Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48861*07
Gerät: Sonderräder für Pkw
8 J x 18 H2
Typ: C12 818
§ 22 48861*07
Inhaber der ABE und CMS Automotive Trading GmbH
Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 48861
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 48861*07
Die ABE-Nr. 48861*07 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ C12 818, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55005013 (8. Ausfertigung) vom 14.10.2016
beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
18 3. Ausfertigung
17 4. Ausfertigung
1 5. Ausfertigung
4, 11 6. Ausfertigung
5, 7 7. Ausfertigung
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 22 48861*07
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 14.10.2016
festgehaltenen Angaben.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 48861*07
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 09.11.2016
Im Auftrag
§ 22 48861*07
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 48861*07
Ausgabedatum: 23.07.2013 letztes Änderungsdatum: 09.11.2016
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
letztes Änderungsdatum:
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
55005013 (6. Ausfertigung) 31.03.2016
55005013 (7. Ausfertigung) 02.08.2016
55005013 (8. Ausfertigung) 14.10.2016
§ 22 48861*07
4. Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 48861*07
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 48861
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 48861*07
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
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3
Approval No.: 48861*07
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§ 22 48861*07
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48861 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55005013 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
SAP Allee 2 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
49 02 0341305
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C12
Typ C12 818
Radgröße 8 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
Zentrierring Lochkreis-ø / press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø tiefe (kg) (mm) datum
(mm) (mm)
C12 818 42 56 732/07 JF / ohne Ring 5/108/63,4 42,5 745 2327 6/2015
C12 818 55 56 732/01 JF / ohne Ring 5/108/63,4 55 715 2095 5/2012
C12 818 39 91S 732/02 JF / SR22 Ø66,45 Ø57,1 5/112/57,1 39 680 2255 7/2013
C12 818 39 91S 732/02 JF / SR22 Ø66,45 Ø57,1 5/112/57,1 39 680 2255 7/2013
§ 22 48861*07
C12 818 45 91S 732/05 JF / SR22 Ø66,45 Ø57,1 5/112/57,1 45 720 2115 5/2012
C12 818 45 62S 732/04 JF / SR22 Ø66,45 Ø57,1 5/112/57,1 45 720 2115 5/2012
C12 818 39 91S 732/02 JF / ohne Ring 5/112/66,6 39 680 2255 7/2013
C12 818 39 91S 732/02 JF / ohne Ring 5/112/66,6 39 720 2255 7/2013
C12 818 45 91S 732/05 JF / ohne Ring 5/112/66,6 45 720 2115 5/2012
C12 818 45 62S 732/04 JF / ohne Ring 5/112/66,6 45 720 2115 5/2012
C12 818 45 10 732/03 JF / SR03 Ø67,1 Ø56,1 5/114,3/56,1 45 720 2115 5/2012
C12 818 40 10 732/06 JF / SR10 Ø67,1 Ø60,1 5/114,3/60,1 40 725 2260 4/2014
C12 818 45 10 732/03 JF / SR10 Ø67,1 Ø60,1 5/114,3/60,1 45 720 2115 5/2012
C12 818 40 10 732/06 JF / SR12 Ø67,1 Ø64,1 5/114,3/64,1 40 725 2260 4/2014
C12 818 45 10 732/03 JF / SR12 Ø67,1 Ø64,1 5/114,3/64,1 45 720 2115 5/2012
C12 818 40 10 732/06 JF / SR14 Ø67,1 Ø66,1 5/114,3/66,1 40 725 2260 4/2014
C12 818 45 10 732/03 JF / SR14 Ø67,1 Ø66,1 5/114,3/66,1 45 720 2115 5/2012
C12 818 40 10 732/06 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 40 725 2260 4/2014
C12 818 45 10 732/03 JF / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 720 2115 5/2012
Kennzeichnung
KBA-Nummer 48861
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C12 818
Radgröße 8,0Jx18H2
Einpreßtiefe ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen JF
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48861 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55005013 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/114,3 45 720 2115
5/112 39 680 2255
5/112 39 720 2255
5/108 42,5 745 2327
5/114,3 40 725 2260
5/108 55 715 2095
§ 22 48861*07
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6 215/40R18 39 680
5/112/66,6 235/60R18 39 720
5/114,3/67,1 215/40R18 45 720
5/108/63,4 215/40R18 55 720
5/108/63,4 215/40R18 42,5 745
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108 265/70R18 55 720
5/108 255/70R18 42,5 745
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,678 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi beim TÜV Rheinland China ab Juni 2012
durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48861 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55005013 (8. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ C12 818
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung (JF) C12 818 26.03.2012
Anlage zu den C12 818 21.01.2013
Radbeschreibungen
Zusammenstellung CMS Stand 02.08.2012
Zentrierringe
Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000
mit Änderung vom 31.08.2001
Zusammenstellung CMS Stand 09.02.2010
Befestigungsmittel
§ 22 48861*07
Anlage zur Radbeschreibung - 18.03.2014
Anlage zur Radbeschreibung - 23.09.2014
Radzeichnung (JF) Blatt 1/2 5471880-A1 07.09.2012
mit Änderung vom 14.05.2015
Radzeichnung (JF) Blatt 2/2 5471880-A2 07.09.2012
Blatt1 mit Änderung vom 15.03.2014
Radzeichnung (JF) Bl. 2/2 5471880-A2 07.09.2012
Blatt 2 mit Änderung vom 26.11.2015
Anlage zur Radbeschreibung - 08.02.2016
Verwendungsbereich Anlage 1 - 19
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 14. Oktober 2016
Bohlander 00258847.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
§ 22 48861*07
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte