Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47259*08
Gerät: Sonderräder für Pkw
9 J x 20 H2
Typ: RE-01 9020
§ 22 47259*08
Inhaber der ABE und DBV Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg GmbH
Hersteller: DE - 97080 Würzburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47259
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 47259*08
Die ABE-Nr. 47259*08 erstreckt sich auf die Räder 9 J x 20 H2, Typ RE-01 9020, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55076908 (8. Ausfertigung) vom 17.03.2016
beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
6 5. Ausfertigung
10 6. Ausfertigung
8 7. Ausfertigung
1, 2, 4, 5 8. Ausfertigung
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
§ 22 47259*08
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 17.03.2016
festgehaltenen Angaben.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 47259*08
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 16.11.2016
Im Auftrag
§ 22 47259*08
Kraftfahrt-Bundesamt
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Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 47259*08
Ausgabedatum: 07.11.2008 letztes Änderungsdatum: 16.11.2016
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
RE-01 9020 11.03.2016
letztes Änderungsdatum: 11.03.2016
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
55076908 (8. Ausfertigung) 17.03.2016
§ 22 47259*08
4. Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Kraftfahrt-Bundesamt
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2
Nummer der Genehmigung: 47259*08
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 47259
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 47259*08
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Approval No.: 47259*08
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§ 22 47259*08
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47259 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55076908 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RE-01 9020
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Paradiesstraße 14b
97080 Würzburg
QM-Nr. 04102020050
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell RE-01
Typ RE-01 9020
Radgröße 9 J x 20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
35804 RE-01 9020 / Ø66,6-Ø57,1 5/112/57,1 30 800 2400 6/2008
35805
33717
35806 RE-01 9020 / Ø66,6-Ø57,1 5/112/57,1 35 900 2400 6/2008
35807
§ 22 47259*08
33718
35808 RE-01 9020 / Ø66,6-Ø57,1 5/112/57,1 52 960 2400 6/2008
35809
33719
35804 RE-01 9020 / ohne Ring 5/112/66,6 30 800 2400 6/2008
35805
33717
35806 RE-01 9020 / ohne Ring 5/112/66,6 35 900 2400 6/2008
35807
33718
35808 RE-01 9020 / ohne Ring 5/112/66,6 52 960 2400 6/2008
35809
33719
35810 RE-01 9020 / ohne Ring 5/115/71,5 20 960 2400 6/2008
35811
33716
35802 RE-01 9020 / ohne Ring 5/120/65,1 45 980 2400 6/2008
35803
33720
35800 RE-01 9020 / Ø74,1-Ø72,6 5/120/72,6 45 980 2400 6/2008
35801
33721
35800 RE-01 9020 / ohne Ring 5/120/74,1 45 980 2400 6/2008
35801
33721
35798 RE-01 9020 / ohne Ring 5/130/71,5 55 960 2400 6/2008
35799
33722
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47259 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55076908 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RE-01 9020
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Kennzeichnung
KBA-Nummer 47259
Herstellerzeichen DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung RE-01 9020
Radgröße 9Jx20H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen ZCW
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
§ 22 47259*08
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 225/35R20 45 980
5/130 225/35R20 55 960
5/112 225/35R20 35 900
5/112 225/35R20 52 960
5/115 225/35R20 20 960
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 305/50R20 45 980
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 15,405 kg.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47259 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55076908 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RE-01 9020
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim Tüv Rheinland Malaysia Sdn.
Bhd im Juli 2008 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 03.07.2008
Radzeichnung 50592090 28.07.2008
mit Änderung vom 02.07.2013
Verwendungen Anlage 1-11 05.05.2010
Beschreibung - 22.03.2010
Beschreibung - 13.03.2012
Beschreibung - 12.04.2013
Beschreibung - 12.03.2014
Beschreibung - 25.03.2015
§ 22 47259*08
Beschreibung - 11.03.2016
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 17. März 2016
Schmidt 00245453.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim