Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47779*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6 J x 15 H2
Typ: TS 605
Inhaber der ABE ATS Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller: DE-67098 Bad Dürkheim
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der ABE: 47779*02
Die ABE-Nr. 47779 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ TS 605, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55097309 (3. Ausfertigung) vom
29.10.2015 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
3 (2. Ausfertigung)
1, 4, 6, 7 (3. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 29.10.2015
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 24.11.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55097309 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
30.10.2015