Seite 1
Seite 2
Seite 3
							                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                          ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


           nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
           Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


           Nummer der ABE:              46952*10



           Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                        8 J x 18 EH2


           Typ:                         B21-808
46952*10




            Inhaber der ABE und         Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
            Hersteller:                 DE-53919 Weilerswist




           Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
           Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


           Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                   KBA 46952


           Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
           der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
           Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
           dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




           Nummer der Genehmigung: 46952*10


           Die ABE-Nr. 46952*10 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2, Typ B21-808, in den
           Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55025807 (11. Ausfertigung) vom 12.04.2016
           beschrieben.


           Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

           41                                            2. Ausfertigung
           10, 35, 39                                    3. Ausfertigung
           12, 27, 38                                    4. Ausfertigung
           16, 17, 23                                    6. Ausfertigung
           9, 13, 15, 20 - 22, 24                        7. Ausfertigung
           14                                            8. Ausfertigung

           des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
           aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

           Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
           der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
46952*10




           (FZV) nicht erforderlich.

           An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
           Stellen gut lesbar und dauerhaft,

           der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
           die Felgengröße,
           der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
           das Herstelldatum (Monat und Jahr),
           das Typzeichen und
           die Einpresstiefe anzubringen.

           Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
           Außendurchmesser zu kennzeichnen.

           Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
           Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 12.04.2016
           festgehaltenen Angaben.
                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                            DE-24932 Flensburg




           Nummer der Genehmigung: 46952*10


           Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
           in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

           Flensburg, 04.05.2016
           Im Auftrag
46952*10
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen