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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51129



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8,5 J x 19 H2


             Typ:                         ADV15 8519
§ 22 51129




              Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
              Hersteller:                 DE-56316 Raubach




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51129


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51129


             Die ABE-Nr. 51129 erstreckt sich auf die Räder 8,5 J x 19 H2, Typ ADV15 8519, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55002017 (1. Ausfertigung) vom 16.02.2017
             beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 24                                        1. Ausfertigung

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51129




             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 16.02.2017
             festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 08.03.2017
             Im Auftrag
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51129 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002017 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ ADV15 8519
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 9

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          ADV15
             Typ                             ADV15 8519
             Radgröße                        8,5JX19 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             D3           ADV15 8519 D3 / ohne Ring           5/112/66,6          48         735    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51129
             Herstellerzeichen               ADV-M
             Radtyp und Ausführung           ADV15 8519
             Radgröße                        8,5JX19 H2
§ 22 51129




             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      27                 RG.567F
             S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28,3               RG.560F
             S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   160                      32                 RG.569F
             S05   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   180                      32                 RG.569F

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51129 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002017 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ ADV15 8519
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             A-Klasse                66, 80         215/35R19   T85 Y18                            A12 A14 A21
             176, 245G               66, 80         235/30R19   A01 K1a K2b T86 Y18                A57 Flh S03
             e1*2007/46*0928*..;     66-160         225/35R19   A01 K2b T88
             e1*2001/116*            66-160         235/30R19   A01 K1a K2b NoD T86
             0470*04-..              66-160         235/35R19   A01 K1a K2b K5d T87 T91
                                     75,90,115      215/35R19   NoD T85
             C-Klasse                115-225        225/35R19   Cpe R03 T84 T88                    A12 A14 A21
             204                     88-215         225/35R19   Lim R03 T88                        V19 S02
             e1*2001/116*0431*..     88-225         225/35R19   Cpe Lim R02 T84 T88
             - Limousine/Coupe       88-225         235/35R19   Cpe Lim R02 T87 T91
             - incl. Facelift 2011   88-225         235/35R19   A01 Cpe G01 Lim R03 T87 T91
             (FIN: WDD204...)        88-225         245/30R19   A01 Cpe K1a K1b K2b K41 K42 K56
                                                                Lim T89
                                     88-225         255/30R19   A01 Cpe K2b K42 K56 Lim R03 T91
             C-Klasse                85-180         225/40R19   T89 T93                            A12 A14 A21
             204                     85-180         235/35R19   T91                                A58 Lim MHy
             e1*2001/116*            85-180         245/35R19   R03 T89 T93                        V19 S03
             0431*29-..
§ 22 51129




                                     85-180         255/35R19   A01 K2b R03 T92 T96
             (FIN: WDD205...)        85-180         255/35R19   K2h R03 T92 T96
             C-Klasse Coupé /        115-180        225/40R19                                      A12 A14 A21
             Cabrio                  115-180        235/35R19   T91                                A58 Cbo Cpe
             204                     115-180        245/35R19   R03                                V19 S03
             e1*2001/116*            115-180        255/35R19   A01 K2b R03
             0431*37-..              115-180        255/35R19   K2h R03
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse T-Modell       115,135        245/30R19   K1a K1b K2b K41 K42 K56 T89        A01 A12 A14
             204K                    88-225         225/35R19   R02 T84 T88                        A21 Car V19
             e1*2001/116*0457*..     88-225         235/35R19   R02 T87 T91                        S02
             - incl. Facelift 2011   88-225         235/35R19   G01 R03 T91
             (FIN: WDD204...)        88-225         255/30R19   K2b K42 K56 R03 T91
             C-Klasse T-Modell       85-180         225/40R19   T89 T93 147                        A12 A14 A21
             204K                    85-180         235/35R19   T91 147                            A58 Car MHy
             e1*2001/116*            85-180         245/35R19   R03 T89 T93 147                    V19 S03
             0457*25-..              85-180         255/35R19   A01 K2b R03 T92 T96 147
             (FIN: WDD205...)        85-180         255/35R19   K2h R03 T92 T96 147
             E 500                   300            245/35R19   T93                                A12 A14 A21
             212                                                                                   A57 F38 Lim
             e1*2001/116*                                                                          S02
             0501*09-..
             ab Facelift 2011
             - incl. Facelift 2013
             - mit Luftfederung
             (FIN: WDD212...)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51129 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002017 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ ADV15 8519
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             E-Klasse                100-225        235/35R19   A10 R37 T91                           A14 A21 A57
             212                     100-225        255/30R19   A12 R03 T91                           F38 Lim NoH
             e1*2001/116*0501*..     100-285        245/35R19   A12 T93                               V01 V19 S02
             - mit Luftfederung
             - incl. Facelift 2013
             (FIN: WDD212...)
             E-Klasse                100-225        235/35R19   A10 R37 T91                           A14 A21 A57
             212, 212G               100-225        255/30R19   A12 R03 T91                           F39 Lim NoH
             e1*2001/116*0501*..;    100-245        245/35R19   A12 T93                               V01 V19 S02
             e1*2007/46*0484*..
             - incl. Facelift 2013
             (FIN: WDD212...)
             GLA-Klasse              80-155         225/45R19                                         A12 A14 A21
             245G                    80-155         235/40R19                                         A57 Flh S03
             e1*2001/116*            80-155         235/45R19
             0470*06-..
             V-Klasse                72-128         245/40R19   G01 K1c K2c K41 K42 K44 K45 K56       A01 A12 A14
             638/2                                              T94 T98                               A21 K56 S04
             e9*95/54, 98/14,        72-128         255/35R19   K1c K2c K42 K44 K45 K56 T96
             2001/116*0020*..
§ 22 51129




             Vito                    58-105         245/40R19   G01 K1c K41 K42 K44 K45 K56 T98       A01 A12 A14
             638                     58-105         255/35R19   K1c K2c K42 K44 K45 K56 T96           A21 S04
             e9*93/81,98/14,
             2001/116*0005*..
             Vito                    60-105         245/40R19   G01 K1c K2c K41 K42 K44 K56 T98       A01 A12 A14
             638/1                   60-105         255/35R19   K1c K2c K42 K44 K56 T96               A21 S04
             K 393
             Vito/Viano              65-190         245/40R19   K1c K2b K41 T98 147                   A01 A12 A14
             639, -/2, -/4, -/5      65-190         245/45R19   G03 K1c K2b K41 T02 T98 147           A21 A57 S05
             e9*2001/116*0048*..,    65-190         255/40R19   G72 K1c K2b K41 T00 147
             e1*2007/46*
             0457*00-08,
             0458*00-07,
             0459*00-05,
             L275, L720
             - incl. MJ 2011

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51129 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002017 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ ADV15 8519
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
§ 22 51129




             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).


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             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002017 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ ADV15 8519
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 9
             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
             Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

             F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
§ 22 51129




             überprüfen.

             G72     Ist die Reifengröße 225/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.



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             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002017 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ ADV15 8519
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 9
             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
§ 22 51129




             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
             (Hybridelektrofahrzeug).

             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51129 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002017 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ ADV15 8519
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 9
             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 51129




             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
             Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
             bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51129 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002017 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ ADV15 8519
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 8 von 9
             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
             Nr. 15   255/30R19      305/25R19
             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
§ 22 51129




             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
             Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
             Nr. 22   265/40R19      295/35R19
             Nr. 23   265/45R19      295/40R19
             Nr. 24   265/50R19      295/45R19
             Nr. 25   275/30R19      315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y18      Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit manuellem Schaltgetriebe.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 14. Februar 2017 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51129 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55002017 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ ADV15 8519
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 9 von 9

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 14. Februar 2017




             Laux                                                                00265276.DOC
§ 22 51129




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim