Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49255*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 16 H2
Typ: BR 656
Inhaber der ABE UNIWHEELS Leichtmetallräder(Germany)GmbH
und Hersteller: DE-67098 Bad Dürkheim
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49255*05
Die ABE-Nr. 49255 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ BR 656,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55024513 (6. Ausfertigung) vom
18.01.2016 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
2 (3. Ausfertigung)
7, 18 (4. Ausfertigung)
4 (5. Ausfertigung)
5, 6, 13 (6. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 18.01.2016
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 01.02.2016
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55024513 (6. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
19.01.2016