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							                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 38 SEAT                                                      Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 7

                                         Fahrzeughersteller               SEAT, SEAT, S.A.




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT0L8BA45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      755      2275    07/21
                         AAT0L8BA45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2196    07/21
                         AAT0L8GP45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2196    07/21
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 53788*01, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT, SEAT, S.A.
                         Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : KL; K1; 1P; 1PN; 5P; 5PN
                                                                       140 Nm für Typ : KL; 5FP
                          Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                          5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/35R20 90W 5GA                                  Altea 4 Freetrack;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E
                          5PN           e9*2007/46*0012*..        77 - 155 225/35R20 90W 5GA                           Altea Freetrack;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 38 SEAT                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/35R20 90W 5GA                             Altea 4 Freetrack;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E
                         5P            e9*2001/116*0050*.. 77 - 155   225/35R20 90W 5GA                           Altea Freetrack;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/35R20       90                              Allradantrieb;
                                                                  235/35R20       92                              Frontantrieb;
                                                                  245/30R20       90                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  245/35R20       91                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
§22 53788*01, Korr. 01




                                                                                                                  74P; 77E
                         5FP           e9*2007/46*6394*..   221       225/35R20   90                              ATECA CUPRA;
                                                                      235/35R20   92                              Allradantrieb;
                                                                      245/30R20   90                              Frontantrieb;
                                                                      245/35R20   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     Born
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         K1           e9*2018/858*04001*.. 70         225/40R20 94      11A; 24J; 26P             Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     LEON
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                         1P           e9*2001/116*0052*.. 63 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 24J;              Schrägheck;
                         1PN          e9*2007/46*0013*..                         24M; 5EG; 56G                    Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                  11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 38 SEAT                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 7
                         Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
                         KL           e9*2007/46*3167*.. 110 - 228 235/30R20 88 11A; 248; 26P; 5FE Leon Cupra; Leon
                                                                                                   Cupra Sportstourer;
                                                                                                   Kombi; Schrägheck;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Frontantrieb; inkl.
                                                                                                   Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P; 77E
                         KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 140 235/30R20 88  11A; 248; 26P; 5FE nicht Cupra Leon;
                                                                                                   Kombi; Schrägheck;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Frontantrieb; inkl.
                                                                                                   Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P; 77E
§22 53788*01, Korr. 01




                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 38 SEAT                                                   Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, d aß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 53788*01, Korr. 01




                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                              erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                         5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1030kg.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 38 SEAT                                                   Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 5 von 7
                         5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1120kg.
                         5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1200kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnens eite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinwei se des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§22 53788*01, Korr. 01




                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 38 SEAT                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      SEAT
                                Fahrzeugtyp:     KL
                                Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3167*..
                                Handelsbez.:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 265              y = 265                  VA
                                      26P                     x = 215              y = 215                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53788*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27F                  x = 275        y = 275            20                HA
                                      27H                  y = 275        y = 275             8                HA
                                      26J                  x = 265        y = 265            20                VA
                                      26N                  x = 265        y = 265             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 38 SEAT                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 7

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      SEAT
                                Fahrzeugtyp:     K1
                                Genehm.Nr.:      e9*2018/858*04001*..
                                Handelsbez.:     Born

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 295              y = 295                  VA
                                      26P                     x = 245              y = 245                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53788*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27F                  x = 310        y = 300            15                HA
                                      27H                  x = 310        y = 300             8                HA
                                      26J                  x = 295        y = 295            25                VA
                                      26N                  x = 295        y = 295             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.