                                      : SKAD
Radtyp                              : --                                      : KL196
Radgröße                            : --                                      : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen                          : KBA .....                               : --
Einpreßtiefe                        : --                                      : ET45
Herstellungsdatum                   : --                                      : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                              : z.B. 09.13
Herkunftsmerkmal                    : --                                      : RUSSIA
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                      : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0101-15-MURD-TB der TÜV SÜD Auto Service GmbH vom
10.08.2015.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                                   Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                           Stand: 10.08.2015
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III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl      Hersteller                                       Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                               Hinweise
  1      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                    00 57,1                         35      10.08.2015      liegt bei
  2      RENAULT                                          09 60,1                         45      10.08.2015      liegt bei
  3      FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB),                   09 63,4                         45      10.08.2015      liegt bei
                  VOLVO
     4   PEUGEOT, VOLVO                                   09 65,1                         45      10.08.2015      liegt bei
     5   VOLVO                                            09 67,1                         45      10.08.2015      liegt bei
     6   FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                     06 65,1                         40      10.08.2015      liegt bei
                  SAAB
     7   AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                    02 57,1                         35      10.08.2015      liegt bei
     8   AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                 08 57,1                         45      10.08.2015      liegt bei
                  VOLKSWAGEN




                                    Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                      von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                     Stand: 10.08.2015
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  9 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                     02 66,6                         35      10.08.2015     liegt bei
             DAIMLER (D),
    MERCEDES-BENZ
 10 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                     08 66,6                         45      10.08.2015     liegt bei
             DAIMLER (D),
    MERCEDES-BENZ
 11 DAEWOO MOTOR CO. LTD,                           04 56,5                         38      10.08.2015     liegt bei
             DAEWOO-FSO Motor Sp. z
    o.o.
 12 SUZUKI, TOYOTA                                  04 60,1                         38      10.08.2015     liegt bei
 13 SUZUKI, TOYOTA                                  10 60,1                         45      10.08.2015     liegt bei
 14 HONDA, ROVER                                    04 64,1                         38      10.08.2015     liegt bei
 15 HONDA                                           10 64,1                         45      10.08.2015     liegt bei
 16 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                 05 66,1                         40      10.08.2015     liegt bei
             Nissan International S. A.,
    RENAULT
 17 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND,               04 67,1                         38      10.08.2015     liegt bei
             FORD, FORD MOTOR,
    HYUNDAI, Hyundai Motor Company,
    HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
    MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
    PEUGEOT
 18 CITROEN, HYUNDAI,                               10 67,1                         45      10.08.2015     liegt bei
             Hyundai Motor Company,
    HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
    MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
    PEUGEOT
 19 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),                07 70,2                         40      10.08.2015     liegt bei
             OPEL, OPEL / VAUXHALL
 20 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB                      03 67,1                         35      10.08.2015     liegt bei
 21 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB                      11 67,1                         40      10.08.2015     liegt bei
 22 BMW, BMW AG                                     03 72,6                         35      10.08.2015     liegt bei
 23 BMW AG                                          11 72,6                         40      10.08.2015     liegt bei




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                     Stand: 10.08.2015
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V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4.     Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung




Schulz

Sachverständiger

München, 10.08.2015
SZ




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                       Stand: 10.08.2015
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                                                                                                              Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                          Stand: 10.08.2015
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




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                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                          Stand: 10.08.2015
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Ausführung                   Zentrierring-Zeichnungs           Datum                             Änderung / Datum
                             -Nr.
02 57,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012
04 60,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012
04 64,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012
08 57,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012
09 60,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012
09 63,4                      APC 06.00.00                      21.06.2012
09 65,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012
11 67,1                      AP 726-xxx                        24.02.2012



Bezeichnung                             Zeichnungs-Nr.                              Datum      Änderung Datum
Mutter M12x1,25                         DV2LE                                       30.03.2005
Mutter M12x1,5                          DV6LE                                       16.03.2005
Mutter M12x1,5                          D1                                          21.05.2009          05.06.2003
Nabenkappe                              APC 014.00.00                               21.06.2012
Radbeschreibung                         Kl-196                                      10.07.2015
Radschraube M12x1,25x28                 C17B28                                      14.10.2002
Radschraube M12x1,5                     C17A28                                      21.06.1996          09.05.2011
Radschraube M14x1,5                     C17D30                                      29.05.1998 03       04.05.2011
Radschraube M14x1,5                     B42                                         01.05.1998 04       11.05.2010
Radzeichnung                            KL 459132 -196                              14.01.2013
Technischer Bericht                     366-0101-15-MURD-TB                         10.08.2015




                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                          Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                       Stand: 10.08.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245                  Zu Auflage 242 bzw. 246                       hinter der Radmitte
                                                                                       Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247                  Zu Auflage 244 bzw. 248                       hinter der Radmitte
                                                                                       Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                      last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
00 57,1             Kl 196                   ohne                       57,1                     750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
 8X           e1*2007/46*0414*.. 63 - 141 205/40R17 84W                                     2-türig; 4-türig;
                                          205/45R17 84W                                     Frontantrieb;
                                          215/40R17     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/40R17 86                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76S

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
 8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81       205/40R17 80   11A; 21B; 22B; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0131*..                                 24M; 367                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 916

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
 8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 205/50R17 89          11A; 24M; 367               nur bis
              e1*98/14*0042*..            215/45R17 87          11A; 24M; 367               e1*98/14*0042*13;
                                          225/45R17 90          VEF; 11A                    Allradantrieb;
                                          235/40R17 90          nicht Allradantrieb; 11A;   Frontantrieb;
                                                                21B; 22B; 24D; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                367; 66A; 684               12A; 51A; 71K; 721;
                                                 235/40R17 90   Allradantrieb; 11A; 21B;    73C; 74A
                                                                22B; 24D; 24J; 367;
                                                                66A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
8L           e1*98/14*0042*..   66 - 132 205/50R17 89           11A; 21B; 22F; 24J;         ab e1*98/14*0042*14;
                                                                24M; 367                    Allradantrieb;
                                              215/45R17 87      11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                              225/45R17-90      11A; 22F; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17 90      nicht Allradantrieb; 11A;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                21B; 22F; 24D; 24J;         73C; 74A
                                                                367; 66A; 684
                                              235/40R17 90      Allradantrieb; 11A; 21B;
                                                                22F; 24D; 24J; 367;
                                                                66A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
8N           e1*2001/116*0089*.., 132 - 140 215/45R17 87        51J                         Roadster; Coupe;
               e1*97/27*0089*..,                                                            Allradantrieb;
               e1*98/14*0089*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A
8N             e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 215/45R17 87      51J                         Roadster; Coupe;
               e1*97/27*0089*..,                                                            Frontantrieb;
               e1*98/14*0089*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 77 195/40R17 81       5DV                         Kombi; Frontantrieb;
                                     44 - 110 195/45R17 85                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/40R17 84      11A; 245                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/45R17 84                                  729; 73C; 74A
                                              215/35R17 83      11A; 245
                                              215/40R17 87      11A; 245
                                              225/35R17 82      11A; 21P; 22I; 24J; 248
                                              225/35R17 86      11A; 21P; 22I; 24J; 248
6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 77 205/40R17 80       11A; 24J; 24M; 5DA;         Nicht Fz mit
6JN            e9*2007/46*0001*..                               51J                         "SeatSport"Bremse;
                                              215/40R17 83      11A; 24J; 24M               Schrägheck;
                                              225/35R17 82      11A; 21P; 22I; 24J;         Frontantrieb;
                                                                24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                     44 - 110 205/40R17 84      11A; 24J; 24M; 51J          12A; 51A; 71K; 721;
                                     44 - 132 215/40R17         11A; 24J; 24M; 51G          73C; 74A
                                              215/40R17 87      11A; 24J; 24M
                                              225/35R17 86      11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80          11A; 21B; 24J; 24M;      IBIZA; CORDOBA;
               e9*98/14*0041*..                                 5DA                      Nicht
                                                                                         Fz mit
                                    44 - 132 205/40R17 84  11A; 21B; 24J; 24M            "SeatSport"Bremse;
                                             215/35R17 83W 11A; 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 916

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 205/50R17-89            11A; 22B; 24J; 24M;      Limousine;
               e9*98/14*0026*..                                 367                      Frontantrieb;
                                              215/45R17 87      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17-90      VEF; 11A; 22B            12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R17-90      11A; 22B; 22F; 24C;      73C; 74A
                                                                24D; 367; 66A; 684
1M             e9*98/14*0026*..     154 - 165 225/45R17         11A; 22B; 24J; 24M;      Limousine;
                                                                51G                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92      195/40R17 81      11A; 26P; 5DV            ab
                                              195/45R17 85      11A; 26P                 e11*2007/46*0251*01;
                                              205/40R17 84      11A; 245; 248; 26P;      Limousine;
                                                                27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R17 84      11A; 248; 26P; 27H       12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/35R17 83      11A; 245; 248; 26B;      73C; 74A
                                                                27H
                                              215/40R17 83      11A; 245; 248; 26B;
                                                                27H
                                              225/35R17 82      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H
                                              225/40R17 86      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85        205/40R17 80      11A; 24D; 24J            Schrägheck;
                               37 - 96        205/40R17 84      11A; 24D; 24J            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 44 - 85        205/40R17 80      11A; 24J; 24M            Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63         195/40R17 81      11A; 22H; 24J; 24M;      Frontantrieb;
                                                                5DV; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/40R17 80      11A; 22H; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                5DA                      73C; 74A
                                              205/40R17 84      11A; 22H; 24J; 24M
                                              215/35R17 83      11A; 22F; 24D; 24J;
                                                                5DW
                                              215/40R17 83      11A; 22F; 24D; 24J;
                                                                5DW
                                              225/35R17 82      11A; 22F; 24C; 24D;
                                                                5DK
                                              225/35R17 86      11A; 22F; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92      195/40R17 81      11A; 26P; 5DV            ab
                                              195/45R17 85      11A; 26P                 e11*2007/46*0250*01;
                                              205/40R17 84      11A; 245; 248; 26P;      RAPID SPACEBACK;
                                                                27H                      Limousine;
                                              205/45R17 84      11A; 248; 26P; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/35R17 83      11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                27H                      73C; 74A
                                              215/40R17 83      11A; 245; 248; 26B;
                                                                27H
                                              225/35R17 82      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H
                                              225/40R17 86      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/40R17 81         11A; 22H; 24J; 24M;      Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..                              5DV; 51J                 Nicht Scout;
                                              205/40R17 80      11A; 22H; 24J; 24M;      Frontantrieb;
                                                                5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/40R17 84      11A; 22H; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/35R17 83      11A; 22F; 24D; 24J;      73C; 74A
                                                                5DW
                                              215/40R17 83      11A; 22F; 24D; 24J;
                                                                5DW
                                              225/35R17 82      11A; 22F; 24C; 24D;
                                                                5DK
                                              225/35R17 86      11A; 22F; 24C; 24D
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81     11A; 24J; 24M; 5DV;          Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..                          51J                          Kombi; bis
                                              215/35R17 83  11A; 22M; 22P; 24D;          e11*2007/46*0013*19;
                                                            24J                          bis
                                              215/40R17 83  11A; 22M; 22P; 24D;          e11*2001/116*0291*42;
                                                            24J                          Frontantrieb;
                                     44 - 132 205/40R17 84  11A; 24D; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/35R17 83W 11A; 22M; 22P; 24D;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24J                          729; 73C; 74A
                                              215/40R17 83W 11A; 22M; 22P; 24D;
                                                            24J
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77  205/40R17 80  11A; 24D; 24J; 5DA           Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                              215/35R17 83      11A; 22H; 24D; 24J       e11*2007/46*0013*19;
                                              215/40R17 83      11A; 22H; 24D; 24J       bis
                                              225/35R17 82      11A; 22H; 24C; 24D;      e11*2001/116*0291*42;
                                                                5DK                      Frontantrieb;
                                     44 - 132 205/40R17 84      11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/35R17 83W     11A; 22H; 24D; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17 83W     11A; 22H; 24D; 24J       73C; 74A
                                              225/35R17 86      11A; 22H; 24C; 24D
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77  195/40R17 81      11A; 24J; 24M; 5DV;      Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..                              51J                      e11*2007/46*0013*19;
                                              205/40R17 80      11A; 24D; 24J; 5DA       bis
                                              215/35R17 83      11A; 22H; 24D; 24J       e11*2001/116*0291*42;
                                              215/40R17 83      11A; 22H; 24D; 24J       Frontantrieb;
                                              225/35R17 82      11A; 22H; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5DK                      12A; 51A; 71K; 721;
                                     44 - 132 205/40R17 84      11A; 24D; 24J            73C; 74A
                                              215/35R17 83W     11A; 22H; 24D; 24J
                                              215/40R17 83W     11A; 22H; 24D; 24J
                                              225/35R17 86      11A; 22H; 24C; 24D
5J             e11*2001/116*0291*.., 55 - 77  205/40R17 84      11A; 24M                 Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                              215/35R17 83      11A; 22I; 24J; 24M;      Frontantrieb;
                                                                5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83      11A; 22I; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                5DW                      729; 73C; 74A
                                              215/40R17 87      11A; 22I; 24J; 24M
                                              225/35R17 86      11A; 22I; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87         11A; 24J; 24M            nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                      44 - 132 205/50R17 89  11A; 22F; 24J; 24M          Fz; Kombi; Limousine;
                                               215/45R17 87W 11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                               225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 35 I; 53 I
                                          120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..    40 - 55   205/40R17 80      11A; 22P; 24J; 24M       nicht FOX Cross;
                                              215/35R17 79      11A; 22I; 22P; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/35R17 82      11A; 22B; 22Q; 24C;      73C; 74A
                                                                24D

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 177         205/50R17         11A; 24J; 24M; 51G Nur Golf R32;
               e1*98/14*0071*..               225/45R17         11A; 22F; 24J; 24M;Allradantrieb;
                                                                51G                10B; 10N; 11B; 11G;
                                             235/40R17 90       11A; 22F; 24C; 24D;11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                367; 66A           721; 73C; 74A
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 92  215/45R17 87       11A; 24D; 24J      BORA(Limousine);
                                                                                   GOLF
               e1*96/79*0071*..,    50 - 125 215/45R17 87W 11A; 24D; 24J           VARIANT; BORA
                                                                                   VARIANT;
               e1*98/14*0071*..              235/40R17-90 Frontantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb;
                                                           24C; 24D; 367; 66A;     Frontantrieb;
                                                           684                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                    50 - 150 205/50R17-89 11A; 22F; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/45R17-90 11A; 22F; 24D; 24J       73C; 74A
                                    66 - 150 235/40R17-90 Allradantrieb; 11A; 22F;
                                                           24C; 24D; 367; 66A
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 215/45R17 87  11A; 24J; 24M           GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,             235/40R17-90 Frontantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..                            24C; 24D; 367; 66A;     Frontantrieb;
                                                           684                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                    50 - 150 205/50R17-89 11A; 22F; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/45R17-90 11A; 22F; 24J; 24M       73C; 74A
                                    66 - 150 235/40R17-90 Allradantrieb; 11A; 22F;
                                                           24C; 24D; 367; 66A

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 215/45R17 87         11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0106*..               225/45R17-90      11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74A
                                                                24D
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24D; 367; 66A; 684
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 215/45R17 87          11A; 21B; 22B; 24J;      Cabrio;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 90     11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D                      73C; 74A
                                               235/40R17 90     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24D; 367; 66A; 684

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 77      205/40R17 84     11A; 21N; 21P; 248       Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..              225/35R17 82     11A; 21B; 21N; 22H;      Schrägheck;
                                                                24J; 244; 5DK            Frontantrieb;
                                     44 - 162 215/40R17 87      11A; 21B; 21N; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 248                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/35R17 86     11A; 21B; 21N; 22H;      73C; 74A
                                                                24J; 244
                                     132 - 162 205/40R17 84     11A; 21N; 21P; 248;
                                                                52J
6R             e1*2001/116*0510*..   51 - 77   205/40R17 84     11A; 21N; 21P; 22I       Nur CrossPolo;
                                               215/40R17 87     11A; 21B; 21N; 22H;      Schrägheck;
                                                                22I                      Frontantrieb;
                                               225/35R17 82     11A; 21B; 21N; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22I; 5DK                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/35R17 86     11A; 21B; 21N; 22H;      73C; 74A
                                                                22I

Verkaufsbezeichnung:    VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
53 I         E664/1           85 - 118 205/40R17                11A; 22B; 24M; 631       nur FAHRWERK II
                                       215/40R17-83             11A; 21B; 22B; 24D;      lt.ABE;
                                                                24J; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     140       205/40R17        11A; 22B; 24M; 637       12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/40R17        11A; 21B; 22B; 24D;      73C; 74A
                                                                24J; 54A; 631

Verkaufsbezeichnung:    VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
35 I         E657/1           81 - 128 215/40R17                VD1                      ab Nachtrag 5;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 132           205/40R17 84     11A; 21B; 22B; 24J;      nur Polo GTI "Cup
                                                                24M                      Edition";
                                               215/35R17 83     11A; 22B; 24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
9N             e1*2001/116*0174*..   40 - 77   215/40R17        51G                      Polo-Fun; Polo-Cross;
                                               225/35R17 82     11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; SC4
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen       Auflagen zu Reifen            Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77     205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J;           nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..                            24M; 5DA                      Polo-Cross;
                                             215/35R17 83  11A; 22B; 24D; 24J            Stufenheck;
                                    40 - 110 205/40R17 84  11A; 21B; 22B; 24J;           Schrägheck;
                                                           24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/35R17 83W 11A; 22B; 24D; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VD1) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VEF) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
     Maßnahmen wieder herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit
     einer Tieferlegung von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm
     ist die Radabdeckung ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
     vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 385             y = 400                   VA
             26P                      x = 335             y = 370                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
             26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                    Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
09 60,1             KL 196                  Ø67,1 Ø60,1                 60,1     Kunststoff     750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JM; G; J; M
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : K; J
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : G; K
                                          110 Nm für Typ : J; M
                                          130 Nm für Typ : JM
 Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ESPACE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 K            e2*98/14*0265*..  85 - 177 225/55R17                51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76S

 Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
 G            e2*98/14*0206*..  66 - 103 215/45R17 87W 5ET                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                66 - 152 215/45R17 91W                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/45R17     11A; 24J; 24M; 51G                   729; 73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
 M            e2*98/14*0272*..  110   205/50R17 89                                          Kombi (Grandtour);
                                      215/45R17 87W                                         Cabrio; Stufenheck;
                                      225/45R17 90                                          Steilheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
 JM           e2*2001/116*0274*.. 83 - 110 205/55R17              51G                       kurzer Radstand;
                                                                                            langer Radstand;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    RENAULT VELSATIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e2*98/14D0263*.., 83 - 177 225/55R17               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0263*..                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
J              e2*98/14D0263*..,    83 - 127 225/55R17          51G                      nur Fz. mit 4-
               e2*98/14*0263*..                                                          Zylindermotor;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
09 63,4             KL 196                  Ø67,1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     750     2288     09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : DYB; BA7; DM2; PJ2; PT2; B4Y; DA3; BWY; B5Y; DYB-LPG;
                                          PU2; DXA; DB3; PH2
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
                                          120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
                                          130 Nm für Typ : DXA
                                          135 Nm für Typ : DA3 erhöhtes Anzugsmoment; DB3 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; DM2 erhöhtes Anzugsmoment; DYB erhöhtes
                                          Anzugsmoment; DYB-LPG erhöhtes Anzugsmoment
                                          140 Nm für Typ : BA7
                                          160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment
 Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89                                   erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                                215/45R17 87                               135 Nm; Schrägheck;
                                                225/45R17 90    FGQ; 11A                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P
 DA3           e13*2001/116*0144*.. 166         205/50R17 89    52J                        erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                                215/45R17 91    52J                        135 Nm; Nur Ford
                                                225/45R17 90    52J                        Focus ST; Schrägheck;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                           76Z
 DA3           e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89                                  erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                                215/45R17 87W                              135 Nm; Kombi;
                                                225/45R17 90  FGQ; 11A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DB3          e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/50R17            51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/45R17 88      5EN                      135 Nm; Ford Focus
                                              225/45R17 91      FGP; 11A                 Coupe-Cabriolet;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P
DB3            e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/50R17 89                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/45R17 87                               135 Nm; Stufenheck;
                                              225/45R17 90      FGQ; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P
DYB            e13*2007/46*1138*..   63 - 136 215/50R17 91                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/45R17 91                               135 Nm; Kombi;
                                              235/45R17 94                               Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 76S; 83L

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DYB-LPG      e13*2007/46*1289*.. 63 - 136 215/50R17 91                                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/45R17 91                               135 Nm; Kombi;
                                              235/45R17 94                               Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 76S; 83L

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/50R17            51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/45R17 87                               135 Nm; Nur C-MAX;
                                              225/45R17 90                               Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/55R17 99        124                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              245/50R17 99  11A; 12A; 24J                135 Nm; Nur Kuga bis
                                              245/55R17 102 11A; 12A; 24J                Modeljahr 2012;
                                              255/50R17 101 11A; 12A; 24J; 24M           Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         76S
DM2            e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/60R17 96       12I; 51J                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/55R17 97      12I; 51J                 135 Nm; Nur Kuga ab
                                              225/60R17 99      124; 51J                 Modeljahr 2013;
                                              235/55R17 99      12I                      Allradantrieb;
                                              245/50R17 99      11A; 12A; 24J; 248       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/50R17 91         51J                      bis
                                           215/45R17 91         51J                      e13*2001/116*0249*25;
                                  74 - 107 215/50R17 91         51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                           225/45R17 91         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  74 - 176 215/50R17 95         51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 91Y        51J                      73C; 74A; 74H; 74P;
                                           235/45R17 94                                  76S
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  205/50R17 89W        5FM; 51J                 bis
                                           215/45R17 91         51J                      e13*2001/116*0249*25;
                                  74 - 107 215/50R17 91         11A; 24M; 51J            Stufenheck;
                                           225/45R17 91         51J                      Schrägheck;
                                  74 - 176 215/50R17 95         11A; 24M; 51J            Frontantrieb;
                                           225/45R17 91Y        51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94         11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         76S
BWY            e1*98/14*0156*..     66 - 125 205/50R17 89W      5FM                      Frontantrieb;
                                    66 - 150 205/50R17          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/45R17 91                                12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/45R17 90W      11A; 24J                 73C; 74A; 74H; 74P
                                    81 - 125 215/45R17 87W      5ET
B4Y            e1*98/14*0154*..     66 - 107 215/45R17 87       5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y            e1*98/14*0155*..     66 - 125 205/50R17 89       5FM                      12A; 51A; 71K; 721;
                                             215/45R17 87W      5ET                      73C; 74A; 74H; 74P
                                    66 - 150 205/50R17 89W      5FM
                                             215/45R17 91
                                             225/45R17 90       11A; 24J; 24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
PH2          e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/50R17 93 11A; 24D; 5HA                      Pkw geschlossen; Lkw
PT2          L071                        225/45R17 90 11A; 24D; 5GA                      geschl.Kasten (Serie);
                                         225/45R17 94 11A; 24D; 5HI                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         744; 75I

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 225/50R17            FGT; 51G                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                               225/50R17 94W    FGT; 5HI                 160 Nm; Ford S-MAX;
                                               225/50R17 94Y    FGT; 5HI                 Ford Galaxy; bis
                                               225/50R17 98     FGT                      e13*2001/116*0185*23;
                                               235/45R17 94W    5HI                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94Y    5HI                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/45R17 97                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                               235/50R17 96     FGT; 11A; 24M            740; 76S
                                               245/45R17 95W    FGT

Verkaufsbezeichnung:     Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
DXA          e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/50R17 95                                   Nur Grand C-MAX;
                                                                                         MPV;
                                               225/45R17 94                              Frontantrieb;
                                               235/45R17 94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                     77 - 92   205/50R17 93     51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 76S
DXA            e13*2007/46*1103*..   63 - 134 205/50R17 89W 51J                          Nur C-MAX; MPV;
                                              215/45R17 91                               Frontantrieb;
                                              215/50R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94                               729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
PJ2          e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 205/50R17 93           11A; 24D; 5HA            bis
PT2          e1*2007/46*0271*..          225/45R17 90           11A; 24D; 5GA            e1*2007/46*0272*03;
PU2          e1*2007/46*0272*..,         225/45R17 94           11A; 24D; 5HI            bis
               L072                                                                      e1*2001/116*0207*15;
                                                                                         Pkw geschlossen; Lkw
                                                                                         geschl.Kasten (Serie);
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         744; 75I
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : CF1 erhöhtes Anzugsmoment
                                          128 Nm für Typ : CCX
                                          135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
                                          165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 175 235/45R17 93           11A; 21B                 ab e11*98/14*0115*06;
                               147 - 219 235/50R17              11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/45R17         11A; 21B; 22B; 22L;      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                24J; 24M; 51G            76S

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 202 235/50R17 96 12Q                             erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/55R17         12T; 51G                 165 Nm;
                                              245/50R17 99      12A                      Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740; 76S; 82U

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 235/55R17 99                                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              245/50R17 99                               135 Nm; nur bis
                                              255/50R17 101                              e11*2001/116*0217*04;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         Luftfederung; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CF1          e11*98/14*0176*.. 96 - 115 205/50R17               51G; 51J                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    96 - 170 225/45R17          51G                      120 Nm; Limousine;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P; 740
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CF1          e11*98/14*0176*.. 96 - 115 205/50R17               51G; 51J                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                    96 - 170 225/45R17          51G                      120 Nm; Kombi;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P; 740

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/60R17 102                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/65R17 104                              160 Nm; Allradantrieb;
                                              245/65R17 107 11A; 24J                     Frontantrieb;
                                              255/60R17 106 11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/60R17 99                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/65R17 102                              160 Nm; Kombi; Coupe;
                                              235/60R17 102                              2-türig; 4-türig;
                                              235/65R17 104                              Allradantrieb;
                                              245/55R17 102                              Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P; 740; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M; M-2D
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : D; D-N2D; F; B; D-2D; A; B-2D; A-2D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
                                          Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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                                         Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
                                         Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
                                         Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
M-2D         e1*2001/116*0427*..     73 - 125 215/45R17 87W 5ET                          erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     73 - 169 205/50R17 89W                              120 Nm; VOLVO C30
                                              215/45R17 87Y 5ET                          (Coupe); Frontantrieb;
                                              215/50R17 91  11A; 22I; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94  11A; 24J; 24M                73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 100 - 169 215/50R17            51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/45R17 91                               120 Nm; VOLVO C70
                                              235/45R17         51G                      (Cabrio);
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740; 76S
M              e4*2001/116*0076*..   73 - 125 215/45R17 87W 5ET                          erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     73 - 169 205/50R17 89W                              120 Nm; VOLVO C30
                                              215/45R17 87Y 5ET                          (Coupe); Frontantrieb;
                                              215/50R17 91  11A; 22I; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94  11A; 24J; 24M                73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740; 76S
M              e4*2001/116*0076*..   84 - 157 205/50R17 89      124                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     84 - 187 205/50R17 89W     124                      120 Nm; VOLVO V40
                                              205/55R17 91      124                      CrossCountry;
                                              215/50R17 91      12A                      Allradantrieb;
                                              215/55R17 94      12A                      Frontantrieb;
                                              225/50R17 94      11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94      12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                              235/50R17 96      11A; 12A; 22P; 24J;      74A; 74H; 74P; 740;
                                                                248; 26P                 76S
                                              245/45R17 95      11A; 12A; 245
M              e4*2001/116*0076*..   84 - 157 205/50R17 89                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     84 - 187 205/50R17 89W                              120 Nm; VOLVO V40;
                                              215/45R17 91W                              Frontantrieb;
                                              215/50R17 91W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91W                              12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94                               73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 5ET                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     73 - 169 205/50R17 89W                              120 Nm; VOLVO S40,
                                              215/45R17 91                               V50; Kombi; Limousine;
                                              225/45R17 90                               Frontantrieb;
                                              235/45R17 93  11A; 22I; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95           12I                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/45R17 94      12A                      170 Nm; nicht S60
                                              225/50R17 94      11A; 12A; 21P; 22I;      Cross Country; nicht
                                                                54A                      V60 Cross Country;
                                              235/45R17 94      12A                      Kombi; Stufenheck;
                                              245/45R17 95      11A; 12A; 21P; 22I       Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 225/50R17 94W                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
A-2D           e1*2001/116*0504*..            235/45R17 94W                              170 Nm; Allradantrieb;
                                     80 - 210 245/45R17 95                               Frontantrieb;
                                     80 - 232 225/50R17 94Y                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 98                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94Y                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                              245/45R17 95Y                              740; 76S
                                              245/45R17 99

Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17 94          11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
B-2D           e1*2001/116*0505*..            235/45R17 94                               170 Nm; VOLVO V70;
                                              245/45R17 95      11A; 22I                 Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 740; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97         51J                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
B-2D           e1*2001/116*0505*..            225/60R17 99  51J                          170 Nm; VOLVO XC70;
                                              235/55R17 99                               Allradantrieb;
                                              245/50R17 99  11A; 24J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/55R17 102 11A; 24J                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..     100 - 224 235/60R17 102                             erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
D-N2D          e1*2007/46*0339*..             235/65R17 104                              170 Nm; Allradantrieb;
D-2D           e1*2001/116*0507*..            245/65R17 107 11A; 24J; 248                Frontantrieb;
                                              255/60R17 106 11A; 24J; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 740; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1065kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     an der Vorderachse nicht zulässig!
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
     Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
     (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    M
       Genehm.Nr.:     e4*2001/116*0076*..
       Handelsbez.:    VOLVO S40, V50, C70, C30,V40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 350                   VA
             26P                      x = 320             y = 300                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 210             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 370       y = 350            15                 VA
             26N                   x = 370       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
09 65,1             KL 196                  Ø67,1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff     750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : PEUGEOT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     508
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
 8            e2*2007/46*0080*..      82 - 120 215/55R17 94     12T                     erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                               225/50R17 94     12A                     130 Nm; Nicht 508 RXH
                                      82 - 150 215/55R17 98     12T                     (Allroad); Kombi;
                                               225/50R17 98     12A                     Limousine;
                                               225/55R17 97W    12A                     Frontantrieb;
                                               235/50R17 96W    11A; 12A; 22M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R17 95W    12A                     51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                        76S
 8             e2*2007/46*0080*..     120       225/50R17 94    12N                     erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                225/55R17       12N; 51G                130 Nm; Nur 508 RXH
                                                235/50R17 96    12A                     (Allroad);
                                                235/55R17 99    12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/45R17 95    12A                     51A; 573; 71K; 721;
                                                245/50R17 99    11A; 12A; 248; 26P; 27I 729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                        74P; 740; 76S
                                                255/50R17 101   11A; 12A; 248; 26P; 27I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLVO
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                           170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/45R17            51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..               225/45R17 90      VEM; 11A                 170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,                                                      Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 740; VEZ

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17            11A; 22I; 51G            nicht gepanzerte Fz;
             e9*98/14*0043*..              235/45R17-93                                  Allradantrieb;
KV           e1*KS*0007*..                                                               Frontantrieb;
T            e9*2001/116P0028*..,                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*2001/116*0028*..,                                                      12A; 51A; 573; 71K;
               e9*96/79*0028*..,                                                         721; 73C; 74A; 74H;
               e9*98/14P0028*..,                                                         74P; VEZ
               e9*98/14*0028*..

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93                                  nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..              225/45R17            51G                      Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                 225/50R17            11A; 21P; 22I; 24J;      Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,                               24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL196
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
     7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    8
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:    508

       Variante(n):    Nur 508 RXH (Allroad)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 410                   VA
             26P                      x = 310             y = 360                   VA
             27B                      y = 310             y = 420                   HA
             27I                      x = 260             y = 370                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 360       y = 410            11                 VA
             26N                   x = 360       y = 410             8                 VA
             27H                   x = 310       y = 420             7                 HA
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
09 67,1             KL 196                  ohne                        67,1                    750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     VOLVO XC90
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
 C            e9*2001/116*0046*.. 120 - 232 235/65R17     51G                              Geländefahrzeug;
                                            245/55R17 102 11A; 24J; 24M; 54A               Allradantrieb;
                                                                                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                           11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
06 65,1             KL 196                  ohne                        65,1                    750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 334; 940
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 194
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                           120 Nm für Typ : 334
 Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W         51J                        Schrägheck 4-türig;
                                          215/45R17 91          51J                        Frontantrieb;
                                 77 - 177 225/45R17             51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17 94                                     12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76S

 Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
 939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 12A; 51J                         Alfa Brera (Coupe);
                                            215/55R17 94W 12A; 51J                         Alfa Spider (Cabrio);
                                            225/45R17 94W 12A                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17      12T; 51G                        51A; 573; 71K; 721;
                                            235/45R17 94W 12A                              73C; 74A; 74H; 76U;
                                                                                           FGC
 939           e3*2001/116*0212*..    85 - 118 205/50R17 93     12N                        Alfa 159 Sportwagon
                                               215/50R17 91     12A                        (Kombi);
                                               225/45R17 91     12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      85 - 136 215/50R17 91W    12A                        51A; 573; 71K; 721;
                                               215/55R17 94     12A                        73C; 74A; 74H; 76U;
                                               225/45R17 91W    12A                        FGC
                                               225/50R17        12T; 51G
                                               235/45R17 94     12A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93    12N                            Alfa 159 (Limousine);
                                           215/50R17 91   12A                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 91   12A                            51A; 573; 71K; 721;
                                 85 - 136 215/50R17 91W 12A                              73C; 74A; 74H; 76U;
                                           215/55R17 94   12A                            FGC
                                           225/45R17 91W 12A
                                           225/50R17      12T; 51G
                                           235/45R17 94   12A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 147 225/45R17 90W                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/50R17 91          11A; 248                 Allradantrieb;
                                          215/55R17 94          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94          11A; 248                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 94          11A; 248                 73C; 74A; 76S
334          e3*2007/46*0318*.. 81 - 103 215/50R17 91                                    Frontantrieb;
                                          215/55R17 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94          11A; 248                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 94                                   73C; 74A; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17 91         QFA                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
A-H            e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87       QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 90      QFA                      73C; 74A; IA4

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17 91         QFA                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
A-H            e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87       QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    55 - 147 215/45R17          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/45R17 90       QFA                      73C; 74A; IA4
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/45R17 87 QFA                               Cabrio; Coupe;
                                 55 - 147 215/45R17 91 QFA                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   177      215/45R17 87H 52J                          Nur Astra OPC; Coupe;
                                              M+S
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   55 - 147 215/45R17         51G                      Cabrio; Coupe;
                                              215/45R17 91      QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 90      QFA                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; IA4

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17            51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90         QFA                      73C; 74A; IA4
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17 91         QFA                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87            11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                 24C; 24M                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                 24J; 5EA                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 22L;      73C; 74A; 915
                                                                24C; 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17         11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                      73C; 74A; 915
                                     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                5EA
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                24C; 24M; 51G
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                       5EA                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                       5EA                               73C; 74A
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       51G

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CALIBRA-     F406             125       215/45R17 87            11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
A                                                               22F; 22G; 24C; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                              125 - 150 215/40R17               QE8; 11A; 21B; 21J;      73C; 74A
                                                                22B; 22F; 22G; 24C;
                                                                24M
                                              215/45R17         11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                22F; 22G; 24C; 24M;
                                                                631

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22Q       5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71K; 721;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  205/40R17 80W                                      Adam-S;
                                      205/45R17 84                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/40R17 83                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                      215/45R17 87                                       73C; 74A; 76S
                                      225/35R17 82              11A; 248; 26P; 27H
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  205/45R17 M+S             52J                      nur Opel Corsa D OPC;
                                      215/45R17                 11A; 21P; 22H; 22M;      bis
                                                                51G                      e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/45R17             11A; 21P; 22H; 22M;      nur Corsa D; bis
                                                                51G                      e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 54A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                             24M; 54A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132            205/45R17         11A; 21M; 22L; 22Q;      Nur Meriva OPC;
                                                                24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; AE6
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      51 - 92   205/45R17         11A; 21M; 22L; 22Q;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; AE6

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100       225/45R17-90                               nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 125       225/45R17-90W                              e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..  74 - 155       225/45R17-90Y                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
OMEGA-B-       G685                 85 - 100 225/45R17 91       5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
V94            e1*98/14*0077*..     74 - 106 225/45R17 91                                ab e1*98/14*0077*05;
                                    74 - 160 225/45R17 91W                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,    74 - 106 225/45R17 91       5GG                      nur bis
               e1*98/14*0078*..     74 - 155 225/45R17 91       57E; 68E; 687            e1*98/14*0078*04;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                   Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
V94/Kombi e1*98/14*0078*..    74 - 106 225/45R17 91W 5GG                                 ab e1*98/14*0078*05;
                              74 - 160 225/45R17 91W 57E; 68E                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*..        74 - 155 215/50R17          51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                 225/45R17 91W                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                 235/45R17 93    11A; 367                729; 73C; 74A
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155    225/45R17 91W                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 184    215/50R17       51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                 235/45R17 93    11A; 367                729; 73C; 74A
                                     169 - 184   225/45R17       51G
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155    225/45R17 91W                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 184    215/50R17       51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                     169 - 184   225/45R17       51G                     729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
VECTRA-A E947/1               125                215/40R17       QE8; 11A; 21B; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948/1                                              24C; 24M; 51E           12A; 51A; 71K; 721;
A-CC                                             215/45R17 87    11A; 21B; 21J; 22B;     73C; 74A
                                                                 22F; 24C; 24M; 51E
                                                 245/35R17-87    11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 51E; 57F; 57U; 66H
VECTRA-        E951/1                150         215/40R17       QE8; 11A; 21B; 22B;     Allradantrieb;
A-X                                                              24C                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/45R17       11A; 21B; 22B; 22F;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24C; 631                73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 681; 684                12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0030*..      55 - 125 215/45R17          11A; 22B; 24J; 24M;     73C; 74A; AE6
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                 631; 681; 684
               e1*98/14*0044*..                  225/45R17-90    11A; 22B; 24J; 24M
                                                 235/40R17-90    11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                 66A
                                                 245/40R17-91    11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 57F; 66B; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                   Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87          5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17            51G                     12A; 51A; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                            225/45R17 91W                           729; 73C; 74A; AE6;
                                                                                         FFX
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..      74 - 90 215/45R17 87            5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /      e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17              51G                     12A; 51A; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                            225/45R17 91W                           729; 73C; 74A; AE6;
                                                 235/45R17 93    11A; 22L; 367           FFX
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90    215/45R17 87    5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184   215/50R17       51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                      74 - 206   225/45R17       51G                     729; 73C; 74A; AE6
                                                 225/45R17 91W
                                                 235/45R17 93    11A; 22L; 367
                                                 235/45R17 93Y   11A; 22L; 367
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90    215/45R17 87    5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184   215/50R17       51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                      74 - 206   225/45R17       51G                     729; 73C; 74A; AE6
                                                 225/45R17 91W

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R17                 51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                       235/45R17 93              11A; 367                729; 73C; 74A; FFX
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R17                 51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; FFX
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 184 215/50R17         51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 206 225/45R17         51G                     11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S; AE6; FFX
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 184 215/50R17         51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                               235/45R17 93W     11A; 367                11H; 12A; 51A; 71K;
                                      74 - 206 225/45R17         51G                     721; 729; 73C; 74A;
                                               235/45R17 93Y     11A; 367                76S; AE6; FFX

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177            205/50R17       51G                     Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                     225/45R17       51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; IA4
A-             e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 225/45R17           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; IA4; IA7

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 225/45R17               51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; IA4; IA7
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 215/45R17 87            11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24C; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*..            63 - 147 205/50R17 89      11A; 21B; 22B; 22N       Nur Zafira A OPC und
AB
                                              215/45R17 87W 11A; 22B; 22N                Edition;
                                              225/45R17 90  11A; 21B; 22B; 22N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    CADILLAC BLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 235/45R17                51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; FFX

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88            11A; 22B                 nur bis
                                        215/40R17               SB7                      e4*95/54*0012*03;
                                        215/40R17 87                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; FFX
900/II         G511                  96 - 136 205/45R17 88      11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
900/II         G783                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
CABRIO                                                                                   73C; 74A; FFX

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113 215/40R17 87        11A; 21B; 22L               ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..            215/45R17 87        11A; 21B; 21M; 22L;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             367                         12A; 51A; 71K; 721;
                                     85 - 151 205/45R17 88   11A; 21B; 22L; 367          73C; 74A; FFX
                                     136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22L
                                               215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22L;
                                                             367
                                     165 - 169 215/45R17     11A; 21B; 22L; 51G
YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 154 215/50R17      51G                         Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..   88 - 184 205/50R17      51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                               235/45R17     51G                         51A; 71K; 721; 73C;
                                     88 - 206 205/50R17      51G; 52J                    74A; FFX
                                               215/50R17     51G; 52J
                                               225/45R17     51G
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                 Saab 9-3; Saab 9-3
                                 110 - 184 205/50R17     51G                             Aero;
                                           225/45R17     51G                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; FFX

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17       11A; 21P; 22I; 22M;           Kombi; Limousine;
                                                           24M; 51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                             235/45R17     11A; 21P; 22I; 22M;           11H; 12A; 51A; 71K;
                                                           24J; 24M; 51G                 721; 73C; 74A; FFX
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                      Kombi; Limousine;
                                    88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; FFX

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R17
                    Hinterachse:                        245/35R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
     an der Vorderachse zulässig.
FFX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284 und
     285 mm an der Vorderachse (innenbelüftet) nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
IA4) Die Sonderräder dürfen nur mit Distanzscheiben der Fa. Irmscher Teile-Nr. 76117003 (für Lochkreis
     110/5) bzw. 76117004 (für Lochkreis 100/4) (Dicke 4 mm) verwendet werden.
IA7) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     225/40R18 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
SB7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):    Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                   VA
             26P                      x = 230             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
             27H                   x = 240       y = 240             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
02 57,1             Kl 196                  Ø66,6 Ø57,1                 57,1    Kunststoff     750     2288     09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : B 4; B5
                                           120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                           140 Nm für Typ : 8U; 8U1
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
 8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89      11A; 21P; 22H; 22M;           Cabrio; Frontantrieb;
                                                             24J; 24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24J; 24M; 51J                 73C; 74A; 74P
                                               215/45R17 91  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                             24J; 24M; 51J
                                               225/45R17 91  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                             24J; 24M
                                               235/45R17 94  11A; 21B; 22F; 22L;
                                                             24C; 24D; 54A

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 205/50R17 93          11A; 24J; 248; 26B;        Sportback (4-türig);
                                                                26N; 27H                   2-türig;
                                                215/45R17 91    11A; 245; 248; 26B;        Allradantrieb;
                                                                26N                        Frontantrieb;
                                                225/45R17 91    11A; 24J; 248; 26B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26N; 27H                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                235/45R17 94    nicht e-tron; 11A; 24J;    73C; 74A; 74P; 76S
                                                                244; 26B; 26N; 27H
                                      206 - 221 205/50R17 93    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H; 52J
                                                215/45R17 91    11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 52J
                                                225/45R17 91    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H; 52J
                                                235/45R17 94    nicht e-tron; 11A; 24J;
                                                                244; 26B; 26N; 27H;
                                                                52J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89          11A; 21B; 22L; 22Q;      Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                                24C; 24M                 Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..          215/45R17 87W         11A; 21B; 22L; 22Q;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M; 5ET            12A; 51A; 573; 71K;
                                    66 - 147 205/50R17 93       11A; 21B; 22L; 22Q;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                24C; 24M
                                              215/45R17 91      11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                24J; 24M
                                    66 - 184 225/45R17 91       11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                24C; 24M
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                24C; 24D
                                    66 - 195 205/50R17          11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                24C; 24M; 51G; 52J
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22L; 22Q;
                                              M+S               24C; 24M; 52J
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                24C; 24D; 52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 92 215/45R17 87            11A; 21B; 22B; 24J       Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..           225/45R17-90            11A; 21B; 22B; 24J;      Frontantrieb;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 24M; 66A; 684       73C; 74A; 74P
                                    110 - 132 215/45R17         nicht für TDI V6; 11A;
                                                                21B; 22B; 24J; 5ET;
                                                                631
                                    110 - 142 225/45R17         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M; 631
                                              235/40R17         11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                24J; 24M; 631; 66A;
                                                                684
B5             e1*93/81*0013*..,    81 - 92   215/45R17 87      11A; 21B; 24J; 5ET       Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..               225/45R17-90      11A; 21B; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 66A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                    110 - 132 215/45R17         nicht für TDI V6; 11A;   73C; 74A; 74P
                                                                21B; 24J; 5ET; 631
                                    110 - 142 225/45R17         11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                631
                                              235/40R17         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M; 631; 66A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W        5FM; 51J                 Cabrio;
             e1*98/14*0177*..     96 - 162 225/45R17 91         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  96 - 188 225/45R17            51G; 51J; 52J            12A; 51A; 573; 71K;
                                           235/45R17 93         11A; 21B; 22F; 24J;      721; 729; 73C; 74A;
                                                                24M                      74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu ReifenAuflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 110     215/45R17 87W     Frontantrieb; 5ET; 51J
                                                                                  ab
                                 75 - 120     205/50R17 89W     5FM; 51J          e1*2001/116*0151*10;
                                 75 - 188     225/45R17 91      AFI; 11A; 21B; 22F;
                                                                                  Kombi; Limousine;
                                                                24J; 51J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17          11A; 21B; 22F; 24J;
                                                                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24M; 51G          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                  74P; 76S
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis
               e1*98/14*0151*..     74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J               e1*2001/116*0151*09;
                                    74 - 162 225/45R17 91  11A; 21B; 22F; 24J;    Kombi; Limousine;
                                                           51J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17     11A; 21B; 22F; 24J;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                           24M; 51G               721; 729; 73C; 74A;
                                                                                  74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91        11A; 24M                 nicht Allroad; nicht
             e1*98/14*0051*..               235/45R17 93        11A; 24J; 24M            für gepanzerte Fz; ab
                                                                                         e1*98/14*0051*17;
                                                                                         Serienbereifung mit
                                                                                         215/55R16; schmale
                                                                                         Achsen; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF6; AF8
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91       11A; 22B; 24M; 5GG       ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..              235/45R17 93       11A; 22B; 24J; 24M       Serienbereifung ohne
                                                                                         215/55R16; breite
                                                                                         Achsen; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF5; AF8
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91      11A; 24M                 nicht Allroad; nicht
               e1*98/14*0051*..               235/45R17 93      11A; 24J; 24M            für gepanzerte Fz; ab
                                                                                         e1*98/14*0051*17;
                                                                                         Serienbereifung ohne
                                                                                         215/55R16; breite
                                                                                         Achsen; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF5; AF8
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91       11A; 24M                 ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..              235/45R17 93       11A; 24J; 24M            Serienbereifung mit
                                                                                         215/55R16; schmale
                                                                                         Achsen; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF6; AF8
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  81 - 142 225/45R17 91           11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
             e1*98/14*0051*..            235/40R17              nicht für TDI V6; 11A;   e1*98/14*0051*16;
                                                                21B; 22F; 24C; 24D;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                367; 631; 66A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R17-91      11A; 22F; 24D; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                66B; 687                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF8
4B             e1*96/27*0051*..,    81 - 142 225/45R17 91       11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
               e1*98/14*0051*..              235/40R17          nicht für TDI V6; 11A;   e1*98/14*0051*16;
                                                                21B; 22B; 24C; 24D;      Limousine;
                                                                367; 631; 66A            Frontantrieb;
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                66B; 687                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF8
4B             e1*96/27*0051*..,    110 - 142 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            nicht Allroad; nicht
               e1*98/14*0051*..                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                         nur bis
                                                                                         e1*98/14*0051*16;
                                                                                         Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF8
4B             e1*96/27*0051*..,    110 - 142 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            nicht Allroad; nicht
               e1*98/14*0051*..               235/40R17         nicht für TDI V6; 11A;   für gepanzerte Fz;
                                                                21B; 22B; 24C; 24D;      nur bis
                                                                367; 631; 66A            e1*98/14*0051*16;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF8

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J                           Nur Allroad Quattro;
             e13*2007/46*1080*..            225/55R17 51G; 52J                           10B; 11B; 11G; 11H;
4F1          e13*2007/46*1080*..                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 76Z
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y                               Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97                                 Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17      11A; 24M; 51G                 Allradantrieb; Nicht
                                              245/45R17         11A; 24M; 51G            Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 250 225/55R17             11A; 22B; 51G             nicht für gepanzerte
             e1*98/14*0005*..             225/55R17-97          11A; 22B                  Fz; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 215/60R17             11A; 26P; 27I; 51G        Kombilimousine;
8U1          e13*2007/46*1163*..          225/55R17 97          51J                       Allradantrieb;
                                          235/55R17 99          11A; 26B; 27B             Frontantrieb;
                                          245/50R17 99          Mit                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                Radhausverbreiterung      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                Serie; 11A; 26P; 27I
                                              245/50R17 99      Ohne                      73C; 74A; 74P; 76S
                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                11A; 245; 248; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          225/50R17         11A; 22M; 22P; 24J;       bis
                                                                24M; 51G; 52J             e1*2001/116*0369*16;
                                                                                          Cabrio; Coupe;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Z
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93      11A; 22M; 24J; 24M        bis
               e1*2001/116*0374*..            245/45R17 95      11A; 22M; 22P; 24J;       e1*2001/116*0369*16;
                                                                24M                       Cabrio; Coupe;
                                    118 - 184 225/50R17         11A; 22M; 22P; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 51G                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76T

Verkaufsbezeichnung:    AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
B4           F889/1             85 - 103 215/45R17 87           Nur bis 1080 kg zul.      Allradantrieb;
                                                                ACHSLAST!; 11A; 21B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22B; 22F; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                    85 - 128 215/45R17          Nur bis 1080 kg zul.      73C; 74A; 74P
                                                                ACHSLAST!; 11A; 21B;
                                                                22B; 22F; 24J; 24M;
                                                                631

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M;               Altea 4 Freetrack;
                                                       52J                               Allradantrieb;
                                          225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M                12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M                73C; 74A; 74P
                                          245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 22P; 24C; 24M;               Nicht Altea Freetrack;
                                                       5ET; 51J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                63 - 125 205/50R17 89  11A; 21P; 22P; 24C;               12A; 51A; 573; 71K;
                                                       24M; 51J                          721; 73C; 74A; 74P;
                                63 - 147 225/45R17 91  11A; 21P; 22P; 24C;               76S
                                                       24M
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91  11A; 22P; 24J; 24M;               Altea Freetrack;
                                                       52J                               Frontantrieb;
                                          225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M                12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M                73C; 74A; 74P
                                          245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 24M;              Altea 4 Freetrack;
                                                        52J                              Allradantrieb;
                                           225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M               73C; 74A; 74P
                                           245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91  11A; 22P; 24J; 24M;              Altea Freetrack;
                                                        52J                              Frontantrieb;
                                           225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94 11A; 22Q; 24C; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 24M               73C; 74A; 74P
                                           245/45R17 95 11A; 22Q; 24C; 24M
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 22P; 24C; 24M;              Nicht Altea Freetrack;
                                                        5ET; 51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                 63 - 125 205/50R17 89  11A; 21P; 22P; 24C;              12A; 51A; 573; 71K;
                                                        24M; 51J                         721; 73C; 74A; 74P;
                                 63 - 147 225/45R17 91  11A; 21P; 22P; 24C;              76S
                                                        24M

Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93          11A; 22H; 51J            Kombi; Frontantrieb;
3RN          e9*2007/46*0011*..           215/45R17 91          51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91          11A; 22H                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 94          11A; 22H                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93          11A; 22H; 51J            Stufenheck;
3RN          e9*2007/46*0011*..           215/45R17 91          51J                      Frontantrieb;
                                          225/45R17 91          11A; 22H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17 94          11A; 22H                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..    63 - 155 205/50R17 89   11A; 22P; 24C; 24D;          Schrägheck;
                                                            51J                          Frontantrieb;
                                              215/45R17 87Y 11A; 22P; 24J; 24M;          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                            5ET; 51J                     11H; 12A; 51A; 71K;
                                              215/45R17 91  11A; 22P; 24J; 24M;          721; 73C; 74A; 74P;
                                                            51J                          76S
                                              225/45R17 91  11A; 22P; 24C; 24D
                                              235/45R17 94  11A; 21B; 22F; 24C;
                                                            24D

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/45R17 88  11A; 245; 248; 26P;               ab
                                                       27H                               e9*2007/46*0094*01;
                                                                                         nicht Leon X-Perience;
                                              205/50R17 89      11A; 244; 245; 26B;      Kombi; 3-türig; 5-
                                                                27F                      türig; Allradantrieb;
                                              215/45R17 87      11A; 245; 248; 26P;      Frontantrieb;
                                                                27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91      11A; 244; 245; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                27F                      73C; 74A; 74P; 76S
                                              235/45R17 94      11A; 241; 244; 246;
                                                                26B; 27F

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5L; 3T; 1Z; 3U
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22L; 22Q; 24C;            Nicht Octavia Scout;
             e11*2007/46*0012*..                           24M; 5FM; 51J                 Kombi; Allradantrieb;
                                             215/45R17 91  11A; 22L; 22Q; 24J;           Frontantrieb;
                                                           24M; 51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                   55 - 147 205/50R17 93   11A; 22L; 22Q; 24C;           12A; 51A; 573; 71K;
                                             M+S           24M; 5FM; 51J; 52J            721; 73C; 74A; 74P
                                             225/45R17 91  11A; 22L; 22Q; 24C;
                                                           24M
                                             235/45R17 93  11A; 22H; 22L; 22Q;
                                                           24C; 24M
1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91  11A; 22M; 22P; 24J;           Nur Octavia Scout;
             e11*2007/46*0012*..                           24M; 52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R17 91  11A; 22M; 22P; 24J;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                           24M; 52J                      73C; 74A; 74P
                                             215/50R17 91  11A; 22L; 22Q; 24J;
                                                           24M; 52J
                                             225/45R17 91  11A; 22M; 22P; 24J;
                                                           24M; 52J
                                             225/50R17 94  11A; 22H; 22L; 22Q;
                                                           24C; 24D
                                             235/45R17 94  11A; 22L; 22Q; 24J;
                                                           24M
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22Q; 24C; 24M;            Limousine;
             e11*2007/46*0012*..                           5FM; 51J                      Frontantrieb;
                                             215/45R17 91  11A; 22Q; 24J; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           51J                           12A; 51A; 573; 71K;
                                   55 - 147 225/45R17 91   11A; 22Q; 24C; 24M            721; 73C; 74A; 74P
                                             235/45R17 93  11A; 22H; 22Q; 24C;
                                                           24M
5E           e11*2007/46*0243*.. 63 - 162 205/45R17 88     11A; 27I                      ab
                                             205/50R17 89  11A; 245; 248; 27B;           e11*2007/46*0243*01;
                                                           27H                           nicht Octavia Scout;
                                             215/45R17 87W 11A; 27I                      Kombi; Limousine;
                                             225/45R17 91  11A; 245; 248; 27B;           Allradantrieb;
                                                           27H                           Frontantrieb;
                                             235/45R17 94  11A; 24J; 248; 26P;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           27B; 27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
3U           e11*98/14*0187*.. 74 - 110 205/50R17 89W                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 142 205/50R17 93W                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/45R17 91W                                    73C; 74A; 74P
                               142      205/50R17 89Y
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94        11A; 21P; 24J; 24M       bis
               e11*2007/46*0014*..
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 24C; 24D       e11*2001/116*0326*31;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
3T             e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 21P; 245; 248;          bis
               e11*2007/46*0014*..                          51J                          e11*2001/116*0326*31;
                                              225/45R17 94      11A; 21P; 245; 248       Kombi; Allradantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 21N; 241;      Frontantrieb;
                                                                246; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17            11A; 246; 248; 51G;      Allradantrieb;
               e11*2007/46*0034*..                              52J                      Frontantrieb;
                                              215/50R17 95      11A; 24J; 248; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94      11A; 24J; 248; 51J       12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/45R17 94      11A; 246; 248            721; 729; 73C; 74A;
                                              225/50R17 94      11A; 24J; 244; 247       74P
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 248
                                              245/45R17 95      11A; 24J; 244; 247

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93          VB0; 11A; 22F; 24C;      Nicht Caddy Maxi; ab
2KN          e1*2007/46*0217*..,                                24D                      WV2ZZZ2K?8?052801;
             L320                         215/45R17 91          VB0; 11A; 22H; 24J;      kurzer Radstand;
                                                                24M; 5GG                 Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      VB0; 11A; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 5GG                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 94      VB0; 11A; 22F; 24C;      73C; 74A; 74P; VB1
                                                                24D
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93          11A; 22B; 24C; 24D       Nicht Caddy Maxi; nur
2KN          e1*2007/46*0217*..,          215/45R17 91          11A; 22B; 24C; 24D;      bis
               L320                                             5GG                      WV2ZZZ2K?8?052800;
                                                                                         kurzer Radstand;
                                              225/45R17 90      11A; 22B; 24C; 24D;      Frontantrieb;
                                                                5GA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 94      11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
2K             e1*2001/116*0252*..   62 - 103 215/45R17 91      VB0; 11A; 22H; 241;      kurzer Radstand;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                              244; 246; 247; 5GG       langer Radstand;
               L320                           225/45R17 91      VB0; 11A; 22F; 241;      Allradantrieb;
                                                                244; 246; 247; 5GG       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     62 - 125 205/50R17 93      VB0; 11A; 22F; 241;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                244; 246; 247            73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 94      VB0; 11A; 22F; 241;
                                                                244; 246; 247
                                              235/45R17 94      VB0; 11A; 22F; 24C;
                                                                244; 247
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 125 205/50R17 93      VB0; 11A; 22F; 24C;      Nicht Caddy Maxi; ab
2KN            e1*2007/46*0217*..,                              24D                      WV2ZZZ2K?8?052801;
               L320                           215/45R17 91      VB0; 11A; 22F; 24D;      kurzer Radstand;
                                                                24J; 5GG                 Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      VB0; 11A; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 5GG                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 94      VB0; 11A; 22F; 24C;      73C; 74A; 74P; VB2
                                                                24D
2K             e1*2001/116*0252*..   55 - 125 205/50R17 93      11A; 22I; 24C; 24M;      Nur Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                              5HA                      langer Radstand;
               L320                           215/45R17 91      11A; 24J; 24M; 5GG       Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 22I; 24C; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5GG                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 94      11A; 22I; 24C; 24M       73C; 74A; 74P
                                              235/45R17 94      11A; 22I; 24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..     85 - 147 215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P;          Cabrio; Frontantrieb;
                                                            24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91  11A; 21P; 22M; 22P;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24M                          73C; 74A; 74P; 76S
                                              225/45R17 91  11A; 21P; 22M; 22P;
                                                            24M
                                     85 - 184 205/50R17     11A; 21P; 22M; 22P;
                                                            24M; 51G; 52J
                                              235/45R17 94  11A; 21P; 22H; 22L;
                                                            22P; 24J; 24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     103      205/50R17 89      11A; 21P; 22F; 22Q;      Nur Golf 6; ab
                                                                24C; 24D; 51J            e1*2001/116*0242*25;
                                              215/45R17 91      11A; 22H; 22Q; 24C;      Schrägheck;
                                                                24D; 51J                 Allradantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22F; 22Q;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24C; 24D                 12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22F; 22Q;      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                24C; 24D                 76S
1K             e1*2001/116*0242*..   188 - 199 205/50R17        11A; 21P; 22F; 22Q;      Nur Golf R (6er); ab
                                                                24C; 24D; 51G            e1*2001/116*0242*25;
                                              215/45R17 91      11A; 22H; 22Q; 24C;      Cabrio; Schrägheck;
                                                                24D; 51J                 Allradantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22F; 22Q;      Frontantrieb;
                                                                24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22F; 22Q;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24C; 24D                 721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 22H; 22P; 24C;           Nur Golf 6; bis
               e1*2007/46*0490*..                          24D; 5ET                      e1*2007/46*0490*04;
                                     59 - 173 205/50R17     11A; 21P; 22H; 22Q;          ab
                                                            24C; 24D; 51G                e1*2001/116*0242*25;
                                              215/45R17 91  11A; 22H; 22P; 24C;          Schrägheck;
                                                            24D                          Frontantrieb;
                                              225/45R17 91  11A; 21P; 22H; 22Q;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24C; 24D                     12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94  11A; 21P; 22F; 22Q;          73C; 74A; 74P; 76S
                                                            24C; 24D
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21T; 241; 246;          Cabrio; Frontantrieb;
                                                            248; 26P; 27H; 5ET           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     77 - 155 205/50R17 93  11A; 21T; 24C; 248;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            26B; 26N; 27F                729; 73C; 74A; 74P;
                                              215/45R17 91  11A; 21T; 241; 246;          76S
                                                            248; 26P; 27H
                                              225/45R17 91  11A; 21T; 24C; 248;
                                                            26B; 26N; 27F
                                              235/45R17 94  11A; 21T; 24C; 244;
                                                            247; 26B; 26N; 27F
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 205/50R17 89  11A; 22P; 24C; 24D;          Nur Golf 5; nur bis
                                                            51J                          e1*2001/116*0242*24;
                                     55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M;          Allradantrieb;
                                                            5ET; 51J                     Frontantrieb;
                                     55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24C; 24D;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            51J                          12A; 51A; 573; 71K;
                                     55 - 184 225/45R17 90  11A; 22P; 24C; 24D           721; 73C; 74A; 74P
                                              235/45R17 93  11A; 21B; 22F; 24C;
                                                            24D
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/45R17 88 11A; 245; 248; 26P;                 nur Golf 7; ab
                                                     27H                                 e1*2007/46*0623*01;
                                        205/50R17 89 11A; 244; 245; 26B;                 ab
                                                     27F                                 e1*2007/46*0490*05;
                                                                                         nicht Golf Alltrack;
                                              215/45R17 87      11A; 245; 248; 26P;      Frontantrieb;
                                                                27H                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
                                              225/45R17 91      11A; 244; 245; 26B;
                                                                27F
                                              235/45R17 94      11A; 241; 244; 246;
                                                                26B; 26N; 27F
AU             e1*2007/46*0623*..   63 - 110 215/45R17 87       11A; 245; 248; 26P;      nur Golf 7; ab
                                                                27H                      e1*2007/46*0623*01;
                                    63 - 169 205/45R17 88       11A; 245; 26P; 27H       ab
                                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                    63 - 221 205/50R17 89   11A; 245; 248; 26B;          nicht Golf Alltrack;
                                                            27F                          Allradantrieb;
                                              225/45R17 91  11A; 245; 248; 26B;          Frontantrieb;
                                                            27F                          Mehrlenkerhinterachse;
                                              235/45R17 94  11A; 241; 246; 248;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26B; 26N; 27F                12A; 51A; 71K; 721;
                                    135 - 221 215/45R17 87Y 11A; 245; 248; 26P;          73C; 74A; 74P; 76S
                                                            27H
                                    206 - 221 205/45R17 88Y 11A; 245; 26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89          11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf; Nur
                                                                24J; 24M                 bis
                                              215/45R17 87      11A; 21P; 22H; 22M;      e1*2001/116*0304*13;
                                                                24J; 24M; 5ET            Frontantrieb;
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                24J; 24M
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                24D; 24J
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89       11A; 21B; 22H; 22L;      Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..                               24C; 244; 51J            e1*2001/116*0304*14;
                                              205/50R17 93      11A; 21B; 22H; 22L;      Frontantrieb;
                                                                24C; 244; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22L;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24C; 244; 51J            721; 73C; 74A; 74P;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22H; 22L;      76S
                                                                24C; 244
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                24C; 244
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87          11A; 22P; 24J; 24M;      Nicht CrossGolf; Nur
                                                                5ET; 51J                 Golf Plus; Nur bis
                                     55 - 125 205/50R17 89      11A; 22P; 24C; 24D;      e1*2001/116*0304*13;
                                                                51J                      Frontantrieb;
                                              215/45R17 91      11A; 22P; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51J                      12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/45R17 90      11A; 22P; 24C; 24D       721; 73C; 74A; 74P
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22F; 24C;
                                                                24D
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 205/50R17 89      11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                24J; 248                 e1*2001/116*0304*21;
                                              215/45R17 87      11A; 21P; 22H; 22M;      Frontantrieb;
                                                                24J; 248; 5ET            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24J; 248                 721; 73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                24J; 248
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                24J; 248

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/50R17 91           11A; 245; 248; 26P; 27I Beetle (Schrägheck);
                                                                                        Beetle Cabrio;
                                              215/55R17 94      11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94      11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                              235/45R17 94      11A; 245; 248; 26P; 27I 76S
                                              235/50R17 96      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                26N; 27B; 27H
                                              245/45R17 95      11A; 248; 27I; 57F;
                                                                67R; 67T
16             e1*2007/46*0539*..    77 - 155 205/50R17 89      11A; 21B; 241; 244;     Nur Jetta
                                                                246; 260; 271           (Stufenheck);
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 24J; 248;     Frontantrieb;
                                                                271                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91      11A; 21B; 24C; 244;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                247; 260; 272           721; 729; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 241; 244;     74P; 76S
                                                                246; 260; 271
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                247; 260; 272
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89          11A; 21B; 21N; 22F;      JETTA (Limousine);
                                                                22L; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                              215/45R17 87W     11A; 21B; 22H; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 90      11A; 21B; 21N; 22F;      73C; 74A; 74P
                                                                22L; 24C; 24D
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                22L; 24C; 24D
1KM            e1*2001/116*0328*..   77       205/50R17 89      11A; 21B; 21N; 22F;      GOLF 6 (Variant); ab
                                                                22L; 24C; 24D; 51J       e1*2001/116*0328*15;
                                              215/45R17 87W     11A; 21B; 22H; 22L;      Allradantrieb;
                                                                24J; 24M; 5ET; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 21B; 22H; 22L;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24J; 24M; 51J            721; 729; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 21N; 22F;      74P
                                                                22L; 24C; 24D
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                22L; 24C; 24D
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 103 215/45R17 87      11A; 21B; 22H; 22L;      GOLF (Variant); nur
                                                                24J; 24M; 51J            bis
                                     75 - 147 205/50R17 89      11A; 21B; 21N; 22F;      e1*2001/116*0328*14;
                                                                22L; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                              215/45R17 87W     11A; 21B; 22H; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 21N; 22F;      73C; 74A; 74P
                                                                22L; 24C; 24D
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                22L; 24C; 24D
1KM            e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89       11A; 21B; 21N; 22F;      GOLF 6 (Variant); bis
               e1*2007/46*0492*..                               22L; 24C; 24D; 51J       e1*2007/46*0492*05;
                                              215/45R17 87W     11A; 21B; 22H; 22L;      ab
                                                                24J; 24M; 5ET; 51J       e1*2001/116*0328*15;
                                              215/45R17 91      11A; 21B; 22H; 22L;      Frontantrieb;
                                                                24J; 24M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 21N; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                22L; 24C; 24D            729; 73C; 74A; 74P
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                22L; 24C; 24D
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
3c           DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89         11A; 21P; 22L; 22Q;        Nicht Passat Alltrack
3C           e1*2001/116*0307*..,                             245; 248                   (Cross); ab
             e1*2007/46*0502*.., 77 - 155 215/45R17 91        11A; 22M; 22Q; 245;        e1*2001/116*0307*24;
               e1*2007/46*0547*..                             248                        bis
                                                225/45R17 91  11A; 21P; 22L; 22Q;        e1*2001/116*0307*36;
                                                              245; 248                   Kombi; Limousine;
                                     77 - 220   205/50R17     11A; 21P; 22L; 22Q;        Allradantrieb;
                                                              245; 248; 51G              Frontantrieb;
                                                205/50R17 93  11A; 21P; 22L; 22Q;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245; 248                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                225/45R17 91Y 11A; 21P; 22L; 22Q;        721; 73C; 74A; 74P
                                                              245; 248
                                                235/45R17 94  11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                              245; 248
3C             e1*2001/116*0307*.., 103 - 155   205/50R17 93                             Nur Passat Alltrack
               e1*2007/46*0502*..,              205/55R17 91W                            (Cross); bis
               e1*2007/46*0547*..               215/45R17 91W                            e1*2001/116*0307*40;
                                                215/50R17 91W 11A; 22M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/45R17 91W                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                225/50R17 94  11A; 22M; 248; 26P;        721; 729; 73C; 74A;
                                                              27I                        74P; 76S
                                                235/45R17 94  11A; 22M
                                                245/45R17 95  11A; 22M; 248; 27I
3C             e1*2001/116*0307*..   75 - 110   205/50R17 89  11A; 22M; 22Q; 24J;        nur bis
                                                              24M                        e1*2001/116*0307*23;
                                     75 - 147   205/50R17 93  11A; 22M; 22Q; 24J;        Kombi; Limousine;
                                                              24M                        Allradantrieb;
                                                215/45R17 91  11A; 22M; 22P              Frontantrieb;
                                                225/45R17 91  11A; 21P; 22M; 22Q;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              24J; 24M                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                235/45R17 93  11A; 21P; 22L; 22Q;        721; 73C; 74A; 74P
                                                              24J; 24M
                                     75 - 220   205/50R17     11A; 22M; 22Q; 24J;
                                                              24M; 51G
                                                225/45R17 91  11A; 21P; 22M; 22Q;
                                                M+S           24J; 24M
                                                235/45R17 94  11A; 21P; 22L; 22Q;
                                                              24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3CC          e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 225/45R17 91W        12A                      Limousine;
                                 100 - 220 205/50R17            12R; 51G                 Allradantrieb;
                                           225/45R17 91Y        12A                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 205/50R17             51G                      Coupe; Frontantrieb;
                                           215/45R17 87W        51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 87W        57E; 681; 684            12A; 51A; 71K; 721;
                                 90 - 195 225/45R17 91                                   73C; 74A; 74P; 76S
                                           235/45R17 94
                                           245/45R17 95
                                 147 - 195 205/50R17            51G; 52J

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96         11A; 24M; 51J            Allradantrieb;
             e1*2007/46*0487*..            225/55R17 97         11A; 22I; 24M; 51J       Frontantrieb;
                                           225/60R17 99         11A; 22I; 22P; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/55R17 99     11A; 22I; 24J; 24M       73C; 74A; 74P
                                               245/50R17 99     11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 205/50R17 91          11A; 24J; 52J            nur CrossTouran; bis
             e1*2007/46*0506*..           225/45R17 91          11A; 24J; 52J            e1*2007/46*0357*13;
1T           e1*2001/116*0211*..,                                                        bis
               e1*2007/46*0357*..                                                        e1*2001/116*0211*35;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                         76Z
1t             DE*2007/46*0506*.., 66 - 103    205/50R17 89     11A; 24C; 24D; 5FM       nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..   66 - 130   205/50R17 93     11A; 24C; 24D            bis
1T             e1*2001/116*0211*..,            215/45R17 91     11A; 24J; 24M; 5GG       e1*2007/46*0357*13;
               e1*2007/46*0357*..              215/45R17 91W    11A; 24J; 24M; 5GG       bis
                                               225/45R17        11A; 24C; 24D; 51G       e1*2001/116*0211*35;
                                               225/45R17 91     11A; 24C; 24D; 5GG       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 93     11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen       Auflagen zu Reifen           Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 81 - 92         225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J           Kombi; Limousine;
               e1*98/14D0043*..,               235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D;          Allradantrieb;
               e1*98/14*0043*..                             22F; 24C; 24M; 66A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                    110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J           12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D;          73C; 74A; 74P
                                                            22F; 24C; 24M; 66A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 66 - 92        215/45R17 87      11A; 22B; 24J            Kombi; Limousine;
               e1*98/14D0043*..,              225/45R17-90      11A; 22B; 22D; 24J;      Frontantrieb;
               e1*98/14*0043*..                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 22D;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24C; 24M; 66A; 684       73C; 74A; 74P
                                    66 - 142 215/45R17 91       11A; 22B; 24J
                                             245/40R17-91       11A; 22B; 22D; 22F;
                                                                24D; 57F; 66B; 681;
                                                                687
                                    110 - 142 225/45R17-90W     11A; 22B; 22D; 24J;
                                                                24M
                                              235/40R17-90W     11A; 21B; 22B; 22D;
                                                                24C; 24M; 66A; 684
3BG            e1*2001/116*0157*.., 74 - 85  215/45R17 87       11A; 22I; 5ET            10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0157*..     74 - 110 215/45R17 87W      11A; 22I; 5ET            12A; 51A; 573; 71K;
                                    74 - 132 205/50R17 89W      11A; 21B; 22B; 5FM       721; 73C; 74A; 74P
                                    74 - 142 205/50R17 89Y      11A; 21B; 22B; 5FM
                                             205/50R17 93       11A; 21B; 22B
                                             215/45R17 91       11A; 22I
                                             225/45R17 91       11A; 22B
3BS            e1*2001/116*0173*.., 202      205/50R17          11A; 24J; 24M; 51G;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0173*..                                 52J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P
                                              235/45R17 93      11A; 24J; 24M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
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zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/50R17
                    Hinterachse:                        245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
     zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
     (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
     Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
     Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
     Hinterachse).
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 400       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 400       y = 400            30                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 390                   VA
             26P                      x = 240             y = 340                   VA
             27B                      x = 335             y = 400                   HA
             27I                      x = 285             y = 355                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390            30                 VA
             26N                   x = 290       y = 390            10                 VA
             27F                   x = 335       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 335       y = 400            10                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 400       y = 310            25                 HA
             27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5E
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0243*..
       Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

       Variante(n):    ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 220             y = 275                   VA
             26P                      x = 170             y = 225                   VA
             27B                      x = 170             y = 250                   HA
             27I                      x = 120             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 220       y = 275            30                 VA
             26N                   x = 220       y = 275            30                 VA
             27F                   x = 170       y = 250            30                 HA
             27H                   x = 170       y = 250            30                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AU
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0623*..
       Handelsbez.:    GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 400       y = 310            30                 HA
             27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1K
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0242*..
       Handelsbez.:    GOLF

       Variante(n):    Cabrio, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 380                   VA
             26P                      x = 230             y = 330                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 380            16                 VA
             26N                   x = 280       y = 380             8                 VA
             27F                   x = 260       y = 310            36                 HA
             27H                   x = 260       y = 310             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0547*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0502*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 230                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 300             7                 VA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 280            13                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             27B                      x = 350             y = 300                   HA
             27I                      x = 300             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           18,5                VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 350       y = 300           26,5                HA
             27H                   x = 350       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
08 57,1             KL 196                  Ø66,6 Ø57,1                 57,1    Kunststoff     750     2288     09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
 8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89      11A; 21P; 22H; 22M;           Cabrio; Frontantrieb;
                                                             24J; 24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24J; 24M; 51J                 73C; 74A; 74P
                                               215/45R17 91  51J
                                               225/45R17 91  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                             24J; 24M
                                               235/45R17 94  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                             24J; 24M; 54A

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 205/50R17 93          11A; 26P                   Sportback (4-türig);
                                          215/45R17 91          11A; 26P                   2-türig;
                                          225/45R17 91          11A; 26P                   Allradantrieb;
                                          235/45R17 94          nicht e-tron; 11A; 248;    Frontantrieb;
                                                                26P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      206 - 221 205/50R17 93    11A; 26P; 52J              12A; 51A; 71K; 721;
                                                215/45R17 91    11A; 26P; 52J              73C; 74A; 74P; 76S
                                                225/45R17 91    11A; 26P; 52J
                                                235/45R17 94    nicht e-tron; 11A; 248;
                                                                26P; 52J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110    205/50R17 89       11A; 22L; 24J            Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..             215/45R17 87W      5ET                      Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 147    205/50R17 93       11A; 22L; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/45R17 91                                12A; 51A; 573; 71K;
                                    66 - 184 225/45R17 91       11A; 22L; 24J            721; 73C; 74A; 74P
                                             235/45R17 93       11A; 22L; 24J; 24M
                                    66 - 195 205/50R17          11A; 22L; 24J; 51G;
                                                                52J
                                              225/45R17 91      11A; 22L; 24J; 52J
                                              M+S
                                              235/45R17 93      11A; 22L; 24J; 24M;
                                                                52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W        5FM; 51J                 Cabrio;
             e1*98/14*0177*..     96 - 162 225/45R17 91         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  96 - 188 225/45R17            51G; 51J; 52J            12A; 51A; 573; 71K;
                                           235/45R17 93                                  721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; AF7

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu ReifenAuflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 110     215/45R17 87W     Frontantrieb; 5ET; 51J
                                                                                  ab
                                 75 - 120     205/50R17 89W     5FM; 51J          e1*2001/116*0151*10;
                                 75 - 188     225/45R17 91      AFI; 51J          Kombi; Limousine;
                                              235/45R17         51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                  721; 729; 73C; 74A;
                                                                                  74P; 76S; AF7
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis
               e1*98/14*0151*..     74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J               e1*2001/116*0151*09;
                                    74 - 162 225/45R17 91  51J                    Kombi; Limousine;
                                             235/45R17     51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                  721; 729; 73C; 74A;
                                                                                  74P; 76S; AF7

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 225/45R17 91         5GG                      nicht Allroad; nicht
             e1*98/14*0051*..              235/45R17 93                                  für gepanzerte Fz; ab
                                                                                         e1*98/14*0051*17;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         AF7
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y                                 Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97                                   Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17      51G                             Allradantrieb; Nicht
                                           245/45R17     51G                             Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 257 225/50R17          51G                      Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..                                                       Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*..                                                       Allradantrieb; Nicht
                                                                                         Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/45R17 93                                 bis
             e1*2001/116*0374*..            245/45R17 95                                 e1*2001/116*0369*16;
                                  118 - 184 225/50R17           51G                      Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76T
8J             e1*2001/116*0369*..   200      225/50R17         51G; 52J                 bis
                                                                                         e1*2001/116*0369*16;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76Z

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
QB6          e1*2001/116*0243*.. 162    235/45R17               51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 52J                                Altea Freetrack;
                                         225/45R17 91                                    Frontantrieb;
                                         225/50R17 94 11A; 24J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R17 94                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
5PN            e9*2007/46*0012*..    63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J           Nicht Altea Freetrack;
                                     63 - 125 205/50R17 89  11A; 24J; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     63 - 147 225/45R17 91  11A; 24J                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
5PN            e9*2007/46*0012*..    103 - 155 215/50R17 91     52J                      Altea 4 Freetrack;
                                               225/45R17 91                              Allradantrieb;
                                               225/50R17 94     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 52J                               Altea Freetrack;
                                          225/45R17 91                                   Frontantrieb;
                                          225/50R17 94 11A; 24J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17 94                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J           Nicht Altea Freetrack;
                                     63 - 125 205/50R17 89  11A; 24J; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     63 - 147 225/45R17 91  11A; 24J                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
5P             e9*2001/116*0050*..   103 - 155 215/50R17 91     52J                      Altea 4 Freetrack;
                                               225/45R17 91                              Allradantrieb;
                                               225/50R17 94     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 205/50R17 89  11A; 22P; 24J; 24M;          Schrägheck;
                                                            51J                          Frontantrieb;
                                              215/45R17 87Y 5ET; 51J                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                              215/45R17 91  51J                          11H; 12A; 51A; 71K;
                                              225/45R17 91  11A; 22P; 24J; 24M           721; 73C; 74A; 74P;
                                              235/45R17 94  11A; 22P; 24J; 24M           76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 205/45R17 88  12N                               ab
                                                                                         e9*2007/46*0094*01;
                                              205/50R17 89      11A; 12A; 248; 26P       nicht Leon X-Perience;
                                              215/45R17 87      12A                      Kombi; 3-türig; 5-
                                              225/45R17 91      11A; 12A; 248; 26P       türig; Allradantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 12A; 245; 248;      Frontantrieb;
                                                                26P; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3T; 1Z; 5L
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91       52J                      Nur Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                              205/55R17 91      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91      52J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91      52J                      73C; 74A; 74P
                                              225/50R17 94      11A; 22M; 22P; 24J;
                                                                24M
                                              235/45R17 94
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 5FM;          Limousine;
               e11*2007/46*0012*..                          51J                          Frontantrieb;
                                              215/45R17 91      51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 147 225/45R17 91      11A; 22P; 24J            12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/45R17 93      11A; 22P; 24J            721; 73C; 74A; 74P
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W     11A; 22M; 22P; 24J;      Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..                              5FM; 51J                 Kombi; Allradantrieb;
                                              215/45R17 91      51J                      Frontantrieb;
                                     55 - 147 205/50R17 93      11A; 22M; 22P; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              M+S               5FM; 51J; 52J            12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/45R17 91      11A; 22M; 22P; 24J       721; 73C; 74A; 74P
                                              235/45R17 93      11A; 22M; 22P; 24J
5E             e11*2007/46*0243*..   63 - 162 205/45R17 88                               ab
                                              205/50R17 89                               e11*2007/46*0243*01;
                                              215/45R17 87W                              nicht Octavia Scout;
                                              225/45R17 91                               Kombi; Limousine;
                                              235/45R17 94  11A; 27I                     Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 51J                            bis
               e11*2007/46*0014*..
                                              225/45R17 94                               e11*2001/116*0326*31;
                                              235/45R17 94      11A; 245                 Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
3T             e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94                               bis
               e11*2007/46*0014*..
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 24M            e11*2001/116*0326*31;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17            51G; 52J                 Allradantrieb;
             e11*2007/46*0034*..           215/50R17 95         51J                      Frontantrieb;
                                           215/55R17 94         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 94                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                           235/45R17 94                                  721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 215/45R17 91          11A; 245; 248; 5GG       kurzer Radstand;
2KN          e1*2007/46*0217*..,          225/45R17 91          11A; 22H; 245; 248;      langer Radstand;
               L320                                             5GG                      Allradantrieb;
                                     62 - 125 205/50R17 93      11A; 22H; 245; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 94      11A; 22H; 245; 248       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
2K             e1*2001/116*0252*..   55 - 125 205/50R17 93      11A; 24J; 24M; 5HA       Nur Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,            215/45R17 91      11A; 24J; 5GG            langer Radstand;
               L320                           225/45R17 91      11A; 24J; 24M; 5GG       Frontantrieb;
                                              225/45R17 94      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93          11A; 22I; 24J; 24M       Nicht Caddy Maxi; ab
2KN          e1*2007/46*0217*..,          215/45R17 91          11A; 24J; 24M; 5GG       WV2ZZZ2K?8?052801;
             L320                         225/45R17 91          11A; 22I; 24J; 24M;      kurzer Radstand;
                                                                5GG                      Frontantrieb;
                                              225/45R17 94      11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; VB1
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 125 215/45R17 91      11A; 24J; 24M; 5GG       Nicht Caddy Maxi; nur
2KN            e1*2007/46*0217*..,                                                       bis
                                                                                         WV2ZZZ2K?8?052800;
               L320                                                                      kurzer Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 125 205/50R17 93      VB0; 11A; 22H; 24J;      Nicht Caddy Maxi; ab
2KN            e1*2007/46*0217*..,                              24M                      WV2ZZZ2K?8?052801;
               L320                           215/45R17 91      11A; 22I; 24J; 24M;      kurzer Radstand;
                                                                5GG                      Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      VB0; 11A; 22H; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 5GG                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 94      VB0; 11A; 22H; 24J;      73C; 74A; 74P; VB2
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..     85 - 147 215/45R17 87W                              Cabrio; Frontantrieb;
                                              215/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91                               12A; 51A; 71K; 721;
                                     85 - 184 205/50R17     51G; 52J                     73C; 74A; 74P; 76S
                                              235/45R17     51G

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET              Nur Golf 6; bis
             e1*2007/46*0490*..   59 - 173 205/50R17     11A; 22P; 24J; 24M;             e1*2007/46*0490*04;
                                                         51G                             ab
                                           215/45R17 91  11A; 24J; 24M                   e1*2001/116*0242*25;
                                           225/45R17 91  11A; 22P; 24J; 24M              Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
1K             e1*2001/116*0242*..   103      205/50R17 89      11A; 22H; 22P; 24J;      Nur Golf 6; ab
                                                                24M; 51J                 e1*2001/116*0242*25;
                                              215/45R17 91      11A; 22P; 24J; 24M;      Schrägheck;
                                                                51J                      Allradantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 22H; 22P; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen       Auflagen zu Reifen           Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21S; 245; 5ET           Cabrio; Frontantrieb;
                                     77 - 155 205/50R17 93  11A; 21S; 24J; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            27H                          12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/45R17 91 11A; 21S; 245                729; 73C; 74A; 74P;
                                               225/45R17 91 11A; 21S; 24J; 26P;          76S
                                                            27H
                                               235/45R17 94 11A; 21S; 24J; 248;
                                                            26P; 27H
1K             e1*2001/116*0242*..   188 - 199 205/50R17    11A; 22H; 22P; 24J;          Nur Golf R (6er); ab
                                                            24M; 51G                     e1*2001/116*0242*25;
                                               215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M;          Cabrio; Schrägheck;
                                                            51J                          Allradantrieb;
                                               225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J;          Frontantrieb;
                                                            24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 205/50R17 89  11A; 22P; 24J; 24M;          Nur Golf 5; nur bis
                                                            51J                          e1*2001/116*0242*24;
                                     55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J                     Allradantrieb;
                                     55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 24M;          Frontantrieb;
                                                            51J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 184 225/45R17 90  11A; 22P; 24J; 24M           12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/45R17 93  11A; 21P; 22P; 24J;          721; 73C; 74A; 74P
                                                            24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87                                    nur Golf 7; ab
                                63 - 169 205/45R17 88                                    e1*2007/46*0623*01;
                                63 - 221 205/50R17 89                                    ab
                                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                               225/45R17 91                              nicht Golf Alltrack;
                                               235/45R17 94  11A; 245; 26P; 27H          Allradantrieb;
                                     135 - 221 215/45R17 87Y                             Frontantrieb;
                                     206 - 221 205/45R17 88Y                             Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
AU             e1*2007/46*0623*..    63 - 81   205/45R17 88                              nur Golf 7; ab
                                               205/50R17 89     11A; 248                 e1*2007/46*0623*01;
                                               215/45R17 87                              ab
                                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                               225/45R17 91     11A; 248                 nicht Golf Alltrack;
                                               235/45R17 94     11A; 245; 248; 26P;      Frontantrieb;
                                                                27H                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89          11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf; Nur
                                                                24M                      bis
                                              215/45R17 87      5ET                      e1*2001/116*0304*13;
                                              215/45R17 91                               Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22H; 22M;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                24J; 24M
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 205/50R17 89      11A; 21P; 22H; 22M       Nur CrossGolf 6; Ab
                                              215/45R17 87      5ET                      e1*2001/116*0304*21;
                                              215/45R17 91                               Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22H; 22M       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 215/45R17 87      5ET; 51J                 Nicht CrossGolf; Nur
                                     55 - 125 205/50R17 89      11A; 24J; 51J            Golf Plus; Nur bis
                                              215/45R17 91      51J                      e1*2001/116*0304*13;
                                              225/45R17 90      11A; 24J                 Frontantrieb;
                                              235/45R17 93      VF7; 11A; 22P; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89       11A; 21P; 22M; 24J;      Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..                               248; 51J                 e1*2001/116*0304*14;
                                              205/50R17 93      11A; 21P; 22M; 24J;      Frontantrieb;
                                                                248; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 22M; 24J; 248;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                51J                      721; 73C; 74A; 74P;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22M; 24J;      76S
                                                                248
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22M; 24J;
                                                                248

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89           11A; 21P; 245; 248;      Nur Jetta
                                                                270                      (Stufenheck);
                                              215/45R17 91                               Frontantrieb;
                                              215/50R17 91      11A; 21P; 24J; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                270                      12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 245; 248;      721; 729; 73C; 74A;
                                                                270                      74P; 76S
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 24J; 248;
                                                                270
16             e1*2007/46*0539*..    77 - 155 215/50R17 91                               Beetle (Schrägheck);
                                              215/55R17 94                               Beetle Cabrio;
                                              225/50R17 94                               Frontantrieb;
                                              235/45R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95      57F; 67R; 67T            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89         11A; 21B; 22L; 22Q;      GOLF 6 (Variant); bis
               e1*2007/46*0492*..                               24J; 24M; 51J            e1*2007/46*0492*05;
                                              215/45R17 87W     11A; 21P; 22M; 22P;      ab
                                                                5ET; 51J                 e1*2001/116*0328*15;
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 22M; 22P;      Frontantrieb;
                                                                51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22L; 22Q;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 24M                 729; 73C; 74A; 74P
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                24J; 24M
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 103 215/45R17 87      11A; 21P; 22M; 22P;      GOLF (Variant); nur
                                                                51J                      bis
                                     75 - 147 205/50R17 89      11A; 21B; 22L; 22Q;      e1*2001/116*0328*14;
                                                                24J; 24M                 Frontantrieb;
                                              215/45R17 87W     11A; 21P; 22M; 22P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22L; 22Q;      73C; 74A; 74P
                                                                24J; 24M
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                24J; 24M
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 205/50R17 89      11A; 21B; 22L; 22Q;      JETTA (Limousine);
                                                                24J; 24M                 Frontantrieb;
                                              215/45R17 87W     11A; 21P; 22M; 22P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 90      11A; 21B; 22L; 22Q;      73C; 74A; 74P
                                                                24J; 24M
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                24J; 24M
1KM            e1*2001/116*0328*..   77       205/50R17 89      11A; 21B; 22L; 22Q;      GOLF 6 (Variant); ab
                                                                24J; 24M; 51J            e1*2001/116*0328*15;
                                              215/45R17 87W     11A; 21P; 22M; 22P;      Allradantrieb;
                                                                5ET; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 22M; 22P;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                51J                      721; 729; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22L; 22Q;      74P
                                                                24J; 24M
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22H; 22L;
                                                                24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
3c           DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89                                    Nicht Passat Alltrack
3C           e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/45R17 91                                  (Cross); ab
             e1*2007/46*0502*..,           225/45R17 91                                  e1*2001/116*0307*24;
             e1*2007/46*0547*..   77 - 220 205/50R17                                     bis
                                           205/50R17 93                                  e1*2001/116*0307*36;
                                           225/45R17 91Y                                 Kombi; Limousine;
                                           235/45R17     51G                             Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 205/50R17 93                                 Nur Passat Alltrack
             e1*2007/46*0502*..,            205/55R17 91W                                (Cross); bis
             e1*2007/46*0547*..             215/45R17 91W                                e1*2001/116*0307*40;
                                            225/45R17 91W                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
3C             e1*2001/116*0307*..   75 - 110 205/50R17 89                               nur bis
                                     75 - 147 205/50R17 93                               e1*2001/116*0307*23;
                                              215/45R17 91                               Kombi; Limousine;
                                              225/45R17 91                               Allradantrieb;
                                     75 - 220 205/50R17                                  Frontantrieb;
                                              225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              M+S
                                              235/45R17         51G                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
3C             e1*2001/116*0307*..   75 - 220 235/45R17         51G                      nur bis
                                                                                         e1*2001/116*0307*23;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 205/50R17 91          52J                      nur CrossTouran; bis
             e1*2007/46*0506*..           225/45R17 91          52J                      e1*2007/46*0357*13;
1T           e1*2001/116*0211*..,                                                        bis
               e1*2007/46*0357*..                                                        e1*2001/116*0211*35;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                                         76Z
1t             DE*2007/46*0506*.., 66 - 103    205/50R17 89     11A; 24J; 24M; 5FM       nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..   66 - 130   205/50R17 93     11A; 24J; 24M            bis
1T             e1*2001/116*0211*..,            215/45R17 91     5GG                      e1*2007/46*0357*13;
               e1*2007/46*0357*..              215/45R17 91W    5GG                      bis
                                               225/45R17        11A; 24J; 24M; 51G       e1*2001/116*0211*35;
                                               225/45R17 91     11A; 24J; 24M; 5GG       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
3BS          e1*2001/116*0173*.., 202          205/50R17        51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
               e1*98/14*0173*..                225/45R17        51G                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
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zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
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       Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/50R17
                     Hinterachse:                        245/45R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erford erlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
     zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
     (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
     Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
     Schiebetür zu prüfen.
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VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
     Hinterachse).
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
     vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
     Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 400       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 400       y = 400            30                 HA
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 400       y = 310            25                 HA
             27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5E
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0243*..
       Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

       Variante(n):    ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 220             y = 275                   VA
             26P                      x = 170             y = 225                   VA
             27B                      x = 170             y = 250                   HA
             27I                      x = 120             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 220       y = 275            30                 VA
             26N                   x = 220       y = 275            30                 VA
             27F                   x = 170       y = 250            30                 HA
             27H                   x = 170       y = 250            30                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AU
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0623*..
       Handelsbez.:    GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 400       y = 310            30                 HA
             27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1K
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0242*..
       Handelsbez.:    GOLF

       Variante(n):    Cabrio, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 380                   VA
             26P                      x = 230             y = 330                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 380            16                 VA
             26N                   x = 280       y = 380             8                 VA
             27F                   x = 260       y = 310            36                 HA
             27H                   x = 260       y = 310             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
02 66,6             Kl 196                  ohne                        66,6                    750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2
                                           140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A5; AUDI S5;
                                  125 - 260 225/50R17           51G; 52J                   Coupe; 2-türig;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76S
 B8            e1*2001/116*0430*..    100 - 195 225/50R17 94    11A; 22I                   AUDI A4 bis MJ2015;
 B81           e13*2007/46*1084*..              235/45R17 94                               Nicht A4 Allroad
                                                245/45R17 95    11A; 22I                   Quattro; Kombi;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76S
 B8            e1*2001/116*0430*..    105 - 195 225/50R17 94                               AUDI A5; Cabrio; 2-
                                                235/45R17 94                               türig; Allradantrieb;
                                                245/45R17 95                               Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76S
 B8            e1*2001/116*0430*..    100 - 195 225/50R17 94                               AUDI A5 Sportback; 4-
 B81           e13*2007/46*1084*..              235/45R17 94                               türig; Allradantrieb;
                                                245/45R17 95                               Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94          11A; 22I                 AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 94                                   Kombi; Frontantrieb;
                                          245/45R17 95          11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94     11A; 22I                 AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/45R17 94                              Limousine;
                                               245/45R17 95     11A; 22I                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/50R17 94                              AUDI A5; Coupe; 2-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 225/50R17        12T; 51G                 Reifen mit
                                     125 - 260 225/50R17        12T; 51G; 52J            Schneeketten; AUDI A5;
                                                                                         AUDI S5; Coupe; 2-
                                                                                         türig; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         573; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94      11A; 22I                 AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/45R17 94                               Limousine;
                                              245/45R17 95      11A; 22I                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/50R17        12T; 51G                 Reifen mit
                                                                                         Schneeketten; AUDI A5;
                                                                                         Coupe; 2-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 225/50R17 94         12I; 5HI; 52J            Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98         12I; 52J                 allroad quattro;
                                           225/55R17            12I; 51G; 52J            Kombi; Stufenheck;
                                           235/50R17 96         12A; 52J                 Allradantrieb;
                                           235/55R17 99         12A; 52J                 Frontantrieb;
                                           245/50R17 99         11A; 12A; 270; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S; 76Z
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17     51G; 52J                        10B; 11B; 11G; 11H;
8R1          e13*2007/46*1083*..           255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76S;
                                                                                         76Z; AA0
8R             e13*2007/46*1083*..   100 - 110 225/65R17 102 12I; 51G; 52J               Frontantrieb;
8R1            e13*2007/46*1083*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76S; AA0

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17     51G; 52J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76S;
                                                                                         76Z; AA0
8R2            e13*2007/46*1179*..   100 - 110 225/65R17 102 12I; 51G; 52J               Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76S; AA0

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17     51G; 52J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76S;
                                                                                         76Z; AA0
8R             e1*2001/116*0473*..   100 - 110 225/65R17 102 12I; 51G; 52J               Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76S; AA0

Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   225/55R17 M+S 51G; 52J                            nur Limousine
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76S; 76Z

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 205/50R17 93          11A; 24J; 244; 247;      BMW Active Tourer
                                                                26N; 27U                 F45;
                                                                                         BMW Gran Tourer F46;
                                              205/55R17 91W 11A; 24J; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                            26J; 27H; 27V                Frontantrieb;
                                              215/50R17 91W 11A; 241; 244; 246;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            247; 26J; 27H; 27V           12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91W 11A; 24J; 244; 247;          73C; 74A; 76S
                                                            26N; 27U
                                              225/50R17 94  11A; 24C; 244; 247;
                                                            26J; 27F; 27V
                                              235/45R17 94  11A; 241; 244; 246;
                                                            247; 26J; 27H; 27V
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   170       195/45R17 85  11A; 242; 244; 245;          ab
                                                            26Q; 27I                     e1*2007/46*0371*10;
                                                                                         MINI F56 John Cooper
                                                                                         Works MJ 2014;
                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   55 - 155 195/45R17 85       11A; 24C; 244; 26Q;      ab
                                                                27I                      e1*2007/46*0371*10;
                                                                                         MINI ab MJ 2014;
                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                         3-türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 124 C; 170; 203 CL; 202; 414; 210 K; 168; 210; 203; 208;
                                          124 T; 209; 171; 203 K
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 245G; 215; 176; 212; 204 X; 140 C; 140; 246; 207; 211; 220;
                                          204 K; 172; 212K; 245; 204; 169; 211K; 117
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 124 C; 124 T; 168; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203
                                          K; 208; 209; 210; 210 K
                                          130 Nm für Typ : 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212;
                                          212K; 245; 245G; 246; 414
                                          150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
168          e1*96/79*0073*..  44 - 103 205/40R17-80            MA0; 11A; 21B; 22B;      kurzer Radstand;
                                                                22F; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76C; 915
169            e1*2001/116*0288*..   60 - 103 205/45R17 84      11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     60 - 142 205/45R17 84W     11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/45R17 88      11A; 22I; 24J; 24M       73C; 74A
                                              215/45R17 87      11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                24D
                                              225/45R17 90      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24D
176            e1*2007/46*0928*..    66 - 125 205/50R17 93      11A; 24J; 248; 26B;      A-Klasse;
                                                                26N; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 246; 248; 26N;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26P; 27H                 729; 73C; 74A; 76S
                                              215/45R17 91      11A; 246; 248; 26N;
                                                                26P; 27H
                                     66 - 155 225/45R17 91      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 244; 247;
                                                                26B; 26N; 27H
                                     155      205/50R17 93      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H; 52J
                                              215/45R17 91      11A; 246; 248; 26N;
                                                                26P; 27H; 52J

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93           11A; 24J; 248; 26B;      B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                                26N                      nicht Natural Gas
                                              215/45R17 91      11A; 24J; 248; 26B;      Drive; nicht Electric
                                                                26N                      Drive; Kombi;
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 248; 26B;      Allradantrieb;
                                                                26N                      Frontantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26J; 27H                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R17 89          11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/45R17 87          11A; 22I; 24J; 24M       73C; 74A
                                          225/45R17 90          11A; 22I; 24J; 24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96   11A; 26P                        nicht Sportfahrwerk;
                                           225/55R17 97  11A; 248; 26P; 27I              GLA; nicht
                                           225/60R17 99  11A; 248; 26P; 27H;             Fahrdynamik Paket;
                                                         27I                             nicht Offroad-
                                           235/55R17 99  11A; 246; 248; 26B;             Fahrwerk;
                                                         26N; 27H; 27I                   Allradantrieb;
                                           235/60R17 102 11A; 246; 248; 26B;             Frontantrieb;
                                                         26N; 27B; 27H                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/50R17 99  11A; 24J; 248; 26B;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                         26N; 27B; 27H                   73C; 74A; 76S
                                           245/55R17 102 11A; 24J; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27F
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96   11A; 26P                        Sportfahrwerk; GLA;
                                           225/55R17 97  11A; 26P; 27I                   nicht Offroad-
                                           225/60R17 99  11A; 26P; 27H; 27I              Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                           235/55R17 99  11A; 248; 26B; 26N;             Paket; Allradantrieb;
                                                         27H; 27I                        Frontantrieb;
                                           235/60R17 102 11A; 248; 26B; 26N;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         27B; 27H                        12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/50R17 99  11A; 246; 248; 26B;             73C; 74A; 76S
                                                         26N; 27B; 27H
                                           245/55R17 102 11A; 246; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27F
245G         e1*2001/116*0470*.. 100 - 155 225/45R17 91  11A; 246; 26B; 26J;             CLA; CLA Limousine;
                                                         27H                             CLA Shooting brake;
                                           235/45R17 94  11A; 24J; 24M; 26B;             Kombilimousine;
                                                         26J; 27H                        Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/60R17 96                               nicht Sportfahrwerk;
                                              225/55R17 97      11A; 248                 GLA; nicht
                                              225/60R17 99      11A; 248                 Fahrdynamik Paket;
                                              235/55R17 99      11A; 246; 248            Offroad-Fahrwerk;
                                              235/60R17 102     11A; 246; 248            Allradantrieb;
                                              245/50R17 99      11A; 24J; 248; 27I       Frontantrieb;
                                              245/55R17 102     11A; 24J; 248; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 205/50R17 93      11A; 24J; 244; 26B;      CLA; nicht
                                                                26N                      Sportfahrwerk; CLA
                                              215/45R17 91      11A; 24J; 248; 26B;      Limousine; CLA
                                                                26N                      Shooting brake;
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244; 26B;      Kombilimousine;
                                                                26N                      Limousine;
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 244; 26B;      Frontantrieb;
                                                                26J; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 24J; 244; 26B;               CLA; Sportfahrwerk;
                                                       26J; 27H                          CLA Limousine; CLA
                                          215/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B;               Shooting brake;
                                                       26J                               Kombilimousine;
                                          225/45R17 91 11A; 24J; 244; 26B;               Limousine;
                                                       26J; 27H                          Frontantrieb;
                                          235/45R17 94 11A; 24J; 244; 26B;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26J; 27H                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 155 205/50R17 93      11A; 24J; 248; 26B;      B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                                26N                      nicht Natural Gas
                                              215/45R17 91      11A; 24J; 248; 26B;      Drive; nicht Electric
                                                                26N                      Drive; Kombi;
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 248; 26B;      Allradantrieb;
                                                                26N                      Frontantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26J; 27H                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S
245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 125 205/50R17 93      11A; 24J; 248; 26B;      A-Klasse;
                                                                26N; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 246; 248; 26N;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26P; 27H                 729; 73C; 74A; 76S
                                              215/45R17 91      11A; 246; 248; 26N;
                                                                26P; 27H
                                     66 - 155 225/45R17 91      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 244; 247;
                                                                26B; 26N; 27H
                                     155      205/50R17 93      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26N; 27H; 52J
                                              215/45R17 91      11A; 246; 248; 26N;
                                                                26P; 27H; 52J

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
202          e1*93/81*0034*..  55 - 100 215/45R17 87            11A; 21B; 21J            10B; 11B; 11G; 11H;
                               55 - 145 225/45R17-90            11A; 21B; 21J            12A; 51A; 71K; 721;
                                        245/40R17-91            11A; 22B; 22D; 22F;      73C; 74A
                                                                22G; 57F; 66B; 681;
                                                                687
                                     110 - 145 215/45R17        11A; 21B; 21J; 631
203            e1*98/14*0139*..      125 - 200 225/45R17        12T; 51G                 Reifen mit
                                                                                         Schneeketten; Nur 4-
                                                                                         MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
203          e1*98/14*0139*..  170 - 260 215/45R17              12T; 51G                 Reifen mit
                                         225/45R17              12T; 51G                 Schneeketten; Nur C
                                                                                         32 AMG; Nur C 30 CDI
                                                                                         AMG; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A
203            e1*98/14*0139*..     75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684                 Heckantrieb;
                                    75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    75 - 200 225/45R17 91  10N; 68E; 687                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
203            e1*98/14*0139*..     170 - 260 215/45R17         51G; 52J                 Nur C 32 AMG; Nur C
                                              225/45R17         51G                      30 CDI AMG;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
203            e1*98/14*0139*..     125 - 200 225/45R17 91                               Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
203            e1*98/14*0139*..     75 - 160 215/45R17          12T; 51G                 Reifen mit
                                    75 - 200 225/45R17          12T; 51G                 Schneeketten;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A
203 CL         e1*98/14*0159*..     170       205/50R17         12T; 51G; 52J            Reifen mit
                                              225/45R17         12T; 51G                 Schneeketten; Nur C
                                                                                         30 CDI AMG; Nur bis
                                                                                         e1*98/14*0159*18;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A
203 CL         e1*98/14*0159*..     75 - 200 215/45R17          12T; 51G                 Reifen mit
                                             225/45R17          12T; 51G                 Schneeketten; Nicht C
                                                                                         30 CDI AMG; Nur bis
                                                                                         e1*98/14*0159*18;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A
203 CL         e1*98/14*0159*..     170       205/50R17         51G; 52J                 Nur C 30 CDI AMG; Nur
                                              225/45R17         51G                      bis e1*98/14*0159*18;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen  Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 145       215/45R17 87W     51J; 681; 684       Nicht C 30 CDI AMG;
                               75 - 160       215/45R17 87Y     51J; 681; 684       Nur bis
                               75 - 200       225/45R17 91      10N; 68E; 687       e1*98/14*0159*18;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    73C; 74A
203 K          e1*98/14*0158*..      125 - 200 225/45R17 91                         Nur 4-MATIC;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    73C; 74A
203 K          e1*98/14*0158*..      170 - 260 205/50R17    51G; 52J                Nur C 32 AMG; Nur C
                                               215/45R17    51G; 52J                30 CDI AMG;
                                               225/45R17    51G                     Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    73C; 74A
203 K          e1*98/14*0158*..      125 - 200 225/45R17    12T; 51G                Reifen mit
                                                                                    Schneeketten; Nur 4-
                                                                                    MATIC;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                    74A
203 K          e1*98/14*0158*..      75 - 200 215/45R17     12T; 51G                Reifen mit
                                               225/45R17    12T; 51G                Schneeketten;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                    74A
203 K          e1*98/14*0158*..      75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684      Heckantrieb;
                                     75 - 200 225/45R17 91  10N; 68E; 687           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    73C; 74A
203 K          e1*98/14*0158*..      170 - 260 205/50R17    12T; 51G; 52J           Reifen mit
                                               215/45R17    12T; 51G; 52J           Schneeketten; Nur C
                                               225/45R17    12T; 51G                32 AMG; Nur C 30 CDI
                                                                                    AMG; Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                    74A
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 225/45R17 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94 11A; 24J; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    729; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95       nicht Allradantrieb; 11A;   Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                             245; 26N; 26P               neue C-Klasse;
                                          215/50R17 95       nicht Allradantrieb; 11A;   Kombilimousine;
                                                             24J; 248; 26B; 26N          Limousine;
                                               215/55R17 94  nicht Allradantrieb; 11A;   Allradantrieb;
                                                             24J; 248; 26B; 26N          Heckantrieb;
                                     85 - 245 225/50R17 98   11A; 24J; 248; 26B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             26J                         12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/45R17 94Y 11A; 24J; 248; 26B;         73C; 74A; 76S
                                                             26N
                                               235/50R17 96  11A; 241; 246; 248;
                                                             26B; 26J; 27I
                                               245/45R17 95  11A; 24J; 248; 26B;
                                                             26J
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/45R17 91  11A; 24J; 24M               Nur Baureihe 204; Nur
                                               235/45R17 94  11A; 24J; 24M               4-MATIC; Limousine;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            Nur Baureihe 204;
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 24M            Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/45R17 91W 11A; 24J; 24M               Nur 4-MATIC; bis
                                               235/45R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;         e1*2001/116*0457*24;
                                                             24J; 24M                    Kombi;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            bis
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 22M;      e1*2001/116*0457*24;
                                                                24J; 24M                 Kombi; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93           11A; 24J; 244; 26B;      CLA; nicht
                                                                26N                      Sportfahrwerk; CLA
                                              215/45R17 91      11A; 24J; 248; 26B;      Limousine; CLA
                                                                26N                      Shooting brake;
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244; 26B;      Kombilimousine;
                                                                26N                      Limousine;
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 244; 26B;      Frontantrieb;
                                                                26J; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93           11A; 24J; 244; 26B;      CLA; Sportfahrwerk;
                                                                26J; 27H                 CLA Limousine; CLA
                                              215/45R17 91      11A; 24J; 248; 26B;      Shooting brake;
                                                                26J                      Kombilimousine;
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244; 26B;      Limousine;
                                                                26J; 27H                 Frontantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 244; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26J; 27H                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
203 CL       e1*98/14*0159*..  75 - 150 215/45R17 87W 51J                                Ab e1*98/14*0159*19;
                               75 - 200 225/45R17 91                                     Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  225 - 270 225/45R17              12T; 51G                 Reifen mit
                                                                                         Schneeketten; Nur CLK
                                                                                         500; Nur CLK 55 AMG;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76S
209            e1*98/14*0184*..     100 - 200 225/45R17         51G                      Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
209            e1*98/14*0184*..     100 - 200 225/45R17         12T; 51G                 Reifen mit
                                                                                         Schneeketten; Cabrio;
                                                                                         Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76S
209            e1*98/14*0184*..     225 - 270 225/45R17         51G                      Nur CLK 500; Nur CLK
                                                                                         55 AMG; Cabrio;
                                                                                         Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 225/55R17 97           11A; 21B; 22L            10B; 10S; 11B; 11G;
                                         245/50R17 99           11A; 21B; 22L; 24M       11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
210          e1*93/81*0022*..  150 - 165 235/45R17              10N; 51G                 nicht für gepanzerte
                                                                                         Fz; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A
210            e1*93/81*0022*..      55 - 110 215/45R17         5ET; 631                 nicht für gepanzerte
                                              215/45R17 87      57E; 681; 684            Fz; Heckantrieb;
                                     55 - 125 225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R17 91      11A; 22B; 57F; 66B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                681; 687                 729; 73C; 74A
                                     55 - 205 235/45R17         10N; 51G; 68A
                                     130 - 165 225/45R17 91W
                                               245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 66B;
                                                             681; 687
210 K          e1*93/81*0033*..      83 - 165 225/45R17-93W                              Heckantrieb;
                                     83 - 205 235/45R17      10N; 51G                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A
210 K          e1*93/81*0033*..      150 - 165 235/45R17        10N; 51G                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94                                Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..              235/45R17 93W                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     75 - 200 225/50R17 94Y                              12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/45R17 93Y                             729; 73C; 74A; 76T
211            e1*2001/116*0183*..   130 - 200 225/50R17 94                              Nur 4-MATIC;
                                               235/45R17 94                              Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 51J; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76R; 76S
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 135 225/50R17 94W 5HI; 51J                    Heckantrieb;
                                               235/45R17 94W 5HI; 51J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                     100 - 200 245/45R17 95                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76T
211K           e1*2001/116*0213*..   130       225/50R17 94     5HI; 51J                 Nur 4-MATIC;
                                               235/45R17 94     5HI; 51J                 Allradantrieb;
                                     130 - 200 225/50R17 98     51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 97     51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76R;
                                                                                         76S
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 225/50R17 94W11A; 21P; 24J; 248           Stufenheck;
                                               235/45R17 94W11A; 21P; 51J                Heckantrieb;
                                     100 - 225 225/50R17 94Y11A; 21P; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94Y11A; 21P; 57E; 57W           12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/45R17 95W11A; 21P; 24J; 248;          729; 73C; 74A; 76S;
                                                            5AT                          76T
                                              245/45R17 95Y 11A; 21P; 24J; 248
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 150 235/45R17 97Y                                  Kombi; Heckantrieb;
                                100 - 225 225/50R17 98Y         11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17 97          57E; 57W                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/45R17 99          11A; 245                 729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y        51J                      Coupe; Heckantrieb;
                                           215/45R17 91Y        51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/50R17 91Y        51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 91Y        51J                      729; 73C; 74A; 76S
                                           235/45R17 94         575; 68A
                                 225 - 245 235/45R17 94         575
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/45R17 94         575                      Cabrio; Heckantrieb;
                                 120 - 245 235/45R17 97         575                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99     11A; 24J; 24M                nur GLK;
                                           235/60R17 102    11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                           245/55R17 102    11A; 24J; 24M                Heckantrieb;
                                           255/50R17 101    11A; 21P; 22I; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24D                          12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/55R17 104 11A; 21P; 22I; 24C;          73C; 74A; 76O
                                                            24D; 575

Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
124 C        E499             97 - 138 215/45R17 87 11A; 22B; 24J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                    24J; 54A                             73C; 74A
                                       225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;
                                                    24C; 24M
                                       245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
                                                    57F; 66E; 681; 687
                              162      215/45R17    11A; 22B; 24J; 631
                                       215/50R17    11A; 21B; 21M; 22B;
                                                    24J; 54A; 631
                                       225/45R17    11A; 21B; 21M; 22B;
                                                    24C; 24M; 631
                                       245/40R17    11A; 22B; 22F; 24M;
                                                    57F; 631; 66E; 681;
                                                    687
124 C        E499/1           162      215/45R17    11A; 24J; 57E; 631                   Cabrio;
                                       225/45R17    11A; 21B; 21M; 22B;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    24C; 631                             12A; 51A; 71K; 721;
                                       235/40R17    11A; 21B; 21M; 22B;                  73C; 74A
                                                    24C; 631; 66A; 684
                                       245/40R17    11A; 22B; 22F; 57F;
                                                    631; 66E; 681; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
124 C        E499/1           97 - 132 215/45R17 87 11A; 22B; 24J                        Pkw geschlossen;
                                       215/50R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    24J; 54A                             12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R17-90 11A; 21B; 21M; 22B;                  73C; 74A
                                                    24C; 24M
                                       245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
                                                    57F; 66E; 681; 687
                              162      215/45R17    11A; 22B; 24J; 631
                                       215/50R17    11A; 21B; 21M; 22B;
                                                    24J; 54A; 631
                                       225/45R17    11A; 21B; 21M; 22B;
                                                    24C; 24M; 631
                                       245/40R17    11A; 22B; 22F; 24M;
                                                    57F; 631; 66E; 681;
                                                    687
124 T        E081             53 - 108 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681;                  nicht Allradantrieb;
                                                    684                                  nicht Son.Pkw-
                                       215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul.                 Fahrgestelle;
                                                    Achslast; 11A; 21B;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    21M; 24J; 54A                        12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul.                 73C; 74A
                                                    Achslast; 11A; 21B;
                                                    21M; 22B; 24C; 24M
                                       245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
                                                    57F; 66E; 681; 687
                              53 - 138 215/45R17    11A; 24J; 57E; 631;
                                                    681; 684
                                       215/50R17    Nur bis 1200 kg zul.
                                                    Achslast; 11A; 21B;
                                                    21M; 24J; 54A; 631
                                       225/45R17    11A; 21B; 21M; 22B;
                                                    24C; 24M; 636
                                       225/45R17    Nur bis 1200 kg zul.
                                                    Achslast; 11A; 21B;
                                                    21M; 22B; 24C; 24M;
                                                    631
                                       245/40R17    11A; 22B; 22F; 24M;
                                                    57F; 631; 66E; 681;
                                                    687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ BAUREIHE 124
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
124 T        E081/1           55 - 110 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681;                  nicht Allradantrieb;
                                                    684                                  nicht Son.Pkw-
                                       215/50R17-90 Nur bis 1200 kg zul.                 Fahrgestelle;
                                                    Achslast; 11A; 21B;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    21M; 24J; 54A                        12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R17-90 Nur bis 1200 kg zul.                 73C; 74A
                                                    Achslast; 11A; 21B;
                                                    21M; 22B; 24C; 24M
                                       245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
                                                    57F; 66E; 681; 687
                              55 - 162 215/45R17    11A; 24J; 57E; 631;
                                                    681; 684
                                       215/50R17    Nur bis 1200 kg zul.
                                                    Achslast; 11A; 21B;
                                                    21M; 24J; 54A; 631
                                       225/45R17    Nur bis 1200 kg zul.
                                                    Achslast; 11A; 21B;
                                                    21M; 22B; 24C; 24M;
                                                    631
                                       225/45R17    11A; 21B; 21M; 22B;
                                                    24C; 24M; 636
                                       245/40R17    11A; 22B; 22F; 24M;
                                                    57F; 631; 66E; 681;
                                                    687

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
208          e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17               11A; 21B; 24J; 631       Cabrio; Coupe;
                              100 - 255 215/45R17               11A; 21B; 24J; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/45R17               11A; 21B; 24J; 367;      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                631                      73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 245/50R17 99Y 11A; 22B                        10B; 11B; 11G; 11H;
               F690                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 245/50R17 99Y 11A; 22B                     10B; 11B; 11G; 11H;
               G165                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 225/55R17     51G                               Nicht für Fz. m.
                                         235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J                Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 225 225/55R17-97           11A; 21B                 Nicht für Fz. m.
                                                                                         Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S
220            e1*97/27*0099*..      180      225/55R17     51G                          Nicht für Fz. m.
                                              235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J           Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
170          e1*95/54*0039*..        100 - 142 215/45R17 87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17-90     11A; 21B; 367            12A; 51A; 71K; 721;
                                     100 - 160 225/45R17        10N; 51G                 73C; 74A
170            e1*95/54*0039*..      260       205/50R17        51G; 52J                 Nur SLK 32 AMG;
                                               215/45R17        51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17        51G; 57E; 574            12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R17        51G; 52J                 73C; 74A
170            e1*95/54*0039*..      260       205/50R17        51G; 52J                 Nur SLK 32 AMG;
                                               215/45R17        51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17        51G; 52J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
171            e1*2001/116*0262*..   120 - 225 205/50R17 89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87W                             12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R17 90                              73C; 74A
171            e1*2001/116*0262*..   120 - 225 225/45R17     12T; 51G                    Reifen mit
                                                                                         Schneeketten;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74A
172            e1*2007/46*0548*..    135 - 225 205/50R17 89                              Cabrio; Heckantrieb;
                                               215/45R17 87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91                              12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/45R17 94     11A; 26P                 729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
414          e1*2001/116*0185*.., 55 - 92     205/40R17 84W 11A; 21B; 22D; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0185*..                             24M                          12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17 85  11A; 21B; 22B; 22D;          73C; 74A
                                                            24J; 24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
     Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
     dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5AT) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 690kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
636) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66E) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R17
                    Hinterachse:                        245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/50R17
                     Hinterachse:                          235/45R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R17
                     Hinterachse:                          255/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
     (innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe

       Variante(n):    BMW Active Tourer F45, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 140             y = 220                   HA
             27V                      y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                   VA
             27Q                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                  VA
             26B                       x = 250             y = 350                  VA
             27I                       x = 240             y = 315                  HA
             27B                       x = 290             y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
08 66,6             KL 196                  ohne                        66,6                    750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17           51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
                                            235/45R17 94                                   Limousine;
                                            245/45R17 95                                   Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76S
 B8            e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17        51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
 B81           e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                                Kombi; Frontantrieb;
                                               245/45R17 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76S
 B8            e1*2001/116*0430*..    100 - 195 225/50R17       51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
 B81           e13*2007/46*1084*..              235/45R17 94                               Nicht A4 Allroad
                                                245/45R17 95                               Quattro; Kombi;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76S
 B8            e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17        51G                        AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/45R17 94                                Limousine;
                                               245/45R17 95                                Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 205/50R17 93          11A; 248           BMW Active Tourer
                                                                                   F45;
                                             205/55R17 91W 11A; 248; 26N; 27U      BMW Gran Tourer F46;
                                             215/50R17 91W 11A; 244; 245           Allradantrieb;
                                             225/45R17 91W 11A; 248                Frontantrieb;
                                             225/50R17 94  11A; 24J; 244; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           27H; 27V                12A; 51A; 71K; 721;
                                             235/45R17 94  11A; 244; 245           73C; 74D; 76S
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   55 - 155 195/45R17 85  11A; 24J; 244; 27I      ab
                                                                                   e1*2007/46*0371*10;
                                             205/40R17 84  11A; 24J; 244; 26Q; 27I MINI ab MJ 2014;
                                                                                   Schräghecklimousine;
                                             205/45R17 84  11A; 24J; 244; 26Q; 27I 3-türig; Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/40R17 83  11A; 24J; 244; 26Q; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   73C; 74D; 76S
                                             215/45R17 87  11A; 24J; 244; 26Q; 27I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 168
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 169; 204; 212K; 639/2; 638; 117; 639/4; 245; 204 K; 220;
                                          639/5; 207; 246; 140; 140 C; 638/1; 638/2; 204 X; 245G; 639; 215;
                                          176; 212
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 220; 204
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 168
                                          130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245;
                                          245G; 246
                                          140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                          150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 639; 639/2; 639/4;
                                          639/5
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
168          e1*96/79*0073*..  44 - 103 205/40R17-80            MA0; 11A; 21B; 22B;      kurzer Radstand;
                                                                22F; 24C; 24D            langer Radstand;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76C; 915
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                 60 - 142 205/45R17 84W                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                          205/45R17 88                                   73C; 74A
                                          215/45R17 87  11A; 22I; 24J; 24M
                                          225/45R17 90  11A; 21P; 22I; 24J;
                                                        24M
176          e1*2007/46*0928*..  66 - 125 205/50R17 93                                   A-Klasse;
                                          215/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17 91                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                 66 - 155 225/45R17 91                                   729; 73C; 74A; 76S
                                          235/45R17 94  11A; 248; 26P
                                 155      205/50R17 93  52J
                                          215/45R17 91  52J

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93           11A; 26P                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                         215/45R17 91                                    nicht Natural Gas
                                         225/45R17 91           11A; 26P                 Drive; nicht Electric
                                         235/45R17 94           11A; 26P                 Drive; Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R17 89                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/45R17 87                                   73C; 74A
                                          225/45R17 90

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 100 - 155 225/45R17 91 11A; 26B; 26N                    CLA; CLA Limousine;
                                           235/45R17 94 11A; 26B; 26J                    CLA Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96                                   nicht Sportfahrwerk;
                                                                                         GLA; nicht
                                                                                         Fahrdynamik Paket;
                                                                                         nicht Offroad-
                                                                                         Fahrwerk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/60R17 96                               Sportfahrwerk; GLA;
                                                                                         nicht Offroad-
                                                                                         Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                         Paket; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 205/50R17 93      11A; 248; 26B; 26N       CLA; Sportfahrwerk;
                                              215/45R17 91      11A; 26B; 26N            CLA Limousine; CLA
                                              225/45R17 91      11A; 248; 26B; 26N       Shooting brake;
                                              235/45R17 94      11A; 248; 26B; 26J       Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 155 205/50R17 93      11A; 26P                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                              215/45R17 91                               nicht Natural Gas
                                              225/45R17 91      11A; 26P                 Drive; nicht Electric
                                              235/45R17 94      11A; 26P                 Drive; Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 205/50R17 93      11A; 248; 26P            CLA; nicht
                                              215/45R17 91                               Sportfahrwerk; CLA
                                              225/45R17 91      11A; 248; 26P            Limousine; CLA
                                              235/45R17 94      11A; 248; 26P            Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 125 205/50R17 93                               A-Klasse;
                                              215/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91                               12A; 51A; 71K; 721;
                                     66 - 155 225/45R17 91                               729; 73C; 74A; 76S
                                              235/45R17 94      11A; 248; 26P
                                     155      205/50R17 93      52J
                                              215/45R17 91      52J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/45R17             12T; 51G               Nur Baureihe 204;
                                          235/45R17 94          12A                    Limousine;
                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                       74A; 76S
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 155 205/55R17 95   nicht Allradantrieb; 12R Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                                                     neue C-Klasse;
                                               215/50R17 95  nicht Allradantrieb; 11A; Kombilimousine;
                                                             12A; 26P                  Limousine;
                                               215/55R17 94  nicht Allradantrieb; 11A; Allradantrieb;
                                                             12A; 26P                  Heckantrieb;
                                     85 - 245 225/50R17 98   11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94Y 11A; 12A; 26P             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                       74A; 76S; AGD
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 225/45R17 91                            Coupe; Heckantrieb;
                                               235/45R17 94  11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       729; 73C; 74A; 76S
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/45R17     12T; 51G                  Nur Baureihe 204; Nur
                                               235/45R17 94  12A                       4-MATIC; Limousine;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       51A; 71K; 721; 729;
                                                                                       73C; 74A; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/45R17     12Q; 51G                  Nur 4-MATIC; bis
                                               235/45R17 94  12A                       e1*2001/116*0457*24;
                                                                                       Kombi;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       51A; 71K; 721; 729;
                                                                                       73C; 74A; 76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 225/45R17      12Q; 51G                  bis
                                               235/45R17 94  12A                       e1*2001/116*0457*24;
                                                                                       Kombi; Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                       74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93           11A; 248; 26P            CLA; nicht
                                         215/45R17 91                                    Sportfahrwerk; CLA
                                         225/45R17 91           11A; 248; 26P            Limousine; CLA
                                         235/45R17 94           11A; 248; 26P            Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93           11A; 248; 26B; 26N       CLA; Sportfahrwerk;
                                         215/45R17 91           11A; 26B; 26N            CLA Limousine; CLA
                                         225/45R17 91           11A; 248; 26B; 26N       Shooting brake;
                                         235/45R17 94           11A; 248; 26B; 26J       Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 225/55R17              51G                      10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W        12A                      Stufenheck;
                                           235/45R17 94W        12A; 51J                 Heckantrieb;
                                 100 - 225 225/50R17 94Y        12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94Y        12A; 57E; 57W            51A; 71K; 721; 729;
                                           245/45R17 95W        12T; 5AT                 73C; 74A; 76S; 76T
                                           245/45R17 95Y        12T
212K         e1*2007/46*0200*..  100 - 225 225/50R17 98Y        12A                      Kombi; Heckantrieb;
                                           245/45R17 99         12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76S;
                                                                                         76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/45R17            51G; 575                 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
207            e1*2001/116*0502*..   120 - 215 235/45R17        51G; 575; 68A            Coupe; Heckantrieb;
                                     225 - 245 235/45R17        51G; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
207            e1*2001/116*0502*..   225      235/45R17 M+S 51G; 52J                     Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99         12I                      nur GLK;
                                           235/60R17 102        12T                      Allradantrieb;
                                           255/55R17            11A; 12A; 24M; 51G;      Heckantrieb;
                                                                57F; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76O
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97         11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*93/81*0005*..,                                367                      12A; 51A; 71K; 721;
               e9*98/14*0005*..               245/45R17         VE2; 11A; 22B; 24J;      73C; 74A
                                                                24M; 367
                                              245/45R17-99      11A; 22B; 24J; 24M;
                                                                367
638/1          K393                 58 - 105 245/45R17          VE2; 11A; 22B; 24J;      Lkw geschl. Kasten;
                                                                24M; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17-99      11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                367                      73C; 74A
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,             245/45R17-95       11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
               e9*98/14*0020*..                                 5HR                      73C; 74A
                                              245/45R17-99      11A; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 245/50R17 99Y                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               F690                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 245/50R17 99Y                              10B; 11B; 11G; 11H;
               G165                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 225/55R17-97                                    Nicht für Fz. m.
                                                                                         Länge 6158 mm;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S; MBN
220            e1*97/27*0099*..     180 - 225 225/55R17         51G                      Nicht für Fz. m.
                                                                                         Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12K; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S
220            e1*97/27*0099*..     145 - 225 225/55R17-97                               Nicht für Fz. m.
                                                                                         Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 225/55R17     11A; 24M; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99W 11A; 24J; 24M; 54A           12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/45R17 99W 11A; 24J; 24M                73C; 74A; 75I
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 225/55R17 101 11A; 24J; 244; 5KK           bis
639/5          e1*2007/46*0459*..,   70 - 190 225/55R17     11A; 24J; 244; 51G           e1*2007/46*0459*05;
               L720                           235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A           bis
                                              235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK;          e1*2007/46*0458*07;
                                                            54A                          Allradantrieb;
                                              245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK           Heckantrieb;
                                     190      225/55R17     11A; 24J; 244; 5KK           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              101W
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17             11A; 24M; 51G            Heckantrieb;
                                          235/55R17 99W         11A; 24J; 24M; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R17 99W         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101      11A; 24J; 244; 5KK           bis
                                70 - 190 225/55R17          11A; 24J; 244; 51G           e1*2007/46*0457*08;
                                         235/55R17 103      11A; 24J; 244; 54A           Allradantrieb;
                                         235/55R17 99W      11A; 24J; 244; 5JK;          Heckantrieb;
                                                            54A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK           12A; 51A; 71K; 721;
                                     190      225/55R17     11A; 24J; 244; 5KK           73C; 74A; 75I
                                              101W

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
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zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
     Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
     dieser Anlage zu entnehmen.
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zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/45R17
                   Hinterachse:                           265/40R17
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5AT) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 690kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/50R17
                     Hinterachse:                          235/45R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
AGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     an der Vorderrachse nicht zulässig.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe

       Variante(n):    BMW Active Tourer F45, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 140             y = 220                   HA
             27V                      y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                   VA
             27Q                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                  VA
             26B                       x = 250             y = 350                  VA
             27I                       x = 240             y = 315                  HA
             27B                       x = 290             y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                    Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
04 56,5             Kl 196                  Ø67,1 Ø56,5                 56,5    Kunststoff     750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LEGANZA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KLAV         e4*96/27*0020*.., 98 - 100 215/45R17 87                                      10B; 11B; 11G; 11H;
              e4*97/27*0020*..,          225/45R17-90           11A; 21B; 22B              12A; 51A; 71K; 721;
               e4*98/14*0020*..                                                            73C; 74A; 74P
 SUPV          e4*96/27*0003*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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                                                                                                      Seite: 2 von 2
      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
04 60,1             KL 196                  Ø67,1 Ø60,1                 60,1    Kunststoff     750     2288     09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : GY; FR; JT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EY; FY; MZ
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ
                                          100 Nm für Typ : NZ
                                          110 Nm für Typ : JT
                                          140 Nm für Typ : FR
 Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88       205/50R17 89                               Allradantrieb;
                                                205/55R17 91                               Frontantrieb;
                                                215/45R17 87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/50R17 91                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                225/45R17 91                               721; 73C; 74A; 74P
                                                225/50R17 94    11A; 24J; 24M
                                                235/45R17 94
                                                245/45R17 95    11A; 24J; 24M

 Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99                                    2-türig; 4-türig;
                                           225/65R17 102                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/55R17 99         11A; 24J                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/55R17 102        11A; 24J; 24M              73C; 74A; 74P
                                           255/50R17 101        11A; 22I; 24J; 24M

 Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FR           e4*2007/46*0142*.. 131            215/50R17 91    11A; 245                   Allradantrieb;
                                                215/55R17 94    11A; 245                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/50R17 94    11A; 245; 248              12A; 51A; 573; 71K;
                                                235/45R17 94    11A; 245                   721; 729; 73C; 74A;
                                                245/45R17 95    11A; 245; 248              74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   205/40R17 80              11A; 22I; 24M            Frontantrieb;
                                      215/35R17 79              11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/40R17 83     11A; 21P; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                24M
                                               225/35R17 82     11A; 21P; 22B; 24D;
                                                                24J
MZ             e4*2001/116*0090*..   92        195/40R17 81     11A; 22I; 24M            Frontantrieb;
                                               195/45R17 81     11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/40R17 80     11A; 22I; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/35R17 79     11A; 21P; 22I; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                24M
                                               215/40R17 83     11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                24M
                                               225/35R17 82     11A; 21P; 22B; 24D;
                                                                24J
NZ             e4*2007/46*0155*..    100       195/40R17 81     11A; 22I; 24J; 270       Frontantrieb;
                                               195/45R17 81     11A; 22I; 24J; 270       Radschrauben;
                                               205/40R17 80     11A; 22B; 24J; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                270                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/40R17 83     11A; 21P; 22B; 24J;      729; 73C; 74A; 74P
                                                                248; 271

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       205/50R17 89                              Allradantrieb;
                                               205/55R17 91                              Frontantrieb;
                                               215/45R17 87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R17 91     11A; 24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                               225/45R17 91                              721; 73C; 74A; 74P
                                               225/50R17 94     11A; 24J; 24M
                                               235/45R17 94     11A; 24M
                                               245/45R17 95     11A; 24J; 24M
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   205/45R17 84     11A; 24J; 24M            Stufenheck;
                                               205/50R17 89     11A; 22I; 24C; 24M       Frontantrieb;
                                               215/45R17 87     11A; 22I; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91     11A; 22I; 24C; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/45R17 94     11A; 22I; 24C; 24D       73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : TOYOTA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 103 Nm für Typ : A2; HE15U(a); R1; T25; XA3(a)
                                            104 Nm für Typ : V3
                                            110 Nm für Typ : M2; R3; W 2; W20
                                            115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                            erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                            E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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                                         Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                         135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes
                                         Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                         Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                         Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                         Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91        11A; 24M                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               235/45R17 94      11A; 21P; 21S; 24J;      115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                  24M; 54A                 e11*2001/116*0305*13;
1
                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   205/50R17 89      11A; 24M                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               215/45R17 87      5ET                      115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                225/45R17 91      11A; 24M                 e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                            2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 91 - 97   205/45R17 88                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..            215/45R17 87      11A; 26P                 115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                                                                         SPORTS; ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 73   205/45R17 88                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..            215/45R17 87      11A; 26P                 115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                                                                         SPORTS; ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
HE15U(a)     e11*2007/46*0018*.. 73           225/45R17 91      11A; 24M                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; ab
                                                                                         e11*2007/46*0018*05;
                                                                                         4-türig; Hybrid; nur
                                                                                         Verbundlenker-
                                                                                         Hinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       215/45R17 87                               bis
                                                                                         e11*2007/46*0018*04;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  225/50R17 94                                       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/45R17 94                               135 Nm; bis
                                              245/45R17 95                               e6*2001/116*0103*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J;           erhöhtes
             e11*98/14*0110*..                             24M; 5ET                      Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Kombi;
                                              225/45R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D;          Limousine;
                                                            24J                          Heckantrieb;
                                              235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 66A                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89W                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/45R17 90W                              135 Nm; bis
                                              235/45R17 93                               e11*2001/116*0206*09;
                                                                                         Cabrio; Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76S; 76T
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 225/60R17            51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91        11A; 21P                 ab
                                            225/45R17 91                                 e11*2001/116*0196*05;
                                            235/45R17 94        11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W                              nur bis
                                              225/45R17 90                               e11*2001/116*0196*04;
                                              235/45R17 93      11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             225/45R17 91                                135 Nm; Limousine;
                                    91 - 130 215/50R17 91W                               Frontantrieb;
                                             215/55R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91W                               12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/50R17 94  11A; 245                      729; 73C; 74A; 74P;
                                             235/45R17 94                                740; 76S
                                             245/45R17 95  11A; 245
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/55R17 94                               135 Nm; Kombi;
                                              225/45R17 91                               Frontantrieb;
                                              225/50R17 94      11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/45R17 95      11A; 245                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/50R17 93                                  Frontantrieb;
             e6*98/14*0083*..              225/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 93         11A; 24J; 362            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W       11A; 22B; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..               225/50R17 94        11A; 21B; 22B; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                            235/45R17 93W       11A; 22B; 24J            73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/50R17 91                                  73C; 74A; 74P
                                           225/45R17 90
                                           235/45R17 93

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
W2           F438              115 - 129 215/40R17-83           11A; 362; 57E            10B; 11B; 11G; 11H;
W20          e6*93/81*0011*..            235/40R17-90           11A; 22B; 54A; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                66A                      73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94         11A; 21B; 24J; 5HI       10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0069*..              235/45R17 94         11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                5HI                      73C; 74A; 74P
                                              235/45R17 97      11A; 21B; 22B; 24J
                                              245/45R17 95      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                24J

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      215/50R17 91                                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/45R17 94      68A                      135 Nm; Prius Plus;
                                                                                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius, Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73     215/50R17 91                                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/45R17 94      68A                      135 Nm; Prius Plus;
                                                                                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 225/55R17 97                                  2-türig; 4-türig;
               e6*98/14*0070*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 111 215/60R17 96                                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/65R17 99                               135 Nm; ab
                                              225/60R17 99                               e6*2001/116*0105*09;
                                              225/65R17 102                              Allradantrieb;
                                              235/55R17 99                               Frontantrieb;
                                              235/60R17 102                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/55R17 102 11A; 27I                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76S
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 225/60R17 99                              bis
                                               225/65R17 102                             e6*2001/116*0105*08;
                                               235/55R17 99  11A; 24O                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/65R17 104 11A; 24O; 54A               12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/55R17 102 11A; 24O                    73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 205/50R17 93         51J                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              205/55R17 91      5GG; 51J                 135 Nm; Frontantrieb;
                                              215/50R17 91      5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     82 - 130 215/50R17 95                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/55R17 94                               729; 73C; 74A; 74P;
                                              225/45R17 94                               740; MAO
                                              225/50R17 94
                                              235/45R17 94
                                              245/45R17 95

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
      2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
      3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
      Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
      4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    E15UT(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0305*..
       Handelsbez.:    AURIS

       Variante(n):    AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 330                   VA
             27I                      x = 300             y = 350                   HA
             26P                      x = 250             y = 280                   VA
             27B                      x = 350             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 330             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 330            25                 VA
             27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 400            10                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 400             y = 400                   HA
             27I                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
10 60,1             KL 196                  Ø67,1 Ø60,1                 60,1    Kunststoff     750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : GY; FR; JT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY; EY; MZ
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ
                                          100 Nm für Typ : NZ
                                          110 Nm für Typ : JT
                                          140 Nm für Typ : FR
 Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88       205/50R17 89                               Allradantrieb;
                                                205/55R17 91                               Frontantrieb;
                                                215/45R17 87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/50R17 91                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                225/45R17 91                               721; 73C; 74A; 74P
                                                235/45R17 94

 Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
 JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99                                    2-türig; 4-türig;
                                           225/65R17 102                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/55R17 99                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/55R17 102                                   73C; 74A; 74P
                                           255/50R17 101 11A; 24J

 Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FR           e4*2007/46*0142*.. 131            215/50R17 91                               Allradantrieb;
                                                215/55R17       51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/45R17 94                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S
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zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   195/40R17 81                                       Frontantrieb;
                                      195/45R17 81                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/40R17 80                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
NZ             e4*2007/46*0155*..    100       195/40R17 81                              Frontantrieb;
                                               195/45R17 81                              Radschrauben;
                                               205/40R17 80     11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       205/50R17 89                              Allradantrieb;
                                               205/55R17 91                              Frontantrieb;
                                               215/45R17 87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R17 91                              12A; 51A; 573; 71K;
                                               225/45R17 91                              721; 73C; 74A; 74P
                                               235/45R17 94
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   205/45R17 84                              Stufenheck;
                                               205/50R17 89     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               215/45R17 87     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/45R17 94     11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
                                           104 Nm für Typ : V3
                                           110 Nm für Typ : R3
                                           115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                           erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                           E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes
                                           Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                           135 Nm für Typ : T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                           Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97      205/50R17 89                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                215/45R17 87     5ET                      115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                 225/45R17 91                              e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                            2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91                                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                235/45R17 94     11A; 54A                 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           e11*2001/116*0305*13;
1
                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 97    215/45R17 87                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..   91 - 97   225/45R17 89                              115 Nm; ab
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..                                                       e11*2007/46*0018*05;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 73    205/45R17 88                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..                                                       115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                                                                         SPORTS; ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 91 - 97    205/45R17 88                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..                                                       115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                                                                         SPORTS; ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73        215/45R17 87                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; bis
                                                                                         e11*2007/46*0018*04;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
HE15U(a)     e11*2007/46*0018*.. 73           225/45R17 91                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; ab
                                                                                         e11*2007/46*0018*05;
                                                                                         4-türig; Hybrid; nur
                                                                                         Verbundlenker-
                                                                                         Hinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 5ET                           erhöhtes
               e11*98/14*0110*..                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Kombi;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89W 12M                            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/45R17 90W 12M                          135 Nm; bis
                                              235/45R17 93  12A                          e11*2001/116*0206*09;
                                                                                         Cabrio; Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740; 76S;
                                                                                         76T

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91                                 ab
                                            225/45R17 91                                 e11*2001/116*0196*05;
                                            235/45R17 94                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             225/45R17 91                                135 Nm; Limousine;
                                    91 - 130 215/50R17 91W                               Frontantrieb;
                                             215/55R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91W                               12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/50R17 94                                729; 73C; 74A; 74P;
                                             235/45R17 94                                740; 76S
                                             245/45R17 95
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/55R17 94                               135 Nm; Kombi;
                                              225/45R17 91                               Frontantrieb;
                                              225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/45R17 95                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..               235/45R17 93W 11A; 22B                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/50R17 91                                  73C; 74A; 74P
                                           225/45R17 90
                                           235/45R17 93

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94         5HI                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0069*..              235/45R17 94         5HI                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/45R17 97                                  73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99                                  bis
                                           225/65R17 102                                 e6*2001/116*0105*08;
                                           235/55R17 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 111 215/60R17 96                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/65R17 99                               135 Nm; ab
                                              225/60R17 99                               e6*2001/116*0105*09;
                                              225/65R17 102                              Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
04 64,1             Kl 196                  Ø67,1 Ø64,1                 64,1    Kunststoff     750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1;
                                          FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                          110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8;
                                          EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; ZF1
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91        11A; 24J; 51J              Kombi; Frontantrieb;
 CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94        11A; 24J; 51J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94        11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                            235/45R17 94        11A; 24J                   73C; 74A; 74P; 76S
                                            235/50R17 96        11A; 21P; 21S; 22I;
                                                                24C; 24M
                                                245/45R17 95    11A; 24J; 24M

 Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/50R17 89            11A; 21B                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17 87            11A; 21P                   12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/45R17 91            11A; 21B                   73C; 74A; 74P; SC4

 Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89        11A; 24J; 26B              ab
 FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W       11A; 26P; 5ET              e11*2001/116*0255*07;
 FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91        11A; 24J; 26B              ab
                                            235/45R17 94        11A; 24J; 26B; 26N; 27I    e11*2001/116*0256*07;
                                                                                           ab
                                                                                           e11*2001/116*0257*06;
                                                                                           CIVIC TOURER;
                                                                                           Schrägheck;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   195/45R17 81      51J                      2-türig; Frontantrieb;
                                              205/45R17 84      11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83      11A; 21P; 22I; 245       12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 87      11A; 21P; 22I; 245       729; 73C; 74A; 74P
                                              225/40R17 86      11A; 21B; 22I; 24J

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91         11A; 24J; 24M; 51J       Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R17 94         11A; 24J; 24M; 51J       Frontantrieb;
                                           225/50R17 94         11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/50R17 96         11A; 21P; 21S; 22I;      73C; 74A; 74P; 76S
                                                                24C; 24D
                                              245/45R17 95      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 81     205/40R17 80      5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                205/40R17 84                               12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..    66 - 118    205/45R17 84                               73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..                215/40R17 83      11A; 22I
EU6          e11*98/14*0159*..                215/45R17         11A; 21P; 22I; 51G
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         205/45R17 84      11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                      73C; 74A; 74P
                                              215/45R17         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94            11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                   24D; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                        245/45R17-95            11A; 22B; 22F; 24C;      73C; 74A; 74P
                                                                24D; 367
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/50R17 94      11A; 22B; 24C; 24D       nur bis
                                              225/55R17 97      11A; 22B; 24C; 24D       e11*98/14*0190*01;
                                              235/50R17 96      11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95      11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/55R17 97      11A; 22B; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                              235/55R17 99      11A; 22B; 22H; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       225/55R17 97      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99      11A; 22B; 22H; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                      73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102        11A; 24J; 27I            ab
RE6          e11*2001/116*0302*..          235/55R17 99         11A; 24J; 27I            e11*2001/116*0301*06;
                                           235/60R17 102        11A; 24J; 27I            ab
                                           245/55R17 102        11A; 24C; 24M; 27B       e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         bis
                                                                                         e11*2001/116*0301*09;
                                                                                         bis
                                                                                         e11*2001/116*0302*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102 11A; 24J                     bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99  11A; 24J                     e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102 11A; 24J                     bis
                                              245/55R17 102 11A; 22I; 24C; 24M           e11*2001/116*0302*05;
                                              255/50R17 101 11A; 22I; 24C; 24M           Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87      5ET                      12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                               73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 90      11A; 24J; 24M
                                              235/45R17 93      11A; 21P; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        215/50R17-91      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                            73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80              11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                24M; 367
                                              225/35R17-82      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   235/45R17-93               11A; 22B; 24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17 97            11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                   Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 260             y = 270                 VA
             26P                        x = 210             y = 220                 VA
             27B                        x = 330             y = 450                 HA
             27I                        x = 280             y = 420                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
             26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
             27H                   x = 330       y = 450             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                   VA
             26B                      x = 245             y = 370                   VA
             27I                      x = 245             y = 360                   HA
             27B                      x = 295             y = 410                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
             27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
10 64,1             Kl 196                  Ø67,1 Ø64,1                 64,1    Kunststoff     750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                          CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                          FN4; RD8; RE5; RE6; RE7
                                          110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; EP3; RD1; RD3; ZF1
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
 CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/50R17-89              11A; 22L; 24C; 24D         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/45R17-90              11A; 22L; 24C; 24D         12A; 51A; 71K; 721;
                                      235/40R17-90              11A; 22L; 24C; 24D;        73C; 74A; 74P
                                                                367; 66A

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
 CL9          e6*2001/116*0092*..           235/45R17 93        11A; 22L; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 721;
 CN1          e6*2001/116*0096*..                                                          73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
 CM2          e6*2001/116*0094*..           235/45R17 93        11A; 22B; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 721;
 CN2          e6*2001/116*0097*..                                                          73C; 74A; 74P
 CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91        51J                        Kombi; Frontantrieb;
 CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94        51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94        11A; 24J                   12A; 51A; 71K; 721;
                                            235/45R17 94                                   73C; 74A; 74P; 76U
                                            235/50R17 96        11A; 24J; 24M
                                            245/45R17 95        11A; 24J
 CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91        51J                        Kombi; Frontantrieb;
 CW2          e6*2001/116*0121*..           215/55R17 94        51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
 CW3          e6*2001/116*0122*.. 110 - 148 225/50R17 94        11A; 24J                   12A; 51A; 71K; 721;
                                            235/45R17 94                                   73C; 74A; 74P; 76S
                                            235/50R17 96        11A; 24J; 24M
                                            245/45R17 95        11A; 24J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89         11A; 26P                 ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W        5ET                      e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91         11A; 26P                 ab
                                           235/45R17 94         11A; 26B; 26N            e11*2001/116*0256*07;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                nur bis
FK2            e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91       51J                      e11*2001/116*0255*06;
FK3            e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                nur bis
                                               235/45R17 93                              e11*2001/116*0256*06;
                                                                                         nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 - 89   195/45R17 81     51J                      2-türig; Frontantrieb;
                                               205/45R17 84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83                              12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/45R17 87                              729; 73C; 74A; 74P
                                               225/40R17 86     11A; 21P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88               11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85               11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                     235/40R17 90               11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74A; 74P
                                                                24D; 66A
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 215/50R17 91     51J                      Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..             215/55R17 94     51J                      Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..   110 - 148 225/50R17 94     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94                              12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/50R17 96     11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76S
                                               245/45R17 95     11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP3          e11*98/14*0175*.. 147             205/45R17        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89             11A; 21P; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91             11A; 24M; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R17 91             11A; 21P; 22I; 24M       729; 73C; 74A; 74P;
                                       235/45R17 94             11A; 21B; 22I; 24M       76S
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  205/50R17 89             11A; 21P; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 91             11A; 24M; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R17 91             11A; 21P; 22I; 24M       729; 73C; 74A; 74P;
                                       235/45R17 94             11A; 21B; 22I; 24M       76S
FN4          e11*2001/116*0334*.. 73   225/45R17                11A; 21P; 22I; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94            11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                   24D; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                        245/45R17-95            11A; 22B; 22F; 24C;      73C; 74A; 74P
                                                                24D; 367
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/55R17 97      11A; 22I; 24J            ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102                              bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99                               e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102                              bis
                                              245/55R17 102 11A; 24J                     e11*2001/116*0302*05;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102                               ab
RE6            e11*2001/116*0302*..                                                      e11*2001/116*0301*06;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         bis
                                                                                         e11*2001/116*0301*09;
                                                                                         bis
                                                                                         e11*2001/116*0302*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87      5ET                      12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                               73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 90
                                              235/45R17 93
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87           11A; 21J; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                   24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/45R17 87           11A; 21J; 22B; 24C;      73C; 74A; 74P
                                                                24D; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
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zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                   VA
             26B                      x = 245             y = 370                   VA
             27I                      x = 245             y = 360                   HA
             27B                      x = 295             y = 410                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
             27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan International S. A.,
                                          RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
05 66,1             Kl 196                  ohne                        66,1                    750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
 SD           e2*2001/116*0314*.., 66 - 81 215/55R17 94                                    Duster; Allradantrieb;
              e2*2007/46*0030*..           215/60R17 96                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94 11A; 245                           12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/55R17 97 11A; 245                           729; 73C; 74A
 SD           e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/55R17 94 11A; 24J; 248                      Duster; Frontantrieb;
              e2*2007/46*0030*..           215/60R17 96 11A; 24J; 248                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94 11A; 241; 246; 248                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/55R17 97 11A; 241; 246; 248                 729; 73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : T32 (Serie Kegelbund)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : V10; S14; T30; A32; J10; V37; P12; C13; F15; T31
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : A32; S14
                                          108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32
                                          110 Nm für Typ : V10
                                          113 Nm für Typ : C13; J10
                                          118 Nm für Typ : F15
                                          120 Nm für Typ : V37
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 155 225/55R17 97     11A; 27H                     Limousine;
                                           225/60R17 99     11A; 27H                     Heckantrieb;
                                           225/65R17 102    11A; 27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/50R17 96     11A; 27H                     12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/55R17 99     11A; 27H                     73C; 74A; 76S
                                           235/60R17 102    11A; 27H
                                           245/50R17 99     11A; 245; 248; 26P;
                                                            27F
                                              245/55R17 102 11A; 245; 248; 26P;
                                                            27F
                                              255/50R17 101 11A; 24J; 24M; 26P;
                                                            27F
                                              255/55R17 104 11A; 24J; 24M; 26P;
                                                            27F

Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..    69 - 147 215/50R17 91                                Schrägheck; 4-türig;
                                             225/45R17 91                                Frontantrieb;
                                             225/50R17 94       11A; 24J; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 94                                12A; 51A; 71K; 721;
                                             245/45R17 95       11A; 24J; 270            729; 73C; 74A
                                    81 - 147 215/55R17 94
                                             235/50R17 96       11A; 24J; 270

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 205/50R17 89                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17 87                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A32          e1*93/81*0011*..  103       225/45R17-90           11A; 22B; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                               103 - 142 235/45R17-93           11A; 22B; 24J; 362       12A; 51A; 71K; 721;
                               142       225/45R17              11A; 22B; 24J; 631       73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 215/50R17               51G                      Kombi; Stufenheck;
                                        225/45R17 90                                     Schrägheck;
                                        235/45R17 93                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/45R17 95                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 96                                  Nissan Qashqai kurz;
                                           225/55R17 97                                  Allradantrieb;
                                           235/55R17 99 11A; 24J; 24M                    Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
J10            e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 96                                Nissan Qashqai kurz;
                                              225/55R17 97                               Nissan Qashqai +2
                                              235/55R17 99      11A; 24J; 24M            (lang); Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 215/60R17               51G                      Allradantrieb;
                                        225/55R17 97                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
T31            e1*2001/116*0432*..   104 - 127 215/60R17 96                              Allradantrieb;
                                               225/55R17 97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R17     51G                         12A; 51A; 573; 71K;
                                               235/50R17 96                              721; 73C; 74A
T32            e13*2007/46*1456*..   96        225/65R17 102 12O                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN 200SX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
S14          e1*93/81*0012*..  147            205/50R17-89                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R17-90      11A; 22G; 57F; 66A;      73C; 74A
                                                                684
                                              245/40R17-91      11A; 22G; 57F; 66B;
                                                                681; 687

Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/50R17 89           11A; 246                 Frontantrieb;
                                         215/45R17 87                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/50R17 91           11A; 246; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/45R17 91           11A; 246                 73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : Y
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JZ; Z; RFE; R
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : T
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : R
                                          108 Nm für Typ : Y
                                          110 Nm für Typ : RFE
                                          130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                          170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 147          195/45R17 85                               nur Clio 4 ab Mj.
                                              205/45R17 84W 11A; 24M; 245; 27H           2012; Schrägheck; nur
                                              215/40R17 83W 11A; 24J; 24M; 26P;          Clio RS;
                                                            27H                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87  11A; 24J; 24M; 26P;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            27H                          73C; 74A; 76S
                                              225/40R17 86  11A; 24J; 24M; 26P;
                                                            27H

Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 96       215/55R17 94                               Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/60R17           51G                      Allradantrieb;
                                            235/55R17 99        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93          51J                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             205/55R17 91W      51J; 54F                 155 Nm; Coupe;
                                    81 - 131 225/45R17 91W      5GG                      Frontantrieb;
                                    81 - 175 215/50R17          11A; 245; 51G            Allradlenkung;
                                             215/55R17          11A; 245; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 94                                12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/50R17 94       11A; 245; 248; 54F       73C; 74A; 740; 76S
                                             235/45R17 94       11A; 245
                                             245/45R17 95       11A; 245; 248; 54F
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93                                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                               205/55R17 91                              155 Nm; erhöhtes
                                               215/45R17 91                              Anzugsmoment 170
                                                                                         Nm;
                                     81 - 127 215/50R17 91W                              Latitude (Stufenheck);
                                              225/45R17 91W                              Frontantrieb;
                                     81 - 177 225/50R17 98  67F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94W                              12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/45R17 95W 67R; 67T                     729; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76S
T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93       51J                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0012*..             205/55R17 91W     5GG; 51J; 54F            155 Nm; Kombi;
                                     81 - 131 215/55R17         11A; 21P; 51G            Schrägheck;
                                              225/45R17 91W     5GG                      Frontantrieb; nicht
                                     81 - 150 225/45R17 94                               Allradlenkung;
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54F                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94                               73C; 74A; 740; 76S
                                     81 - 175 215/50R17     51G
                                              225/45R17 94Y
                                              225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 24M;
                                                            54F
                                              235/45R17 94Y
                                              245/45R17 95  11A; 24J; 24M; 54F

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/55R17 95         11A; 22B                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0011*..             215/50R17 91W     11A; 22B; 248            130 Nm; Scenic; Grand
                                              215/55R17 94      11A; 22B; 248            Scenic; kurzer
                                     63 - 118 225/45R17 91W     11A; 22B; 5GG            Radstand; langer
                                              225/45R17-93W     11A; 22B                 Radstand;
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 22B; 248       Frontantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 22B; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76S
JZ             e2*2001/116*0379*..   81 - 97   205/55R17        11A; 27B; 51G            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                               215/50R17 91W    11A; 27B                 130 Nm; Frontantrieb;
                                               215/55R17 94     11A; 27B                 J-Cross; X-Mod;
                                               225/45R17 91W    11A; 27B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R17 94     11A; 248; 26P; 27B       12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/45R17 94     11A; 27B                 729; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 89                                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/45R17 87                               130 Nm; Coupe; 2-
                                     63 - 132 225/45R17 91                               türig; Frontantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             215/45R17 87                               130 Nm; Schrägheck; 4-
                                     63 - 132 225/45R17 91                               türig; Frontantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..            205/55R17 91                                130 Nm; Fluence
                                             215/45R17 91                                (Stufenheck); 4-türig;
                                             215/50R17 91       11A; 248                 Frontantrieb;
                                             225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17 94       11A; 22H; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                             235/45R17 94       11A; 248; 68A            73C; 74A; 740
                                             245/45R17 95       11A; 22H; 248
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89       11A; 22M                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             215/45R17 87      11A; 22M                 130 Nm; Kombi;
                                     63 - 132 225/45R17 91      11A; 22M                 Frontantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 22M; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 740
Z              e2*2001/116*0373*..   78 - 103 205/50R17 89                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     78 - 132 205/50R17 89W                              130 Nm; Cabrio;
                                              215/45R17 91                               Frontantrieb;
                                              225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
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zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R17
                    Hinterachse:                        225/50R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/50R17
                    Hinterachse:                        245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
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68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    C13
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3086*..
       Handelsbez.:    PULSAR

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26B                       x = 300             y = 380                  VA
             26P                       x = 250             y = 330                  VA
             27B                       x = 300             y = 320                  HA
             27I                       x = 250             y = 270                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 380             8                 VA
             26N                   x = 300       y = 380             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 320             8                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    JZ
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    MEGANE SCENIC

       Variante(n):    J-Cross, X-Mod

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 335                   VA
             26B                      x = 350             y = 385                   VA
             27I                      x = 350             y = 325                   HA
             27B                      x = 400             y = 375                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 385            10                 VA
             27H                   x = 400       y = 375            10                 HA
             27F                   x = 400       y = 375            10                 HA
             26N                   x = 350       y = 385            10                 VA
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zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    R
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0327*..
       Handelsbez.:    CLIO, CAPTUR

       Variante(n):    Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 375             y = 310                   VA
             26P                      x = 325             y = 260                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 375       y = 310            20                 VA
             26N                   x = 375       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 265       y = 230            25                 HA
             27H                   x = 265       y = 230             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD MOTOR,
                                          HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
                                          KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
04 67,1             Kl 196                  ohne                        67,1                    750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 135 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CALIBER,COMPASS,PATRIOT
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
 PK           e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/60R17 96                                  Dodge Caliber;
                                             225/55R17 97                                  Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76S
 PK            e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/60R17 96                                 Jeep Patriot;
                                                225/55R17 97    11A; 24M                   Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76S
 PK            e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/60R17 96                                 Jeep Compass;
                                                225/55R17 97                               Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76S

 Verkaufsbezeichnung:     SEBRING, AVENGER, FLAVIA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
 JS           e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/60R17 96                                  Cabrio; Limousine;
                                             225/55R17 97                                  Frontantrieb;
                                             225/60R17 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
V*****       e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 215/60R17 96         5IE                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/60R17 99                               145 Nm; Allradantrieb;
                                              235/55R17 99  11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/60R17 102 11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/55R17 102 11A; 24J; 24M                73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     C4 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 215/60R17 96           11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/55R17 97      11A; 27I                 145 Nm; Kombi;
                                              225/60R17 99      11A; 27I                 Allradantrieb;
                                              235/55R17 99      11A; 26P; 27B            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : ECP
                                          133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR; 1N2; 1N2R
Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
1EZ          e4*98/14*0043*..  91     225/55R17 97                                       Mit
1EZR         e4*98/14*0051*..         225/60R17 99                                       Radhausverbreiterung
                                      235/55R17 99                                       Serie; Allradantrieb;
                               145    235/65R17 104                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
1N2            e13*2001/116*0093*.. 91 - 149 225/55R17 97       FGL                      Mit
1N2R           e13*2001/116*0091*..          225/60R17 99                                Radhausverbreiterung
                                              235/55R17 99                               Serie; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    FORD PROBE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ECP          G571             85              225/45R17-90      11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17-90      11A; 54A; 66A            12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/40R17-91      11A; 24M; 54A; 66B       73C; 74A; 74P
                                     119      225/45R17-90
                                              235/40R17-90      66A
                                              245/40R17-91      11A; 24M; 66B

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                          107 Nm für Typ : DM; ELH; EN; FS; GDH; LM; MD; VF; YN
                                          110 Nm für Typ : CM; FO; GK; JC; JM; NF; SM; TG; XG
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97       215/40R17 87      11A; 24J; 248; 26P;      Stufenheck;
                                                                27H; 27I                 Frontantrieb;
                                              215/45R17 87      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27H; 27I                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91      11A; 241; 246; 248;      729; 73C; 74A; 74P
                                                                26N; 26P; 27H; 27I

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 205/50R17 89            11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17 87            11A; 21B; 22B            12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/45R17 90            11A; 21B; 22B            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GRANDEUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
TG           e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 225/55R17 97                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/50R17 96                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/55R17            51G                      73C; 74A; 74P
                                           245/50R17 99         11A; 367

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
CM           e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/65R17 104                                Allradantrieb;
                                            245/65R17 107                                Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
DM             e11*2007/46*0633*..   110 - 145 235/65R17 104 11A; 245; 248               nicht Grand Santa Fe;
                                               245/65R17 107 11A; 24J; 24M; 26P          Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
SM           e11*98/14*0162*.. 82 - 107 225/55R17 97            HAV                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        235/50R17 96            HAV; 11A; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                        235/55R17 99            HAV; 11A; 24J            73C; 74A; 74P
                               82 - 127 225/60R17 99            HAW
                                        235/65R17 104           HAW; 11A; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/50R17 91W                                Limousine;
                                            215/55R17 94                                 Frontantrieb;
                                            225/50R17 94        11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 94                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                            235/50R17 96        11A; 22B; 24J; 24M       729; 73C; 74A; 74P
                                            245/45R17 95        11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TRAJET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
FO           e11*98/14*0130*.. 82 - 127 225/50R17 94            11A; 21B; 22B; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        235/45R17 94            11A; 21B; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/55R17 97          11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                          235/55R17 99          11A; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                          245/50R17 99          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17 88         11A; 248                 Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*..           205/50R17 89         11A; 24J; 248            türig; 5-türig;
                                           215/45R17 87         11A; 248                 Frontantrieb;
                                           225/45R17 91         11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94         11A; 22M; 24J; 244;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                247; 26N; 26P            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88         11A; 22M; 24J; 24M;      Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..                               51J                      Frontantrieb;
                                           205/50R17 89         11A; 21P; 22L; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 51J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 87      11A; 22M; 24D; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                5ET
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22L; 24D;
                                                                24J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88         11A; 24J; 24M; 51J        i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R17 89         11A; 22H; 24C; 24D;       Frontantrieb;
                                                                51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87      11A; 24D; 24J; 5ET        12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91      11A; 22H; 24C; 24D        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     IX 55, VERACRUZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
EN           e9*2001/116*0071*.. 176   245/65R17 107                                      Allradantrieb;
                                       255/60R17 106                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   205/45R17 88      11A; 21P; 24J; 248        Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..             205/50R17 89      11A; 21B; 22I; 24C;       Frontantrieb;
                                                                244; 247                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87      11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                       729; 73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22I; 24C;
                                                                244; 247
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22I; 24C;
                                                                244; 247

Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96          11A; 24J; 248; 51J        auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..          215/65R17 99          11A; 24J; 248; 51J        Allradantrieb;
                                          225/60R17 99          11A; 24J; 248; 260; 270   Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99  11A; 24M; 242; 245;           12A; 51A; 573; 71K;
                                                            260; 270                      721; 73C; 74A; 74P;
                                              235/60R17 102 11A; 24M; 242; 245;           76S
                                                            260; 270

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,    85 - 131 205/50R17 93       11A; 248; 26P             Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..            205/55R17 91       11A; 248; 26P             Frontantrieb;
                                             215/50R17 95       11A; 24M; 26P; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91       11A; 248; 26P; 67S        12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/50R17 94       11A; 24J; 24M; 26B;       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                26N; 27H; 67F             76S
                                              235/45R17 94      11A; 24M; 26P; 27H;
                                                                68A
                                              245/45R17 95      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                26N; 27H; 67R; 67T
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/45R17 87          11A; 246; 248; 27H       Schrägheck;
                                          225/45R17 91          11A; 24J; 248; 27H       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94        205/50R17 89    11A; 22I; 24M; 241;      Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                               246; 270                 Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,              215/45R17 87    11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..               225/45R17 91    11A; 22I; 24M; 241;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                246; 270                 729; 73C; 74A; 74P
                                                235/45R17 94    11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                244; 247; 270

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 205/50R17 91W         11A; 22L                 ab e11*98/14*0109*05;
                                          215/50R17 91W         11A; 22L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91W         11A; 22L                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 93W         11A; 22L                 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AM
                                          107 Nm für Typ : FG; SL; SLS; XM FL
                                          108 Nm für Typ : TF
                                          110 Nm für Typ : GE; JE; JES; LD; UP
                                          120 Nm für Typ : XM
Verkaufsbezeichnung:     CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FG           e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/50R17 93          51J                      Frontantrieb;
                                          205/55R17 91          11A; 22M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91          11A; 22M; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                51J                      73C; 74A; 74P
                                                215/55R17 94    11A; 22M; 24J; 24M;
                                                                51J
                                                225/45R17 91
                                                225/50R17 94    11A; 22L; 24J; 24M
                                                235/45R17 94    11A; 22M; 24J; 24M
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     KIA CARNIVAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UP           e11*98/14*0112*..  106 - 110 235/45R17 97          11A; 24J                 ab e11*98/14*0112*11;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE           e4*2001/116*0100*.. 100 - 106 205/50R17 89         51J                      nur bis
                                 100 - 138 215/50R17 91         11A; 24J                 e4*2001/116*0100*06;
                                           225/45R17 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/45R17 93         11A; 24J                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
LD           e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/55R17 97         KA3                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/50R17 96W        KA3; 11A; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/50R17 99         KA3; 11A; 21P; 22I;      73C; 74A; 74P
                                                                24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
JE           e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/55R17 97          11A; 24K                 Allradantrieb;
JES          e4*2001/116*0120*..          235/55R17 99          11A; 24D; 24O            Frontantrieb;
                                          245/50R17 99          11A; 24D; 24O            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
TF           e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91                                   Limousine; Stufenheck;
                                          215/50R17 91          11A; 248                 Frontantrieb;
                                          215/55R17 94          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/50R17 94          11A; 24J; 248; 26P       729; 73C; 74A; 74P;
                                          235/45R17 94          11A; 248                 76S
                                          235/50R17 96          11A; 24J; 24M; 26P
                                          245/45R17 95          11A; 24J; 248; 26P;
                                                                67R; 67T

Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
XM           e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 235/65R17 104                               MPV; Allradantrieb;
               e11*2007/46*0141*..
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                     76S
XM FL          e11*2007/46*0634*..   110 - 204 235/65R17 104 11A; 245; 248           Kombi; Allradantrieb;
                                               245/60R17 108 11A; 245; 248; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/60R17 106 11A; 241; 244; 246; 27I 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                     721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/50R17 89         11A; 24J; 248; 51J       Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            215/45R17 87         11A; 24J; 248; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 91         11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/50R17 94         11A; 24C; 244; 247;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                54F                      76S
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 248
                                              245/45R17 95      11A; 24C; 244; 247

Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
SL           e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/60R17 96          51J                      Allradantrieb;
                                          215/65R17 99          51J                      Frontantrieb;
                                          225/55R17 97                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R17 99                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                          235/55R17 99                                   721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
SLS          e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/60R17 96          51J                      Allradantrieb;
                                          215/65R17 99          51J                      Frontantrieb;
                                          225/55R17 97                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R17 99                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                          235/55R17 99                                   721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : RP
                                          107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
                                          108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 215/45R17 91          11A; 24J; 248; 27H       Kombi; Frontantrieb;
                                          225/45R17 91          11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R17 94      11A; 24C; 244; 247;      73C; 74A; 74P; 76S
                                                                26B; 26N; 27F
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                27F
                                              235/50R17 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26N; 27F
                                              245/45R17 95      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26N; 27F
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88          11A; 24J; 24M; 51J        Pro Cee'd (2-türig
                                          205/50R17 89          11A; 22M; 24C; 24D;       Schrägheck);
                                                                51J                       Frontantrieb;
                                              215/45R17 87      11A; 22M; 24D; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5ET                       12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91      11A; 22M; 24C; 24D        73C; 74A; 74P
ED             e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88       11A; 24J; 24M; 51J        Sporty wagon (Kombi);
               e4*2007/46*0132*..            205/50R17 89       11A; 21P; 22L; 24D;       Cee'd (4-türig
                                                                24J; 51J                  Schrägheck);
                                              215/45R17 87      11A; 22M; 24J; 24M;       Frontantrieb;
                                                                5ET                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91      11A; 22L; 24D; 24J        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
JD             e4*2007/46*0496*..,   66 - 100 205/45R17 88      11A; 24J; 248; 26N;       Kombi; Van;
               e4*2007/46*0497*..                               26P; 27H                  Schrägheck; 3-türig;
                                              205/50R17 89      11A; 24M; 242; 245;       5-türig; Frontantrieb;
                                                                26B; 26N; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87      11A; 24J; 248; 26N;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26P; 27H                  73C; 74A; 74P
                                              225/40R17 86      11A; 24M; 242; 245;
                                                                26B; 26N; 27F
                                              225/45R17 91      11A; 24M; 242; 245;
                                                                26B; 26N; 27F
                                              235/45R17 94      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96          11A; 24J; 248; 51J        Allradantrieb;
                                          215/65R17 99          11A; 24J; 248; 51J        Frontantrieb;
                                          225/60R17 99          11A; 24J; 248; 260; 270   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/55R17 99  11A; 24M; 242; 245;           721; 73C; 74A; 74P;
                                                            260; 270                      76S
                                              235/60R17 102 11A; 24M; 242; 245;
                                                            260; 270

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      205/50R17 89      11A; 22I; 24M; 241;       Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                               246; 270                  Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,            215/45R17 87      11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..             225/45R17 91      11A; 22I; 24M; 241;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                246; 270                  729; 73C; 74A; 74P
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                244; 247; 270

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE; GF;
                                          GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; LW; LWD; SE; TA
                                          120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                          133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                          140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/60R17 99         122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/65R17 102        122                       5; Allradantrieb;
                                           235/60R17 102        11A; 12O; 245             Frontantrieb;
                                           235/65R17 104        11A; 12O; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17 102        11A; 12A; 24J; 248        51A; 573; 71K; 721;
                                           255/55R17 104        11A; 12A; 24J; 24M        729; 73C; 74A; 74P;
                                           255/60R17 106        11A; 12A; 24J; 24M        76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 11A; 24J; 24M; 52J              Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106 11A; 22I; 24C; 24M;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          52J                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100 - 104 225/50R17 94           11A; 22I; 24J; 24M        nur ab
                                         235/45R17 94           11A; 24J; 24M             e1*98/14*0118*02;
                                         245/45R17 95           11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                               104       225/45R17 94           Ottomotor                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
LW             e1*98/14*0118*..     88 - 90   235/45R17-93      11A; 24J; 24M             nur bis
LWD            e1*98/14*0165*..                                                           e1*98/14*0118*01;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84             11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                   5EA                       12A; 51A; 71K; 721;
                                       205/45R17 88             11A; 21B; 22B; 24D;       73C; 74A; 74P
                                                                24J; 54F
                                              215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                24J
                                              225/35R17 86      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24D
                                    74 - 84   225/35R17 82      nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                21B; 22B; 24C; 24D;
                                                                5DK
                                    74 - 96   215/40R17 83      nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                21B; 22B; 24D; 24J;
                                                                5DW
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17           51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 93        MCS                      12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/45R17 95        MCS                      73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91 - 149 225/60R17 99         11A; 24K; 51J            Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..               235/55R17 103       11A; 24K                 Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/65R17 104       11A; 24K; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17              11A; 22B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                             631                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/35R17         11A; 22B; 22F; 24C;      73C; 74A; 74P
                                                                24M; 631; 66H

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90          11A; 22B; 24J; 24M       Nur Vorderachslenkung;
             G517               105 - 155 225/45R17             11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                631                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17-93      11A; 21B; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191          205/50R17 89      11A; 22B; 24J; 24M;Mazda 3 MPS;
                                                                52J                Schrägheck;
                                             215/45R17 87       11A; 22I; 24J; 52J Frontantrieb;
                                             225/45R17 91       11A; 22B; 24J; 24M;10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                52J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                   76S; 76Z
BK             e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89   11A; 22B; 24J; 24M      Stufenheck;
                                             215/45R17 87  11A; 22B; 24J; 24M      Schrägheck;
                                             225/45R17 90  11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 93  11A; 21B; 22B; 24C;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                           24M                     729; 73C; 74A; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89  11A; 21B; 21N; 22B;     bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                         22H; 24J; 248           Stufenheck;
                                    76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21B; 21N; 22B;     Schrägheck;
                                                           22H; 24J; 248           Frontantrieb;
                                             215/45R17 91  11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/45R17 91  11A; 21B; 21N; 22B;     729; 73C; 74A; 74P;
                                                           22H; 24J; 248           76S
                                             235/45R17 94  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                           22H; 242; 245; 248
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89         11A; 24J; 248; 26B;      ab Mj.2013; ab
                                                                26N; 27B                 e11*2001/116*0262*10;
                                              205/55R17 91      11A; 24J; 248; 26B;      (Typ BM); Limousine;
                                                                26N; 27B                 Schrägheck;
                                              215/50R17 91      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26J; 27B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R17 94      11A; 242; 244; 245;      73C; 74A; 74P; 76S
                                                                247; 26B; 26J; 27B;
                                                                27H
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26J; 27B
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       205/50R17         11A; 21B; 21N; 22B;      bis Mj.2013;
                                                                22H; 24J; 248; 51G;      Schrägheck;
                                                                52J
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 22I; 24J;      Frontantrieb;
                                                                248; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 21N; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                22H; 24J; 248; 52J       729; 73C; 74A; 74P;
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 21N; 22B;      76S; 76Z
                                                                22H; 242; 245; 248;
                                                                52J

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106           215/40R17 87  Nur bis 975 kg zul.          Schrägheck 4-türig;
               G878                                         Achslast; 11A; 22B; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
BJ             e1*98/14*0094*..     96        205/40R17 80      11A; 22B; 24M            Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               215/40R17 83      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/35R17-82      11A; 21B; 22B; 22F;      73C; 74A; 74P
                                                                24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91         11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 91      11A; 22I; 24J; 24M       73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                24M
                                              235/45R17 93      11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                24D
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93       11A; 21B; 22B; 24J;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                248; 271                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                270                      729; 73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                248; 271
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                248; 260; 271
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W        11A; 22B; 24J; 24M;      Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                               5ET                      Schrägheck;
                                           215/45R17 91         11A; 22B; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                           225/45R17 90         11A; 22B; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91          11A; 21P; 22I; 22M;      ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                                241; 246; 248; 51J       e13*2007/46*1075*02;
                                          215/50R17 91          11A; 21B; 21N; 22B;      ab
                                                                22M; 241; 246; 248       e1*2001/116*0448*06;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22I; 22M;      bis Mj.2012;
                                                                241; 246; 248            Stufenheck;
                                     88 - 132 205/50R17 93      11A; 21P; 22I; 22M;      Schrägheck;
                                                                241; 246; 248; 51J       Frontantrieb; nur
                                              205/55R17 91W     11A; 21P; 22I; 22M;      Mazda 6;
                                                                241; 246; 248; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91W     11A; 21B; 21N; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                22M; 241; 246; 248       729; 73C; 74A; 74P;
                                              215/55R17 94      11A; 21B; 21N; 22B;      76S
                                                                22M; 241; 246; 248
                                              225/45R17 91W     11A; 21P; 22I; 22M;
                                                                241; 246; 248
                                              225/50R17 94      11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                22L; 24C; 244; 247
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                22M; 241; 246; 248;
                                                                68A
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 141 225/60R17 99     122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                               225/65R17 102    122                      5; Allradantrieb;
                                               235/60R17 102    11A; 12O; 245            Frontantrieb;
                                               235/65R17 104    11A; 12O; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/55R17 102    11A; 12A; 24J; 248       51A; 573; 71K; 721;
                                               255/55R17 104    11A; 12A; 24J; 24M       729; 73C; 74A; 74P;
                                               255/60R17 106    11A; 12A; 24J; 24M       76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91          11A; 22I; 24C; 24D;      nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                                51J                      e13*2007/46*1075*01;
                                          205/55R17 91          11A; 21P; 22I; 22M;      nur bis
                                                                24C; 24D; 51J            e1*2001/116*0448*05;
                                              215/50R17 91      11A; 21P; 22B; 22M;      Schrägheck;
                                                                24C; 24D                 Frontantrieb; nur
                                              225/45R17 91      11A; 22I; 24C; 24D       Mazda 6;
                                     88 - 136 205/50R17 91W     11A; 22I; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R17 91W     11A; 21P; 22I; 22M;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                24C; 24D; 51J            76S
                                              215/50R17 91W     11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                24C; 24D
                                              225/45R17 91W     11A; 22I; 24C; 24D
                                              225/50R17 94      11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                24C; 24D
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                24C; 24D; 68A
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 205/50R17 91      11A; 21T; 22I; 24C;      bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                              24D; 51J                 Frontantrieb; nur
                                              205/55R17 91      11A; 21T; 22I; 24C;      Mazda 6;
                                                                24D; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91      11A; 21T; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D                      729; 73C; 74A; 74P;
                                              225/45R17 91      11A; 21T; 22I; 24C;      76S
                                                                24D
                                              225/50R17 94      11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                24D
                                              235/45R17 94      11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                24D
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 141 225/50R17 94     11A; 26P; 27I            ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/55R17 97     11A; 26P; 27I            Mj.2015; Kombi;
                                               235/50R17 96     11A; 245; 26B; 27B       Stufenheck;
                                               235/55R17 99     11A; 245; 26B; 27B       Allradantrieb;
                                               245/50R17 99     11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb; nur
                                                                26N; 27B; 27H            Mazda 6;
                                              255/50R17 101     11A; 241; 246; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/50R17 94 11A; 26P; 27I                Kombi; Stufenheck;
                                               225/55R17 97 11A; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                               235/50R17 96 11A; 245; 26B; 27B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/55R17 99 11A; 245; 26B; 27B           12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B;          73C; 74A; 74P; 76S
                                                            26N; 27B; 27H
                                              255/50R17 101 11A; 241; 246; 248;
                                                            26B; 26N; 27B; 27H
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen     Auflagen
GE           G104             121             245/35R17-87      11A; 22B; 22G; 24M;    Frontantrieb;
                                                                66H                    Allradlenkung;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74A; 74P
GF             e1*96/27*0055*..     66 - 100 215/40R17 83       Ottomotor; nicht       Stufenheck;
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..                                 Dieselmotor; 11A; 21B; Schrägheck;
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                21J; 22B; 22F; 24D;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J
               e1*98/14*0055*..               215/40R17 87      11A; 21B; 21J; 22B;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                22F; 24D; 24J          73C; 74A; 74P
                                              215/45R17 87      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                22F; 24D; 24J
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..     66 - 100 215/40R17 87       11A; 21B; 21J; 22B;    Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                22F; 24D; 24J          zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..               215/45R17 87      11A; 21B; 21J; 22B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22F; 24D; 24J; 54A     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : H60W
                                          108 Nm für Typ : NA0W
                                          110 Nm für Typ : CS0; D20; N50
                                          140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
                                          145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CY0          e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 205/50R17 89          11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              205/55R17 91      11A; 22I                 140 Nm; Sportback;
                                              215/50R17 91      11A; 22I; 24J            Stufenheck;
                                              225/45R17 91      11A; 22I                 Frontantrieb;
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94      11A; 22I; 24J            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
GA0          e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R17 94           11A; 24J; 248           erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                              215/60R17 96      11A; 24J; 248           145 Nm; Allradantrieb;
                                              225/55R17 97      11A; 24J; 248           Frontantrieb;
                                              235/50R17 96      11A; 22I; 24J; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/55R17 99      11A; 22I; 24J; 244; 247 721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 740

Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
D20          G229             110     215/40R17                 11A; 24D; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/45R17 87              11A; 21M; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                      225/45R17-90              11A; 22B; 22F; 24D;      73C; 74A; 74P
                                                                24J; 362; 54A
                                              235/40R17-90      11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                24J; 362; 66A; 684

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
NA0W         e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 215/55R17 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94         11A; 22I; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/45R17 93                                  73C; 74A; 74P
                                           245/45R17 95         11A; 22I; 24J

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
CS0          e1*2001/116*0233*.. 72 - 99 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 22L;                Frontantrieb;
                                                      24J                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71K; 721;
                                                      24J                                73C; 74A; 74P
                                         215/35R17 83 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                      24J
                                         215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                      24J

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
CWB          e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 215/60R17 100                                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
CW0            e1*2001/116*0406*..            215/60R17 96  5IE                          145 Nm;
                                              225/60R17 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/60R17 102                              73C; 74A; 74P; 740;
                                              245/55R17 102 11A; 24J; 24M                76S

Verkaufsbezeichnung:     PAJERO PININ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
H60W         e1*98/14*0123*..  84 - 95        225/55R17-97      11A; 24D; 24J; 362;      kurzer Radstand;
                                                                691                      langer Radstand;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
N50          e1*97/27*0103*..  92 - 110 225/45R17-90            MC6                      Nur Space Runner; 3-
                                                                                         türig; kurzer
                                                                                         Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
N50            e1*97/27*0103*..     98 - 110 225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M       Nur Space Wagon; 4-
                                                                                         türig; langer
                                                                                         Radstand;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
N50            e1*97/27*0103*..     98 - 110 225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M       Nur Space Wagon; 4-
                                             235/45R17-93       11A; 22B; 22F; 24J;      türig; langer
                                                                24M; 367                 Radstand;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
V*****       e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 215/60R17 96         5IE                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/60R17 99                               145 Nm; Allradantrieb;
                                              235/55R17 99  11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/60R17 102 11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/55R17 102 11A; 24J; 24M                73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*2007/46*0115*..     84 - 110 215/60R17 96       11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/55R17 97      11A; 27I                 145 Nm; Kombi;
                                              225/60R17 99      11A; 27I                 Allradantrieb;
                                              235/55R17 99      11A; 26P; 27B            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
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zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
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zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
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zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R17
                    Hinterachse:                        225/50R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R17
                    Hinterachse:                          225/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/50R17
                    Hinterachse:                        245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
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zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
691) Es sind nur solche Reifen zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und
     Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGL) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße
     225/70R15 oder 215/70R16 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     ist.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
KA3) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muß
     der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA-Teile-Nr.:
     ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
MC6) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel ist
     eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende
     Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    B
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0117*..
       Handelsbez.:    C4 AIRCROSS

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 500                   VA
             26P                      x = 270             y = 450                   VA
             27B                      x = 320             y = 430                   HA
             27I                      x = 270             y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 500            14                 VA
             26N                   x = 320       y = 500             8                 VA
             27F                   x = 320       y = 430            12                 HA
             27H                   x = 320       y = 430             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                   VA
             26P                      x = 210             y = 265                   VA
             27B                      x = 295             y = 360                   HA
             27I                      x = 245             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315             8                 VA
             26J                   x = 260       y = 315            21                 VA
             27H                   x = 295       y = 360             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 360            24                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    GDH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0337*..
       Handelsbez.:    i 30

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270             y = 350                   VA
             26P                      x = 220             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 270       y = 350            16                 VA
             26N                   x = 270       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 275       y = 280            24                 HA
             27H                   x = 275       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                   Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    DM
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    HYUNDAI SANTA FE

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 315             y = 310                 VA
             26P                        x = 270             y = 260                 VA
             27B                        x = 260             y = 350                 HA
             27I                        x = 210             y = 300                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 315       y = 310            10                 VA
             26N                   x = 315       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 260       y = 350            10                 HA
             27H                   x = 260       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    FS
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:    VELOSTER

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 320                   VA
             26P                      x = 240             y = 270                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 320            15                 VA
             27H                   x = 250       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 310            28                 HA
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                   VA
             26P                      x = 260             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
             27H                   x = 270       y = 440             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 440            30                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    TF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0255*..
       Handelsbez.:    OPTIMA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 270                   VA
             26P                      x = 230             y = 220                   VA
             27B                      x = 300             y = 380                   HA
             27I                      x = 250             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 270            21                 VA
             26N                   x = 280       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 380            26                 HA
             27H                   x = 300       y = 380             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    XM FL
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0634*..
       Handelsbez.:    SORENTO

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 165             y = 180                   VA
             26B                      x = 215             y = 230                   VA
             27I                      x = 315             y = 325                   HA
             27B                      x = 365             y = 375                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 365       y = 375             6                 HA
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    JD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0496*..
       Handelsbez.:    CEE'D

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 340             y = 350                   VA
             26P                      x = 290             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 340       y = 350            27                 VA
             26N                   x = 340       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 290            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 290             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    RP
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    Carens, Rondo

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 325                   VA
             26P                      x = 260             y = 275                   VA
             27B                      x = 260             y = 300                   HA
             27I                      x = 210             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 325            30                 VA
             26N                   x = 310       y = 325            30                 VA
             27F                   x = 260       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 260       y = 300            30                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                   VA
             27I                      x = 300             y = 370                   HA
             27B                      x = 350             y = 400                   HA
             26P                      x = 320             y = 375                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 370       y = 400            30                 VA
             27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 400            15                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR
                                          (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
10 67,1             KL 196                  ohne                        67,1                    750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     C4 AIRCROSS
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 B            e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 215/60R17 96                                     erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                                                                           145 Nm; Kombi;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           740; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                          107 Nm für Typ : DM; ELH; FS; GDH; LM; MD; VF; YN
                                          110 Nm für Typ : JC; NF
 Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97        215/40R17 87    11A; 245                   Stufenheck;
                                                215/45R17 87    11A; 245                   Frontantrieb;
                                                225/45R17 91    11A; 24J; 27I              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 145 235/65R17 104 12R                             nicht Grand Santa Fe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A
DM             e11*2007/46*0633*..   110 - 145 235/65R17 104 12I                         nicht Grand Santa Fe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/50R17 91W                                Limousine;
                                            215/55R17 94                                 Frontantrieb;
                                            235/45R17 94                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17 88                                  Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*..           205/50R17 89         11A; 248                 türig; 5-türig;
                                           215/45R17 87                                  Frontantrieb;
                                           225/45R17 91         11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94         11A; 248                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88         51J                      i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R17 89         11A; 24J; 24M; 51J       Frontantrieb;
                                           215/45R17 87         11A; 24J; 24M; 5ET       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 91         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
FD             e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88       51J                      Nicht i 30CW (Kombi);
FDH            e11*2001/116*0343*..          205/50R17 89       11A; 21P; 22M; 24J;      Frontantrieb;
                                                                24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87     11A; 24M; 5ET            12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R17 91     11A; 22M; 24J; 24M       73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   205/45R17 88                              Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..              205/50R17 89     11A; 21P; 24J; 248       Frontantrieb;
                                               215/45R17 87     11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91     11A; 21P; 24J; 248       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96          51J                      auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..          215/65R17 99          51J                      Allradantrieb;
                                          225/60R17 99          11A; 246                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,     85 - 131 205/50R17 93                               Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..             205/55R17 91                               Frontantrieb;
                                              215/50R17 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91      67S                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R17 94      11A; 248; 26P; 67F       729; 73C; 74A; 76S
                                              235/45R17 94      68A
                                              245/45R17 95      11A; 248; 26P; 67R;
                                                                67T

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/45R17 87                                   Schrägheck;
                                          225/45R17 91                                   Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94        205/50R17 89    11A; 24J; 248            Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..               215/45R17 87    11A; 245                 Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,              225/45R17 91    11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..               235/45R17 94    11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AM
                                          107 Nm für Typ : XM FL
                                          108 Nm für Typ : TF
                                          110 Nm für Typ : LD
Verkaufsbezeichnung:     KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
LD           e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/55R17 97                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
TF           e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91                                   Limousine; Stufenheck;
                                          215/50R17 91                                   Frontantrieb;
                                          215/55R17 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/50R17 94                                   729; 73C; 74A; 76S
                                          235/45R17 94
                                          245/45R17 95          67R; 67T

Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
XM FL        e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/65R17 104 12N                             Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/50R17 89         51J                      Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            215/45R17 87         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 91                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/50R17 94         11A; 24J; 248; 54F       729; 73C; 74A; 76S
                                           235/45R17 94         11A; 24J; 248
                                           245/45R17 95         11A; 24J; 248

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : RP
                                          107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
                                          108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 215/45R17 91          12Q                      Kombi; Frontantrieb;
                                          225/45R17 91          12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94          11A; 12A; 24J; 248;      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                26P; 27H                 74A; 76S
                                              235/45R17 94      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                27H
                                              235/50R17 96      11A; 12A; 24J; 24M;
                                                                26P; 27F
                                              245/45R17 95      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                26P; 27H
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88          51J                      Pro Cee'd (2-türig
                                          205/50R17 89          11A; 24J; 24M; 51J       Schrägheck);
                                          215/45R17 87          11A; 24J; 24M; 5ET       Frontantrieb;
                                          225/45R17 91          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
ED             e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88       51J                      Sporty wagon (Kombi);
               e4*2007/46*0132*..            205/50R17 89       11A; 22M; 24J; 24M;      Cee'd (4-türig
                                                                51J                      Schrägheck);
                                              215/45R17 87      11A; 24M; 5ET            Frontantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 22M; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
JD             e4*2007/46*0496*..,   66 - 100 205/45R17 88                               Kombi; Van;
               e4*2007/46*0497*..             205/50R17 89      11A; 24J; 248; 26N;      Schrägheck; 3-türig;
                                                                26P; 27H                 5-türig; Frontantrieb;
                                              215/45R17 87      11A; 246; 26P; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R17 86      11A; 24J; 248; 26N;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26P; 27H                 73C; 74A
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 248; 26N;
                                                                26P; 27H
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 248; 26N;
                                                                26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96          51J                      Allradantrieb;
                                          215/65R17 99          51J                      Frontantrieb;
                                          225/60R17 99          11A; 246                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      205/50R17 89      11A; 24J; 248            Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..             215/45R17 87      11A; 245                 Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,            225/45R17 91      11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..             235/45R17 94      11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : CP; CPD; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE;
                                          NC1; NC1E; SE; TA
                                          120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                          140 Nm für Typ : BL
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/60R17 99         122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/65R17 102        122                      5; Allradantrieb;
                                           235/60R17 102        122                      Frontantrieb;
                                           235/65R17 104        12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J                            Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106 11A; 24J; 24M; 52J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                         76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100 - 104 235/45R17 94                                    nur ab
                               104       225/45R17 94           Ottomotor                e1*98/14*0118*02;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80         11A; 24J; 24M            MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84         11A; 24J; 24M            "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83         11A; 24J; 24M            Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84             11A; 24M; 5EA            10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/45R17 88             11A; 21B; 22B; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                54F                      73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17           51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 93        MCS                      12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/45R17 95        MCS                      73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*..  120       215/50R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 93          11A; 24J                 73C; 74A
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90          11A; 21M; 52A            Nur Vorderachslenkung;
             G517               105 - 155 225/45R17             11A; 21M; 52A; 631       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17-93          11A; 21M; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                52A                      73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu ReifenAuflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89          11A; 24J          Stufenheck;
                                          215/45R17 87                            Schrägheck;
                                          225/45R17 90    11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                  729; 73C; 74A
BK             e1*2001/116*0234*.. 191       205/50R17 89 11A; 22I; 52J           Mazda 3 MPS;
                                             215/45R17 87 52J                     Schrägheck;
                                             225/45R17 91 11A; 22I; 52J           Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                  729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                  76Z
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 246      bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 246      Stufenheck;
                                             215/45R17 91 11A; 22I                Schrägheck;
                                             225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246      Frontantrieb;
                                             235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                  729; 73C; 74A; 76S
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 11A; 26N; 26P; 27I      ab Mj.2013; ab
                                             205/55R17 91 11A; 26N; 26P; 27I      e11*2001/116*0262*10;
                                             215/50R17 91 11A; 26B; 26N; 27I      (Typ BM); Limousine;
                                             225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B;     Schrägheck;
                                                          26N; 27B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 94 11A; 26B; 26N; 27I      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                  73C; 74A; 76S
BL             e11*2001/116*0262*.. 191      205/50R17    11A; 21P; 22I; 51G;     bis Mj.2013;
                                                          52J                     Schrägheck;
                                             215/45R17 91 11A; 22I; 52J           Frontantrieb;
                                             225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                          248; 52J                729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                  76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91         11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 91         11A; 22I                 73C; 74A
CW           e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93         11A; 21P; 22B; 24J;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                270                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91      11A; 21P; 22B            12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22B; 24J;      729; 73C; 74A
                                                                270
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W        11A; 22I; 5ET             Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91         11A; 22I                  Schrägheck;
                                           225/45R17 90         11A; 22I; 24J; 24M        Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94         12N                       ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/55R17 97         12T                       Mj.2015; Kombi;
                                           235/50R17 96         11A; 12A; 26P; 27I        Stufenheck;
                                           235/55R17 99         11A; 12A; 26P; 27I        Allradantrieb;
                                           245/50R17 99         11A; 12A; 26P; 27I        Frontantrieb; nur
                                           255/50R17 101        11A; 12A; 24J; 248;       Mazda 6;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76S
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91      11A; 22I; 24J; 24M; 51J   nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                                                        e13*2007/46*1075*01;
                                              205/55R17 91      11A; 22I; 24J; 24M; 51J   nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0448*05;
                                              215/50R17 91  11A; 22I; 24J; 24M            Schrägheck;
                                              225/45R17 91  11A; 22I; 24J; 24M            Frontantrieb; nur
                                     88 - 136 205/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J       Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76S
                                               215/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M
                                               225/45R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M
                                               225/50R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;
                                                             24C; 24D
                                               235/45R17 94  11A; 22I; 24J; 24M;
                                                             68A
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 205/50R17 91   11A; 21S; 24J; 24M;          bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                           51J                          Frontantrieb; nur
                                               205/55R17 91  11A; 21S; 24J; 24M;          Mazda 6;
                                                             51J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R17 91  11A; 21S; 22I; 24J;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24M                          729; 73C; 74A; 76S
                                               225/45R17 91  11A; 21S; 24J; 24M
                                               225/50R17 94  11A; 21T; 22I; 24C;
                                                             24D
                                               235/45R17 94  11A; 21S; 22I; 24J;
                                                             24M
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 141 225/60R17 99  122                          inkl. Mj.2015; nur CX-
                                               225/65R17 102 122                          5; Allradantrieb;
                                               235/60R17 102 122                          Frontantrieb;
                                               235/65R17 104 12O                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91          11A; 22I; 245; 51J       ab
GHE          e13*2007/46*1075*..          215/50R17 91          11A; 21P; 22I; 22M;      e13*2007/46*1075*02;
                                                                24J; 248                 ab
                                             225/45R17 91       11A; 22I; 245            e1*2001/116*0448*06;
                                    88 - 132 205/50R17 93       11A; 22I; 245; 51J       bis Mj.2012;
                                             205/55R17 91W      11A; 22I; 245; 51J       Stufenheck;
                                             215/50R17 91W      11A; 21P; 22I; 22M;      Schrägheck;
                                                                24J; 248                 Frontantrieb; nur
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 22I; 22M;      Mazda 6;
                                                                24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91W     11A; 22I; 245            12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 22I; 22M;      729; 73C; 74A; 76S
                                                                241; 246; 248
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 22M;
                                                                24J; 248; 68A
GJ             e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/50R17 94      12N                      Kombi; Stufenheck;
                                              225/55R17 97      12T                      Frontantrieb;
                                              235/50R17 96      11A; 12A; 26P; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99      11A; 12A; 26P; 27I       51A; 71K; 721; 73C;
                                              245/50R17 99      11A; 12A; 26P; 27I       74A; 76S
                                              255/50R17 101     11A; 12A; 24J; 248;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MITSUBISHI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
                                          145 Nm für Typ : GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CY0          e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 205/50R17 89                                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              205/55R17 91                               140 Nm; Sportback;
                                              215/50R17 91      11A; 22I                 Stufenheck;
                                              225/45R17 91                               Frontantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA0          e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R17 94                                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              215/60R17 96                               145 Nm; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         740

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*2007/46*0115*..     84 - 110 215/60R17 96                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         145 Nm; Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         740; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
      herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0101-15-MURD
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
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      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R17
                    Hinterachse:                        225/50R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R17
                    Hinterachse:                          225/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/50R17
                   Hinterachse:                           245/45R17
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                   VA
             26P                      x = 210             y = 265                   VA
             27B                      x = 295             y = 360                   HA
             27I                      x = 245             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315             8                 VA
             26J                   x = 260       y = 315            21                 VA
             27H                   x = 295       y = 360             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 360            24                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                   VA
             26P                      x = 260             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
             27H                   x = 270       y = 440             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 440            30                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    RP
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    Carens, Rondo

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 325                   VA
             26P                      x = 260             y = 275                   VA
             27B                      x = 260             y = 300                   HA
             27I                      x = 210             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 325            30                 VA
             26N                   x = 310       y = 325            30                 VA
             27F                   x = 260       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 260       y = 300            30                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    JD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0496*..
       Handelsbez.:    CEE'D

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 340             y = 350                   VA
             26P                      x = 290             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 340       y = 350            27                 VA
             26N                   x = 340       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 290            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 290             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                   VA
             27I                      x = 300             y = 370                   HA
             27B                      x = 350             y = 400                   HA
             26P                      x = 320             y = 375                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 370       y = 400            30                 VA
             27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 400            15                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                          VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
07 70,2             KL 196                  ohne                        70,2                    750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/50R17 91         51J                        Kombi; Stufenheck;
                                           205/55R17 91         51J                        Schrägheck;
                                           215/50R17 91         11A; 22P; 51J              Frontantrieb;
                                           225/50R17 94         11A; 22I; 22P; 24J; 248    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                235/45R17 94    11A; 22P                   729; 73C; 74A

 Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 225/60R17 99         51J                        Allradantrieb;
                                  93 - 190 235/55R17 99                                    Frontantrieb;
                                           235/60R17            51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 76S

 Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99         51J                        Allradantrieb;
                                  93 - 190 235/55R17 99                                    Frontantrieb;
                                           235/60R17            51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 76S

 Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/50R17 91                                    Frontantrieb;
 KL1Y         e4*2007/46*0224*..           215/55R17 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
 KL1YN        e4*2007/46*0295*..           225/50R17 94                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/45R17 94                                    729; 73C; 74A; 76S
                                           235/50R17 96         11A; 22I
                                           245/45R17 95
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                          140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99          51J                      Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/55R17 99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17             51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 215/50R17 95           51J                      Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/55R17 94           51J                      Frontantrieb;
                                         225/50R17 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R17 94                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..   74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J                      Nur ASTRA SPORTS
                                             205/55R17 91  51J; 54F                      TOURER; Kombi;
                                             215/50R17 91                                Frontantrieb;
                                             225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17     51G                           12A; 51A; 71K; 721;
                                             235/45R17 94                                729; 73C; 74A; 76S
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..   74 - 147 225/55R17 97                                ASTRA GTC;
                                                                                         CASCADA;
                                              235/50R17 96                               Frontantrieb;
                                              235/55R17 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W          51J                      Stufenheck;
                                         205/55R17 91           51J; 54F                 Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17 91                                    Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17              51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/45R17 94                                    729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J                          Nur ASTRA SPORTS
                                         205/55R17 91  51J; 54F                          TOURER; Kombi;
                                         215/50R17 91                                    Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17     51G                               12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/45R17 94                                    729; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 215/50R17 95 51J                                Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/55R17 94 51J                                Frontantrieb;
                                         225/50R17 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R17 94                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W          51J                      Stufenheck;
                                         205/55R17 91           51J; 54F                 Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17 91                                    Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17              51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/45R17 94                                    729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                73C; 74A
                                                      24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
03 67,1             KL 196                  Ø72.6 Ø67,1                 67,1    Kunststoff     750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94         12I                        Stufenheck;
                                           225/55R17 97         12A                        Frontantrieb;
                                           235/45R17 94         12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/50R17 96         12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                           235/55R17 99         12A                        74A; 74P; 76S
                                           245/45R17 95         12A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
 0G-A         e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 215/50R17 95                                  nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                  nicht CROSS
                                                                                           COUNTRY;
                                                225/50R17 98                               nicht Variante AE...,
                                                225/55R17 97                               CE...; Variante AA...,
                                                235/45R17 97                               CA...; Stufenheck;
                                                235/50R17 96    11A; 24M                   Schrägheck;
                                                235/55R17 99    11A; 24M                   Allradantrieb;
                                                245/45R17 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                 nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                 nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              225/50R17 98                               nicht Variante DE...;
                                              225/55R17 97                               Variante DA...; Kombi;
                                              235/45R17 97                               Allradantrieb;
                                              235/50R17 96      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99      11A; 24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                              245/45R17 95                               721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W                               nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
0G-A/V         e1*2007/46*0860*..             225/50R17 94                               nicht Variante DE...;
                                              225/55R17 97                               Variante DA...; Kombi;
                                              235/45R17 94                               Frontantrieb;
                                              235/50R17 96      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99      11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/45R17 95                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91                                nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              225/50R17 94                               nicht Variante AE...,
                                              225/55R17 97                               CE...; Variante AA...,
                                              235/45R17 94                               CA...; Stufenheck;
                                              235/50R17 96      11A; 24M                 Schrägheck;
                                              235/55R17 99      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                              245/45R17 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98                                   Limousine;
                                          225/55R17 97                                   Allradantrieb;
                                          235/45R17 97                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/50R17 96          11A; 248                 12A; 51A; 573; 71K;
                                          245/45R17 95                                   721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
11 67,1             KL 196                  Ø72.6 Ø67,1                 67,1    Kunststoff     750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94         12I                        Stufenheck;
                                           225/55R17 97         12A                        Frontantrieb;
                                           235/45R17 94         12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R17 95         12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
 0G-A         e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 215/50R17 95                                  nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                  nicht CROSS
                                                                                           COUNTRY;
                                                225/50R17 98                               nicht Variante AE...,
                                                225/55R17 97                               CE...; Variante AA...,
                                                235/45R17 97                               CA...; Stufenheck;
                                                235/50R17 96                               Schrägheck;
                                                235/55R17 99                               Allradantrieb;
                                                245/45R17 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                 nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                 nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              225/50R17 98                               nicht Variante DE...;
                                              225/55R17 97                               Variante DA...; Kombi;
                                              235/45R17 97                               Allradantrieb;
                                              235/50R17 96                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99                               12A; 51A; 573; 71K;
                                              245/45R17 95                               721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W                               nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
0G-A/V         e1*2007/46*0860*..             225/50R17 94                               nicht Variante DE...;
                                              225/55R17 97                               Variante DA...; Kombi;
                                              235/45R17 94                               Frontantrieb;
                                              235/50R17 96                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/45R17 95                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91                                nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              225/50R17 94                               nicht Variante AE...,
                                              225/55R17 97                               CE...; Variante AA...,
                                              235/45R17 94                               CA...; Stufenheck;
                                              235/50R17 96                               Schrägheck;
                                              235/55R17 99                               Frontantrieb;
                                              245/45R17 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98                                   Limousine;
                                          225/55R17 97                                   Allradantrieb;
                                          235/45R17 97                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R17 95                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
03 72,6             KL 196                  ohne                        72,6                   750     2288     09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1C; 346L; R/C; 182; Z85; 3/CG; X1; 346C; 392C; X-N1; 3L;
                                          390X; 346R; 3 B; 390L; 346X; 346K; 3/B; X1-N1; 560X; 3C; M3B; 3/C;
                                          3 C; 3K-N1; 187; 3K
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : UKL-C/X; 3K; X3; 3C; UKL-N1; UKL/X; 3K-N1; 1C; X-N1;
                                          3-HY
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83; X53
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                          120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
                                          392C; 560X
                                          120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                          130 Nm für Typ : 3-HY
                                          140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X53; X83; 1C;
                                          3C
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                          3L
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 7er, 3er
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3-HY         e1*2007/46*0586*.. 225       225/50R17             51G                      Nur ActiveHybrid 3;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 744; 76S; 82J;
                                                                                         83A

Verkaufsbezeichnung:    BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
M3B          G191             210 - 217 215/45R17     11A; 21B; 22B; 51G                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                        235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 66A                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R17 97                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                 100 - 200 215/60R17            51G; 52J                 73C; 74A; 76R; 76S
                                           225/55R17 97         52J
                                           235/55R17            11A; 24J; 24M; 51G
                                           235/55R17            11A; 24J; 24M; 51G;
                                                                52J

Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
X53          e1*98/14*0153*..  135 - 210 235/65R17          nicht Sportpaket; 12H;       nicht für gepanzerte
                                                            51G                          Fz;
                                              235/65R17     Sportpaket; 12H; 51G;        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                            52J                          11H; 51A; 71K; 721;
                                              255/60R17 106 nicht Sportpaket; 12A        729; 73C; 74A; 75I;
                                              265/60R17 108 nicht Sportpaket; 12A        76S

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  110 - 142 225/45R17              11A; 21B; 22B; 24J;      nur bis
                                                                51G                      e1*93/81*0029*07;
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 66A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 22F; 24M;      73C; 74A
                                                                57F; 66B; 687
R/C            e1*93/81*0029*..,    85 - 170 225/45R17          11A; 21B; 22B; 24J;      ab e1*93/81*0029*08;
               e1*98/14*0029*..                                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M; 66A                 73C; 74A
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 22F; 24M;
                                                                57F; 66B; 687
R/C            e1*93/81*0029*..     85 - 103 215/45R17 87       11A; 21B; 22B; 24J;      nur bis
                                                                24M                      e1*93/81*0029*07;
                                              225/45R17-90      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 24D;      73C; 74A
                                                                24J; 66A; 684
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                66B; 681; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           F920             75 - 110 205/50R17-89             11A; 21B; 21L; 22B;      Pkw geschlossen;
                                                                24J; 24M; 362            Cabrio;
                                              215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 362       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17-90      11A; 21B; 21L; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 24M; 362            73C; 74A
                                              235/40R17-90      BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                                22B; 24C; 24D; 362;
                                                                66A; 684
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                66B; 681; 687
                                    141       205/50R17         11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                24J; 24M; 362; 631
                                              215/45R17         11A; 21B; 22B; 362;
                                                                631
                                              225/45R17         11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                24J; 24M; 362; 631
                                              235/40R17         BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                                22B; 24C; 24D; 362;
                                                                631; 66A; 684
                                              245/40R17         11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                631; 66B; 681; 687
3C             F547                 75        205/50R17-89      11A; 21B; 22B; 24J;      Schrägheck 2-türig;
                                                                24M; 362                 Compact;
                                              215/45R17 87      11A; 362                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17-90      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M; 362                 73C; 74A
                                              235/40R17-90      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24D; 362; 66A; 684
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                66B; 681; 687
3C             F547                 73 - 110 205/50R17-89       11A; 21B; 21L; 22B;      Stufenheck; 4-türig;
                                                                24J; 24M; 362            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 362       12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17-90      11A; 21B; 21L; 22B;      73C; 74A
                                                                24J; 24M; 362
                                              235/40R17-90      BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                                22B; 24C; 24D; 362;
                                                                66A; 684
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                66B; 681; 687
                                    141       205/50R17         11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                24J; 24M; 362; 631
                                              215/45R17         11A; 21B; 22B; 362;
                                                                631
                                              225/45R17         11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                24J; 24M; 362; 631
                                              235/40R17         BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                                22B; 24C; 24D; 362;
                                                                631; 66A; 684
                                              245/40R17         11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                631; 66B; 681; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3/B          e1*93/81*0016*..  75 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J;                Pkw geschlossen;
                                                       24M; 362                          Cabrio;
                                         215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17 91  11A; 21B; 22B; 24J;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                       24M                               73C; 74A
                                         235/40R17     BD5; 10N; 11A; 21B;
                                                       21L; 22B; 24C; 24D;
                                                       51G; 66A; 684
                                         235/40R17 90  BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                       22B; 24C; 24D; 362;
                                                       66A; 684
                                         245/40R17 91  11A; 22B; 24D; 57F;
                                                       66B; 681; 687
3/C          e1*93/81*0015*..  66 - 85 215/45R17 87    11A; 21B; 22B; 24J;               Touring;
                                                       24M                               10B; 11B; 11G; 11H;
                               66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J;                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       24M                               73C; 74A
                                         235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B;
                                                       24C; 24D; 362; 66A;
                                                       684
                               66 - 142 225/45R17 91   11A; 21B; 22B; 24J;
                                                       24M
                                         245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
                                                       66B; 681; 687
                               103 - 142 215/45R17 87  11A; 21B; 24J; 57E;
                                                       681; 684
                               110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                       24M
                                         235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
                                                       24C; 24D; 362; 66A;
                                                       684
3/C          e1*93/81*0015*..  66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B;                 Limousine; Stufenheck;
                                                       24J; 24M; 362                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R17 87  11A; 21B; 22B; 362                12A; 51A; 71K; 721;
                               66 - 142 225/45R17 91   11A; 21B; 21L; 22B;               73C; 74A
                                                       24J; 24M; 362
                                         235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                       22B; 24C; 24D; 362;
                                                       66A; 684
                                         245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
                                                       66B; 681; 687
                               110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 21L; 22B;
                                                       24J; 24M; 362
                                         215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362
3/CG         e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J;                 Compact;
             e1*98/14*0017*..                          24M; 362                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R17 87  11A; 362                          12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J;                73C; 74A
                                                       24M; 362
                                         235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                       24D; 362; 66A; 684
                                         245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
                                                       66B; 681; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/55R17 91W 12A; 5GG; 51J                     BMW 3er (F31) ab
                                                                                         2012;
3K-N1          e24*2007/46*0022*..            215/50R17 91W 12A; 5GG; 51J                Ab
                                     85 - 250 225/50R17     12T; 51G                     e24*2007/46*0022*03;
                                              235/45R17 94  12A                          Ab
                                                                                         e1*2007/46*0315*06;
                                              245/45R17 95      11A; 12A; 248            Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 512; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74D; 76S;
                                                                                         82J; 83A
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 147 205/55R17 91      12R; 51J                 BMW 3er (F30) ab
                                                                                         2012;
                                              215/50R17 91      12R; 51J                 Ab
                                                                                         e1*2007/46*0314*05;
                                     85 - 250 225/50R17 94      12T                      Limousine; Stufenheck;
                                              235/45R17 94      12A                      Allradantrieb;
                                              245/45R17 95      12A                      Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76S; 82J;
                                                                                         83A
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90   11A; 21B; 22B; 24J;          Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..                             24M; 66A                     Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93   11A; 21B; 22B; 24J;          Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                             24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
346L           e1*97/27*0097*..,              225/45R17 91  11A; 21B; 22B; 24J;          12A; 51A; 51J; 71K;
               e1*98/14*0097*..                             24M                          721; 729; 73C; 74A;
346R           e1*2001/116*0146*..,           245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;           744
               e1*98/14*0146*..                             57F; 66B; 687
                                    120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                            24M; 66A
346L           e1*97/27*0097*..,    85 - 110 235/40R17 90   11A; 21B; 21J; 22B;          Touring;
               e1*98/14*0097*..                             22L; 24J; 24M; 5GA;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            66A
                                    85 - 170 205/50R17      11A; 21B; 22B; 22L;          12A; 51A; 51J; 71K;
                                                            24J; 51G                     721; 729; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91  11A; 21B; 22B; 22L;          744
                                                            24J
                                              245/40R17 91  11A; 22B; 22F; 22L;
                                                            24M; 57F; 66B; 687
                                    120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B;
                                                            22L; 24J; 24M; 5GA;
                                                            66A
                                    141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B;
                                                            22L; 24J; 24M; 66A
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93  11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0144*..               215/45R17 91                               12A; 51A; 51J; 71K;
                                              225/45R17 91  11A; 24J; 24M                721; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*..  85 - 160 225/45R17 91                                   Nur bis
390L         e1*2001/116*0308*..          235/45R17 94                                   e1*2007/46*0314*04;
                                                                                         Facelift ab September
                                                                                         2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76T;
                                                                                         76U; 82J; 83A
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 225/45R17 91                               Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..            235/45R17 94                               e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..                                                       Facelift ab September
                                                                                         2008; Nur bis
                                                                                         e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76T;
                                                                                         76U; 82J; 83A
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 160 225/45R17 91     5GG                      Nur bis
3L             e1*2007/46*0314*..              225/45R17 94                              e1*2007/46*0314*04;
390X           e1*2001/116*0344*..             235/45R17 94                              Nur bis
                                                                                         e1*2007/46*0315*05;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0344*06;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76R;
                                                                                         76U; 82J; 83A
390X           e1*2001/116*0344*..   120 - 160 225/45R17 91                              Ab
                                                                                         e1*2001/116*0344*06;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76U
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 140 205/50R17         12T; 51G; 52J            bis
392C           e1*2001/116*0346*..            225/45R17         12T; 51G; 52J            e1*2007/46*0316*07;
                                                                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76R; 76Z; 82J;
                                                                                         83A
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 140 205/50R17        12T; 51G; 52J            bis
392C           e1*2001/116*0346*..             225/45R17        12T; 51G; 52J            e1*2007/46*0316*07;
                                                                                         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76R; 76Z; 82J;
                                                                                         83A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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                                                                                                     Seite: 7 von 19

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/50R17 94          12T                      BMW 4er (F32, F33) ab
                                          235/45R17 94          12A                      2013; ab
                                          245/45R17 95          12A                      e1*2007/46*0316*08;
                                                                                         Radschraube
                                                                                         M14x1,25;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76S
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 250 225/50R17 94     124                      BMW 4er (F32, F33) ab
                                               235/45R17 94     12A                      2013; ab
                                               245/45R17 95     12A                      e1*2007/46*0316*09;
                                                                                         Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 6AA; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76S
3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 250 225/50R17 94     124                      4er Gran Coupe (F36);
                                               235/45R17 94     12A                      ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*10;
                                              245/45R17 95      12A                      Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 6AA; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76S
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 250 225/50R17 94     124                      BMW 4er (F32, F33) ab
                                               235/45R17 94     12A                      2013; ab
                                               245/45R17 95     12A                      e1*2007/46*0316*08;
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94                                  nur Kombi
                                           235/45R17 94                                  Allradantrieb;
                                           245/45R17 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 225/50R17     51G                         nur Limousine
                                               235/45R17 93Y                             Allradantrieb;
                                               245/45R17 95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 205/55R17 91       11A; 21P; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                271                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/50R17 91      11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74D; 76S
                                                                247; 271
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 272
                                              225/45R17 91      11A; 24C; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 272
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 271
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 21P; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                271                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/50R17 91      11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74D; 76S
                                                                247; 271
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 272
                                              225/45R17 91      11A; 24C; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 272
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 271
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 21P; 24C; 244;      ab
                                                                271                      e1*2007/46*0563*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91      11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                247; 271                 73C; 74D; 76S
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 272
                                              225/45R17 91      11A; 24C; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 272
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 271
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                247; 271
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 100 - 130 225/50R17            12T; 51G                 Nur BMW X1;
                                           235/45R17 94         12A                      Allradantrieb;
                                           245/45R17 95         11A; 12A; 248            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S; BER
X1-N1          e24*2007/46*0024*..   85 - 190 225/50R17         12T; 51G                 Nur BMW X1;
                                              235/45R17 94      12A                      Allradantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 12A; 248            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 100 - 130 225/50R17             12T; 51G                 Nur BMW X1;
                                          235/45R17 94          12A                      Allradantrieb;
                                          245/45R17 95          11A; 12A; 248            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S; BER
X1             e1*2007/46*0275*..    85 - 190 225/50R17         12T; 51G                 Nur BMW X1;
                                              235/45R17 94      12A                      Allradantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 12A; 248            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17              12T; 51G                 Nur BMW X1;
                                         235/45R17 94           12A                      Allradantrieb;
                                         245/45R17 95           11A; 12A; 248            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S
X-N1           e1*2007/46*0454*..    100 - 130 225/50R17        12T; 51G                 Nur BMW X1;
                                               235/45R17 94     12A                      Allradantrieb;
                                               245/45R17 95     11A; 12A; 248            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S; BER
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96          12T; 52J                 BMW X3; BMW X4;
                                          225/60R17 99          12T                      Allradantrieb;
                                          235/55R17 99          11A; 12A; 248            Heckantrieb;
                                          235/60R17 102         11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96          12T; 52J                 BMW X3; BMW X4;
                                          225/60R17 99          12T                      Allradantrieb;
                                          235/55R17 99          11A; 12A; 248            Heckantrieb;
                                          235/60R17 102         11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91                                  Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76T

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 205/50R17 89Y          11A; 245; 248; 26P;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                 27H                      BMW 1er (F21 2012);
                                         215/45R17 91           11A; 245; 248; 26P;      Ab
                                                                51J                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                              225/45R17 91      11A; 245; 248; 26P;      Kombilimousine;
                                                                27H                      Allradantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 244; 247;      Heckantrieb;
                                                                26B; 26N; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74D; 76S;
                                                                                         82J; 83A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET              1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17     11A; 21P; 22I; 24J;             e1*2007/46*0277*07;
                                                         24M; 51G                        Cabrio; Coupe;
                                           215/45R17 91  11A; 24J; 24M                   Heckantrieb;
                                 100 - 240 205/50R17 89  11A; 21P; 24J; 57E;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         575                             12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/50R17 89  11A; 21P; 22I; 24J;             729; 73C; 74A; 744;
                                           M+S           24M; 52J                        76R; 76S; 82J; 83A
                                           215/45R17 87  11A; 24J; 57E; 681;
                                                         684
                                           215/45R17 91  11A; 24J; 24M; 52J
                                           M+S
                                           225/45R17 91  11A; 21P; 22I; 24J;
                                                         24M; 575
                                           235/45R17 94  11A; 21B; 22I; 24C;
                                                         24M
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87   11A; 24J; 24M                   Nur bis
                                 85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M                    e1*2001/116*0287*09;
                                 85 - 195 205/50R17 89   11A; 22I; 22M; 24J;             4-türig;
                                                         24M                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91  11A; 24J; 24M                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90  11A; 22I; 22M; 24J;             729; 73C; 74A; 744;
                                                         24M                             76S; 82J; 83A
                                           235/45R17 93  11A; 21P; 22I; 22M;
                                                         24C; 24M
1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 120 215/45R17 87   11A; 24J; 24M                   Nur bis
1K4          e1*2007/46*0283*..  66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M                    e1*2007/46*0283*03;
187          e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89   11A; 22M; 24J; 24M;             Nur bis
                                                         27I                             e1*2007/46*0273*03;
                                           215/45R17 91  11A; 24J; 24M                   Ab
                                           225/45R17 90  11A; 22M; 24J; 24M;             e1*2001/116*0287*10;
                                                         27I                             Schrägheck 2-türig;
                                           235/45R17 93  11A; 22M; 24C; 24M;             Schrägheck 4-türig;
                                                         26P; 27I                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S; 82J; 83A

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 11A; 245; 248; 26P               2ER REIHE; ab
                                          205/55R17 91W 11A; 245; 248; 26B;              e1*2007/46*0277*08;
                                                        26N; 27H                         Cabrio; Coupe;
                                          215/45R17 91W 11A; 245; 248                    Heckantrieb;
                                          215/50R17 91W 11A; 241; 244; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26N; 27H                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                          225/45R17 91W 11A; 245; 248; 26P;              721; 73C; 74D; 76S
                                                        575
                                          225/50R17 94  11A; 241; 244; 246;
                                                        247; 26B; 26J; 27F;
                                                        6A6
                                          235/45R17 94  11A; 241; 244; 26B;
                                                        26N
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/50R17
                    Hinterachse:                        245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
     in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
BER) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     max. 312 mm (Dicke 24mm) an der Vorderachse zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
             27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
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zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
11 72,6             KL 196                  ohne                        72,6                    750     2288    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1C; 346L; 182; 187; R/C; Z85; 346R; 346C; 3/CG; 3 B; 346X;
                                          346K; 3/B; 560X; 3/C; 3 C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1C; UKL-N1; UKL-C/X; UKL/X
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                          120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                          140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
 Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17           51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R17 97                                   12K; 51A; 71K; 721;
                                  100 - 200 215/60R17           51G; 52J                   73C; 74A; 76R; 76S
                                            225/55R17 97        52J
                                            235/55R17           51G; 52J
                                            235/55R17           51G

 Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 R/C          e1*93/81*0029*..  110 - 142 225/45R17             10N; 51G                   nur bis
                                          235/40R17-90          11A; 21B; 66A              e1*93/81*0029*07;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90            11A; 21B; 66A            ab e1*93/81*0029*08;
             e1*98/14*0029*..  85 - 170 225/45R17               10N; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
R/C            e1*93/81*0029*..     85 - 103 215/45R17 87                                nur bis
                                             225/45R17-90       11A; 21B; 22D; 367       e1*93/81*0029*07;
                                             235/40R17-90       11A; 21B; 22D; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 367; 66A; 684       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           F920             75 - 110 205/50R17-89             11A; 21B; 21L; 22B;      Pkw geschlossen;
                                                                24J; 24M; 362            Cabrio;
                                              215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 362       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17-90      11A; 21B; 21L; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 24M; 362            73C; 74A
                                              235/40R17-90      BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                                22B; 24C; 24D; 362;
                                                                66A; 684
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                66B; 681; 687
                                    141       205/50R17         11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                24J; 24M; 362; 631
                                              215/45R17         11A; 21B; 22B; 362;
                                                                631
                                              225/45R17         11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                24J; 24M; 362; 631
                                              235/40R17         BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                                22B; 24C; 24D; 362;
                                                                631; 66A; 684
                                              245/40R17         11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                631; 66B; 681; 687
3C             F547                 75        205/50R17-89      11A; 22B; 362            Schrägheck 2-türig;
                                              215/45R17 87      11A; 362                 Compact;
                                              225/45R17-90      11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                362                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R17-90      11A; 22B; 24J; 24M;      73C; 74A
                                                                362; 66A; 684
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24M; 57F;
                                                                66B; 681; 687
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           F547             73 - 110 205/50R17-89             11A; 21B; 21L; 22B;      Stufenheck; 4-türig;
                                                                24J; 24M; 362            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 362       12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17-90      11A; 21B; 21L; 22B;      73C; 74A
                                                                24J; 24M; 362
                                              235/40R17-90      BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                                22B; 24C; 24D; 362;
                                                                66A; 684
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                66B; 681; 687
                                    141       205/50R17         11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                24J; 24M; 362; 631
                                              215/45R17         11A; 21B; 22B; 362;
                                                                631
                                              225/45R17         11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                24J; 24M; 362; 631
                                              235/40R17         BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                                22B; 24C; 24D; 362;
                                                                631; 66A; 684
                                              245/40R17         11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                631; 66B; 681; 687
3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 205/50R17 89W      11A; 21B; 22B; 24J;      Pkw geschlossen;
                                                                24M; 362                 Cabrio;
                                              215/45R17 87Y     11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                      73C; 74A
                                              235/40R17         BD5; 10N; 11A; 21B;
                                                                21L; 22B; 24C; 24D;
                                                                51G; 66A; 684
                                              235/40R17 90      BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                                22B; 24C; 24D; 362;
                                                                66A; 684
                                              245/40R17 91      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                66B; 681; 687
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 85   215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 24J;      Touring;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    66 - 110 205/50R17-89       11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M                      73C; 74A
                                              235/40R17-90      BD5; 11A; 21B; 22B;
                                                                24C; 24D; 362; 66A;
                                                                684
                                    66 - 142 225/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                66B; 681; 687
                                    103 - 142 215/45R17 87      11A; 21B; 24J; 57E;
                                                                681; 684
                                    110 - 142 205/50R17 89W     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M
                                              235/40R17 90W     BD5; 11A; 21B; 22B;
                                                                24C; 24D; 362; 66A;
                                                                684
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
3/C          e1*93/81*0015*..  66 - 142 235/40R17               10N; 51G                 Limousine; Stufenheck;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74A
3/C            e1*93/81*0015*..       66 - 110 205/50R17-89   11A; 21B; 21L; 22B;        Limousine; Stufenheck;
                                                              24J; 24M; 362              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/45R17 87  11A; 21B; 22B; 362         12A; 51A; 71K; 721;
                                      66 - 142 225/45R17 91   11A; 21B; 21L; 22B;        73C; 74A
                                                              24J; 24M; 362
                                                235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
                                                              22B; 24C; 24D; 362;
                                                              66A; 684
                                                245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
                                                              66B; 681; 687
                                      110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 21L; 22B;
                                                              24J; 24M; 362
                                                215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362
3/CG           e1*93/81*0017*..,      66 - 125 205/50R17-89 11A; 22B; 362                Compact;
               e1*98/14*0017*..                 215/45R17 87  11A; 362                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                              362                        73C; 74A
                                                235/40R17-90 11A; 22B; 24J; 24M;
                                                              362; 66A; 684
                                                245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F;
                                                              66B; 681; 687
346C           e1*2001/116*0112*..,   77 - 110 235/40R17-90 11A; 22B; 24J; 66A           Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..       77 - 170 205/50R17 93                              Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,             225/45R17 91                             Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                 235/45R17 93  11A; 22B; 24J; 24M;        10B; 11B; 11G; 11H;
346L           e1*97/27*0097*..,                              54A                        12A; 51A; 51J; 71K;
               e1*98/14*0097*..                 245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F;         721; 729; 73C; 74A;
346R           e1*2001/116*0146*..,                           66B; 687                   744
               e1*98/14*0146*..       120 - 170 235/40R17-90W 11A; 22B; 24J; 24M;
                                                              66A
346L           e1*97/27*0097*..,      85 - 110 235/40R17 90   11A; 21B; 22B; 22L;        Touring;
               e1*98/14*0097*..                               24J; 5GA; 66A              10B; 11B; 11G; 11H;
                                      85 - 170 205/50R17      51G                        12A; 51A; 51J; 71K;
                                                225/45R17 91                             721; 729; 73C; 74A;
                                                235/45R17 93  11A; 21B; 22B; 22L;        744
                                                              24J; 54A
                                                245/40R17 91  11A; 22B; 22L; 24M;
                                                              57F; 66B; 687
                                      120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                              24J; 5GA; 66A
                                      141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                              24J; 66A
346X           e1*2001/116*0144*..,   135 - 170 205/50R17 93                             10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0144*..                 215/45R17 91                             12A; 51A; 51J; 71K;
                                                225/45R17 91                             721; 729; 73C; 74A
                                                235/45R17 93  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                              24J; 54A
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17            51G                      nur Kombi
                                           235/45R17 94                                  Allradantrieb;
                                           245/45R17            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 225/50R17     51G                         nur Limousine
                                               235/45R17 93Y                             Allradantrieb;
                                               245/45R17     51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 205/55R17 91      11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91      11A; 24C; 244; 270       12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74D; 76S
                                                                271
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271
                                              235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                270

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24J; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91          11A; 24C; 244; 270       12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/55R17 94          11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74D; 76S
                                                                271
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271
                                              235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                270

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24J; 244; 270       ab
                                                                                         e1*2007/46*0563*01;
                                              215/50R17 91      11A; 24C; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                271                      73C; 74D; 76S
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 244
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271
                                              235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                270
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91                                  Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76T
Z85            e1*2001/116*0219*..   110 - 160 225/45R17        51G                      Reifen mit
                                                                                         Schneeketten; Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12M; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76T

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 205/50R17 89Y          11A; 248; 26P            BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          215/45R17 91           11A; 248; 51J            BMW 1er (F21 2012);
                                         225/45R17 91           11A; 248; 26P            Ab
                                                                                         e1*2007/46*0283*04;
                                              235/45R17 94      11A; 245; 248; 26P       Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74D; 76S;
                                                                                         82J
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 125 215/45R17 87W    11A; 24J; 5ET            1ER REIHE; bis
182            e1*2001/116*0352*..   100 - 160 205/50R17        11A; 24J; 24M; 51G       e1*2007/46*0277*07;
                                               215/45R17 91     11A; 24J                 Cabrio; Coupe;
                                     100 - 240 205/50R17 89     11A; 24J; 57E; 575       Heckantrieb;
                                               205/50R17 89     11A; 24J; 24M; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               M+S
                                               215/45R17 87     11A; 24J; 57E; 681;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                684                      729; 73C; 74A; 744;
                                              215/45R17 91      11A; 24J; 52J            76R; 76S; 82J
                                              M+S
                                              225/45R17 91      11A; 24J; 24M; 575
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 120 215/45R17 87      11A; 24J                 Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..    66 - 130 215/45R17 87W     11A; 24J                 e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..   66 - 195 205/50R17 89      11A; 24J; 24M            Nur bis
                                              215/45R17 91      11A; 24J                 e1*2007/46*0273*03;
                                              225/45R17 90      11A; 24J; 24M            Ab
                                              235/45R17 93      11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S; 82J
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 120     215/45R17 87                               Nur bis
                                 85 - 130     215/45R17 87W                              e1*2001/116*0287*09;
                                 85 - 195     205/50R17 89      11A; 24J                 4-türig;
                                              215/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 90      11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 93      11A; 24J; 24M            729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76S; 82J

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 11A; 12A; 245; 248               2ER REIHE; ab
                                          205/55R17 91W 11A; 12A; 245; 248;              e1*2007/46*0277*08;
                                                        26P                              Cabrio; Coupe;
                                          215/45R17 91W 12O                              Heckantrieb;
                                          215/50R17 91W 11A; 12A; 245; 248;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26P                              51A; 6AA; 71K; 721;
                                          225/45R17 91W 11A; 12A; 245; 248;              73C; 74D; 76S; 82J
                                                        575
                                          225/50R17 94  11A; 12A; 245; 248;
                                                        26B; 26N; 27H; 6A6
                                          235/45R17 94  11A; 12A; 245; 248;
                                                        26P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           215/45R17
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/50R17
                    Hinterachse:                        245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
82J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
     in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
Gutachten 366-0101-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 10.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
             27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München



                                                                                                         Seite: 1 von 4


                                     T ECHNISCHER BERICHT
                                       366-0101-15-MURD-TB

Hersteller:                            AUTO IMAGEN S.L.

                                       28669 Boadilla del Monte, Madrid
Art:                                   Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                   KL196

0.        Hinweise
Dieses Gutachten stellt einen Entwurf dar. Dieses Gutachten darf weder als allgemeine Betriebserlaubnis oder
als Teilegutachten noch als Prüfbericht anerkannt werden.
I.        Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                      Zentrierring          -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
00 57,1              Kl 196                   ohne                     100/5      57,1     35    750    2288     09/13
09 60,1              KL 196                   Ø67,1 Ø60,1              108/5      60,1     45    750    2288     09/13
09 63,4              KL 196                   Ø67,1 Ø63.4              108/5      63,4     45    750    2288     09/13
09 65,1              KL 196                   Ø67,1 Ø65.1              108/5      65,1     45    750    2288     09/13
09 67,1              KL 196                   ohne                     108/5      67,1     45    750    2288     09/13
06 65,1              KL 196                   ohne                     110/5      65,1     40    750    2288     09/13
02 57,1              Kl 196                   Ø66,6 Ø57,1              112/5      57,1     35    750    2288     09/13
08 57,1              KL 196                   Ø66,6 Ø57,1              112/5      57,1     45    750    2288     09/13
02 66,6              Kl 196                   ohne                     112/5      66,6     35    750    2288     09/13
08 66,6              KL 196                   ohne                     112/5      66,6     45    750    2288     09/13
04 56,5              Kl 196                   Ø67,1 Ø56,5             114,3/5     56,5     38    750    2288     09/13
04 60,1              KL 196                   Ø67,1 Ø60,1             114,3/5     60,1     38    750    2288     09/13
10 60,1              KL 196                   Ø67,1 Ø60,1             114,3/5     60,1     45    750    2288     09/13
04 64,1              Kl 196                   Ø67,1 Ø64,1             114,3/5     64,1     38    750    2288     09/13
10 64,1              Kl 196                   Ø67,1 Ø64,1             114,3/5     64,1     45    750    2288     09/13
05 66,1              Kl 196                   ohne                    114,3/5     66,1     40    750    2288     09/13
04 67,1              Kl 196                   ohne                    114,3/5     67,1     38    750    2288     09/13
10 67,1              KL 196                   ohne                    114,3/5     67,1     45    750    2288     09/13
07 70,2              KL 196                   ohne                     115/5      70,2     40    750    2288     09/13
03 67,1              KL 196                   Ø72.6 Ø67,1              120/5      67,1     35    750    2288     09/13
11 67,1              KL 196                   Ø72.6 Ø67,1              120/5      67,1     40    750    2288     09/13
03 72,6              KL 196                   ohne                     120/5      72,6     35    750    2288     09/13
11 72,6              KL 196                   ohne                     120/5      72,6     40    750    2288     09/13
I.1.      Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                       : AUTO IMAGEN S.L.
                                 :
                                 : 28669 Boadilla del Monte, Madrid
Handelsmarke                     : SKAD
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Technischer Bericht 366-0101-15-MURD-TB

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                   Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                           Stand: 10.08.2015
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Masse des Rades                 : ca. 16,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Punkt I. Übersicht
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 03 67,1:

                                    : Außenseite                            : Innenseite
Hersteller                          : --                                    : SKAD
Radtyp                              : --                                    : KL196
Radgröße                            : --                                    : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen                          : KBA .....                             : --
Einpreßtiefe                        : --                                    : ET45
Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                            : z.B. 09.13
Herkunftsmerkmal                    : --                                    : RUSSIA
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                    : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft..
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
Technischer Bericht 366-0101-15-MURD-TB

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                   Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                           Stand: 10.08.2015
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II.3.     Festigkeitsprüfung:
II.3.1.   Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung                 Lk/Lz   ML    ET   Radlast Abrollumf.          Anzugsmoment Prüfmoment in Nm
                           in mm in mm in mm in kg    in mm               in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%
00 57,1                      100/5  57,1   35   750      2288                  110            5336
02 66,6                      112/5  66,6   35   750      2288                  110            5336
03 72,6                      120/5  72,6   35   750      2288                  110            5336
05 66,1                    114,3/5 66,1    40   750      2288                  110            5409
06 65,1                      110/5  65,1   40   750      2288                  110            5409
10 67,1                    114,3/5 67,1    45   750      2288                  110            5483
11 67,1                      120/5  67,1   40   750      2288                  110            5409
11 72,6                      120/5  72,6   40   750      2288                  110            5409
II.3.2    Abrollprüfung:
Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.
Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung                   Lk/Lz   ML     ET      Geschw.        Strecke Last      Reifendruck    Reifen
                             in mm in mm in mm in km/h             in km   in kg     in bar
03 72,6                        120/5  72,6    35       60            2000   1875          4,5       275/55R17
03 72,6                        120/5  72,6    35       60            2000   1875          4,5       275/55R17
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
II.3.3    Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung            Lk/Lz    Ml     Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck
                      in mm    in mm in mm            in kg             in kg     in bar
00 57,1                 100/5   57,1        35          750 195/40 R17      630          2
06 65,1                 110/5   65,1        40          750 195/40 R17      630          2
10 67,1                114,3/5 67,1         45          750 195/40 R17      630          2
03 72,6                 120/5   72,6        35          750 195/40 R17      630          2
11 72,6                 120/5   72,6        40          750 195/40 R17      630          2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
III.      Entfällt
IV.       Zusammenfassung:
Der Antragsteller hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieser Bericht sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt wird, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
V.        Unterlagen:
V.1.      Technische Unterlagen:


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Ausführung                   Zentrierring-Zeichnungs Datum                            Änderung / Datum
                             -Nr.
Technischer Bericht 366-0101-15-MURD-TB

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                   Radtyp: KL196
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                           Stand: 10.08.2015
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V.2.     Allgemeine Hinweise:
Keine
VI.      Radspezifische Auflagen
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




Schulz

Sachverständiger

München, 10.08.2015
SZ
						
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