Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50199
Gerät: Sonderräder für Pkw
7 J x 16 H2
Typ: V 70648
50199
Inhaber der ABE und Borbet Vertriebs GmbH
Hersteller: DE-85467 Neuching
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50199
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50199
Die ABE-Nr. 50199 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2, Typ V 70648, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. RA-000830-A0-021 vom 06.11.2015 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1, 1a - c, 2, 3,
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
50199
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, vom
06.11.2015 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 23.03.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50199
Ausgabedatum: 23.03.2016 letztes Änderungsdatum: --
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
V_70648 24.09.2014
letztes Änderungsdatum: 24.09.2014
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
RA-000830-A0-021 06.11.2015
50199
4. Beschreibung der Änderungen:
entfällt - not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 50199
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 50199
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
50199
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 50199
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
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The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
Gutachten
Nr. RA-000830-A0-015
zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 50199 nach
§ 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
für den Sonderradtyp V 70648
I Auftraggeber: Borbet GmbH
Hauptstraße 5
59969 Hallenberg Hesborn
Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 3 Ausführungen gefertigt.
Dieses Gutachten gilt für LM-Sonderräder ab dem in der Übersicht zu III genannten
Herstelldatum.
II Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller: BORBET
Radtyp: V 70648
50199
Radgröße: 7Jx16H2
Einpreßtiefe: siehe Übersicht
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Ausführungsbezeichnung: siehe Übersicht
Lochkreisdurchmesser: siehe Übersicht
Lochzahl: siehe Übersicht
Mittenlochdurchmesser: siehe Übersicht
Zentrierart: Mittenzentrierung
Geprüfte Radlast: siehe Übersicht
Reifenabrollumfang: siehe Übersicht
IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
Adlerstraße 7 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen Akkreditiert nach/accredited DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Technischer Dienst/Technical service: KBA – P 00004-96
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000830-A0-015
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : V 70648
III Übersicht der Ausführungen
III.1 Ausführungen mit und ohne Zentrierring
Ausführung Loch- Bol- zyl. Be- Ein- Mitten- zul. zul. ab
zahl/ zen- Maß festi- press- loch-Ø Abroll- Radla Herstell-
Loch- loch-Ø Bolzen-
gungs- tiefe umfang st datum
kreis-Ø loch bund [Monat/
Rad Zentrierring [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
112 A ohne Ring 5/112 15,00 8,40 Kugel 48 57,06 2020 630 10/2015
Ø25,6
mm
112 D ohne Ring 5/112 14,85 7,50 Kugel 48 66,50 2020 630 10/2015
Ø28
mm
112 ohne Ring 5/112 16,20 8,50 Kegel 52 66,60 2020 630 10/2015
60°
IV Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : Borbet
50199
Vertrieb: Borbet
Fertigung: HS
Art der Sonderräder : Einteilige LM-Sonderräder mit unsymmetri-
schem Tiefbett und Doppelhump, Felgen-
schüssel mit 10 Speichen und
dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen,
Nabenbohrung durch Deckel verschlossen
Korrosionsschutz : Lackierung
IV.1 Radanschluß
Befestigungsart: siehe Übersicht
Anzahl der Befestigungsbohrungen: siehe Übersicht
Durchmesser der
Befestigungsbohrungen in mm: siehe Übersicht
Lochkreisdurchmesser in mm: siehe Übersicht
Mittenlochdurchmesser in mm : siehe Übersicht
Zentrierart: Mittenzentrierung
Anzugsmoment in Nm: je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers,
jedoch max. 160 Nm bzw. wie im jeweiligen
Verwendungsbereich angegeben
IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder
An der Außenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:
Typzeichen: KBA 50199
An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:
Radtyp: V 70648
Herstellerzeichen: Borbet
Gießereizeichen: HS
RA-000830-A0-015.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000830-A0-015
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : V 70648
Radgröße: 7Jx16H2
Einpreßtiefe in mm: z.B. Et 48
Herkunftsmerkmal: Made in Germany
Ausführung: z.B. Lk 112 (eingeschlagen)
Japanisches Prüfzeichen: JWL
Herstellungsdatum: Tabelle Monat und Jahr
Material: AlSi11
An der Innenseite der Sonderräder können verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
V. Sonderradprüfung
V.1 Felgengröße
Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump ent-
sprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft.
Die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunter-
lagen überein.
V.2 Werkstoff der Sonderräder
50199
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der
Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft.
V.3 Festigkeitsprüfung
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV-Nord, Nr. RP-004796-A1-015 durchgeführt.
VI Anbau und Verwendungsprüfung
VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder
ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in
den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.
VI.2 Fahrversuche
Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpreßtiefe liegt zum Teil vor.
Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten
Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der
Fassung 06.2006 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998
durchgeführt.
Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung
der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht
zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in
der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“.
VI.3 Fahrwerksfestigkeit
Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen
Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen
bei denen die Spurweitenerhöhung größer als 2% ist, liegt ein positiver Prüfbericht über den
RA-000830-A0-015.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000830-A0-015
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : V 70648
Nachweis der Fahrwerksfestigkeit vor.
VI.4 Prüfergebnis
Gegen die Verwendung des Radtyps V 70648 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen
bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken.
VII Zusammenfassung
Die Sonderräder V 70648 des Herstellers Borbet GmbH entsprechen den „Richtlinien für die
Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“ vom 25.11.1998 . Gegen die
Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen keine technischen Bedenken.
Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muss der Inhaber eine gleichmäßige, rei-
henweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass
dieses Gutachten durch einen Nachtrag ergänzt wird, sofern sich die im Verwendungsbereich
der Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die
Verwendung der Räder beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an
den Radbremsen, an der Radaufhängung und den Radhäusern.
Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die er-
forderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, dass bei Ver-
50199
wendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden
sind.
Eine Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der
Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage 1) bzw.
A01) und 2) bzw. A02) in der jeweiligen Anlage).
VIII Anlagen
VIII.1 Radspezifische Anlagen
Zeichnungsinhalt Zeichnungs-Nr. Datum
Radzeichnung V 70648 23.10.205
Zeichnung der Nabenkappe Z.Nr. E 034 19.12.1994
VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen
Anlage 0 Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.
Verwendungsbereiche Seiten Datum
ET 48
ANLAGE 1 (AUDI 5/112/57) 5 06.11.2015
ANLAGE 1a (SEAT 5/112/57) 6 06.11.2015
ANLAGE 1b (SKODA 5/112/57) 7 06.11.2015
ANLAGE 1c (VW 5/112/57) 13 06.11.2015
ANLAGE 2 (MERCEDES 5/112/66,5) 10 06.11.2015
ET 52
RA-000830-A0-015.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000830-A0-015
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : V 70648
Verwendungsbereiche Seiten Datum
ANLAGE 3 (BMW 5/112/66,5) 3 06.11.2015
| = neu
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Adlerstr. 7, 45307 Essen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
Benannt als Technischer Dienst
vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96
Geschäftsstelle Essen, 06.11.2015
Dipl.-Ing. Leibold
50199
RA-000830-A0-015.docx