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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          ADV16
             Typ                             ADV16 8520
             Radgröße                        8,5JX20H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             W4           ADV16 8520 W4 / Ø72,6 - Ø66,1       5/114,3/66,1        45         740    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      53059
             Herstellerzeichen               ADV-M
             Radtyp und Ausführung           ADV16 8520 (s.o.)
             Radgröße                        8,5JX20H2
§ 22 53059




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 RG.573
             S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   145                      28,3               RG.577
             S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  RG.578
             S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                      26                 RG.573
             S05   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28,3               RG.577

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Dacia
                                             Nissan
                                             Renault

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/35R20                                   A12 A19 A58
             SD/SR                   63-92         235/35R20   A01 K1a K1b                     A99 KOV S01
             e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20   A01 K1a K1b K2b K3s
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/35R20                                   A12 A19 A56
             SD/SR                   66-92         235/35R20   A01 K1a K1b                     A99 KOV S01
             e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20   A01 K1a K1b K2b K3s
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/35R20                                   A12 A19 A58
             SR (SR*H..)             66-110        235/35R20   A01 K1a K1b K2a K2b             A99 F23 KOV
             e2*2001/116*            66-110        235/40R20   A01 K1a K1b K2a K2b K3s         S04
             0323*43-..;             66-110        245/35R20   A01 K1c K2c
             e2*2007/46*0013*12-..
             - ab Modell 2018
             Dacia Duster (II) 4WD   80-110        225/35R20                                   A12 A19 A56
§ 22 53059




             SR (SR*H..)             80-110        235/35R20   A01 K1a K1b K2a K2b             A99 F24 KOV
             e2*2001/116*            80-110        235/40R20   A01 K1a K1b K2a K2b K3s         S04
             0323*43-..;             80-110        245/35R20   A01 K1c K2c
             e2*2007/46*0013*12-..
             - ab Modell 2018
             Nissan Juke (I) 2WD     69-147        225/35R20                                   A12 A19 A58
             F15                     69-147        235/35R20   A01 K8c                         A99 S03
             e11*2007/46*0132*..;
             e3*2007/46*0162*..,
             e5*2007/46*1031*..
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke (I) 4WD     140, 147      225/35R20                                   A12 A19 A56
             F15                     140, 147      235/35R20                                   A99 S03
             e11*2007/46*0132*..,    140, 147      245/30R20   A01 K2b
             e5*2007/46*1031*..      140, 147      255/30R20   A01 K1c K2b
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke (I) Nismo   157, 160      225/35R20                                   A12 A19 A57
             RS                      157, 160      235/35R20   A01 K8c                         A99 S03
             F15
             e11*2007/46*0132*..,
             e5*2007/46*1031*..
             Nissan Murano           140, 188      235/55R20                                   A12 A19 A99
             Z51                     140, 188      245/50R20   A01 K2b                         S03
             e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20
                                     140, 188      255/50R20   A01 K1a K2b
                                     140, 188      265/45R20   A01 K2b
                                     140, 188      275/45R20   A01 K1a K2b
             Nissan X-Trail          96-130        235/45R20                                   A12 A19 A57
             T32                     96-130        245/40R20                                   A99 S03
             e13*2007/46*1456*..     96-130        245/45R20




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Renault Espace (V)     96-165         235/45R20                                   A12 A19 A58
             RFC                    96-165         245/45R20                                   A99 L06 S05
             e2*2007/46*0470*..     96-165         255/45R20
             Renault Fluence        63-103         235/30R20   K2b K8f                         A01 A12 A19
             Z                      63-103         245/30R20   K2b K6g K8k                     A99 Sth S01
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Limousine
             Renault Laguna         81-131         245/30R20   K1a K1b T90                     A01 A12 A19
             T                      81-131         255/30R20   K1c K2b T88 T92                 A99 Car Flh
             e2*2001/116*0363*..;                                                              L05 S02
             e2*2007/46*0012*..
             Renault Laguna         125-175        245/30R20   K1a NoD T90                     A01 A12 A19
             T                      81-110         245/30R20   K1a T90 Y16                     A99 Cpe L06
             e2*2001/116*           81-175         255/30R20   K1c T88 T92                     S02
             0363*07-..
             - Coupé
             Renault Latitude       81,103         235/30R20   A01 K4h T88                     A12 A19 A99
             T                      81-127         225/35R20   T90                             Lim S02
             e2*2001/116*0363*..    81-127         235/35R20   A01 G81 K4h T88 T92
§ 22 53059




                                    81-127         245/30R20   A01 K4h T90
                                    81-127         255/30R20   A01 K1a K4g K6g T88 T92
             Renault Megane (III)   78-132         235/30R20   A01 G01 K2b K4i T88             A12 A19 A99
             Z                                                                                 Cpe Flh S01
             e2*2001/116*0373*..;
             - Cabriolet
             Renault Megane (III)   63-162         235/30R20   A01 G01 K6g T88                 A12 A19 A99
             Z                                                                                 Car S01
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Grandtour
             Renault Megane (III)   63-162         235/30R20   A01 G01 K2b K6g T88             A12 A19 A99
             Z                                                                                 Cpe Flh S01
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Fließheck
             - Coupé
             Renault                205            235/30R20   K8c T88                         A01 A12 A19
             Megane R.S. (IV)       205, 221       245/30R20   K8c T90                         A58 A99 Flh
             RFB                                                                               L06 S01
             e2*2007/46*0546*..
             Renault Talisman       81-165         225/35R20   R37                             A12 A19 A58
             RFD                    81-165         235/35R20   R37                             A99 Car L05
             e11*2007/46*           81-165         245/35R20                                   Lim S01
             2969*00-07;            81-165         255/30R20   A01 K2b K8g
             e2*2007/46*0653*..     81-165         255/35R20   A01 K2b K8g




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Renault Talisman       81-165        245/35R20                                           A12 A19 A58
             4Control               81-165        255/30R20     A01 K8g                               A99 Car L04
             RFD                    81-165        255/35R20     A01 K8g                               Lim S01
             e11*2007/46*
             2969*00-07;
             e2*2007/46*0653*..
             - mit Allradlenkung

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 53059




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 8
             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
§ 22 53059




             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 6 von 8
             G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 53059




             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
             dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 7 von 8
             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
             um 5 mm aufzuweiten.

             K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).
§ 22 53059




             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
             ohne Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53059 nach §22 StVZO

             Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55066919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ ADV16 8520
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 8
             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
             Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 13. Januar 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis
§ 22 53059




             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 13. Januar 2020




             Laux                                                                    00335442.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim