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                            Prüfbericht 366-0370-21-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001959
                            ANLAGE: 9.2                                                            Radtyp: AAT9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 01.03.2024
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                                            Fahrzeughersteller               Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 30
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                            AAT9K8BA30ED66 AAT9K ET30                      ohne                          66,6                     780      2260    11/21
                            6
                            AAT9K8GP30ED66 AAT9K ET30                      ohne                          66,6                    780      2260     11/21
                            6
R124 E1*124R00/03*1959*02




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
                            Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJBC
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 245/40R19                 12K; 51G                   nicht 530e/530e
                                                                                                                            xDrive;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7NN; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 75I; 76V
                             G5K           e1*2007/46*1750*..        100 - 294 245/40R19         GAA; 12K; 51G; 57E         nicht 530e/530e
                                                                                                                            xDrive;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7NN; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 76V; 78A
                             G5L           e1*2007/46*1688*..        100 - 390 245/40R19         12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7NN; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 75I; 76V
                             G5L           e1*2007/46*1688*..        100 - 390 245/40R19         GAA; 12K; 51G; 57E         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7NN; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 76V; 78A




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0370-21-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001959
                            ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: AAT9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.03.2024
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                            Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                            G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/40R19 M+S 12K; 51G; 52J                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                      711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                      74C; 76V; 77E


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleich en
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
R124 E1*124R00/03*1959*02




                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                   konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                            57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderac hse
                                 zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                                 werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                                 derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0370-21-WIRD/N2
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001959
                            ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: AAT9K
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.03.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupass en oder zu streichen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig. Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
R124 E1*124R00/03*1959*02




                                 Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                 Reifengröße:
                                 Vorderachse: 245/40R19
                                 Hinterachse: 275/35R19
                                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Rei fengröße
                                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.