Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          ADV16
             Typ                             ADV16 8019
             Radgröße                        8,0JX19H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
             führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                             Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                             (mm)
             B3           ADV16 8019 B3 / ohne Ring          5/112/66,6         45          740    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52987
             Herstellerzeichen               ADV-M
             Radtyp und Ausführung           ADV16 8019 (s.o.)
             Radgröße                        8,0JX19H2
§ 22 52987




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
             S01   Serienschraube M14x1,25       Kegel 60°   140                     27,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW
                                             Mini/BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 1er-Reihe         85, 103        215/35R19   K2b T85                            A01 A12 A19
             F1H                   85-110         225/35R19   K2b T88                            A58 A99 B10
             e1*2007/46*2018*..    85-110         235/35R19   K1a K1b K2a K2b K5b K8z T87 T91    Flh V19 S01
                                   85-110         245/30R19   K1c K2c K5b K7b K8z T89
             BMW 225xe Active      100            225/40R19   K2b                                A01 A12 A19
             Tourer Hybrid         100            235/35R19   K1c K2c K8d T91                    A56 A99 Flh
             UKL-L, F2AT                                                                         S01
             e1*2007/46*
             0371*21-..;
             e1*2007/46*1675*..
             BMW 2er Active        70-170         225/35R19   K2b T84 T88                        A01 A12 A19
             Tourer                70-170         225/40R19   K2b                                A57 A99 Flh
             UKL-L, F2AT           70-170         235/35R19   K1c K2c K8d                        V00 V19 S01
             e1*2007/46*           70-170         245/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d
             0371*13-..;
             e1*2007/46*1675*..
             BMW 2er Gran Tourer   70-141         225/35R19   K2b T88 X77                        A01 A12 A19
             UKL-L, F2GT           70-141         225/40R19   K2b T89 T93                        A57 A99 V00
             e1*2007/46*           70-141         235/35R19   K1c K2c K8d T87 T91                V19 Ver S01
§ 22 52987




             0371*18-..;           70-141         245/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T89 T93
             e1*2007/46*1677*..
             BMW X1                85-170         225/45R19   K2b                                A01 A12 A19
             UKL-L, F1X            85-170         235/40R19   K2b                                A57 A99 B10
             e1*2007/46*           85-170         245/40R19   K2b                                S01
             0371*19-..;
             e1*2007/46*1676*..
             BMW X2                100-170        225/45R19   K2b                                A01 A12 A19
             F2X                   100-170        235/40R19   K2b                                A57 A99 B10
             e1*2007/46*1824*..    100-170        245/40R19   K2b                                S01
             Mini Clubman          75-155         225/35R19   K1b K2b K6w T84 T88                A01 A12 A19
             One/Cooper ,/D,/S     75-155         235/35R19   K1a K1b K2b K6w                    A57 A99 Car
             UKL-L, FMK            75-155         245/30R19   K1c K2a K2b K6x                    V00 V19 S01
             e1*2007/46*
             0371*19-..,
             e1*2007/46*1683*..
             Mini Countryman       75-155         225/40R19   K2b T89 T93                        A01 A12 A19
             FMX                   75-155         225/45R19   K2b                                A57 A99 KMV
             e1*2007/46*1682*..    75-155         235/40R19   K2b                                NoH S01
                                   75-155         245/40R19   K2b
             Mini Countryman SE    100            225/40R19   K2b T93                            A01 A12 A19
             FMX                   100            225/45R19   K2b                                A56 A99 KMV
             e1*2007/46*1682*..    100            235/40R19   K2b                                S01
             - Hybrid              100            245/40R19   K2b




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mini One/Cooper ,/D,   55-155        215/35R19     G01 K1a K1b K2b K4i K6w T85           A01 A12 A19
             /S                                                                                       A58 A99 Cbo
             UKL-L, FML2, FML4,                                                                       Flh S01
             FMCA
             e1*2007/46*
             0371*10-..,
             e1*2007/46*1678*..,
             e1*2007/46*1679*..,
             e1*2007/46*1680*..,
             - 3/5-Türer / Cabrio

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§ 22 52987




             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 8
             Fortsetzung allgemeine Hinweise

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
§ 22 52987




             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B10    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
             Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8
             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.
§ 22 52987




             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 6 von 8
             K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
             Radmitte um 5mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
             (Hybridelektrofahrzeug).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.
§ 22 52987




             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 8
             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
             Nr. 15   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
§ 22 52987




             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   255/55R19      275/50R19
             Nr. 21   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
             Nr. 22   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
             Nr. 23   265/40R19      295/35R19
             Nr. 24   265/45R19      295/40R19
             Nr. 25   265/50R19      295/45R19
             Nr. 26   275/30R19      315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

             X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52987 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55075519 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0JX19H2 Typ ADV16 8019
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 8
             Fortsetzung Prüfergebnis

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 14. Januar 2020




             Laux                                                                 00335552.DOC JR-RL
§ 22 52987




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim