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							               Gutachten 366-0065-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
               ANLAGE: 37 VW                                                         Radtyp: AAT0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 05.09.2023
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               AAT0L8BA45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      755      2275    07/21
               AAT0L8BA45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2196    07/21
               AAT0L8GP45D571          PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2196    07/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53788*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse          zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    35   oder
               Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    28   oder
               Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    40   oder
               Radtyp: AAT0N KBA: 53793 Lochkreis: 5x112 ET:                    28   oder
               Radtyp: AAT0N KBA: 53793 Lochkreis: 5x112 ET:                    44   oder
               Radtyp: AAT0N KBA: 53793 Lochkreis: 5x112 ET:                    35


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAA0, KAB5, KAER, KATJ,
               KATK, KATL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : AU; AUV; E2; 1 KM; 1K; 1KM; 1KP; 3d; 3D
                                                            140 Nm für Typ : A1; 5N




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0065-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
               ANLAGE: 37 VW                                                    Radtyp: AAT0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     GOLF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               1K           e1*2001/116*0242*.. 55 - 125 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 24J;              Nur Golf 5; nur bis
                                                                       24M; 5EG; 56G                    e1*2001/116*0242*24;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E
               1KM           e1*2007/46*0492*..   59 - 118 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22H;            GOLF 6 (Variant); bis
                                                                         22L; 22Q; 24C; 24D;            e1*2007/46*0492*05;
                                                                         5EG; 56G                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               1 KM         e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22F;               Golf 7; Golf 7
               1K           e1*2007/46*0490*..                        245; 248; 366; 5EG;               Sportsvan; ab
                                                                      56G
                                                        225/30R20 85Y 11A; 21B; 21N; 22F;               e1*2007/46*0490*05;
§22 53788*02




                                                                      245; 248; 366; 5EG;               nicht Golf Alltrack;
                                                                      56G
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Verbundlenkerhinterach
                                                                                                        se;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22F;               Golf 7; ab
                                                                      245; 248; 366; 5EG;               e1*2007/46*0623*01;
                                                                      56G
                                                        225/30R20 85Y 11A; 21B; 21N; 22F;               nicht Golf Alltrack;
                                                                      245; 248; 366; 5EG;               e-Golf;
                                                                      56G
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Verbundlenkerhinterach
                                                                                                        se;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0065-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
               ANLAGE: 37 VW                                                    Radtyp: AAT0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
               AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22F; Golf 7; ab
                                                                      245; 248; 366; 5EG; e1*2007/46*0627*01;
                                                                      56G
                                                        225/30R20 85Y 11A; 21B; 21N; 22F; Golf 7 Sportsvan;
                                                                      245; 248; 366; 5EG; nicht Golf Alltrack;
                                                                      56G
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Verbundlenkerhinterach
                                                                                          se;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85         11A; 21P; 22H; 22M;       Nur CrossGolf; Nur
                                                                              24J; 24M; 5EG; 56G        bis
                                                                                                        e1*2001/116*0304*13;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53788*02




                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E
               1KP           e1*2001/116*0304*.. 75 - 103   225/30R20 85      11A; 21P; 22H; 22M;       Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                              5EG; 56G                  e1*2001/116*0304*21;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ID.4, ID.5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2           e1*2018/858*00004*.. 70         245/45R20 99      KAA0; KAB5; KAER;         Pure 109 kW; Pure 125
                                                                              KATJ; KATK; KATL          kW; ID.4; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E
               E2            e1*2018/858*00004*.. 70        255/45R20 101     YCV; 57F                  Pure 109 kW; Pure 125
                                                            265/45R20 104     YCY; 57F                  kW; ID.4; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76B; 77E; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0065-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
               ANLAGE: 37 VW                                                    Radtyp: AAT0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     ID.4, ID.5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2           e1*2018/858*00004*.. 70         245/45R20 99      YCZ; 57E; KAA0;           Pro 150 kW; Pure 109
                                                                              KAB5; KAER; KATJ;         kW; Pure 125 kW; ID.4;
                                                                              KATK; KATL                Pro 128 kW;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               1KM          e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22H;              GOLF 6 (Variant); ab
                                                                       22L; 22Q; 24C; 24D;              e1*2001/116*0328*15;
                                                                       5EG; 56G                         Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E
               1KM           e1*2001/116*0328*.. 75 - 125   225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22H;           GOLF (Variant); nur
                                                                          22L; 22Q; 24C; 24D;           bis
                                                                          5EG; 56G                      e1*2001/116*0328*14;
                                                                                                        Frontantrieb;
§22 53788*02




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               5N           e1*2001/116*0450*.. 110 - 180 235/45R20 100V                                ohne R-Line; ab
                                                          245/40R20 99W                                 e1*2007/46*0487*15;
                                                                                                        Allspace; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0450*31;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E; 4CA

               Verkaufsbezeichnung:     T-ROC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               A1           e13*2007/46*1845*.. 110 - 221 225/35R20 90                                  Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0065-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
               ANLAGE: 37 VW                                                    Radtyp: AAT0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     T-ROC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               A1           e13*2007/46*1845*.. 81 - 110 225/35R20 90                                   Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen   Auflagen
               3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97        CF6; 5IM; 68Q; KAB5; nicht V10 Diesel;
               3D           e1*2007/46*0452*..                                KATJ; KATK; KATL     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2001/116*0189*..,                                                  12A; 51A; 533; 573;
                             e1*98/14*0189*..                                                      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                   73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                                   4AT; 4AU; 4B3


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§22 53788*02




                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0065-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
               ANLAGE: 37 VW                                                    Radtyp: AAT0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
§22 53788*02




                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reife ns
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0065-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
               ANLAGE: 37 VW                                                     Radtyp: AAT0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 10
                      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                    der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
               4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 53788*02




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                    250 km/h nicht zulässig.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0065-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
               ANLAGE: 37 VW                                                    Radtyp: AAT0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.09.2023
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               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bi s zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R20
                                   Hinterachse:                          285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 53788*02




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmut ter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0065-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
               ANLAGE: 37 VW                                                     Radtyp: AAT0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R20
                                   Hinterachse:                        255/35R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               KAA0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse AAT0N KBA: 53793 Lochkreis 5x112 ET: 28
               KAB5) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse AAT0N KBA: 53793 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KAER) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist z ulässig:
                     Hinterachse AAT0N KBA: 53793 Lochkreis 5x112 ET: 44
§22 53788*02




               KATJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 28
               KATK) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässi g:
                     Hinterachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KATL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 40
               YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/50R20
                                  Hinterachse:                        255/45R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R20
                                   Hinterachse:                          265/45R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren A brollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0065-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
               ANLAGE: 37 VW                                                    Radtyp: AAT0L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.09.2023
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               YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/45R20
                                   Hinterachse:                         265/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53788*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.