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							                         Gutachten 366-0181-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53794
                         ANLAGE: 46 MERCEDES                                                  Radtyp: AAT9L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.11.2022
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                                         Fahrzeughersteller              MERCEDES




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         AAT9L8BA25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        745      2297    11/21
                         AAT9L8BA25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        750      2284    11/21
                         AAT9L8BA25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        760      2254    11/21
                         AAT9L8BA25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        770      2223    11/21
                         AAT9L8BA25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        780      2199    11/21
                         AAT9L8GP25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        780      2199    11/21
§22 53794*01, Korr. 01




                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse          zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT9N KBA: 53790 Lochkreis: 5x112 ET:                    44 oder
                         Radtyp: AAT9N KBA: 53790 Lochkreis: 5x112 ET:                    35 oder
                         Radtyp: AAT9N KBA: 53790 Lochkreis: 5x112 ET:                    25


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGM, KAGN, KAGO, KATO
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53794
                         ANLAGE: 46 MERCEDES                                              Radtyp: AAT9L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen
                                                                                                           Auflagen
                         R2S          e1*2007/46*2115*..  210         235/45R19 99                         nicht S 580 e; nicht
                                                                      235/50R19 99                         S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                            210 - 370 245/45R19 102       KAGM; KAGN;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGO             12A; 51A; 7PL; 71C;
                                                                      255/45R19 100       5KA; KAGM; KAGN; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          KAGO             74A; 74P; 75I; 80Q
                                                                      265/45R19 102       11A; 24J; 248
                         R2S           e1*2007/46*2115*..   210 - 370 245/45R19 102       57E; 6BL; KAGM;  nicht S 580 e; nicht
                                                                                          KAGN; KAGO       S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                      255/45R19 100       YA7; 57E; KAGM;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGN; KAGO       12A; 51A; 7PL; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74A; 74P; 76A; 80Q


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
§22 53794*01, Korr. 01




                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53794
                         ANLAGE: 46 MERCEDES                                               Radtyp: AAT9L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
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                                Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesam te Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
§22 53794*01, Korr. 01




                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1600kg.
                         6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          245/45R19
                                              Hinterachse:                          275/40R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine
                                Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren
                                mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53794
                         ANLAGE: 46 MERCEDES                                               Radtyp: AAT9L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 4 von 4
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
                              Vorderachse zulässig
                         KAGM) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT9N KBA: 53790 Lochkreis 5x112 ET: 35
§22 53794*01, Korr. 01




                         KAGN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT9N KBA: 53790 Lochkreis 5x112 ET: 44
                         KAGO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT9N KBA: 53790 Lochkreis 5x112 ET: 25
                         YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          255/45R19
                                              Hinterachse:                          285/40R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.