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							                         Gutachten 366-0059-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54320
                         ANLAGE: 2 POLESTAR                                                   Radtyp: AAT0M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.11.2022
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                                         Fahrzeughersteller              POLESTAR PERFORMANCE AB




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT0MHBA40A634          PCD108 ET40            ohne                        63,4                     755      2330    10/22
                         AAT0MHBA40A634          PCD108 ET40            ohne                        63,4                     775      2275    10/22
                         AAT0MHBA40A634          PCD108 ET40            ohne                        63,4                     835      2092    10/22
                         AAT0MHGP40A634          PCD108 ET40            ohne                        63,4                     835      2092    10/22
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54320*00, Korr. 01




                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : POLESTAR PERFORMANCE AB


                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT0L KBA: 53788 Lochkreis: 5x108 ET: 47,5 oder
                         Radtyp: AAT0L KBA: 53788 Lochkreis: 5x108 ET: 42

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAZX, KAZY
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : OE-Schraube


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     Polestar 2
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                          V            e9*2018/858*11085*.. 80 - 160 245/40R20 99           CF5; 11A; 24M; 57F;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            KAZX; KAZY                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       74H; 76B; 77E


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0059-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54320
                         ANLAGE: 2 POLESTAR                                               Radtyp: AAT0M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
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                               nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                               der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                               Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                               es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                               wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
§22 54320*00, Korr. 01




                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0059-22-WIRD_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54320
                         ANLAGE: 2 POLESTAR                                                Radtyp: AAT0M
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
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                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es s ind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                              Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         CF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
§22 54320*00, Korr. 01




                                             Vorderachse:                        245/40R20
                                             Hinterachse:                        245/40R20
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         KAZX) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT0L KBA: 53788 Lochkreis 5x108 ET: 42
                         KAZY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT0L KBA: 53788 Lochkreis 5x108 ET: 47,5




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.