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							                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 27 MERCEDES                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 07.11.2022
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                                         Fahrzeughersteller              MERCEDES




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         AAT9M8BA35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        770      2284    09/22
                         AAT9M8BA35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        780      2254    09/22
                         AAT9M8BA35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        798      2199    09/22
                         AAT9M8BA35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        805      2175    09/22
                         AAT9M8BA35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        815      2144    09/22
                         AAT9M8BA35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        825      2120    09/22
                         AAT9M8BA35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        835      2095    09/22
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                         AAT9M8GP35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        770      2284    09/22
                         AAT9M8GP35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        780      2254    09/22
                         AAT9M8GP35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        798      2199    09/22
                         AAT9M8GP35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        805      2175    09/22
                         AAT9M8GP35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        815      2144    09/22
                         AAT9M8GP35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        825      2120    09/22
                         AAT9M8GP35A666          PCD112 ET35            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        835      2095    09/22
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          R2S          e1*2007/46*2115*..  210       235/45R19 99             124                      nicht S 580 e; nicht
                                                           210 - 370 245/45R19 102            124                      S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                     255/45R19 100            12A; 5KA                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 7PL; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 80Q




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 27 MERCEDES                                              Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
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                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
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                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                              auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1600kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 27 MERCEDES                                              Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
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                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
                              Vorderachse zulässig
§22 54321*00, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.