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            Kraftfahrt-Bundesamt                                         E-Mail
               Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg




                                                                   Ihr Zeichen: Wolfhard von Heyking
            O.Z. S.p.A.                                            Ihre Nachricht vom: 30.06.2016
            über den Zustellungsbevollm.                           Bei Antwort bitte angeben: 423 - 546669
            O.Z. Deutschland GmbH
                                                                   Ansprechpartner: Frau Zippert
            Aspachstrasse 2
            88400 Biberach an der Riß                              Telefon: +49 461 316-1536
                                                                   Telefax: +49 461 316-1740
                                                                   E-Mail: Monika.Zippert@kba.de
                                                                   Datum: 30.06.2016


            Bescheid über die Bekanntgabe eines Typzeichens


            Gerät: Sonderräder für Pkw 6,5 J x 17 H2
            Typ: 19275


            Sehr geehrte Damen und Herren,

            Ihr Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für o. a. Gerät ist im
            Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingegangen. Bei Vorliegen aller Unterlagen wird das KBA
§22 51198




            abschließend darüber entscheiden.

            Antragsgemäß wird folgendes Typzeichen bekanntgegeben:

                              KBA 51198

            Durch das vorab bekanntgegebene Typzeichen wird die Entscheidung über den Antrag auf
            Erteilung einer ABE nicht vorweg genommen. Die Bekanntgabe des vorab verwendbaren
            Typzeichens ist mit Nebenbestimmungen verbunden.


            Nebenbestimmungen:

            Das bekanntgegebene Typzeichen ist für 24 Monate ab o. g. Datum genehmigt und wird
            danach widerrufen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht die für die Erteilung der
            Typgenehmigung erforderlichen Unterlagen dem KBA vorliegen. Für den Widerruf wird nach
            § 15 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) eine Gebühr von einem Viertel der
            vorgesehenen Genehmigungsgebühr gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im
            Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

            Im Falle von Fahrzeugteilen sind Sie mit Bekanntgabe der Genehmigungsnummer
            berechtigt, vor der Entscheidung über die Erteilung der Typgenehmigung bereits produzierte
            Teile mit dem entsprechenden Genehmigungszeichen zu kennzeichnen. So
            gekennzeichnete Teile dürfen vor der Entscheidung über die Erteilung der Typgenehmigung
            nicht in den Verkehr gebracht werden.
            Werden Teile mit dem Typzeichen in den Verkehr gebracht, ohne dass die ABE erteilt wurde,
            sind diese Teile auf Anforderung des KBA vom Markt zu nehmen.

            Mit freundlichen Grüßen

            Im Auftrag




            Rechtsbehelfsbelehrung:
            Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
            erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944
            Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
§22 51198




            Dienstsitz        Telefon:        Telefax:            E-Mail:      Internet:    Konto:
            Fördestraße 16    (0461) 3 16-0   (0461) 3 16 16 50   kba@kba.de   www.kba.de   Deutsche Bundesbank - Filiale Hamburg -
            24944 Flensburg                   (0461) 3 16 14 95                             IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
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