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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                              Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Best4Tires GmbH
                                Rathausstraße 52-58
                                56203 Höhr - Grenzhausen
                                QM Nr.44100..-001,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ADV15
Typ                             ADV15 8018
Radgröße                        8,0JX18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
W4           ADV15 8018 W4 / Ø72,6 - Ø60,1           5/114,3/60,1         50          735    2260


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      51128
Herstellerzeichen               ADV-M
Radtyp und Ausführung           ADV15 8018 (s.o.)
Radgröße                        8,0JX18 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)            Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5          Kegel 60°      100                       26                  RG.536
S02   Mutter M12x1,5            Kegel 60°      110                       -                   RG.574
S03   Mutter M12x1,25           Kegel 60°      100                       -                   RG.575
S04   Mutter M12x1,25           Kegel 60°      90                        -                   RG.575
S05   Serienmutter M12x1,25     Kegel 60°      140                       -                   RG.726
S06   Schraube M12x1,5          Kegel 60°      90                        26                  RG.536

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                          Best4Tires GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Kizashi            131            215/45R18   T93                                 A12 A14 A57
FR                        131            225/45R18                                       KuG Lim S05
e4*2007/46*0142*..        131            235/40R18
                          131            235/45R18
Suzuki S-Cross (II)       95             215/45R18                                       A12 A14 A57
JY, JY-2S                 95             225/45R18                                       F16 KuG S01
e4*2007/46*               95             235/40R18
0779*14-..;               95             235/45R18
e6*2018/858*
00006*02-..
ab Modelljahr 2022
Suzuki Swift Sport (VI)   95, 103        215/35R18   K1a                                 A01 A12 A14
AZ                                                                                       A58 Flh KuG
e4*2007/46*1205*..                                                                       S03
Suzuki SX4                79, 88         215/40R18                                       A12 A14 A58
GY                        79, 88         215/45R18   A01 G70                             KuG Lim S04
e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/45R18   R59
- Limousine               79, 88         225/40R18   A01 K1b K42
Suzuki Vitara             75-103         215/45R18                                       A12 A14 A57
LY                        75-103         225/45R18                                       KuG S06
e4*2007/46*0928*..        75-103         235/45R18
Toyota Camry Hybrid       131            215/45R18   A90 T93                             A14 A58 KuG
XV7 (EU,M), -/TMG         131            225/45R18   A12                                 Lim V18 S02
e6*2007/46*0322*..;       131            235/45R18   A12
e13*2007/46*2046*..       131            245/40R18   A12
Toyota C-HR               72-112         225/50R18                                       A12 A14 A57
AX1T(EU,M), -/TMG         72-112         235/45R18                                       KuG MHy
e11*2007/46*3641*..;      72-112         245/45R18                                       S02
e13*2007/46*1765*..;
e6*2007/46*0264*..;
e6*2007/46*0338*..
Toyota Yaris Cross        68, 92         215/50R18   R70                                 A12 A14 A58
XPB1F(M,EUM),             68, 92         225/45R18                                       F16 F23 Flh
-/TGRE                    68, 92         235/45R18                                       KuG NoE
e6*2018/858*00013*..;     68, 92         245/40R18                                       NoP S02
e13*2018/858*00156*.
Toyota Yaris Cross        68             215/50R18   R70                                 A12 A14 A56
AWD                       68             225/45R18                                       F16 F24 Flh
XPB1F(M,EUM),             68             235/45R18                                       KuG NoE
-/TGRE                                                                                   NoP S02
e6*2018/858*00013*..;
e13*2018/858*00156*.



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit
Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ
V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven-
tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeig-
net sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                        Best4Tires GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

MHy       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R59      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   205/40R18       225/35R18
Nr.   2   205/45R18       225/40R18
Nr.   3   215/40R18       245/35R18, 255/35R18
Nr.   4   215/45R18       235/40R18, 245/40R18
Nr.   5   215/55R18       235/50R18
Nr.   6   225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr.   7   225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.   8   225/50R18       245/45R18, 255/45R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51128 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55103616 (6. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0JX18 H2 Typ ADV15 8018
Hersteller                    Best4Tires GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. November 2022 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. November 2022




Bohlander                                                                   00400554.DOC




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