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							                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 8 FORD, FORD MOTOR                                           Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.11.2022
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                                         Fahrzeughersteller              FORD, FORD MOTOR




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 47,5
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT0LHBA475ED6          PCD108 ET47.5          ohne                        63,4                     735      2336    07/21
                         34
                         AAT0LHBA475ED6          PCD108 ET47.5          ohne                        63,4                    745      2300     07/21
                         34
                         AAT0LHBA475ED6          PCD108 ET47.5          ohne                        63,4                    780      2196     07/21
                         34
                         AAT0LHGP475ED6          PCD108 ET47.5          ohne                        63,4                    780      2196     07/21
§22 53788*01, Korr. 01




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                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, FORD MOTOR
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : DEH; DFHK; DM2; DFK
                         Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJC2


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; WAH6;
                                                                      WA6
                         Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJL1


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                                                      135 Nm   für Typ : DEH; DFHK; DFK
                                                                      180 Nm   für Typ : SBF
                                                                      180 Nm   ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
                                                                      220 Nm   für Typ : WAH6




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 8 FORD, FORD MOTOR                                         Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 10.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     Edge
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         SBF          e1*2007/46*1524*..      110 - 155 235/45R20   96                              Allradantrieb;
                                                              110 - 175 245/45R20   99                              Frontantrieb;
                                                                        255/40R20   97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/45R20   101                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        265/45R20   104                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                    74H; 4A9

                         Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         DEH          e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 245/30R20 90          11A; 245; 26B; 26N;       FOCUS ST;
                                                                                          27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                                                                    7PB; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                    725; 73C; 74C; 74H
                         DEH           e13*2007/46*1911*.. 63 - 134     235/30R20 88      11A; 245; 248; 26B;       nicht FOCUS ACTIVE;
                                                                                          26N                       Kombi; Limousine;
                                                                        245/30R20 86      11A; 245; 248; 26B;       Schrägheck;
                                                                                          26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/30R20 88      11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                                                          26J; 27I                  7PB; 71C; 71K; 721;
§22 53788*01, Korr. 01




                                                                                                                    725; 73C; 74C; 74H

                         Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95                                   Nur Kuga bis
                                                                                                                    Modelljahr 2012;
                                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                                    Frontantrieb;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                                                    71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                    73C; 74C; 74H; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     FORD KUGA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         DFHK         e13*2018/858*00042*. 112          245/45R20 99                                Frontantrieb; Hybrid;
                                       .
                                                                        255/40R20 97                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/45R20 101                               12A; 51A; 7PA; 71C;
                                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                    74C; 74H
                         DFK           e13*2007/46*2188*.. 88 - 140     245/45R20 99                                Allradantrieb;
                                                                        255/40R20 97                                Frontantrieb; inkl.
                                                                        255/45R20 101                               Hybrid;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 7PA; 71C;
                                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                    74C; 74H




                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 8 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 8
                         Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         WAH6         e13*2007/46*2374*.. 110 - 121 245/40R20 99                                  S-Max; Galaxy; inkl.
                                                                    255/35R20 97        11A; 26P                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OC; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74C; 74H
                         WA6           e13*2001/116*0185*.. 88 - 177   245/35R20 95W 5HR                          ab
                                                                                                                  e13*2001/116*0185*24;
                                                                                                                  Galaxy; S-MAX;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AD; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74C; 74H; 4A9


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
§22 53788*01, Korr. 01




                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 8 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzust ellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 53788*01, Korr. 01




                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 8 FORD, FORD MOTOR                                        Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 5 von 8
                         5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1380kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur K lebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                              Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                              serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                              zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                         74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
§22 53788*01, Korr. 01




                              Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mi t Sensoren Art.
                              Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: JX7T-1A 180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 8 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 6 von 8


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      FORD
                                Fahrzeugtyp:     DEH
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1911*..
                                Handelsbez.:     FOCUS

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 295              y = 245                  VA
                                      26P                     x = 245              y = 195                  VA
                                      27B                     x = 290              y = 330                  HA
                                      27I                     x = 240              y = 280                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53788*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 295        y = 245            30                VA
                                      26N                  x = 295        y = 245             8                VA
                                      27F                  x = 290        y = 330            15                HA
                                      27H                  x = 290        y = 330             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 8 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      FORD
                                Fahrzeugtyp:     DEH
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1911*..
                                Handelsbez.:     FOCUS

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 200              y = 300                  VA
                                      26B                     x = 200              y = 350                  VA
                                      27I                     x = 200              y = 250                  HA
                                      27B                     x = 250              y = 300                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53788*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 200        y = 350             8                VA
                                      26J                  x = 200        y = 350            30                VA
                                      27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                                      27F                  x = 250        y = 300            20                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0065-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53788
                         ANLAGE: 8 FORD, FORD MOTOR                                       Radtyp: AAT0L
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      FORD
                                Fahrzeugtyp:     WAH6
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2374*..
                                Handelsbez.:     GALAXY, S-MAX

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 310              y = 285                  VA
                                      26P                     x = 260              y = 235                  VA
                                      27B                     x = 265              y = 360                  HA
                                      27I                     x = 215              y = 310                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53788*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 310        y = 285            15                VA
                                      26N                  x = 310        y = 285             8                VA
                                      27F                  x = 265        y = 360            15                HA
                                      27H                  x = 265        y = 360             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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