Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: AAT0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller SEAT, SEAT, S.A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum AAT0L8BA45D571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 755 2275 07/21 AAT0L8BA45D571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 780 2196 07/21 AAT0L8GP45D571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 780 2196 07/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke §22 53788*01, Korr. 01 von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL; K1; 1P; 1PN; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : KL; 5FP Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea 4 Freetrack; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea Freetrack; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: AAT0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea 4 Freetrack; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea Freetrack; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/35R20 90 Allradantrieb; 235/35R20 92 Frontantrieb; 245/30R20 90 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R20 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 53788*01, Korr. 01 74P; 77E 5FP e9*2007/46*6394*.. 221 225/35R20 90 ATECA CUPRA; 235/35R20 92 Allradantrieb; 245/30R20 90 Frontantrieb; 245/35R20 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: Born Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K1 e9*2018/858*04001*.. 70 225/40R20 94 11A; 24J; 26P Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 24J; Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 24M; 5EG; 56G Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: AAT0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e9*2007/46*3167*.. 110 - 228 235/30R20 88 11A; 248; 26P; 5FE Leon Cupra; Leon Cupra Sportstourer; Kombi; Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E KL e9*2007/46*3167*.. 66 - 140 235/30R20 88 11A; 248; 26P; 5FE nicht Cupra Leon; Kombi; Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E §22 53788*01, Korr. 01 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: AAT0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, d aß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens §22 53788*01, Korr. 01 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: AAT0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnens eite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinwei se des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu §22 53788*01, Korr. 01 beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: AAT0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KL Genehm.Nr.: e9*2007/46*3167*.. Handelsbez.: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 265 y = 265 VA 26P x = 215 y = 215 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53788*01, Korr. 01 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 275 y = 275 20 HA 27H y = 275 y = 275 8 HA 26J x = 265 y = 265 20 VA 26N x = 265 y = 265 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: AAT0L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: K1 Genehm.Nr.: e9*2018/858*04001*.. Handelsbez.: Born Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 295 VA 26P x = 245 y = 245 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53788*01, Korr. 01 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 310 y = 300 15 HA 27H x = 310 y = 300 8 HA 26J x = 295 y = 295 25 VA 26N x = 295 y = 295 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.