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							                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 34 MERCEDES                                                  Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 07.11.2022
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                                                                                                                                      Seite: 1 von 8

                                         Fahrzeughersteller                DB




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         AAT9M8BA40A666          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        780      2254    09/22
                         AAT9M8BA40A666          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        795      2199    09/22
                         AAT9M8BA40A666          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        815      2144    09/22
                         AAT9M8BA40A666          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        825      2120    09/22
                         AAT9M8BA40A666          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        835      2095    09/22
                         AAT9M8GP40A666          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        780      2254    09/22
                         AAT9M8GP40A666          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        795      2199    09/22
§22 54321*00, Korr. 01




                         AAT9M8GP40A666          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        815      2144    09/22
                         AAT9M8GP40A666          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        825      2120    09/22
                         AAT9M8GP40A666          PCD112 ET40            Ø70.1 - Ø66.6               66,6     Kunststoff        835      2095    09/22
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT9K KBA: 53804 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
                         Radtyp: AAT9K KBA: 53804 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 35

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGP, KAGQ, KAHR, KAXE,
                         KAXF, KAXG
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 34 MERCEDES                                              Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen   Auflagen
                         R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/40R19 101          11A; 27I; 57F; 6BL;  erhöhtes
                                                                                          KAGP; KAGQ;          Anzugsmoment
                                                                                          KAXE; KAXF           170 Nm; All Terrain;
                                                                                                               Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 7MT; 71C;
                                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74A; 74P; 740
                         R1ES          e1*2007/46*1560*..   110 - 270 245/40R19 98Y       GAA; XFB; XFX; 11A; erhöhtes
                                                                                          26N; 26P; 5JA        Anzugsmoment
                                                                                                               170 Nm; Baureihe
                                                                                                               W213;
                                                                      275/35R19 100Y      ohne                 nicht All Terrain;
                                                                                          Radhausverbreiterun nicht E300de; nicht
                                                                                          g (Flap) Serie; GAA; E300e; Allradantrieb;
                                                                                          XFD; 11A; 248; 27H; Heckantrieb;
                                                                                          27P; 57F; KAGP;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGQ; KAXE; KAXF 12A; 51A; 7MT; 71C;
                                                                      275/35R19 100Y      mit                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          Radhausverbreiterun 74A; 74P; 740
                                                                                          g (Flap) Serie; GAA;
§22 54321*00, Korr. 01




                                                                                          XFD; 11A; 27H; 27P;
                                                                                          57F; KAGP; KAGQ;
                                                                                          KAXE; KAXF
                         R1ES          e1*2007/46*1560*..   143 - 155 275/35R19 100       GAA; 11A; 27I; 5KA; erhöhtes
                                                                                          57F; KAGQ; KAXE; Anzugsmoment
                                                                                          KAXF                 170 Nm; Baureihe
                                                                                                               W213;
                                                                                                               E300de; E300 e;
                                                                                                               Kombilimousine;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 7MT; 71C;
                                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74A; 74P; 740; 75I;
                                                                                                               76B


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 34 MERCEDES                                               Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 8
                                Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§22 54321*00, Korr. 01




                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                              Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                              am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 34 MERCEDES                                              Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 8
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrz eug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1500kg.
                         5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1600kg.
                         6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/45R19
                                             Hinterachse:                          275/40R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                               Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine
§22 54321*00, Korr. 01




                               Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren
                               mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und di e für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                              wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                              1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                              2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                              3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                              Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                              4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              zu überprüfen.
                              5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              nochmals zu überprüfen.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 34 MERCEDES                                               Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 5 von 8
                                Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:
                              Vorderachse: 245/40R19
                              Hinterachse: 275/35R19
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                              sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 54321*00, Korr. 01




                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         KAGP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 25
                         KAGQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         KAXE) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9K KBA: 53804 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         KAXF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9K KBA: 53804 Lochkreis 5x112 ET: 40
                         XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          225/45R19
                                              Hinterachse:                          245/40R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        235/40R19
                                              Hinterachse:                        275/35R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Block ierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 34 MERCEDES                                              Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 8
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/40R19
                                             Hinterachse:                          285/35R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54321*00, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 34 MERCEDES                                              Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 8


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MERCEDES
                                Fahrzeugtyp:     R1ES
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
                                Handelsbez.:     E-KLASSE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 350              y = 300                  VA
                                      26P                     x = 300              y = 250                  VA
                                      27P                     x = 280              y = 400                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54321*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                                      26J                  x = 350        y = 300            30                VA
                                      27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                                      27F                  x = 280        y = 400            30                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0058-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54321
                         ANLAGE: 34 MERCEDES                                              Radtyp: AAT9M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 8 von 8

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MERCEDES
                                Fahrzeugtyp:     R1ES
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
                                Handelsbez.:     E-KLASSE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 350              y = 300                  VA
                                      26P                     x = 300              y = 250                  VA
                                      27B                     x = 290              y = 390                  HA
                                      27I                     x = 240              y = 340                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54321*00, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 350        y = 300            20                VA
                                      26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                                      27F                  x = 290        y = 390            30                HA
                                      27H                  x = 290        y = 390             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.