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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
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               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47779*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6 J x 15 H2


Typ:                         TS 605



Inhaber der ABE              ATS Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller:              DE-67098 Bad Dürkheim




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



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 Nummer der ABE: 47779*02

 Die ABE-Nr. 47779 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ TS 605, in
 den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55097309 (3. Ausfertigung) vom
 29.10.2015 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

 3                                     (2. Ausfertigung)
 1, 4, 6, 7                            (3. Ausfertigung)

 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
 den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 29.10.2015
 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 24.11.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55097309 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 30.10.2015
						
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