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							                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                       Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                         Fahrzeughersteller              AUDI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT9N8BA25D571          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      750      2284    12/21
                         AAT9N8BA25D571          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2199    12/21
                         AAT9N8GP25D571          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2199    12/21
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 53790*01, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse          zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    35 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    45 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    25

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGP, KAGQ, KAHR
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ; 4F; 4F1; 8V
                                                                      140 Nm für Typ : F3; GA; GY
                          Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 257 275/30R19 96              11A; 22F; 24D; 57F;      Limousine u. Kombi;
                                                                                              68R; KAGP; KAGQ;         Front- u.
                                                                                              KAHR                     Allradantrieb; Nicht
                                                                                                                       Allroad Quattro;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                                                       4BF



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         4F           e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/40R19             11A; 21B; 22B; 24C;     Nur Allroad Quattro;
                                                                                          24D; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/40R19 94        11A; 21B; 22B; 24C;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          24D                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                      255/35R19 96        11A; 21B; 22B; 24C;     74A; 74P; 77E; 4BF
                                                                                          24D
                                                                      255/40R19 96        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                          24D; 54A
                                                            155 - 257 245/35R19 93Y       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                          24D; 5HA
                         4F            e1*2001/116*0254*.. 320        265/35R19           11A; 21B; 22F; 22Q;     Nur AUDI S6;
                                                                                          24C; 24D; 51G           Allradantrieb;
                                                                                                                  Limousine u. Kombi;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E; 4BF

                         Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 53790*01, Korr. 01




                         8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 235/35R19 87Y          11A; 24C; 244; 247;     Cabrio; Limousine;
                                                                                          26B; 26J; 27F           Allradantrieb;
                                                            77 - 228 245/35R19 89         11A; 24C; 24D; 26B;     Frontantrieb;
                                                                                          26J; 27F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      255/30R19 91        11A; 24C; 24D; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          26J; 27F                721; 725; 73C; 74A;
                                                            206 - 228 235/35R19 91        11A; 24C; 244; 247;     74P; 77E
                                                                                          26B; 26J; 27F

                         Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                         GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 228 235/35R19 91     11A; 24C; 243; 248; A3 Sportback; A3
                                                                                    26B; 26J; 27F        Limousine; S3
                                                                   255/30R19 91     11A; 24C; 24D; 26B; Limousine; S3
                                                                                    26J; 27F             Sportback; A3 TFSI e
                                                                                                         Sportback; A3 g-tron
                                                                                                         Sportback; nicht A3
                                                                                                         allstreet;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E; 84W




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 16
                         Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         4F           e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/40R19             11A; 21B; 22B; 24C;     Nur Allroad Quattro;
                         4F1          e13*2007/46*1080*..                                 24D; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    245/40R19 94          11A; 21B; 22B; 24C;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          24D                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                      255/35R19 96        11A; 21B; 22B; 24C;     74A; 74P; 77E; 4BF
                                                                                          24D
                                                                      255/40R19 96        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                          24D; 54A
                                                            155 - 257 245/35R19 93Y       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                          24D; 5HA
                         4F            e13*2007/46*1080*.. 89 - 257   275/30R19 96        11A; 22F; 24D; 57F;     Limousine u. Kombi;
                         4F1           e13*2007/46*1080*..                                68R; KAGP; KAGQ;        Front- u.
                                                                                          KAHR                    Allradantrieb; Nicht
                                                                                                                  Allroad Quattro;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                                                  4BF
§22 53790*01, Korr. 01




                         Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 235/35R19       91      11A; 24C; 24D           Allradantrieb;
                                                                  235/40R19       92      11A; 24C; 24D           Frontantrieb;
                                                                  245/35R19       89      11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  245/40R19       94      11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  255/30R19       91      11A; 24C; 24D           721; 725; 73C; 74A;
                                                                  255/35R19       92      11A; 24C; 24D           74P; 77E
                         GA           e1*2007/46*1552*.. 221      235/40R19       92      11A; 24C; 24D; 26B;     SQ2;
                                                                                          27B; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/35R19 93        11A; 24C; 24D; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          26N; 27B; 27F           721; 725; 73C; 74A;
                                                                      245/40R19 94        11A; 24C; 24D; 26B;     74P; 77E
                                                                                          26N; 27B; 27F
                                                                      255/35R19 92        11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                          26N; 27B; 27F
                                                                      265/35R19 94        11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                          26J; 27B; 27F
                                                                      275/35R19 96        11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                          26J; 27B; 27F




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 16
                         Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                         F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 255/45R19 100    11A; 24C; 244; 247;           Q3; Allradantrieb;
                                                                                    26B; 26N; 27B; 27F            Frontantrieb; inkl.
                                                                   265/40R19 98     11A; 24C; 244; 247;           Hybrid;
                                                                                    26B; 26J; 27B; 27F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   265/45R19 102    11A; 24C; 244; 247;           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                    26B; 26J; 27B; 27F            71K; 721; 725; 73C;
                                                                   275/40R19 101    11A; 24C; 24D; 26B;           74A; 74P
                                                                                    26J; 27B; 27F
                                                                   285/40R19 103    11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                    26J; 27B; 27F

                         Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 265/45R19 102      YCX; 11A; 24D; 57F;     Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                                      KAGP; KAGQ;             Sportback e-tron; Q4
                                                                                      KAHR                    50 e-tron; Q4 50
                                                                   265/50R19 106      YBK; 11A; 24D; 27I;     Sportback e-tron; Q4
                                                                                      57F; KAGP; KAGQ;        45 e-tron; Q4 45
                                                                                      KAHR                    Sportback e-tron;
                                                                                                              Allradantrieb;
§22 53790*01, Korr. 01




                                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 75I; 76B; 77E
                         FZ            e1*2018/858*00006*.. 70        265/45R19 102       YCX; 11A; 24D; 57F; Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                                          KAGP; KAGQ;         Sportback e-tron;
                                                                                          KAHR                Heckantrieb;
                                                                      265/50R19 106       YBK; 11A; 24D; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          57F; KAGP; KAGQ; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          KAHR                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 76B; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     RS Q3, RS Q3 Sportback
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         F3           e1*2007/46*2038*.. 294     255/45R19 M+S            11A; 24C; 244; 26B;     RS Q3; RS Q3
                                                                                          26N; 27F; 52J           Sportback;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; PDH


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
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                               es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                               wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 53790*01, Korr. 01




                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausauss chnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                              Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesam te Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§22 53790*01, Korr. 01




                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 16
                                Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                                werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                         54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                              Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                              wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                              berücksichtigen.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
§22 53790*01, Korr. 01




                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1300kg.
                         68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          245/35R19
                                              Hinterachse:                          275/30R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                    Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 8 von 16
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftl änge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 53790*01, Korr. 01




                              werden.
                         84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
                              nicht zulässig.
                         KAGP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 25
                         KAGQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         KAHR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 45
                         PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
                         YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          245/55R19
                                              Hinterachse:                          265/50R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        245/50R19
                                              Hinterachse:                        265/45R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 9 von 16
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53790*01, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 10 von 16


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                                Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 250              y = 255                  VA
                                      26B                     x = 300              y = 305                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                                      27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 11 von 16

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GA
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1552*..
                                Handelsbez.:     Q2, SQ2

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 210              y = 230                  VA
                                      26P                     x = 260              y = 280                  VA
                                      27B                     x = 230              y = 210                  HA
                                      27I                     x = 280              y = 260                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 260        y = 280             8                VA
                                      27F                  x = 280        y = 260            20                HA
                                      27H                  x = 280        y = 260             8                HA
                                      26J                  x = 260        y = 280            15                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 12 von 16

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     FZ
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00006*..
                                Handelsbez.:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 275              y = 270                  VA
                                      26B                     x = 325              y = 320                  VA
                                      27I                     x = 270              y = 295                  HA
                                      27B                     x = 320              y = 345                  HA
§22 53790*01, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     8V
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                                Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                                Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26P                      x = 350              y = 250                 VA
                                      26B                      x = 400              y = 300                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                           von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                                      26N                   x = 400        y = 400            8                VA
                                      26J                   x = 400        y = 400           20                VA
                                      27H                   x = 350        y = 350            8                HA
                                      27F                   x = 350        y = 350           20                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 14 von 16

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     F3
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
                                Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 250                  VA
                                      27B                     x = 250              y = 300                  HA
                                      27I                     x = 200              y = 250                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                                Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 255                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                                      27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 5 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     F3
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2038*..
                                Handelsbez.:     RS Q3, RS Q3 Sportback

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 320              y = 330                  VA
                                      26P                     x = 270              y = 280                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 320        y = 330            15                VA
                                      26N                  x = 320        y = 330             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 310            20                HA
                                      27H                  x = 300        y = 310             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.