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							                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 28 QUATTRO                                                   Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                         Fahrzeughersteller               QUATTRO GmbH




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                         Kennzeichnung                  Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                         Rad                            Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT0L8BA38ED571 PCD112 ET38                    ohne                        57,1                     755      2275    07/21
                         AAT0L8BA38ED571 PCD112 ET38                    ohne                        57,1                     780      2196    07/21
                         AAT0L8GP38ED57 PCD112 ET38                     ohne                        57,1                     780      2196    07/21
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                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53788*01, Korr. 01




                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : QUATTRO GmbH
                         Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                         Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJV8


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     RS 3 Sportback, RS 3 Limousine
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                          8V           e1*2007/46*0608*.. 294      245/30R20 90   11A; 24J; 248; 26P;                  RS 3 Limousine;
                                                                                  27F                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74C; 77E
                          8V            e1*2007/46*0608*..        270 - 294 245/30R20 90    11A; 21J; 22F; 24J;        ab
                                                                                            24M                        e1*2007/46*0608*01;
                                                                                                                       RS 3 Sportback;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74C; 77E




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 28 QUATTRO                                                Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     RS 3 Sportback, RS 3 Limousine
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                         8V           e1*2007/46*0608*.. 270      245/30R20 90   11A; 21J; 22F; 24J;               ab
                                                                                 24M                               e1*2007/46*0608*01;
                                                                                                                   RS 3 Sportback;
                                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                   12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                   74C; 77E


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 53788*01, Korr. 01




                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht z ur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 28 QUATTRO                                                Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
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                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 53788*01, Korr. 01




                              abgedeckt sein.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                              Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 28 QUATTRO                                                Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 4 von 5
                               serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                               zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
§22 53788*01, Korr. 01




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 28 QUATTRO                                               Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      QUATTRO
                                Fahrzeugtyp:     8V
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0608*..
                                Handelsbez.:     RS 3 Sportback, RS 3 Limousine

                                Variante(n):     ab e1*2007/46*0608*01

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 200              y = 250                  VA
                                      26B                     x = 250              y = 300                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53788*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 250        y = 300             8                VA
                                      26J                  x = 250        y = 300            19                VA
                                      27H                  x = 210        y = 270             8                HA
                                      27F                  x = 260        y = 320            15                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.