Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 27 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum AAT9M8BA35A571 PCD112 ET35 Ø70.1 - Ø57.1 57,1 Kunststoff 770 2284 09/22 AAT9M8BA35A571 PCD112 ET35 Ø70.1 - Ø57.1 57,1 Kunststoff 815 2144 09/22 AAT9M8BA35A571 PCD112 ET35 Ø70.1 - Ø57.1 57,1 Kunststoff 835 2095 09/22 AAT9M8GP35A571 PCD112 ET35 Ø70.1 - Ø57.1 57,1 Kunststoff 770 2284 09/22 AAT9M8GP35A571 PCD112 ET35 Ø70.1 - Ø57.1 57,1 Kunststoff 815 2144 09/22 AAT9M8GP35A571 PCD112 ET35 Ø70.1 - Ø57.1 57,1 Kunststoff 835 2095 09/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 54321*00 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: AAT9N KBA: 53790 Lochkreis: 5x112 ET: 44 oder Radtyp: AAT9N KBA: 53790 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: AAT9N KBA: 53790 Lochkreis: 5x112 ET: 25 Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: AAT9K KBA: 53804 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: AAT9K KBA: 53804 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder Radtyp: AAT9K KBA: 53804 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGM, KAGN, KAGO, KAGP, KAGQ, KAHR, KAXE, KAXF, KAXG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 27 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : F3; GA; GY 180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment; 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22F; Cabrio; Frontantrieb; 22L; 24C; 24D; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGM 12A; 51A; 71C; 71K; 245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 57F; 677; KAGQ; 74P; 77E KAHR; KAXE; KAXF; KAXG 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 671; 673; KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG 265/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 68X; KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 54321*00 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22L; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 22Q; 24C; 24D; 5ET; S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. KAGM türig; 265/30R19 89 Frontantrieb; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 22L; 22Q; 24D; 12A; 51A; 573; 71C; 57F; 68X; KAGQ; 71K; 721; 725; 73C; KAHR; KAXE; KAXF; 74A; 74P; 77E KAXG 66 - 147 255/30R19 91 Frontantrieb; 11A; 22F; 22L; 22Q; 24D; 57F; 585; 671; KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG 265/30R19 89Y Frontantrieb; 11A; 22F; 22L; 22Q; 24D; 57F; 68X; KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG 66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D; KAGM Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 27 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.., 253 235/35R19 91 11A; 21B; 22Q; 24J; AUDI S4; nur bis e1*98/14*0151*.. 24M e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.. 253 235/35R19 91 11A; 21B; 22Q; 24J; AUDI S4; ab 24M; 5GG e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 22H; 24J; 24M; Limousine u. Kombi; 5GG; 6C3; 68X; Front- u. KAGM; KAGN; Allradantrieb; Nicht §22 54321*00 KAGP; KAGQ; Allroad Quattro; KAHR; KAXE; KAXF; 10B; 11B; 11G; 11H; KAXG 12A; 51A; 573; 71C; 265/30R19 93Y 11A; 22F; 24D; 5HA; 71K; 721; 725; 73C; 57F; 68X; KAGP; 74A; 74P; 77E; 4BF KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG 89 - 188 275/30R19 96 11A; 22F; 24D; 57F; 68R; KAGP; KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG 89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 11A; 21P; 22H; 24D; 24J; 5HA; 68R; KAGM; KAGN; KAGO; KAGP; KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG 255/35R19 96 11A; 21P; 22F; 24C; 24D; 6CX; KAGM; KAGN; KAGP; KAGQ; KAHR 4F e1*2001/116*0254*.. 320 265/35R19 98 11A; 21P; 22H; 22P; Nur AUDI S6; 24M Allradantrieb; Limousine u. Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 27 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/40R19 11A; 21P; 22I; 51G Nur Allroad Quattro; 245/40R19 94 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 257 245/35R19 93Y 11A; 21P; 22I; 5HA 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 98 YDN; 11A; 24J; 24M; nicht für gepanzerte KAGM; KAGQ; Fz; KAHR; KAXE; KAXF; 10B; 11B; 11G; 11H; KAXG 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 100 CF2; 11A; 21B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; KAGM; KAGQ; 74P; 765; 4AT KAHR 154 - 331 255/40R19 100 CF2; 11A; 21B; 24J; 24M; KAGM; KAGQ; KAHR Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 245/35R19 93 11A; 21P; 22H; 22L; bis §22 54321*00 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0369*16; 255/35R19 92 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Coupe; 22Q; 24C; 24D Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22L; bis e1*2001/116*0374*.. 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0369*16; 118 - 184 245/35R19 93 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Coupe; 22Q; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 7FD; 71C; 22Q; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 27 Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; Cabrio; Limousine; 26N; 27H Allradantrieb; 235/35R19 87Y 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 228 245/30R19 89 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26N; 27F 721; 725; 73C; 74A; 245/35R19 89 11A; 241; 244; 246; 74P; 77E 26B; 26N; 27F 255/30R19 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 206 - 228 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 241; 244; 246; Sportback (4-türig); 26B; 26J; 27F inkl. S3; 2-türig; 77 - 228 225/35R19 88Y 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26B; 26J; 27F Frontantrieb; 245/30R19 89 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 255/30R19 91 11A; 244; 247; 27F; 721; 725; 73C; 74A; 57F; 585; KAGQ; 74P; 77E §22 54321*00 KAHR; KAXE; KAXF; KAXG Verkaufsbezeichnung: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 228 225/35R19 88 11A; 24J; 26J; 26P; A3 Sportback; A3 27H; 5FE Limousine; S3 235/35R19 91 11A; 241; 246; 26J; Limousine; S3 26P; 27F Sportback; A3 TFSI e 245/35R19 93 11A; 24C; 24M; 26B; Sportback; A3 g-tron 26J; 27F Sportback; nicht A3 255/30R19 91 11A; 24C; 24M; 26B; allstreet; 26J; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 84W Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/40R19 11A; 21P; 22I; 51G Nur Allroad Quattro; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 245/40R19 94 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 257 245/35R19 93Y 11A; 21P; 22I; 5HA 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 27 Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 22H; 24J; 24M; Limousine u. Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 5GG; 6C3; 68X; Front- u. KAGM; KAGN; Allradantrieb; Nicht KAGP; KAGQ; Allroad Quattro; KAHR; KAXE; KAXF; 10B; 11B; 11G; 11H; KAXG 12A; 51A; 573; 71C; 265/30R19 93Y 11A; 22F; 24D; 5HA; 71K; 721; 725; 73C; 57F; 68X; KAGP; 74A; 74P; 77E; 4BF KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG 89 - 188 275/30R19 96 11A; 22F; 24D; 57F; 68R; KAGP; KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG 89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 11A; 21P; 22H; 24D; 24J; 5HA; 68R; KAGM; KAGN; KAGO; KAGP; KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG 255/35R19 96 11A; 21P; 22F; 24C; 24D; 6CX; KAGM; §22 54321*00 KAGN; KAGP; KAGQ; KAHR Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/40R19 89 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 241; 244; 246 Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 241; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247 721; 725; 73C; 74A; 255/30R19 91 11A; 24C; 24D 74P; 77E 255/35R19 92 11A; 24C; 24D GA e1*2007/46*1552*.. 221 225/40R19 93 11A; 24J; 248; 26P; SQ2; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 92 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27I 721; 725; 73C; 74A; 245/35R19 93 11A; 24M; 241; 246; 74P; 77E 26B; 27B 245/40R19 94 11A; 24M; 241; 246; 26B; 27B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 27 Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/40R19 92 Mit erhöhtes 8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterun Anzugsmoment g Serie 180 Nm; 235/40R19 92 Ohne Kombilimousine; Radhausverbreiterun Allradantrieb; g; 11A; 245 245/40R19 94 Ohne Frontantrieb; Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H; g; 11A; 245; 248; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P; 27I 245/40R19 94 Mit 721; 725; 73C; 74A; Radhausverbreiterun 74P; 740; 77E g Serie; 11A; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95 11A; 245; 248 erhöhtes Anzugsmoment 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P 180 Nm; Q3; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 27I Frontantrieb; inkl. 265/40R19 98 11A; 241; 244; 246; Hybrid; §22 54321*00 26B; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R19 102 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7BN; 71C; 26B; 27H; 27I 71K; 721; 725; 73C; 275/40R19 101 11A; 24C; 244; 26B; 74A; 74P; 740 26N; 27B; 27H F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95 11A; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment 245/45R19 98 11A; 24J; 248 180 Nm; Q3 Sportback; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 27I Frontantrieb; inkl. 265/40R19 98 11A; 24C; 244; 26P; Hybrid; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R19 102 11A; 24C; 244; 26P; 12A; 51A; 7BN; 71C; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FZ e1*2018/858*00006*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 11A; 24M; 57F; Q4 35 e-tron; Q4 35 KAGP; KAGQ; Sportback e-tron; KAHR; KAXE; KAXF; Heckantrieb; KAXG 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R19 102 YCX; 57F; KAGP; 12A; 51A; 71C; 71K; KAGQ; KAHR; 721; 725; 73C; 74A; KAXE; KAXF; KAXG 74P; 76B; 77E 265/50R19 106 YBK; 11A; 24M; 57F; KAGP; KAGQ; KAHR; KAXE; KAXF; KAXG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 27 Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 255/50R19 103 YBJ; 11A; 24M; 57F; Q4 40 e-tron; Q4 40 KAGP; KAGQ; Sportback e-tron; Q4 KAHR; KAXE; KAXF; 50 e-tron; Q4 50 KAXG Sportback e-tron; Q4 265/45R19 102 YCX; 57F; KAGP; 45 e-tron; Q4 45 KAGQ; KAHR; Sportback e-tron; KAXE; KAXF; KAXG Allradantrieb; Heckantrieb; 265/50R19 106 YBK; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGP; KAGQ; 12A; 51A; 71C; 71K; KAHR; KAXE; KAXF; 721; 725; 73C; 74A; KAXG 74P; 75I; 76B; 77E Verkaufsbezeichnung: RS Q3, RS Q3 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*2038*.. 294 235/45R19 M+S 52J RS Q3; RS Q3 245/45R19 M+S 52J Sportback; 255/45R19 M+S 11A; 26P; 52J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; PDH §22 54321*00 Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R19 89 11A; 245; 248; 26B; ab 26N; 27U; KAGN e1*2001/116*0369*17; 235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27U Frontantrieb; TT; TTS; 235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H; 27U 12A; 51A; 7BN; 71C; 245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J; 27H; 27V 74A; 74P; 77E 255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27H; 27V 255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27F; 27V; KAHR 265/30R19 89 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F; 27V 265/30R19 93Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F; 27V 265/35R19 94Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F; 27V Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 27 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, §22 54321*00 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 27 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 54321*00 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 27 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, §22 54321*00 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 27 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 54321*00 Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beac hten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 27 erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebssc hlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. §22 54321*00 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. A ntriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 27 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 §22 54321*00 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 255/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 27 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungs teile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser §22 54321*00 Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm nicht zulässig. CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 255/40R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 27 KAGM) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse AAT9N KBA: 53790 Lochkreis 5x112 ET: 35 KAGN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse AAT9N KBA: 53790 Lochkreis 5x112 ET: 44 KAGO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse AAT9N KBA: 53790 Lochkreis 5x112 ET: 25 KAGP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 25 KAGQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 35 KAHR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 45 KAXE) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9K KBA: 53804 Lochkreis 5x112 ET: 35 KAXF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9K KBA: 53804 Lochkreis 5x112 ET: 40 KAXG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9K KBA: 53804 Lochkreis 5x112 ET: 45 PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! §22 54321*00 YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 265/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 27 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 245/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 245/40R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54321*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA §22 54321*00 26J x = 400 y = 400 20 VA 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54321*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54321*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 310 VA 26P x = 280 y = 260 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54321*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 310 15 VA 26N x = 330 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 310 15 HA 27H x = 280 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*.. Handelsbez.: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 305 30 VA §22 54321*00 26N x = 300 y = 305 8 VA 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54321*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA §22 54321*00 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*2038*.. Handelsbez.: RS Q3, RS Q3 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 330 VA 26P x = 270 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 330 15 VA §22 54321*00 26N x = 320 y = 330 8 VA 27F x = 300 y = 310 20 HA 27H x = 300 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*.. Handelsbez.: Q2, SQ2 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 210 y = 230 VA 26P x = 260 y = 280 VA 27B x = 230 y = 210 HA 27I x = 280 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54321*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 260 20 HA 27H x = 280 y = 260 8 HA 26J x = 260 y = 280 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0058-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54321 ANLAGE: 10 AUDI Radtyp: AAT9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2144*.. Handelsbez.: A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 305 30 VA §22 54321*00 26N x = 300 y = 305 8 VA 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.