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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 9

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          ADV16
             Typ                             ADV16 8019
             Radgröße                        8,0JX19H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             W4           ADV16 8019 W4 / Ø72,6 - Ø66,1       5/114,3/66,1        30         740    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52987
             Herstellerzeichen               ADV-M
             Radtyp und Ausführung           ADV16 8019 (s.o.)
             Radgröße                        8,0JX19H2
§ 22 52987




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 RG.573
             S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                      -                  RG.578
             S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  RG.578
             S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   115                      26                 RG.573
             S05   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   115                      -                  RG.578
             S06   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28,3               RG.577

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Infiniti
                                             Nissan
                                             Renault

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 9

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Infiniti M              175, 235       245/40R19   A10 T94 T98                    A19 A58 A99
             Y51                     175, 235       245/45R19   A10                            L06 Lim Y62
             e13*2007/46*1105*..                                                               S03
             Nissan Juke (II) 2WD    86             225/45R19                                  A12 A19 A58
             F16                     86             235/45R19                                  A99 S04
             e9*2007/46*6697*..      86             245/40R19   A01 K1a K1b K6w K8a
             Nissan Leaf             90             225/35R19   K1a K1b K4i K5d K6f T88        A01 A12 A19
             ZE1                                                                               A58 A99 S05
             e9*2007/46*6537*..
             (40, 62 kWh-Batterie)
             Nissan Murano           172            255/50R19   K1c K2c                        A01 A12 A19
             Z50                                                                               A99 S03
             e1*2001/116*0298*..
             Nissan Primera          80-103         225/35R19   K1c K2b K44 K56 T88            A01 A12 A19
             P12                     80-103         235/35R19   K1c K2c K44 K56 T88            A99 Car Lim
             e11*98/14*0183*..       80-103         245/35R19   K1c K2c K41 K44 K45 K56        S02
             Nissan Pulsar           81-140         215/35R19   K1c K2b K8h T85                A01 A12 A19
             C13                     81-140         225/35R19   K1c K2b K3a K3c K5a K8h        A58 A99 Flh
§ 22 52987




             e9*2007/46*3086*..      81-140         245/30R19   K2c K8m R03                    V19 S05
             Nissan Qashqai          81-120         225/45R19                                  A12 A19 A57
             J11                     81-120         235/40R19   A01 K1c K2b                    A99 V00 V19
             e11*2007/46*0963*..;    81-120         235/45R19   A01 K1c K2b                    S04
             e5*2007/46*1029*..      81-120         245/40R19   A01 K1c K2b
             Nissan Qashqai, /+2     76-110         225/45R19   K2b                            A01 A12 A19
             J10                     76-110         235/45R19   K1a K2b K42 K46                A57 A99 S03
             e11*2001/116*0295*.     76-110         245/40R19   K1c K2b K42 K46
             Nissan X-Trail          104-127        225/45R19   K42                            A01 A12 A19
             T31                     104-127        235/45R19   K2b K42                        A99 S03
             e1*2001/116*0432*..     104-127        245/40R19   K1a K1b K2b K42
             - incl. MJ 2011         104-127        245/45R19   G01 K1a K1b K2b K42 R64
                                     110, 127       245/45R19   K1a K1b K2b K42 R34
             Nissan X-Trail          96-130         225/55R19   K1c K2c                        A01 A12 A19
             T32                     96-130         235/50R19   K1c K2c K4i K6a K6v            A57 A99 S03
             e13*2007/46*1456*..     96-130         245/50R19   K1c K2c K4i K6c K6x
                                     96-130         255/45R19   K1c K2c K4i K6c K6x
             Renault Captur (II)     70-113         225/45R19                                  A12 A19 A58
             RJB                     70-113         235/45R19   A01 K2b                        A99 S01
             e2*2007/46*0684*..      70-113         245/40R19   A01 K1a K1b K2a K2b K6f K6w
             Renault Espace (V)      96-165         235/50R19   K1a K8f                        A01 A12 A19
             RFC                     96-165         235/55R19   K1a K8f                        A58 A99 L06
             e2*2007/46*0470*..                                                                S06
             Renault Kadjar 2WD      81-120         225/45R19                                  A12 A19 A58
             RFE                     81-120         235/40R19   A01 K1a K1b K2b                A99 F23 S01
             e2*2007/46*0475*..      81-120         235/45R19   A01 K2b
                                     81-120         245/40R19   A01 K1a K1b K2b K6w
             Renault Kadjar 4WD      96, 110        225/45R19                                  A12 A19 A56
             RFE                     96, 110        235/40R19   A01 K1a K1b K2b                A99 F24 S01
             e2*2007/46*0475*..      96, 110        235/45R19   A01 K2b
                                     96, 110        245/40R19   A01 K1a K1b K2b


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Renault Koleos         96-140         225/55R19    K2b                                   A01 A12 A19
             RZG                    96-140         235/50R19    K1c K2c                               A57 A99 S03
             e11*2007/46*           96-140         245/50R19    K1c K2c
             3255*00-04;            96-140         255/45R19    K1c K2c
             e6*2007/46*0269*..     96-140         255/50R19    K1c K2c K6w
             Renault Koleos         110-127        225/45R19                                          A12 A19 A99
             Y                      110-127        235/45R19                                          S03
             e11*2001/116*0261*.    110-127        245/45R19    A01 K2b
             Renault Megane (IV)    66-120         215/35R19    K1c K2c K8m T85                       A01 A12 A19
             RFB                    66-121         225/35R19    K1c K2c K5w K8s T88                   A58 A99 Car
             e2*2007/46*0546*..                                                                       Flh L05 S01
             Renault Megane         120, 151       225/35R19    K1c K2c K8m T88                       A01 A12 A19
             GT(IV)                                                                                   A58 A99 Flh
             RFB                                                                                      L04 S01
             e2*2007/46*0546*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52987




             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 9
             Fortsetzung allgemeine Hinweise

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
§ 22 52987




             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 9
             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52987




             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
             zu befestigen.

             K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
             befestigen.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 9
             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
§ 22 52987




             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
             um 5 mm aufzuweiten.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 7 von 9
             K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
             ohne Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
             oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
             215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
§ 22 52987




             Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 9
             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
§ 22 52987




             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
             Nr. 15   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   255/55R19      275/50R19
             Nr. 21   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
             Nr. 22   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
             Nr. 23   265/40R19      295/35R19
             Nr. 24   265/45R19      295/40R19
             Nr. 25   265/50R19      295/45R19
             Nr. 26   275/30R19      315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2020 in Lambsheim statt.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 14. Januar 2020
§ 22 52987




             Laux                                                                 00335567.DOC JR-RL




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim