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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                 National Type Approval

      ausgestellt von:

                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 17 H2

      issued by:

                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 17 H2


Nummer der Genehmigung: 50843                     Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                      Extension No.:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      Alcar Leichtmetallräder GmbH
      DE-53721 Siegburg

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      entfällt
      not applicable

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      TTX9
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



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Nummer der Genehmigung: 50843                     Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                      Extension No.:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      on the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
      AT-1230 Wien

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      07.08.2017

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      366-0393-15-WIRD/N3
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           3

Nummer der Genehmigung: 50843                    Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                     Extension No.:

9.    Verwendungsbereich:
      Range of application:
      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
      gemäß:
      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
      restricted to the application listed:

      Anlage/n des Prüfberichtes
      Annex/es of the test report
      1 - 14

      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
      conditions.

10.   Bemerkungen:
      Remarks:
      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
      The indications given in the above mentioned test report including its
      annexes shall apply.

11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
      siehe Prüfbericht
      see test report

12.   Die Genehmigung wird erweitert
      Approval extended

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
      Extension of application range
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            4

Nummer der Genehmigung: 50843                      Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                       Extension No.:

14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:        25.08.2017
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
       erhältlich ist.
       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
            Index to the information package

       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
            Collateral clauses and instruction on right to appeal

       -    Beschreibungsunterlagen
            Information package
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                          Index to the information package


Nummer der Genehmigung: 50843                       Erweiterung Nr.: 03
Approval No.                                        Extension No.:


Ausgabedatum:        29.06.2016                 letztes Änderungsdatum: 25.08.2017
Date of issue:                                  last date of amendment:


1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
      Collateral clauses and instruction on right to appeal

2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
      Information document No.:                                           Date
      TTX9                                                                18.02.2016

3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
      Test report(s) No.:                                                 Date
      366-0393-15-WIRD                                                    30.05.2016
      366-0393-15-WIRD/N1                                                 12.10.2016
      366-0393-15-WIRD/N2                                                 03.04.2017
      366-0393-15-WIRD/N3                                                 07.08.2017

4.    Beschreibung der Änderungen:
      Description of the changes
      Erweiterung des Verwendungsbereiches
      Extension of application range
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50843*03

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 50843

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                               2
Approval No.: 50843*03

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses

All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.

The approval identification is as follows: - see German version -

The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.

The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.

The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.

Instruction on right to appeal

This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-000929
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                             Seite: 1 von 4


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 50 843
                                           366-0393-15-WIRD/N3

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 6 1/2 J X 17 H2
Typ:                                      TTX9
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50843
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-     Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe        last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)      (kg)   (mm)     Datum
TTX98GA33AE571         PCD112 ET33             ohne                       112/5     57,1      33     670    2178     04/16
TTX98GA33E571          PCD112 ET33             ohne                       112/5     57,1      33     670    2178     04/16
TTX98GA485E571         PCD112 ET48.5           ohne                       112/5     57,1     48,5    670    2178     04/16
TTX98SA33AE571         PCD112 ET33             ohne                       112/5     57,1      33     670    2178     04/16
TTX98SA33E571          PCD112 ET33             ohne                       112/5     57,1      33     660    2208     04/16
TTX98SA33E571          PCD112 ET33             ohne                       112/5     57,1      33     670    2178     04/16
TTX98SA485E571         PCD112 ET48.5           ohne                       112/5     57,1     48,5    670    2178     04/16
TTX98GA39E666          PCD112 ET39             ohne                       112/5     66,6      39     670    2178     04/16
TTX98GA49E666          PCD112 ET49             ohne                       112/5     66,6      49     670    2178     04/16
TTX98SA39E666          PCD112 ET39             ohne                       112/5     66,6      39     670    2178     04/16
TTX98SA49E666          PCD112 ET49             ohne                       112/5     66,6      49     670    2178     04/16
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                      : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                    53721 Siegburg
Hersteller                         : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                   :
                                   : 53721 Siegburg
Handelsmarke                       : Dezent TX
Art der Sonderräder                : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                   : Mehrschicht-Einbrennlackierung




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0393-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50843
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: TTX9
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
Masse des Rades                 : ca. 11 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TTX98SA33AE571:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : TTX9
Radausführung                       : --                                     : PCD112 ET39
Radgröße                            : --                                     : 6 1/2 J X 17 H2
Typzeichen                          : KBA 50843                              : --
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET39
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 04.16
Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MIG
Gießereikennzeichnung               : --                                     : HS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht      RP-004824-A0-144                 30.05.2016    TÜV NORD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0393-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50843
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 17 H2                              Radtyp: TTX9
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 3 von 4
III.      Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.    Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.    Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.    Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.       Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.        Unterlagen und Anlagen:
V.1.      Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 AUDI                                            TTX98GA33AE571;                33       07.08.2017      liegt bei
                                                    TTX98SA33AE571
       5 AUDI                                       TTX98GA33E571;                 33       07.08.2017      liegt bei
                                                    TTX98SA33E571;
                                                    TTX98SA33E571




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0393-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50843
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: TTX9
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
  6 AUDI                                           TTX98GA485E571;                48,5     07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA485E571
  4 SEAT, SEAT, S.A.                               TTX98GA33E571;                 33       07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA33E571;
                                                   TTX98SA33E571
  8 SEAT                                           TTX98GA485E571;                48,5     07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA485E571
  3 SKODA                                          TTX98GA33E571;                 33       07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA33E571;
                                                   TTX98SA33E571
  9 SKODA                                          TTX98GA485E571;                48,5     07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA485E571
  2 VOLKSWAGEN                                     TTX98GA33E571;                 33       07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA33E571;
                                                   TTX98SA33E571
  7 VOLKSWAGEN                                     TTX98GA485E571;                48,5     07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA485E571
 11 BMW AG                                         TTX98GA39E666;                 39       07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA39E666
 12 DAIMLER (D)                                    TTX98GA39E666;                 39       07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA39E666
 13 DAIMLER (D)                                    TTX98GA49E666;                 49       07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA49E666
 14 Nissan International S. A.                     TTX98GA39E666;                 39       07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA39E666
 10 SSANGYONG                                      TTX98GA39E666;                 39       07.08.2017     liegt bei
                                                   TTX98SA39E666
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 07.08.2017
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0393-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50843
ANLAGE: 9 SKODA                                                      Radtyp: TTX9
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 07.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                          : SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTX98GA485E571 PCD112 ET48.5                   ohne                        57,1                    670     2178    04/16
TTX98SA485E571 PCD112 ET48.5                   ohne                        57,1                    670     2178    04/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SKODA
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                              für Typ : 5E; (ab e11*2007/46*0243*01)
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                              Typ : 5E; 5L
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
5E           e11*2007/46*0243*.., 63 - 169 205/50R17 91                                       ab
               e11*2007/46*0244*..                                                            e11*2007/46*0243*01;
                                                                                              ab
                                                                                              e11*2007/46*0244*01;
                                                                                              nicht Octavia Scout;
                                                                                              Kombi; Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76S; 77E
5E             e11*2007/46*0243*..       110 - 135 205/50R17 89     52J                       Octavia Scout;
                                                   M+S
                                                   205/55R17 91     52J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   M+S
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0393-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50843
ANLAGE: 9 SKODA                                                   Radtyp: TTX9
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
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                                                                                                      Seite: 2 von 3
Verkaufsbezeichnung:     YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17             12R; 51G; 52J            Allradantrieb;
               e11*2007/46*0034*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          573; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76Z;
                                                                                          77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0393-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50843
ANLAGE: 9 SKODA                                                   Radtyp: TTX9
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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