Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51127 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55103816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ ADV15 7517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          ADV15
                             Typ                             ADV15 7517
                             Radgröße                        7,5JX17 H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             W4           ADV15 7517 W4 / Ø72,6 - Ø66,1       5/114,3/66,1        30         730    2260

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51127
§ 22 51127, Erweiterung 03




                             Herstellerzeichen               ADV-M
                             Radtyp und Ausführung           ADV15 7517 (s.o.)
                             Radgröße                        7,5JX17 H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 RG.573
                             S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                      -                  RG.578
                             S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  RG.578
                             S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   115                      26                 RG.573
                             S05   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   115                      -                  RG.578
                             S06   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28,3               RG.577

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Nissan
                                                             Renault

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51127 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55103816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ ADV15 7517
                             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 9

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Nissan Juke (II) 2WD    86          215/60R17    A90                              A14 A58 KuG
                             F16                     86          225/55R17    A12                              S04
                             e9*2007/46*6697*..
                             Nissan Leaf             90          205/50R17    K1a K1b K4i K6f                  A01 A12 A14
                             ZE1                     90          215/45R17    K1b K4i K6f                      A58 KuG S05
                             e9*2007/46*6537*..      90          215/50R17    K1c K2b K4i K6f
                             (40, 62 kWh-Batterie)   90          225/45R17    K1a K1b K4i K6f
                             Nissan Maxima QX        103-147     215/50R17    K42 K56                          A01 A12 A14
                             A33                     103-147     215/55R17    G03 K41 K42 K56                  KuG V17 S02
                             e1*98/14*0136*..        103-147     225/45R17    K42 K56
                                                     103-147     235/45R17    K1a K42 K56
                                                     103-147     245/45R17    K1c K41 K42 K45 K56
                             Nissan Primera          80-103      205/50R17    K2b R37                          A01 A12 A14
                             P12                     80-103      215/50R17    K1c K2c K44 K56                  Car KuG Lim
                             e11*98/14*0183*..       80-103      225/45R17    K1c K2b K56                      V17 S02
§ 22 51127, Erweiterung 03




                                                     80-103      235/45R17    K1c K2c K44 K56
                                                     80-103      245/45R17    K1c K2c K44 K56
                             Nissan Pulsar           81-140      205/50R17    K1c K2b K8h                      A01 A12 A14
                             C13                     81-140      215/45R17    K1c K2b                          A58 Flh KuG
                             e9*2007/46*3086*..      81-140      215/50R17    G79 K1c K2b K8h                  V17 S05
                                                     81-140      225/45R17    K1c K2b K8h
                                                     81-140      235/45R17    K1c K2b K8h
                             Nissan Qashqai          81-120      215/60R17    K2b                              A01 A12 A14
                             J11                     81-120      225/55R17    K1c K2b                          A57 KuG S04
                             e11*2007/46*0963*..;    81-120      235/50R17    K1c K2b
                             e5*2007/46*1029*..      81-120      235/55R17    K1c K2b
                             Nissan Qashqai, /+2     76-110      215/60R17    A01 K2b                          A12 A14 A57
                             J10                     76-110      225/55R17    A01 K1a K2b K42 K46              KuG S03
                             e11*2001/116*0295*.     76-110      235/55R17    A01 K1c K2a K2b K42 K46
                                                     76-110      245/50R17    A01 K1c K2c K42 K46
                             Nissan X-Trail          84-121      215/60R17    K1b K2c                          A01 A12 A14
                             T30                     84-121      225/55R17    K1c K2c                          KuG S03
                             e1*98/14*0166*..        84-121      235/50R17    K1c K2c
                                                     84-121      235/55R17    K1c K2c
                                                     84-121      245/50R17    K1c K2c
                                                     84-121      255/50R17    K1c K2c K42 LK6
                             Nissan X-Trail          104-127     215/60R17    K2b K42 R37                      A01 A12 A14
                             T31                     104-127     225/55R17    K2b K42                          KuG S03
                             e1*2001/116*0432*..     104-127     225/60R17    G03 K2b K42
                             - incl. MJ 2011         104-127     235/55R17    K1a K1b K2a K2b K42
                             Nissan X-Trail          96-130      225/65R17    A91                              A14 A57 KuG
                             T32                     96-130      235/60R17    A01 A12 K1c K2c                  S03
                             e13*2007/46*1456*..     96-130      235/65R17    A01 A12 K1c K2c
                                                     96-130      255/55R17    A01 A12 K1c K2c K4i K6c K6x
                                                     96-130      255/60R17    A01 A12 K1c K2c K4i K6c K6x
                             Renault Captur (II)     70-113      215/60R17    A90                              A14 A58 KuG
                             RJB                     70-113      225/55R17    A01 A12 K2b                      S01
                             e2*2007/46*0684*..



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51127 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55103816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ ADV15 7517
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 9
                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Renault Espace (V)       96-165        235/65R17   K8f                                   A01 A12 A14
                             RFC                      96-165        255/60R17   K1a K8f                               A58 KuG L06
                             e2*2007/46*0470*..                                                                       S06
                             Renault Kadjar 2WD       81-120        215/60R17   K2b                                   A01 A12 A14
                             RFE                      81-120        225/55R17   K1a K1b K2b                           A58 F23 KuG
                             e2*2007/46*0475*..       81-120        235/50R17   K1a K1b K2b                           S01
                                                      81-120        235/55R17   K1a K1b K2b
                                                      81-120        245/50R17   K1c K2c K6w
                             Renault Kadjar 4WD       96, 110       215/60R17   K2b                                   A01 A12 A14
                             RFE                      96, 110       225/55R17   K1a K1b K2b                           A56 F24 KuG
                             e2*2007/46*0475*..       96, 110       235/50R17   K1a K1b K2b                           S01
                                                      96, 110       235/55R17   K1a K1b K2b
                                                      96, 110       245/50R17   K1c K2c
                             Renault Koleos           96-140        225/65R17   A11                                   A14 A57 KuG
                             RZG                      96-140        235/60R17   A01 A12 K2b                           S03
                             e11*2007/46*             96-140        235/65R17   A01 A12 K2b
§ 22 51127, Erweiterung 03




                             3255*00-04;              96-140        255/55R17   A01 A12 K1c K2c
                             e6*2007/46*0269*..       96-140        255/60R17   A01 A12 K1c K2c
                             Renault Koleos           110-127       225/60R17                                         A12 A14 KuG
                             Y                        110-127       235/55R17   A01 K2b                               S03
                             e11*2001/116*0261*.      110-127       245/55R17   A01 K1a K1b K2b
                             Renault Megane (IV)      66-120        205/50R17   K1c K2c K8m                           A01 A12 A14
                             RFB                      66-120        215/45R17   K2b K8c T87 T91                       A58 Car Flh
                             e2*2007/46*0546*..       66-121        225/45R17   K1c K2c K8m                           KuG L05 V17
                                                      66-121        235/45R17   K1c K2c K5w K8s                       S01
                             Renault                  120, 151      225/45R17   K1c K2c K8m                           A01 A12 A14
                             Megane GT(IV)            120, 151      235/45R17   K1c K2c K5w K8s                       A58 Car Flh
                             RFB                                                                                      KuG L04 S01
                             e2*2007/46*0546*..
                             Renault ZOE (II)         51            205/45R17   K2b K6i K8c R03 T88                   A01 A12 A14
                             AG                       51            215/45R17   K1c R02 T91                           A58 Flh KuG
                             e2*2007/46*0251*15-..;   51            215/45R17   K2a K2b K6g K6i K8c R03 T91           VRZ S01
                             e2*2007/46*0681*03-..
                             (41-52 kWh-Batterie)

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51127 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55103816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ ADV15 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 9
                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
§ 22 51127, Erweiterung 03




                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51127 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55103816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ ADV15 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 9
                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
§ 22 51127, Erweiterung 03




                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             G79     Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51127 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55103816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ ADV15 7517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 9
                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 51127, Erweiterung 03




                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51127 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55103816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ ADV15 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 9
                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
                             um 5 mm aufzuweiten.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 15 mm aufzuweiten.
§ 22 51127, Erweiterung 03




                             KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
                             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach
                             E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.
                             Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
                             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).

                             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
                             ohne Allradlenkung (4WS).

                             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51127 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55103816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ ADV15 7517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 8 von 9
                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 51127, Erweiterung 03




                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51127 nach §22 StVZO

                             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55103816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ ADV15 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 9 von 9
                             VRZ    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                    Vorderachse     Hinterachse

                             Nr. 1 215/45R17        205/45R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 11. März 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 51127, Erweiterung 03




                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 11. März 2020




                             Laux                                                                   00339720.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim