KBA
Kraftfahrt-Bundesamt E-Mail
Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg
Ihr Zeichen: Wolfhard von Heyking
O.Z. S.p.A. Ihre Nachricht vom: 30.06.2016
über den Zustellungsbevollm. Bei Antwort bitte angeben: 423 - 546669
O.Z. Deutschland GmbH
Ansprechpartner: Frau Zippert
Aspachstrasse 2
88400 Biberach an der Riß Telefon: +49 461 316-1536
Telefax: +49 461 316-1740
E-Mail: Monika.Zippert@kba.de
Datum: 30.06.2016
Bescheid über die Bekanntgabe eines Typzeichens
Gerät: Sonderräder für Pkw 6,5 J x 17 H2
Typ: 19275
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für o. a. Gerät ist im
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingegangen. Bei Vorliegen aller Unterlagen wird das KBA
§22 51198
abschließend darüber entscheiden.
Antragsgemäß wird folgendes Typzeichen bekanntgegeben:
KBA 51198
Durch das vorab bekanntgegebene Typzeichen wird die Entscheidung über den Antrag auf
Erteilung einer ABE nicht vorweg genommen. Die Bekanntgabe des vorab verwendbaren
Typzeichens ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Nebenbestimmungen:
Das bekanntgegebene Typzeichen ist für 24 Monate ab o. g. Datum genehmigt und wird
danach widerrufen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht die für die Erteilung der
Typgenehmigung erforderlichen Unterlagen dem KBA vorliegen. Für den Widerruf wird nach
§ 15 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) eine Gebühr von einem Viertel der
vorgesehenen Genehmigungsgebühr gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Im Falle von Fahrzeugteilen sind Sie mit Bekanntgabe der Genehmigungsnummer
berechtigt, vor der Entscheidung über die Erteilung der Typgenehmigung bereits produzierte
Teile mit dem entsprechenden Genehmigungszeichen zu kennzeichnen. So
gekennzeichnete Teile dürfen vor der Entscheidung über die Erteilung der Typgenehmigung
nicht in den Verkehr gebracht werden.
Werden Teile mit dem Typzeichen in den Verkehr gebracht, ohne dass die ABE erteilt wurde,
sind diese Teile auf Anforderung des KBA vom Markt zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944
Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
§22 51198
Dienstsitz Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Konto:
Fördestraße 16 (0461) 3 16-0 (0461) 3 16 16 50 kba@kba.de www.kba.de Deutsche Bundesbank - Filiale Hamburg -
24944 Flensburg (0461) 3 16 14 95 IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
BIC: MARKDEF 1200