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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ADV15
Typ                             ADV15 8018
Radgröße                        8,0JX18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W4           ADV15 8018 W4 / Ø72,6 - Ø60,1      5/114,3/60,1        50          735    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51128
Herstellerzeichen               ADV-M
Radtyp und Ausführung           ADV15 8018 (s.o.)
Radgröße                        8,0JX18 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°   110                   -                    RG.574
S02   Mutter M12x1,25              Kegel 60°   100                   -                    RG.575
S03   Mutter M12x1,25              Kegel 60°   90                    -                    RG.575
S04   Serienmutter M12x1,25        Kegel 60°   140                   -                    RG.726
S05   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   90                    26                   RG.536

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Kizashi          131            215/45R18    T93                                   A12 A14 A57
FR                      131            225/45R18                                          KuG Lim S04
e4*2007/46*0142*..      131            235/40R18
                        131            235/45R18
Suzuki Swift Sport (VI) 95, 103        215/35R18    K1a                                   A01 A12 A14
AZ                                                                                        A58 Flh KuG
e4*2007/46*1205*..                                                                        S02
Suzuki SX4              79, 88         215/40R18                                          A12 A14 A58
GY                      79, 88         215/45R18    A01 G70                               KuG Lim S03
e4*2001/116*0124*..     79, 88         215/45R18    R59
- Limousine             79, 88         225/40R18    A01 K1b K42
Suzuki Vitara           82-103         215/45R18                                          A12 A14 A57
LY                      82-103         225/45R18                                          KuG S05
e4*2007/46*0928*..      82-103         235/45R18
Toyota Camry Hybrid 131                215/45R18    A90 T93                               A14 A58 KuG
XV7 (EU,M), -/TMG       131            225/45R18    A12                                   Lim V18 S01
e6*2007/46*0322*..;     131            235/45R18    A12
e13*2007/46*2046*..     131            245/40R18    A12
Toyota C-HR             72-112         225/50R18                                          A12 A14 A57
AX1T(EU,M), -/TMG       72-112         235/45R18                                          KuG MHy S01
e11*2007/46*3641*..; 72-112            245/45R18
e13*2007/46*1765*..;
e6*2007/46*0264*..;
e6*2007/46*0338*..




Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6
G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach
E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.
Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

R59      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6
T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    215/55R18      235/50R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 13   245/35R18      255/35R18
Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18      275/45R18
Nr. 17   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18      285/45R18
Nr. 20   255/55R18      285/50R18
Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. Februar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. Februar 2021




Laux                                                                 00361619.DOC




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