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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52986 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 11

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          ADV16
             Typ                             ADV16 8018
             Radgröße                        8,0JX18H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             W4           ADV16 8018 W4 / Ø72,6 - Ø66,1       5/114,3/66,1        30         740    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52986
             Herstellerzeichen               ADV-M
             Radtyp und Ausführung           ADV16 8018 (s.o.)
             Radgröße                        8,0JX18H2
§ 22 52986




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 RG.573
             S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                      -                  RG.578
             S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  RG.578
             S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   115                      26                 RG.573
             S05   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   115                      -                  RG.578
             S06   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28,3               RG.577

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Infiniti
                                             Nissan
                                             Renault

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52986 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 11

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Infiniti M              175, 235       245/50R18   A01 K1c                         A12 A19 A58
             Y51                     175, 235       255/45R18                                   A99 L06 Lim
             e13*2007/46*1105*..                                                                Y62 S03
             Nissan 350Z             206-230        225/45R18   R02                             A11 A19 A99
             Z33                     206-230        245/45R18   R03                             B02 B03 Cbo
             e1*2001/116*0235*..                                                                Cpe VZ8 Vn2
                                                                                                S02
             Nissan Almera Tino      78             225/40R18   G46 K1c K2b K42                 A01 A12 A19
             V10                     78-100         215/40R18   K1c K2b K42 T85 T89             A99 V18 S02
             e9*98/14*0035*..        78-100         225/35R18   K1c K2b K42 T83 T87
                                     78-100         235/35R18   K1c K2b K42 T86 T90
                                     78-100         245/35R18   K2b K42 K44 R03
                                     82-100         225/40R18   K1c K2b K42
             Nissan Leaf             90             215/40R18   K1b K4i K6f T89                 A01 A12 A19
             ZE1                     90             215/45R18   K1b K4i K6f                     A58 A99 S05
             e9*2007/46*6537*..      90             225/40R18   K1a K1b K4i K6f
             (40, 62 kWh-Batterie)
             Nissan Maxima QX        103-147        215/45R18   K42                             A01 A12 A19
             A33                                                                                A99 K56 V18
§ 22 52986




                                     103-147        225/40R18   K1a K42
             e1*98/14*0136*..        103-147        235/40R18   K1c K42                         S02
                                     103-147        245/40R18   K1c K41 K42 K45 L02
                                     103-147        255/35R18   K2b K42 R03 R70
             Nissan Murano           172            225/65R18   K1a K1b K2b                     A01 A12 A19
             Z50                     172            235/60R18   K1c K2b                         A99 S03
             e1*2001/116*0298*..     172            255/55R18   K1c K2c
             Nissan Primera          80-103         215/45R18   K1c K2b K56                     A01 A12 A19
             P12                     80-103         225/40R18   K1c K2b K44 K56                 A99 Car Lim
             e11*98/14*0183*..       80-103         235/40R18   K1c K2c K44 K56                 V18 S02
                                     80-103         245/35R18   K1c K2c K44 K56
                                     80-103         245/40R18   K1c K2c K44 K56
             Nissan Pulsar           81-140         215/40R18   K1c K2b K8h                     A01 A12 A19
             C13                     81-140         215/45R18   G79 K1c K2b K8h                 A58 A99 Flh
             e9*2007/46*3086*..      81-140         225/40R18   K1c K2b K3a K3c K5a K8h         V18 S05
                                     81-140         235/40R18   K2b K8h R03
                                     81-140         245/35R18   K2c K8m R03
             Nissan Qashqai          81-120         215/55R18   K2b R70                         A01 A12 A19
             J11                     81-120         225/50R18   K1c K2b                         A57 A99 V00
             e11*2007/46*0963*..;    81-120         235/45R18   K2b                             V18 S04
             e5*2007/46*1029*..      81-120         235/50R18   K1c K2b
                                     81-120         245/45R18   K1c K2b
                                     81-120         255/45R18   K1c K2b
             Nissan Qashqai, /+2     76-110         225/50R18   K1c K2b K42 K46                 A01 A12 A19
             J10                     76-110         235/50R18   K1c K2c K42 K46                 A57 A99 S03
             e11*2001/116*0295*.     76-110         245/45R18   K1c K2b K42 K46
                                     76-110         255/45R18   K1c K2c K42 K46
             Nissan X-Trail          84-121         235/45R18   K1c K2c                         A01 A12 A19
             T30                     84-121         235/50R18   K1c K2c                         A99 S03
             e1*98/14*0166*..        84-121         245/45R18   K1c K2c
                                     84-121         255/45R18   K1c K2c


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52986 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                             Seite 3 von 11
             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Nissan X-Trail        104-127        225/50R18   K1a K1b K2b K42                  A01 A12 A19
             T31                   104-127        225/55R18   G03 K1a K1b K2b K42              A99 S03
             e1*2001/116*0432*..   104-127        235/50R18   K1c K2c K42 K44
             - incl. MJ 2011       104-127        245/45R18   K1a K1b K2b K42 K80
                                   104-127        255/45R18   K1c K2c K42 K44
             Nissan X-Trail        96-130         225/60R18   K1c K2c                          A01 A12 A19
             T32                   96-130         235/55R18   K1c K2c K4i K6a K6v              A57 A99 S03
             e13*2007/46*1456*..   96-130         235/60R18   K1c K2c K4i K6a K6v
             Renault Espace (V)    96-165         235/60R18   K8f                              A01 A12 A19
             RFC                                                                               A58 A99 L06
             e2*2007/46*0470*..                                                                S06
             Renault Kadjar 2WD    81-120         215/55R18   K2b R70                          A01 A12 A19
             RFE                   81-120         225/50R18   K1a K1b K2b                      A58 A99 F23
             e2*2007/46*0475*..    81-120         235/45R18   K2b                              S01
                                   81-120         235/50R18   K1c K2b
                                   81-120         245/45R18   K1a K1b K2b
                                   81-120         255/45R18   K1c K2b K6w
             Renault Kadjar 4WD    96, 110        215/55R18   K2b R70                          A01 A12 A19
             RFE                   96, 110        225/50R18   K1a K1b K2b                      A56 A99 F24
§ 22 52986




             e2*2007/46*0475*..    96, 110        235/45R18   K2b                              S01
                                   96, 110        235/50R18   K1c K2b
                                   96, 110        245/45R18   K1a K1b K2b
                                   96, 110        255/45R18   K1c K2b
             Renault Koleos        96-140         225/60R18   K2b                              A01 A12 A19
             RZG                   96-140         235/55R18   K1c K2c                          A57 A99 S03
             e11*2007/46*          96-140         255/50R18   K1c K2c K6w
             3255*00-04;           96-140         255/55R18   K1c K2c K6w
             e6*2007/46*0269*..
             Renault Koleos        110-127        225/50R18   K2b                              A01 A12 A19
             Y                     110-127        225/55R18   K2b                              A99 S03
             e11*2001/116*0261*.   110-127        235/50R18   K1b K2b
                                   110-127        245/50R18   K1a K1b K2b
                                   110-127        255/45R18   K1b K2b
             Renault Megane (IV)   66-120         205/40R18   K2b K8c T86                      A01 A12 A19
             RFB                   66-120         215/40R18   K1c K2c K8m T85 T89              A58 A99 Car
             e2*2007/46*0546*..    66-121         225/40R18   K1c K2c K8m                      Flh L05 S01
             Renault Megane        120, 151       225/40R18   K1c K2c K8m T88 T92              A01 A12 A19
             GT(IV)                                                                            A58 A99 Car
             RFB                                                                               Flh L04 S01
             e2*2007/46*0546*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52986 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 11

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
§ 22 52986




             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52986 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 11
             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
§ 22 52986




             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52986 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 6 von 11
             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G79     Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.
§ 22 52986




             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52986 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 7 von 11
             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
             zu befestigen.

             K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
             befestigen.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
§ 22 52986




             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K80     Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2
             sicherzustellen, ist der Falz am innenliegenden Knotenblech an der Verbindung Kotflügel und
             Heckschürze um 45° nach hinten umzulegen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
             um 5 mm aufzuweiten.


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             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 8 von 11
             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
             Reifenkombination herzustellen.

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
             ohne Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§ 22 52986




             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 9 von 11
             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 52986




             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18      225/35R18
             Nr. 2    205/45R18      225/40R18
             Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
             Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18      255/35R18
             Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
             Nr. 15   245/50R18      275/45R18
             Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
             Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 10 von 11
             Fortsetzung Auflage V18

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 18 255/50R18        285/45R18
             Nr. 19 255/55R18        285/50R18
             Nr. 20 265/35R18        295/30R18, 315/30R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             VZ8    Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen"
             aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   225/45R18     245/45R18, 265/40R18, 275/40R18
             Nr.   2   235/40R18     255/40R18
             Nr.   3   245/40R18     265/40R18, 275/40R18
             Nr.   4   255/40R18     275/40R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
§ 22 52986




             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

             Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 8. Januar 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2019.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52986 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075419 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ ADV16 8018
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 11 von 11
             Fortsetzung Prüfergebnis

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 8. Januar 2020




             Laux                                                              00335105.DOC
§ 22 52986




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim