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							                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                       Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 21

                                         Fahrzeughersteller              AUDI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         AAT9M8BA40A571          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø57.1               57,1     Kunststoff        770      2284    09/22
                         AAT9M8BA40A571          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø57.1               57,1     Kunststoff        815      2144    09/22
                         AAT9M8BA40A571          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø57.1               57,1     Kunststoff        835      2095    09/22
                         AAT9M8GP40A571          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø57.1               57,1     Kunststoff        770      2284    09/22
                         AAT9M8GP40A571          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø57.1               57,1     Kunststoff        815      2144    09/22
                         AAT9M8GP40A571          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø57.1               57,1     Kunststoff        835      2095    09/22
§22 54321*00, Korr. 01




                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT9K KBA: 53804 Lochkreis: 5x112 ET:                    35   oder
                         Radtyp: AAT9K KBA: 53804 Lochkreis: 5x112 ET:                    45   oder
                         Radtyp: AAT9K KBA: 53804 Lochkreis: 5x112 ET:                    40   oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    45   oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    25   oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    35

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGP, KAGQ, KAHR, KAXE,
                         KAXF, KAXG
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                                      140 Nm für Typ : GA; GY
                                                                      180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/35R19 91           11A; 21B; 21N; 22F;     Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                          22L; 24C; 24D; 54A      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/30R19 89Y       11A; 22F; 22L; 24D;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          57F; 677; KAGQ;         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;       74P; 77E
                                                                                          KAXG
                                                                      255/30R19 91        11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                          57F; 671; 673;
                                                                                          KAGQ; KAHR;
                                                                                          KAXE; KAXF; KAXG

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 235/35R19 87W          11A; 21B; 22F; 22L;     Sportback (4-türig);
                         8PA          e1*2001/116*0418*..                                 22Q; 24C; 24D; 5ET      S3; Schrägheck 2-
                         8PB          e13*2007/46*1082*..          265/30R19 89           Frontantrieb; 11A;      türig;
                                                                                          22F; 22L; 22Q; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          57F; 68X; KAGQ;         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          KAXG                    74A; 74P; 77E
§22 54321*00, Korr. 01




                                                            66 - 147 255/30R19 91         Frontantrieb; 11A;
                                                                                          22F; 22L; 22Q; 24D;
                                                                                          57F; 585; 671;
                                                                                          KAGQ; KAHR;
                                                                                          KAXE; KAXF; KAXG
                                                                      265/30R19 89Y       Frontantrieb; 11A;
                                                                                          22F; 22L; 22Q; 24D;
                                                                                          57F; 68X; KAGQ;
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;
                                                                                          KAXG
                                                            66 - 195 235/35R19 91         11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                                          22Q; 24C; 24D




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y          11A; 22H; 24J; 24M;     Limousine u. Kombi;
                                                                                          5GG; 6C3; 68X;          Front- u.
                                                                                          KAGP; KAGQ;             Allradantrieb; Nicht
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;       Allroad Quattro;
                                                                                          KAXG                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      265/30R19 93Y       11A; 22F; 24D; 5HA;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          57F; 68X; KAGP;         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          KAGQ; KAHR;             74A; 74P; 77E; 4BF
                                                                                          KAXE; KAXF; KAXG
                                                             89 - 188 275/30R19 96        11A; 22F; 24D; 57F;
                                                                                          68R; KAGP; KAGQ;
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;
                                                                                          KAXG
                                                             89 - 257 245/35R19 93Y       YDE; 11A; 22H; 24J;
                                                                                          24M; 5HA; 68R;
                                                                                          KAGP; KAGQ;
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;
                                                                                          KAXG
                                                                      255/35R19 96        11A; 21P; 22F; 24D;
                                                                                          24J; 6CX; KAGP;
§22 54321*00, Korr. 01




                                                                                          KAGQ; KAHR
                         4F            e1*2001/116*0254*.. 320        265/35R19           11A; 21P; 22H; 22P;     Nur AUDI S6;
                                                                                          24M; 51G                Allradantrieb;
                                                                                                                  Limousine u. Kombi;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E; 4BF

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen Auflagen
                         4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 98          YDN; KAGQ; KAHR; nicht für gepanzerte
                                                                                          KAXE; KAXF; KAXG Fz;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      255/40R19 100       CF2; KAGQ; KAHR 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                             154 - 331 255/40R19 100      CF2; KAGQ; KAHR 74P; 765; 4AT

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91         11A; 22M; 22P; 24J;     bis
                                       e1*2001/116*0374*..                                24M                     e1*2001/116*0369*16;
                                                             118 - 184 245/35R19 93       11A; 22H; 22M; 22P;     Cabrio; Coupe;
                                                                                          24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      255/35R19 92        11A; 21P; 22H; 22L;     12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                          22Q; 24J; 24M           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 21
                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.. 200         245/35R19 93        11A; 22H; 22M; 22P;     bis
                                                                                          24J; 24M                e1*2001/116*0369*16;
                                                                      255/35R19 92        11A; 21P; 22H; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                          22Q; 24J; 24M           Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 225/35R19 88W          11A; 245; 26P           Cabrio; Limousine;
                                                                    235/35R19 87Y         11A; 24J; 248; 26P;     Allradantrieb;
                                                                                          27H                     Frontantrieb;
                                                            206 - 228 225/35R19 88Y       11A; 245; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      235/35R19 91        11A; 24J; 248; 26P;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          27H                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
§22 54321*00, Korr. 01




                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                         GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 228 225/35R19 88     11A; 245; 26J; 27H; A3 Sportback; A3
                                                                                    5FE                  Limousine; S3
                                                                   235/35R19 91     11A; 24J; 26J; 26P; Limousine; S3
                                                                                    27H                  Sportback; A3 TFSI e
                                                                   245/35R19 93     11A; 24J; 26J; 26P; Sportback; A3 g-tron
                                                                                    27F                  Sportback; nicht A3
                                                                   255/30R19 91     11A; 241; 246; 247;  allstreet;
                                                                                    26B; 26J; 27F        Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E; 84W




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/35R19 91Y          11A; 22H; 24J; 24M;     Limousine u. Kombi;
                         4F1          e13*2007/46*1080*..                                 5GG; 6C3; 68X;          Front- u.
                                                                                          KAGP; KAGQ;             Allradantrieb; Nicht
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;       Allroad Quattro;
                                                                                          KAXG                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      265/30R19 93Y       11A; 22F; 24D; 5HA;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          57F; 68X; KAGP;         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          KAGQ; KAHR;             74A; 74P; 77E; 4BF
                                                                                          KAXE; KAXF; KAXG
                                                            89 - 188 275/30R19 96         11A; 22F; 24D; 57F;
                                                                                          68R; KAGP; KAGQ;
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;
                                                                                          KAXG
                                                            89 - 257 245/35R19 93Y        YDE; 11A; 22H; 24J;
                                                                                          24M; 5HA; 68R;
                                                                                          KAGP; KAGQ;
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;
                                                                                          KAXG
                                                                      255/35R19 96        11A; 21P; 22F; 24D;
                                                                                          24J; 6CX; KAGP;
§22 54321*00, Korr. 01




                                                                                          KAGQ; KAHR

                         Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GA           e1*2007/46*1552*.. 221          225/40R19 93                                SQ2;
                                                                      235/40R19 92        11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E
                         GA            e1*2007/46*1552*..   81 - 140 225/40R19    89      11A;   241; 244         Allradantrieb;
                                                                     235/35R19    91      11A;   241; 244; 246    Frontantrieb;
                                                                     235/40R19    92      11A;   241; 244; 246    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     245/35R19    89      11A;   241; 244; 246    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     245/40R19    94      11A;   241; 244; 246    721; 725; 73C; 74A;
                                                                     255/30R19    91      11A;   24C; 244; 247    74P; 77E
                                                                     255/35R19    92      11A;   24C; 244; 247

                         Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                         F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95                                   erhöhtes
                                                                                                                  Anzugsmoment
                                                                      245/45R19 98                                180 Nm; Q3;
                                                                      255/45R19 100       11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                                      265/40R19 98        11A; 24J; 248; 26P;     Frontantrieb; inkl.
                                                                                          27I                     Hybrid;
                                                                      265/45R19 102       11A; 24J; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          27I                     12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 740




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                         F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95                                   erhöhtes
                                                                                                                  Anzugsmoment
                                                                      245/45R19 98        11A; 245                180 Nm; Q3 Sportback;
                                                                      255/45R19 100       11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 740

                         Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
                         FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 255/50R19 103      YBJ; 57F; KAGP;             Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                                      KAGQ; KAHR;                 Sportback e-tron; Q4
                                                                                      KAXE; KAXF; KAXG            50 e-tron; Q4 50
                                                                                                                  Sportback e-tron; Q4
                                                                      265/45R19 102       YCX; 57F; KAGP;         45 e-tron; Q4 45
                                                                                          KAGQ; KAHR;             Sportback e-tron;
                                                                                          KAXE; KAXF; KAXG        Allradantrieb;
§22 54321*00, Korr. 01




                                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                      265/50R19 106       YBK; 11A; 24M; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGP; KAGQ;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          KAXG                    74P; 75I; 76B; 77E
                         FZ            e1*2018/858*00006*.. 70        255/50R19 103       YBJ; 57F; KAGP;         Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                                          KAGQ; KAHR;             Sportback e-tron;
                                                                                          KAXE; KAXF; KAXG        Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      265/45R19 102       YCX; 57F; KAGP;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          KAGQ; KAHR;             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          KAXE; KAXF; KAXG        74P; 76B; 77E
                                                                      265/50R19 106       YBK; 11A; 24M; 57F;
                                                                                          KAGP; KAGQ;
                                                                                          KAHR; KAXE; KAXF;
                                                                                          KAXG




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 21
                         Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R19 89  11A; 26P                        ab
                                                                    235/35R19 91Y 11A; 248; 26P                   e1*2001/116*0369*17;
                                                                    235/40R19 92Y 11A; 248; 26B; 26N;             Allradantrieb;
                                                                                  27U                             Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                    245/35R19 89  11A; 245; 248; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26N; 27H; 27U                   12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                    255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P;             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                  27H; 27U                        74A; 74P; 77E
                                                                    255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                  26J; 27H; 27U;
                                                                                  KAHR
                                                                    265/30R19 89  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                  26N; 27H; 27V
                                                                    265/30R19 93Y 11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                  26N; 27H; 27V
                                                                    265/35R19 94Y 11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                  26J; 27H; 27V


                         Auflagen
§22 54321*00, Korr. 01




                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                               nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 54321*00, Korr. 01




                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                              Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                              Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.11.2022
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                                nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                                kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamt e Breite der
                                Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 54321*00, Korr. 01




                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend i st. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten B ereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.11.2022
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                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 54321*00, Korr. 01




                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                              Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 11 von 21
                               wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                               berücksichtigen.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         225/35R19
                                             Hinterachse:                         255/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
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                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1090kg.
                         5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1120kg.
                         5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1230kg.
                         5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1300kg.
                         671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         235/35R19
                                             Hinterachse:                         255/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        225/35R19
                                             Hinterachse:                        255/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es i st
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
                         677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          225/35R19
                                             Hinterachse:                          245/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröß e zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/35R19
                                             Hinterachse:                          275/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
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                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          235/35R19
                                             Hinterachse:                          265/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        235/35R19
                                             Hinterachse:                        235/35R19.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                           Vorderachse:                           255/35R19
                                           Hinterachse:                           255/35R19.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 13 von 21
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgesc hwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                              wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                              1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                              2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                              3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                              Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
§22 54321*00, Korr. 01




                              4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              zu überprüfen.
                              5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              nochmals zu überprüfen.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                   Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                               Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
                              nicht zulässig.
                         CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        255/40R19
                                             Hinterachse:                        255/40R19
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         KAGP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist z ulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 25
                         KAGQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         KAHR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässi g:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 45
                         KAXE) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9K KBA: 53804 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         KAXF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
§22 54321*00, Korr. 01




                               Vorderachse AAT9K KBA: 53804 Lochkreis 5x112 ET: 40
                         KAXG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9K KBA: 53804 Lochkreis 5x112 ET: 45
                         YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        235/55R19
                                             Hinterachse:                        255/50R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/55R19
                                             Hinterachse:                          265/50R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlic h; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        245/50R19
                                             Hinterachse:                        265/45R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        245/35R19
                                             Hinterachse:                        245/35R19.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        245/40R19
                                             Hinterachse:                        245/40R19.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54321*00, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 16 von 21


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                                Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 255                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54321*00, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                                      27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     8V
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                                Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                                Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26P                      x = 350              y = 250                 VA
                                      26B                      x = 400              y = 300                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54321*00, Korr. 01




                                                           von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                                      26N                   x = 400        y = 400            8                VA
                                      26J                   x = 400        y = 400           20                VA
                                      27H                   x = 350        y = 350            8                HA
                                      27F                   x = 350        y = 350           20                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:     AUDI
                                Fahrzeugtyp:    8J
                                Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                                Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                                Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                          Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 350              y = 290                  VA
                                      26P                     x = 330              y = 240                  VA
                                      27U                      y = 40              y = 140                  HA
                                      27V                      y = 40              y = 140                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54321*00, Korr. 01




                                          Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                                      26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                                      27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                                      27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GA
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1552*..
                                Handelsbez.:     Q2, SQ2

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 210              y = 230                  VA
                                      26P                     x = 260              y = 280                  VA
                                      27B                     x = 230              y = 210                  HA
                                      27I                     x = 280              y = 260                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54321*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 260        y = 280             8                VA
                                      27F                  x = 280        y = 260            20                HA
                                      27H                  x = 280        y = 260             8                HA
                                      26J                  x = 260        y = 280            15                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 20 von 21

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                                Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 255                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54321*00, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                                      27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 18 AUDI                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 21 von 21

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     F3
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
                                Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 250                  VA
                                      27B                     x = 250              y = 300                  HA
                                      27I                     x = 200              y = 250                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54321*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.