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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ADV16
Typ                             ADV16 8019
Radgröße                        8,0JX19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
W4           ADV16 8019 W4 / Ø72,6 - Ø66,1       5/114,3/66,1         30          740    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52987
Herstellerzeichen               ADV-M
Radtyp und Ausführung           ADV16 8019 (s.o.)
Radgröße                        8,0JX19H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                       26                  RG.573
S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                       -                   RG.578
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                       -                   RG.578
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   115                       26                  RG.573
S05   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   115                       -                   RG.578
S06   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                       28,3                RG.577

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Infiniti
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Infiniti M                175, 235      245/40R19   A10 T94 T98                     A19 A58 A99
Y51                       175, 235      245/45R19   A10                             L06 Lim Y62
e13*2007/46*1105*..                                                                 S03
Nissan Juke (II) 2WD      84,86         225/45R19                                   A12 A19 A58
F16                       84,86         235/45R19                                   A99 NoE NoP
e9*2007/46*6697*..        84,86         245/40R19   A01 K1a K1b K6w K8a             S04
Nissan Leaf (II)          90            225/35R19   K1a K1b K4i K5d K6f T88         A01 A12 A19
ZE1                                                                                 A58 A99 S05
e9*2007/46*6537*..
- (40, 62 kWh-Batterie)
- max.Leistung: 110,
160kW
Nissan Murano             172           255/50R19   K1c K2c                         A01 A12 A19
Z50                                                                                 A99 S03
e1*2001/116*0298*..
Nissan Primera            80-103        225/35R19   K1c K2b K44 K56 T88             A01 A12 A19
P12                       80-103        235/35R19   K1c K2c K44 K56 T88             A99 Car Lim
e11*98/14*0183*..         80-103        245/35R19   K1c K2c K41 K44 K45 K56         S02
Nissan Pulsar             81-140        215/35R19   K1c K2b K8h T85                 A01 A12 A19
C13                       81-140        225/35R19   K1c K2b K3a K3c K5a K8h         A58 A99 Flh
e9*2007/46*3086*..        81-140        245/30R19   K2c K8m R03                     V19 S05
Nissan Qashqai            81-120        225/45R19                                   A12 A19 A57
J11                       81-120        235/40R19   A01 K1c K2b                     A99 V00 V19
e11*2007/46*0963*..;      81-120        235/45R19   A01 K1c K2b                     S04
e5*2007/46*1029*..        81-120        245/40R19   A01 K1c K2b
Nissan Qashqai, /+2       76-110        225/45R19   K2b                             A01 A12 A19
J10                       76-110        235/45R19   K1a K2b K42 K46                 A57 A99 S03
e11*2001/116*0295*.       76-110        245/40R19   K1c K2b K42 K46
Nissan X-Trail            104-127       225/45R19   K42                             A01 A12 A19
T31                       104-127       235/45R19   K2b K42                         A99 S03
e1*2001/116*0432*..       104-127       245/40R19   K1a K1b K2b K42
- incl. MJ 2011           104-127       245/45R19   G01 K1a K1b K2b K42 R64
                          110, 127      245/45R19   K1a K1b K2b K42 R34
Nissan X-Trail            96-130        225/55R19   K1c K2c                         A01 A12 A19
T32                       96-130        235/50R19   K1c K2c K4i K6a K6v             A57 A99 S03
e13*2007/46*1456*..       96-130        245/50R19   K1c K2c K4i K6c K6x
                          96-130        255/45R19   K1c K2c K4i K6c K6x
Renault Captur (II)       67-113        225/45R19                                   A12 A19 A58
RJB                       67-113        235/45R19   A01 K2b                         A99 F23 NoP
e2*2007/46*0684*..        67-113        245/40R19   A01 K1a K1b K2a K2b K6f K6w     S01
Renault Captur            68            225/45R19                                   A12 A19 A58
E-Tech (II)               68            235/45R19                                   A99 F24 S01
RJB
e2*2007/46*0684*..
- Plug-in Hybrid
Renault Espace (V)        96-165        235/50R19   K1a K8f                         A01 A12 A19
RFC                       96-165        235/55R19   K1a K8f                         A58 A99 L06
e2*2007/46*0470*..                                                                  S06



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Kadjar 2WD      81-120        225/45R19                                           A12 A19 A58
RFE                     81-120        235/40R19     A01 K1a K1b K2b                       A99 F23 S01
e2*2007/46*0475*..      81-120        235/45R19     A01 K2b
                        81-120        245/40R19     A01 K1a K1b K2b K6w
Renault Kadjar 4WD      96, 110       225/45R19                                           A12 A19 A56
RFE                     96, 110       235/40R19     A01 K1a K1b K2b                       A99 F24 S01
e2*2007/46*0475*..      96, 110       235/45R19     A01 K2b
                        96, 110       245/40R19     A01 K1a K1b K2b
Renault Koleos          96-140        225/55R19     K2b                                   A01 A12 A19
RZG                     96-140        235/50R19     K1c K2c                               A57 A99 S03
e11*2007/46*            96-140        245/50R19     K1c K2c
3255*00-04;             96-140        255/45R19     K1c K2c
e6*2007/46*0269*..      96-140        255/50R19     K1c K2c K6w
Renault Koleos          110-127       225/45R19                                           A12 A19 A99
Y                       110-127       235/45R19                                           S03
e11*2001/116*0261*.     110-127       245/45R19     A01 K2b
Renault Megane (IV)     66-120        215/35R19     K1c K2c K8m T85                       A01 A12 A19
RFB                     66-121        225/35R19     K1c K2c K5w K8s T88                   A58 A99 Car
e2*2007/46*0546*..                                                                        Flh L05 NoP
                                                                                          S01
Renault                 120, 151      225/35R19     K1c K2c K8m T88                       A01 A12 A19
Megane GT(IV)                                                                             A58 A99 Flh
RFB                                                                                       L04 S01
e2*2007/46*0546*..



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9
A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9
K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 7 von 9
K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr.   2   225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.   3   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr.   4   225/45R19     245/40R19, 255/40R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. März 2021 in Lambsheim statt.



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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. März 2021




Laux                                                                 00363908.DOC




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