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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          ADV16
             Typ                             ADV16 8520
             Radgröße                        8,5JX20H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             W4           ADV16 8520 W4 / Ø72,6 - Ø64,1       5/114,3/64,1           35       740     2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      53059
             Herstellerzeichen               ADV-M
             Radtyp und Ausführung           ADV16 8520 (s.o.)
             Radgröße                        8,5JX20H2
§ 22 53059




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    RG.576

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Honda
                                             Land Rover

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda CR-V (II)        110            245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6               A01 A12 A19
             RD8                                                                                 A99 S01
             e11*98/14*0190*
             00-01
             Honda CR-V (II)        110            245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6               A01 A12 A19
             RD8, RD9                                                                            A99 S01
             e11*98/14*0190*02-..
             e11*2001/116*0234*.
             Honda CR-V (III)       103-122        245/40R20   K1c K42                           A01 A12 A19
             RE5, RE6, RE7          103-122        245/45R20   K1c K42                           A99 S01
             e11*2001/116*
             0301*00-05,
             0302*00-05,
             0322*00-03
             Honda CR-V (IV)        88-114         245/40R20   K1c K2b K6c K6w                   A01 A12 A19
             RE5, RE6               88-114         245/45R20   K1c K2b K6c K6w                   A57 A99 S01
             e11*2001/116*
             0301*06-09,
             0302*06-10
§ 22 53059




             Honda CR-V (IV)        88-118         245/40R20   K1c K2b K6c K6w                   A01 A12 A19
             RE5, RE6               88-118         245/45R20   K1c K2b K6c K6w                   A57 A99 S01
             e11*2001/116*
             0301*10-,
             0302*11-
             ab Facelift 2015
             Honda CR-V (V)         107-142        235/45R20   K1c                               A01 A12 A19
             RW                     107-142        235/50R20   K1c K2c                           A57 A99 MHy
             e6*2007/46*0265*..     107-142        245/45R20   K1c K2b                           S01
                                    107-142        255/45R20   K1c K2c
             Honda Civic (X)        88-134         235/30R20   K1c K2c K3n K5d K6d K6i           A01 A12 A19
             5-Türer                                                                             A99 Y85 S01
             FC, FK
             e11*2007/46*3633*..;
             e6*2007/46*0256*..
             Honda Civic (X)        88-134         235/30R20   K1c K2b K3n K5d K6d K6i           A01 A12 A19
             Limousine                                                                           A99 Lim S01
             FC, FK
             e11*2007/46*3633*..;
             e6*2007/46*0256*..
             Land Rover             71-130         245/35R20   K1c K2c K45 T91 T95               A01 A12 A19
             Freelander                                                                          A99 S01
             LN, LND
             e11*96/79*0082*..,
             e1*98/14*0134*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
§ 22 53059




             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 6
             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 53059




             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3n     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
             Radhausinnenverkleidung im Bereich der Seitenmarkierungsleuchten bzw. Fahrtrichtungsanzeiger um
             5mm nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken oder Ausschneiden) und dauerhaft zu
             befestigen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 53059




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 13. Januar 2020 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 13. Januar 2020




             Laux                                                                 00335438.DOC
§ 22 53059




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