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							                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                          DE-24932 Flensburg




                       ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


        nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
        Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


        Nummer der ABE:              50199



        Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                     7 J x 16 H2


        Typ:                         V 70648
50199




         Inhaber der ABE und         Borbet Vertriebs GmbH
         Hersteller:                 DE-85467 Neuching




        Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
        Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


        Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                               KBA 50199


        Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
        der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
        Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
        dürfen nicht angebracht werden.
                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                          DE-24932 Flensburg




        Nummer der Genehmigung: 50199


        Die ABE-Nr. 50199 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2, Typ V 70648, in den
        Ausführungen wie im Gutachten Nr. RA-000830-A0-021 vom 06.11.2015 beschrieben.


        Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

        1, 1a - c, 2, 3,

        des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
        aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

        Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
        der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
        (FZV) nicht erforderlich.

        An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
        Stellen gut lesbar und dauerhaft,

        der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
        die Felgengröße,
50199




        der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
        das Herstelldatum (Monat und Jahr),
        das Typzeichen und
        die Einpresstiefe anzubringen.



        Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
        TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, vom
        06.11.2015 festgehaltenen Angaben.

        Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
        in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

        Flensburg, 23.03.2016
        Im Auftrag
                           Kraftfahrt-Bundesamt
                                         DE-24932 Flensburg




                        Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


        Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50199



        Ausgabedatum:       23.03.2016                 letztes Änderungsdatum: --

        1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


        2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
              V_70648                                                           24.09.2014

                                                       letztes Änderungsdatum: 24.09.2014


        3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
              RA-000830-A0-021                                                  06.11.2015
50199




        4.    Beschreibung der Änderungen:
              entfällt - not applicable
                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                          DE-24932 Flensburg




        Nummer der Genehmigung: 50199

        - Anlage -

        Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

        Nebenbestimmungen

        Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
        Vorschrift zu kennzeichnen.

        Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                               KBA 50199

        Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
        unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
        ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
        Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
        der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
        bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
        Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
50199




        können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

        Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
        genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
        ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
        geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
        die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
        Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
        herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
        Umweltschutzes nicht entspricht.

        Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
        Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
        sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
        Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
        seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

        Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
        Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

        Rechtsbehelfsbelehrung

        Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
        erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
        DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                            DE-24932 Flensburg



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        Approval No.: 50199

        - Attachment -

        Collateral clauses and instruction on right to appeal

        Collateral clauses

        All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
        applied regulation.

        The approval identification is as follows: - see German version -

        The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
        documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
        the Kraftfahrt-Bundesamt.
        Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
        one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
        the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
        Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
        prosecuted.
50199




        The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
        with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
        issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
        violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
        assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
        comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

        The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
        from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
        the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
        taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
        unhindered access to the production and storage facilities.

        The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
        mark rights of third parties are not affected with this approval.

        Instruction on right to appeal

        This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
        writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
        DE-24944 Flensburg.
                                              Gutachten
                                                Nr. RA-000830-A0-015
                          zur Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 50199 nach
                                     § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
                                               für den Sonderradtyp V 70648


        I Auftraggeber:                                          Borbet GmbH
                                                                 Hauptstraße 5
                                                                 59969 Hallenberg Hesborn


        Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 3 Ausführungen gefertigt.
        Dieses Gutachten gilt für LM-Sonderräder ab dem in der Übersicht zu III genannten
        Herstelldatum.




        II Technische Angaben zu den Sonderrädern
        Hersteller:                          BORBET
        Radtyp:                              V 70648
50199




        Radgröße:                            7Jx16H2
        Einpreßtiefe:                        siehe Übersicht
        Art des Sonderrades:                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
        Ausführungsbezeichnung:              siehe Übersicht
        Lochkreisdurchmesser:                siehe Übersicht
        Lochzahl:                            siehe Übersicht
        Mittenlochdurchmesser:               siehe Übersicht
        Zentrierart:                         Mittenzentrierung
        Geprüfte Radlast:                    siehe Übersicht
        Reifenabrollumfang:                  siehe Übersicht




        IFM - Geschäftsstelle Essen                PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
        Adlerstraße 7                               IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
        45307 Essen                   Akkreditiert nach/accredited DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
                                            Technischer Dienst/Technical service: KBA – P 00004-96
        Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO
        Nr. :                       RA-000830-A0-015

        Seite :                         2/5                                                        Mo b i l i t ä t
        Auftraggeber :                  Borbet GmbH
        Teiletyp :                      V 70648


        III Übersicht der Ausführungen
        III.1 Ausführungen mit und ohne Zentrierring

        Ausführung                       Loch-     Bol-   zyl.  Be-      Ein- Mitten- zul.     zul.  ab
                                         zahl/     zen- Maß     festi-   press- loch-Ø Abroll- Radla Herstell-
                                         Loch-     loch-Ø Bolzen-
                                                                gungs-   tiefe         umfang st     datum
                                         kreis-Ø          loch  bund                                 [Monat/
        Rad              Zentrierring      [mm]     [mm] [mm]    [mm]     [mm] [mm] [mm] [kg]          Jahr]
        112 A            ohne Ring        5/112     15,00 8,40   Kugel      48 57,06 2020 630 10/2015
                                                                 Ø25,6
                                                                  mm
        112 D            ohne Ring        5/112    14,85   7,50 Kugel     48    66,50   2020    630 10/2015
                                                                  Ø28
                                                                  mm
        112              ohne Ring        5/112    16,20   8,50 Kegel     52    66,60   2020    630 10/2015
                                                                  60°

        IV Beschreibung der Sonderräder
        Hersteller :                                Borbet
50199




        Vertrieb:                                   Borbet
        Fertigung:                                  HS
        Art der Sonderräder :                       Einteilige LM-Sonderräder mit unsymmetri-
                                                    schem Tiefbett und Doppelhump, Felgen-
                                                    schüssel mit 10 Speichen und
                                                    dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen,
                                                    Nabenbohrung durch Deckel verschlossen
        Korrosionsschutz :                          Lackierung

        IV.1 Radanschluß
        Befestigungsart:                            siehe Übersicht
        Anzahl der Befestigungsbohrungen:           siehe Übersicht
        Durchmesser der
        Befestigungsbohrungen in mm:                siehe Übersicht
        Lochkreisdurchmesser in mm:                 siehe Übersicht
        Mittenlochdurchmesser in mm :               siehe Übersicht
        Zentrierart:                                Mittenzentrierung
        Anzugsmoment in Nm:                         je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers,
                                                    jedoch max. 160 Nm bzw. wie im jeweiligen
                                                    Verwendungsbereich angegeben

        IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder
        An der Außenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:

        Typzeichen:                                 KBA 50199

        An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht:
        Radtyp:                                 V 70648
        Herstellerzeichen:                      Borbet
        Gießereizeichen:                        HS
        RA-000830-A0-015.docx
        Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO
        Nr. :                       RA-000830-A0-015

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        Auftraggeber :              Borbet GmbH
        Teiletyp :                  V 70648


        Radgröße:                               7Jx16H2
        Einpreßtiefe in mm:                     z.B. Et 48
        Herkunftsmerkmal:                       Made in Germany
        Ausführung:                             z.B. Lk 112 (eingeschlagen)
        Japanisches Prüfzeichen:                JWL
        Herstellungsdatum:                      Tabelle Monat und Jahr
        Material:                               AlSi11


        An der Innenseite der Sonderräder können verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

        V. Sonderradprüfung
        V.1 Felgengröße
        Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump ent-
        sprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft.
         Die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunter-
        lagen überein.

        V.2 Werkstoff der Sonderräder
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        Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der
        Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft.

        V.3 Festigkeitsprüfung
        Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV-Nord, Nr. RP-004796-A1-015 durchgeführt.

        VI Anbau und Verwendungsprüfung

        VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
        Wenn die in den Anlagen aufgeführten Auflagen und Hinweise erfüllt sind, haben die Räder
        ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in
        den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

        VI.2 Fahrversuche
        Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpreßtiefe liegt zum Teil vor.
        Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten
        Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der
        Fassung 06.2006 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998
        durchgeführt.
        Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung
        der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht
        zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in
        der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“.

        VI.3 Fahrwerksfestigkeit
        Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen
        Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen
        bei denen die Spurweitenerhöhung größer als 2% ist, liegt ein positiver Prüfbericht über den

        RA-000830-A0-015.docx
        Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO
        Nr. :                       RA-000830-A0-015

        Seite :                      4/5                                                       Mo b i l i t ä t
        Auftraggeber :               Borbet GmbH
        Teiletyp :                   V 70648


        Nachweis der Fahrwerksfestigkeit vor.

        VI.4 Prüfergebnis
        Gegen die Verwendung des Radtyps V 70648 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen
        bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken.

        VII Zusammenfassung
        Die Sonderräder V 70648 des Herstellers Borbet GmbH entsprechen den „Richtlinien für die
        Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“ vom 25.11.1998 . Gegen die
        Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen keine technischen Bedenken.
        Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muss der Inhaber eine gleichmäßige, rei-
        henweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass
        dieses Gutachten durch einen Nachtrag ergänzt wird, sofern sich die im Verwendungsbereich
        der Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die
        Verwendung der Räder beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an
        den Radbremsen, an der Radaufhängung und den Radhäusern.
        Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
        Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die er-
        forderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
        Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, dass bei Ver-
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        wendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden
        sind.
        Eine Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der
        Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage 1) bzw.
        A01) und 2) bzw. A02) in der jeweiligen Anlage).

        VIII Anlagen
        VIII.1 Radspezifische Anlagen
        Zeichnungsinhalt                      Zeichnungs-Nr.                      Datum

        Radzeichnung                          V 70648                             23.10.205
        Zeichnung der Nabenkappe              Z.Nr. E 034                         19.12.1994

        VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen
        Anlage    0             Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol

        Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.




                           Verwendungsbereiche              Seiten   Datum
        ET 48
        ANLAGE        1    (AUDI 5/112/57)                  5        06.11.2015
        ANLAGE        1a   (SEAT 5/112/57)                  6        06.11.2015
        ANLAGE        1b   (SKODA 5/112/57)                 7        06.11.2015
        ANLAGE        1c   (VW 5/112/57)                    13       06.11.2015
        ANLAGE        2    (MERCEDES 5/112/66,5)            10       06.11.2015
        ET 52
        RA-000830-A0-015.docx
        Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50199 nach § 22 STVZO
        Nr. :                       RA-000830-A0-015

        Seite :                      5/5                                                             Mo b i l i t ä t
        Auftraggeber :               Borbet GmbH
        Teiletyp :                   V 70648


                          Verwendungsbereiche                   Seiten       Datum
        ANLAGE      3     (BMW 5/112/66,5)                      3            06.11.2015



        | = neu

                                      TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                                IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                                             Adlerstr. 7, 45307 Essen
                                  Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00
                                                 Benannt als Technischer Dienst
                                         vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96


        Geschäftsstelle Essen, 06.11.2015




                                                                                Dipl.-Ing. Leibold
50199




        RA-000830-A0-015.docx
						
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