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							                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 36 SKODA                                                      Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 10.11.2022
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                                         Fahrzeughersteller              SKODA




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT0L8BA45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      755      2275    07/21
                         AAT0L8BA45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2196    07/21
                         AAT0L8GP45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2196    07/21
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 53788*01, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse          zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    40   oder
                         Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    28   oder
                         Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    35   oder
                         Radtyp: AAT0N KBA: 53793 Lochkreis: 5x112 ET:                    35   oder
                         Radtyp: AAT0N KBA: 53793 Lochkreis: 5x112 ET:                    44   oder
                         Radtyp: AAT0N KBA: 53793 Lochkreis: 5x112 ET:                    28


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAA0, KAB5, KAER, KATJ,
                         KATK, KATL
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NX; NY; 5E
                                                                      140 Nm für Typ : NU; 3T




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 36 SKODA                                                 Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     ENYAQ
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         NY           e8*2007/46*0416*.. 70 - 77      245/45R20 99      YCZ; 57E; KAA0;           ENYAQ 60; ENYAQ 80;
                                                                                        KAB5; KAER; KATJ;         ENYAQ 50; ENYAQ
                                                                                        KATK; KATL                80X;
                                                                                                                  ENYAQ RS;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76A; 77E
                         NY            e8*2007/46*0416*..   70        245/45R20 103     KAA0; KAB5; KAER;         ENYAQ 60; ENYAQ 50;
                                                                                        KATJ; KATK; KATL          Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E
                         NY            e8*2007/46*0416*..   70        255/45R20 101     YCV; 57F                  ENYAQ 60; ENYAQ 50;
                                                                      265/45R20 104     YCY; 57F                  Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53788*01, Korr. 01




                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76B; 77E; FKA
                         NY            e8*2007/46*0416*..   70 - 77   255/45R20 101     YCV; 57F                  ENYAQ 80; ENYAQ
                                                                                                                  80X;
                                                                      265/45R20 104     YCY; 57F                  ENYAQ RS;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 75I; 76B; 77E;
                                                                                                                  FKA

                         Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         NU           e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/35R20 90          11A; 245; 248; 5GA        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  235/35R20 92          11A; 24J; 248             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 36 SKODA                                                 Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         5E           e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 225/30R20 85Y       11A; 27B; 27H; 5EG;       ab
                                       e11*2007/46*0244*..,                             56G                       e11*2007/46*0243*01;
                                       e8*2007/46*0318*..                                                         ab
                                                                                                                  e11*2007/46*0244*01;
                                                                                                                  nicht Octavia Scout;
                                                                                                                  Kombi; Limousine;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS,            OCTAVIA SCOUT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 180 225/35R20 90          11A; 26P; 5GA             inkl. Octavia Scout;
                                                                  235/30R20 88          11A; 26P; 5FE             inkl. Octavia RS;
                                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                                  Limousine;
                                                                                                                  Allradantrieb;
§22 53788*01, Korr. 01




                                                                                                                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/35R20 92                                 inkl. Superb Scout;
                                       e8*2007/46*0317*..
                                                                                                                  ab
                                                                                                                  e11*2001/116*0326*32;
                                                                                                                  Kombi; Limousine;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 36 SKODA                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 8
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 53788*01, Korr. 01




                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 36 SKODA                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 5 von 8
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                              erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
§22 53788*01, Korr. 01




                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1030kg.
                         5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1120kg.
                         5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1200kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 36 SKODA                                                  Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                              sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                              Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                         KAA0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0N KBA: 53793 Lochkreis 5x112 ET: 28
                         KAB5) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
§22 53788*01, Korr. 01




                               Hinterachse AAT0N KBA: 53793 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         KAER) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0N KBA: 53793 Lochkreis 5x112 ET: 44
                         KATJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 28
                         KATK) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         KATL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 40
                         YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                                Reifengröße:
                                            Vorderachse:                        235/50R20
                                            Hinterachse:                        255/45R20
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                              Vorderachse:                         245/50R20
                                              Hinterachse:                         265/45R20
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                                oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                                Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 36 SKODA                                                 Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/45R20
                                             Hinterachse:                          265/40R20
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53788*01, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 36 SKODA                                                 Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 8 von 8


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      SKODA
                                Fahrzeugtyp:     NX
                                Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0355*..
                                Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 240                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 190                  VA
                                      27B                     x = 280              y = 270                  HA
                                      27I                     x = 230              y = 220                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53788*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 240            20                VA
                                      26N                  x = 300        y = 240             8                VA
                                      27F                  y = 280        y = 270            10                HA
                                      27H                  y = 280        y = 270             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.