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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50271*03



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             7 J x 16 H2


                Typ:                         C22 706
§ 22 50271*03




                 Inhaber der ABE und         CMS Automotive Trading GmbH
                 Hersteller:                 DE - 68789 St. Leon-Rot




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50271


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50271*03


                Die ABE-Nr. 50271*03 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 16 H2, Typ C22 706, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55023915 (4. Ausfertigung) vom 14.10.2016
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                10                                            1. Ausfertigung
                9                                             2. Ausfertigung
                7                                             3. Ausfertigung
                6                                             4. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.
§ 22 50271*03




                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 14.10.2016
                festgehaltenen Angaben.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50271*03


                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 09.11.2016
                Im Auftrag
§ 22 50271*03
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


                Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50271*03



                Ausgabedatum:       02.06.2015              letztes Änderungsdatum: 09.11.2016

                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                         Datum:
                      wie bisher

                                                            letztes Änderungsdatum:


                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                             Datum:
                      55023915 (2. Ausfertigung)                                      15.03.2016
                      55023915 (3. Ausfertigung)                                      18.07.2016
§ 22 50271*03




                      55023915 (4. Ausfertigung)                                      14.10.2016


                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50271*03

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 50271

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 50271*03




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               3
                Approval No.: 50271*03

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 50271*03




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55023915 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 3


                Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0341305



                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                Modell                        C22
                Typ                           C22 706
                Radgröße                      7 J x 16 H2
                Zentrierart                   Mittenzentrierung

                Ausführung       Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/           Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                                 Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/   press-   last   umfang Herstell-
                                                             Mittenloch-ø (mm)   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                                 (mm)
                C22 706 45 60S 921/07 CMS / ohne Ring        5/112/57,1          45       685    2025       3/2015
                C22 706 46 91S 921/06 CMS /                  5/112/57,1          46       685    2025       3/2015
                               SR22 Ø66,45 - Ø57,1
§ 22 50271*03




                C22 706 32 82S 921/12 CMS / ohne Ring        5/112/66,6          32       675    2050       3/2015
                C22 706 35 91S 921/11 CMS / ohne Ring        5/112/66,6          35       675    2025       1/2016
                C22 706 46 91S 921/06 CMS / ohne Ring        5/112/66,6          46       685    2025       3/2015
                C22 706 48 62S 921/09 CMS / ohne Ring        5/112/66,6          48       630    2025       3/2015
                C22 706 52 98S 921/08 CMS / ohne Ring        5/112/66,7          52       553    2025       3/2015
                C22 706 55 64  921/10 CMS / ohne Ring        5/114,3/64,1        55       520    2025       1/2016
                C22 706 31 16S 921/01 CMS / ohne Ring        5/120/72,6          31       665    1990       3/2015
                C22 706 40 16S 921/05 CMS / ohne Ring        5/120/72,6          40       630    2025       3/2015

                Kennzeichnung

                KBA-Nummer                    50271
                Herstellerzeichen             CMS
                Radtyp und Ausführung         C22 706 (s.o.)
                Radgröße                      7.0 Jx16 H2
                Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
                Gießereikennzeichen           CMS
                Herstellungsdatum             Monat und Jahr


                Befestigungselemente

                Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
                Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


                Prüfungen

                Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
                Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55023915 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 3

                Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

                - Biegeumlaufprüfung
                - Abrollprüfung
                - Impactprüfung

                Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

                Anschluß               Einpresstiefe (mm)    Radlast (kg)           Abrollumfang
                5/120                  40                    630                    2025
                5/112                  48                    630                    2025
                5/114,3                55                    520                    2025
                5/112                  52                    553                    2025
                5/112                  35                    675                    2025
                5/112                  46                    685                    2025
                5/112                  32                    675                    2050
                5/114,3                40                    685                    2159
                5/120                  31                    665                    1990

                Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
§ 22 50271*03




                Anschluß               Reifengröße           Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                5/120                  195/50R16             31                     665
                5/120                  195/50R16             40                     630
                5/114,3                195/50R16             40                     685
                5/114,3                215/60R16             55                     520
                5/112                  195/50R16             48                     685
                5/112                  195/50R16             52                     553

                Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

                Anschluß               Reifengröße           Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                5/120                  235/60R16             40                     685
                5/114,3                235/60R16             40                     685


                Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
                sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
                - Salzsprühtest


                Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

                Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
                Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

                Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,479 kg.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde ab März 2015 in Lambsheim durchgeführt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§ 22 50271*03




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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