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							                         Gutachten 366-0181-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53794
                         ANLAGE: 45 PORSCHE                                                   Radtyp: AAT9L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                         Fahrzeughersteller              PORSCHE




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         AAT9L8BA25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        745      2297    11/21
                         AAT9L8BA25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        750      2284    11/21
                         AAT9L8BA25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        760      2254    11/21
                         AAT9L8BA25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        770      2223    11/21
                         AAT9L8BA25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        780      2199    11/21
                         AAT9L8GP25D666          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        780      2199    11/21
§22 53794*01, Korr. 01




                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT9N KBA: 53790 Lochkreis: 5x112 ET: 25


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGO
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53794
                         ANLAGE: 45 PORSCHE                                               Radtyp: AAT9L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                         95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 245/55R19 103 52J; 57E; 6AM;     erhöhtes
                                                                                  KAGO               Anzugsmoment
                                                                                                     170 Nm; ab
                                                                    255/50R19 103 57E; 6AN; KAGO     e13*2007/46*1164*02;
                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AA; 7BN;
                                                                                                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                     76A; PDG

                         Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN,                   MACAN GTS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                         95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 245/55R19 103 52J; 57E; 6AM;                 erhöhtes
                                                                                  KAGO                           Anzugsmoment
                                                                                                                 170 Nm; ab
                                                                      255/50R19 103       57E; 6AN; KAGO         e13*2007/46*1165*02;
                                                                                                                 Kombilimousine;
                                                                                                                 Allradantrieb;
§22 53794*01, Korr. 01




                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 6AA; 7BN;
                                                                                                                 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                 73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                                 76A; PDG


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53794
                         ANLAGE: 45 PORSCHE                                                Radtyp: AAT9L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
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                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                              deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
§22 53794*01, Korr. 01




                              Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                              einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        245/55R19
                                              Hinterachse:                        265/50R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        255/50R19
                                              Hinterachse:                        285/45R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53794
                         ANLAGE: 45 PORSCHE                                               Radtyp: AAT9L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 4
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                              wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                              1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                              2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                              3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                              Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                              4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              zu überprüfen.
                              5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              nochmals zu überprüfen.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
§22 53794*01, Korr. 01




                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         KAGO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT9N KBA: 53790 Lochkreis 5x112 ET: 25
                         PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.