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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51128



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         ADV15 8018
§ 22 51128




              Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
              Hersteller:                 DE-56316 Raubach




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51128


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51128


             Die ABE-Nr. 51128 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ ADV15 8018, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55103616 (1. Ausfertigung) vom 20.12.2016
             beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 29                                        1. Ausfertigung

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51128




             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 20.12.2016
             festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 04.01.2017
             Im Auftrag
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

             Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55103616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          ADV15
             Typ                             ADV15 8018
             Radgröße                        8,0JX18 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             W4           ADV15 8018 W4 / Ø72,6 - Ø67,1       5/114,3/67,1           50       735     2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51128
             Herstellerzeichen               ADV-M
             Radtyp und Ausführung           ADV15 8018 (s.o.)
             Radgröße                        8,0JX18 H2
§ 22 51128




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    RG.580
             S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   130                      -                    RG.580
             S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                      -                    RG.580

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Hyundai
                                             Kia
                                             Mazda

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

             Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55103616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Hyundai Grand Santa     145, 147       235/55R18                                  A12 A14 A21
             Fe                      145, 147       235/60R18                                  A56 S04
             DM
             e11*2007/46*0633*..
             - incl. Facelift 2016
             Hyundai Ioniq Hybrid    77,2           205/40R18   T86                            A12 A14 A21
             AE                      77,2           215/40R18                                  A58 Flh NoE
             e4*2007/46*1157*..      77,2           225/35R18   T87                            S04
                                     77,2           225/40R18
             Hyundai Santa Fe        110-147        235/55R18                                  A12 A14 A21
             DM                      110-147        235/60R18                                  A57 S04
             e11*2007/46*0633*..
             - incl. Facelift 2016
             Hyundai Tucson          85-136         225/50R18   K1a K2b                        A01 A12 A14
             TLE, TLE-HME            85-136         225/55R18   K1a K2b                        A21 A57 S02
             e11*2007/46*2724*..;
             e13*2007/46*1612*..
             Hyundai i30 /-cw        66-105         205/45R18   R70 V18                        A12 A14 A21
§ 22 51128




             FD, FDH                 66-105         215/40R18   T85 T89                        Car Flh S02
             e11*2001/116*0313*.     66-105         225/35R18   T83 T87
             e11*2001/116*0343*.     66-105         225/40R18
             e11*2007/46*0225*..
             Hyundai i30 /-cw        66-100         215/40R18   T85 T89                        A12 A14 A21
             GDH, GDH-HME            66-100         225/35R18   T83 T87                        A58 Car Cpe
             e11*2007/46*0337*..;    66-137         225/40R18                                  Flh S02
             e11*2007/46*0338*..;
             e13*2007/46*1604*..
             - incl. Facelift 2015
             Kia Carens              85-122         215/45R18   A01 G80 T93                    A12 A14 A21
             RP                      85-122         215/45R18   T93 Z18                        A58 S02
             e4*2007/46*0633*..      85-122         225/40R18   T92
                                     85-122         225/45R18   A01 G80
                                     85-122         225/45R18   R09
             Kia Niro Hybrid         77,2           215/45R18                                  A12 A14 A21
             DE                      77,2           225/40R18                                  A58 S04
             e4*2007/46*1139*..      77,2           225/45R18
             Kia Optima              104-126        225/45R18   A31                            A14 A21 A58
             JF                      104-180        235/45R18   A91                            Car Lim NoH
             e4*2007/46*1018*..      104-180        245/40R18   A01 A12 K1a                    S02
                                     104-180        245/45R18   A01 A12 K1a
             Kia Sorento (III)       110-145        235/55R18                                  A12 A14 A21
             XM FL                   110-145        235/60R18                                  S02
             e11*2007/46*0634*..
             Kia Soul                85-103         215/45R18   A01 G73                        A12 A14 A21
             AM                      85-103         215/45R18   Z18                            A58 S02
             e4*2001/116*0139*..;    85-103         225/40R18
             e4*2007/46*0133*..      85-103         225/45R18   A01 G03 K5b




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

             Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55103616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Kia Soul                91-113        215/45R18   A33                             A14 A21 A58
             PS                      91-113        225/45R18   A91                             KOV S02
             e4*2007/46*0825*..      91-113        235/40R18   A01 A12 K1a K2b
             - ohne Radhaus-         91-113        235/45R18   A01 A12 G16 K1a K2b
               Verbreiterungen
             Kia Soul                91-113        215/45R18   A33                             A14 A21 A58
             PS                      91-113        225/45R18   A91                             KMV S02
             e4*2007/46*0825*..      91-113        235/40R18   A12
             - mit Radhaus-          91-113        235/45R18   A01 A12 G16
               Verbreiterungen       91-113        235/45R18   A12 Z17 Z18
             Kia cee'd               66-106        205/45R18   R70 V18                         A12 A14 A21
             ED                      66-106        215/40R18   T85 T89                         Car Cpe Flh
             e4*2001/116*0121*.;     66-106        225/35R18   T83 T87                         S02
             e4*2007/46*0132*..      66-106        225/40R18
             - pro_cee'd /-SW
             Kia cee'd /-SW          66-100        215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A21
             JD                      66-100        225/35R18   T83 T87                         A58 Car Y85
             e4*2007/46*0496*..;     66-150        215/40R18   M+S T85 T89                     S02
             e4*2007/46*0497*..      66-150        225/40R18
             - incl. Facelift 2015
§ 22 51128




             Kia pro_cee'd           66-100        215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A21
             JD                      66-100        225/35R18   A01 K4h T83 T87                 A58 Y84 S02
             e4*2007/46*0496*..      66-150        215/40R18   M+S T85 T89
             - incl. Facelift 2015   66-150        225/40R18   A01 K4h
             Mazda 3 (I)             191           215/45R18   K1a K1b K25 K46 R09             A01 A12 A14
             BK                      62-110        215/40R18   K1a K1b K25 K46 T85 T89         A21 B02 Flh
             e1*2001/116*0234*..                                                               Lim S02
             Mazda 3 (II)            191           225/40R18   A01 K1a K1b K6b R09             A12 A14 A21
             BL                      77-136        215/40R18   T85 T89                         Flh Sth S02
             e11*2001/116*
             0262*00-09
             (FIN: -JMZBL...)
             Mazda 3 (III)           74-121        215/45R18                                   A12 A14 A21
             BL                      74-121        225/40R18                                   A58 Flh Lim
             e11*2001/116*           74-121        225/45R18                                   V18 S03
             0262*10-..              74-121        235/40R18   A01 K6e
             ab Modell 2013
             (FIN: -JMZBM...)
             Mazda 6 (I)             122, 191      215/45R18   R09                             A12 A14 A21
             GG/GY; GG1/GY1          88-122        215/40R18   T85 T89                         Car Flh Lim
             e1*98/14*0188*..;       88-122        225/35R18   A01 K1a K1b K2b K42 T87         V00 V18 S02
             e11*2001/116*0203*.     88-122        245/35R18   A01 K2b K42 R03
                                     88-191        225/40R18   A01 K1a K1b K2b K42 T88 T89
             Mazda 6 (II)            88-136        215/45R18   T89 T93                         A12 A14 A21
             GH                      88-136        225/40R18   A01 K1a T88 T89                 A58 Car Flh
             e1*2001/116*            88-136        225/45R18   A01 K1a K42                     Lim V18 S02
             0448*00-13              88-136        235/40R18   A01 K1c K2b K42
                                     88-136        245/40R18   A01 K1c K2b K42




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

             Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55103616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 9

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mazda 6 (III)           107-141        235/45R18                                         A12 A14 A21
             GJ, GH                                                                                   A57 Car Lim
             e1*2007/46*1001*..                                                                       S03
             e1*2001/116*
             0448*14-..
             - ab Modell 2013
             - incl. Facelift 2016
             Mazda CX-5              110-141        225/60R18                                         A12 A14 A21
             KE, GH                  110-141        235/55R18                                         S03
             e13*2007/46*1247*..;    110-141        235/60R18   A01 G01
             e1*2001/116*
             0448*14-..
             Mazda CX-7              120-191        235/60R18                                         A12 A14 A21
             ER, ERE                                                                                  A57 S02
             e11*2001/116*0308*.
             e13*2007/46*1109*..
             Mazda MX-5 (III)        93, 118        205/40R18   A01 K1a                               A12 A14 A21
             NC1, NC1E               93, 118        215/35R18   A01 K1c K2b                           S02
             e11*2001/116*0202*.     93, 118        215/40R18   A01 G03 K1c K2b
§ 22 51128




             e1*2001/116*0371*..     93, 118        225/35R18   A01 K1c K2b K42
             Mazda RX8               141-170        225/45R18                                         A10 A14 A21
             SE                                                                                       S02
             e11*2001/116*0199*.

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

             Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55103616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 9
             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
§ 22 51128




             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

             Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55103616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 9
             Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
             (3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
             dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 51128




             G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G80     Ist die Reifengröße 225/45R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

             Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55103616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 7 von 9
             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.
§ 22 51128




             K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
             Radmitte vollständig umzulegen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
             (Hybridelektrofahrzeug).

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

             Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55103616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 9
             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 51128




             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

             Nr.   1   205/40R18      225/35R18
             Nr.   2   205/45R18      225/40R18
             Nr.   3   215/40R18      245/35R18, 255/35R18
             Nr.   4   215/45R18      235/40R18, 245/40R18
             Nr.   5   225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr.   6   225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr.   7   225/50R18      245/45R18, 255/45R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Fließheck.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Fließheck.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

             Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55103616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 9 von 9
             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Dezember 2016 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2016.
§ 22 51128




             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 20. Dezember 2016




             Laux                                                                 00262456.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim