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							                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                       Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 10.11.2022
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                                         Fahrzeughersteller              AUDI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT0L8BA45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      755      2275    07/21
                         AAT0L8BA45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2196    07/21
                         AAT0L8GP45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2196    07/21
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 53788*01, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse          zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    40   oder
                         Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    28   oder
                         Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    35   oder
                         Radtyp: AAT0N KBA: 53793 Lochkreis: 5x112 ET:                    35   oder
                         Radtyp: AAT0N KBA: 53793 Lochkreis: 5x112 ET:                    44   oder
                         Radtyp: AAT0N KBA: 53793 Lochkreis: 5x112 ET:                    28


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Re ifen die Kombinationsauflagen KAA0, KAB5, KAER, KATJ,
                         KATK, KATL
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8V
                                                                      140 Nm für Typ : F3; GA




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/30R20 88Y        11A; 21B; 22F; 22L;       Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                        24J; 24M; 5FE; 54A        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                         8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 24J;              Frontantrieb;
                         8PA          e1*2001/116*0418*..                        24M; 5EG; 56G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                         4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 22H; 5GA                    nicht Kombi;
                                                                                                                  Limousine; Front- u.
                                                                                                                  Allradantrieb; Nicht
                                                                                                                  Allroad Quattro;
§22 53788*01, Korr. 01




                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E; 4BF

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y       YD0; 5HR; KATJ;           nicht für gepanzerte
                                                                                        KATK; KATL                Fz;
                                                             154 - 331 255/35R20 97Y    CF6; 51J; KATJ;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        KATK; KATL                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76T; 4AT

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90       11A; 22M; 22P             bis
                                       e1*2001/116*0374*..                                                        e1*2001/116*0369*16;
                                                                                                                  Cabrio; Coupe;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76T; 77E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 11
                         Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 235/30R20 88W                                  Cabrio; Limousine;
                                                          206 - 228 235/30R20 88Y                                 Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 245/30R20 90Y        11A; 22H; 5GA             nicht Kombi;
                         4F1          e13*2007/46*1080*..                                                         Limousine; Front- u.
                                                                                                                  Allradantrieb; Nicht
                                                                                                                  Allroad Quattro;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E; 4BF

                         Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
§22 53788*01, Korr. 01




                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/35R20 90                                  Allradantrieb;
                                                                  235/35R20 92          ohne                    Frontantrieb;
                                                                                        Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        (Flap) Serie; 11A; 245; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        248
                                                                      235/35R20 92      mit                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        Radhausverbreiterung 74P; 77E
                                                                                        (Flap) Serie
                                                                      245/30R20 90      mit
                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                        (Flap) Serie
                                                                      245/30R20 90      ohne
                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                        (Flap) Serie; 11A; 245;
                                                                                        248
                                                                      245/35R20 91      mit
                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                        (Flap) Serie
                                                                      245/35R20 91      ohne
                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                        (Flap) Serie; 11A; 245;
                                                                                        248
                         GA            e1*2007/46*1552*..   221       225/35R20 90                              SQ2;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                74P; 77E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
                         F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96                                   Q3; Allradantrieb;
                                                                   245/40R20 95                                   Frontantrieb; inkl.
                                                                   245/45R20 99                                   Hybrid;
                                                                   255/40R20 97                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                         FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 235/50R20 104 YCV; 57E; KAA0;                  Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
                                                                                    KAB5; KAER; KATJ;             tron; Q4 35 Sportback
                                                                                    KATK; KATL                    e-tron; Q4 40
                                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                      245/45R20 99      YCZ; 57E; KAA0;           50 e-tron; Q4 50
                                                                                        KAB5; KAER; KATJ;         Sportback e-tron; Q4
                                                                                        KATK; KATL                45 e-tron; Q4 45
                                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                      245/50R20 102     YCY; 11A; 245; 57E;       Allradantrieb;
                                                                                        KAA0; KAB5; KAER;         Heckantrieb;
§22 53788*01, Korr. 01




                                                                                        KATJ; KATK; KATL          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76A; 77E; FKA
                         FZ            e1*2018/858*00006*.. 70 - 77   265/45R20 104     YCY; 57F                  Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                                  50 e-tron; Q4 50
                                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                                                                  45 e-tron; Q4 45
                                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 75I; 76B; 77E;
                                                                                                                  FKA
                         FZ            e1*2018/858*00006*.. 70        265/45R20 104     YCY; 57F                  Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76B; 77E; FKA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 5 von 11
                         Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/35R20 90  11A; 26P                        ab
                                                                    245/30R20 90  11A; 26B; 26N                   e1*2001/116*0369*17;
                                                                    255/30R20 92Y 11A; 26B; 26N; 27U              Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 53788*01, Korr. 01




                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                   Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                              Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
§22 53788*01, Korr. 01




                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                   Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 11
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängi gkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
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                              Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                         54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                              Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                              wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                              berücksichtigen.
                         56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                              erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                   Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 8 von 11
                         5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1030kg.
                         5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1120kg.
                         5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1200kg.
                         5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1380kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§22 53788*01, Korr. 01




                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                              Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                   Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 9 von 11
                         CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        255/35R20
                                             Hinterachse:                        255/35R20
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                              sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                              Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                         KAA0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0N KBA: 53793 Lochkreis 5x112 ET: 28
                         KAB5) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0N KBA: 53793 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         KAER) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0N KBA: 53793 Lochkreis 5x112 ET: 44
                         KATJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 28
                         KATK) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 35
§22 53788*01, Korr. 01




                         KATL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 40
                         YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                                Reifengröße:
                                            Vorderachse:                        235/50R20
                                            Hinterachse:                        255/45R20
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/50R20
                                             Hinterachse:                          265/45R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        245/45R20
                                             Hinterachse:                        265/40R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YD0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        245/35R20
                                             Hinterachse:                        245/35R20
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53788*01, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 34 AUDI                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 11 von 11


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:     AUDI
                                Fahrzeugtyp:    8J
                                Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                                Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                                Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                          Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 350              y = 290                  VA
                                      26P                     x = 330              y = 240                  VA
                                      27U                      y = 40              y = 140                  HA
                                      27V                      y = 40              y = 140                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53788*01, Korr. 01




                                          Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                                      26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                                      27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                                      27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.