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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
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               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49004*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6 J x 16 H2


Typ:                         DH 606



Inhaber der ABE              UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
und Hersteller:              DE-67098 Bad Dürkheim




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



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Nummer der ABE: 49004*01

Die Sonderräder 6 J x 16 H2 , Typ DH 606, dürfen auch zur Verwendung mit den in der
Anlage des Nachtragsgutachtens Nr. 55066412 (2. Ausfertigung) vom 12.01.2016 genannten
Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 12.01.2016
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 27.01.2016
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55066412 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
13.01.2016
						
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