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							                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                         Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.11.2022
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                                         Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT9N8BA25D571          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      750      2284    12/21
                         AAT9N8BA25D571          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2199    12/21
                         AAT9N8GP25D571          PCD112 ET25            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2199    12/21
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 53790*01, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    35 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    45 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    25

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGP, KAGQ, KAHR
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm   für Typ : E2; 3C; 3d; 3D
                                                                      120 Nm   ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
                                                                      140 Nm   für Typ : 3H; 5N
                                                                      140 Nm   ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                     Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     ARTEON
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         3H           e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 235/40R19 95           11A; 241; 244; 246;     Kombilimousine;
                                                                                          26B; 26N; 27F           Schräghecklimousine;
                                                            110 - 235 245/35R19 95        11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                                          247; 26B; 26J; 27F      Frontantrieb;
                                                                      245/40R19 94        11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          247; 26B; 26J; 27F      12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                      255/35R19 96        11A; 241; 244; 246;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          247; 26B; 26J; 27F      74A; 74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     ID.4, ID.5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         E2           e1*2018/858*00004*.. 70         265/45R19 102       YCX; 11A; 244; 247;     Pure 109 kW; Pure 125
                                                                                          27B; 57F; KAGP;         kW; ID.4; Heckantrieb;
                                                                                          KAGQ                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      265/50R19 106       YBK; 11A; 24D; 27B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          27H; 57F; KAGP;         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          KAGQ                    74P; 76B; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 53790*01, Korr. 01




                         3C           e1*2001/116*0307*.. 110 - 206 235/40R19 96          11A; 241; 246; 26B;     VW Passat Alltrack
                                                                                          26N; 27F                (B8) ab Mj.2014;
                                                                      245/35R19 95        11A; 241; 246; 248;     Allradantrieb;
                                                                                          26B; 26J; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/40R19 98        11A; 241; 246; 248;     12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                          26B; 26J; 27F           71K; 721; 725; 73C;
                                                                      255/35R19 96        11A; 241; 246; 248;     74A; 74P; 77E; 4BB;
                                                                                          26B; 26J; 27F           4CA
                         3C            e1*2001/116*0307*.. 81 - 206   235/40R19 96        11A; 24C; 244; 247;     ab
                                                                                          26B; 26N; 27F           e1*2001/116*0307*37;
                                                                      245/35R19 93Y       11A; 24C; 24D; 26B;     VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                                          26J; 27F                2014; nicht Passat
                                                                      245/40R19 94        11A; 24C; 24D; 26B;     Alltrack; inkl.
                                                                                          26J; 27F                Passat GTE; Kombi;
                                                                      255/35R19 96        11A; 24C; 24D; 26B;     Stufenheck;
                                                                                          26J; 27F                Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E; 4BB;
                                                                                                                  4CA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                     Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 14
                         Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
                         5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92          11A; 21P; 22B; 22H  mit R-Line; bis
                                      e1*2007/46*0487*..            245/40R19 94          11A; 21P; 22B; 22H  e1*2007/46*0487*14;
                                                                    255/40R19 96          11A; 21B; 21N; 22B; bis
                                                                                          22H                 e1*2001/116*0450*23;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P; 77E; 4CA
                         5N            e1*2001/116*0450*.., 85 - 180   255/45R19 100      11A; 24C; 24D; 27B; ab
                                       e1*2007/46*0487*..                                 27F                 e1*2001/116*0450*24;
                                                                       265/40R19 98       11A; 24C; 24D; 27B; ohne R-Line; ab
                                                                                          27F                 e1*2007/46*0487*15;
                                                                                                              nicht Allspace;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
§22 53790*01, Korr. 01




                                                                                                              74A; 74P; 77E; 4CA
                         5N            e1*2001/116*0450*.., 85 - 180   255/45R19 100      11A; 24J; 248; 27B; ab
                                       e1*2007/46*0487*..                                 27F                 e1*2001/116*0450*24;
                                                                       265/40R19 98       11A; 24C; 244; 247; mit R-Line; ab
                                                                                          27B; 27F            e1*2007/46*0487*15;
                                                                                                              nicht Allspace;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P; 77E; 4CA
                         5N            e1*2001/116*0450*.., 81 - 155   255/40R19 96       11A; 21P; 22B; 22F; ohne R-Line; bis
                                       e1*2007/46*0487*..                                 24C; 24D            e1*2007/46*0487*14;
                                                                                                              bis
                                                                                                              e1*2001/116*0450*23;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P; 77E; 4CA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                     Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 14
                         Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen    Auflagen
                         5N           e1*2001/116*0450*.. 110 - 180 255/45R19 100         11A; 24C; 24D; 27B;   ohne R-Line; ab
                                                                                          27F                   e1*2007/46*0487*15;
                                                                      265/40R19 98W       11A; 24C; 24D; 27B;   Allspace; ab
                                                                                          27F                   e1*2001/116*0450*31;
                                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                74A; 74P; 77E; 4CA
                         5N            e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 255/45R19 100        11A;   24J; 248; 27B; mit R-Line; Allspace;
                                                                                          27F                   ab
                                                                      265/40R19 98        11A;   24C; 24M; 27B; e1*2001/116*0450*31;
                                                                                          27F                   Allradantrieb;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                74A; 74P; 77E; 4CA

                         Verkaufsbezeichnung:
§22 53790*01, Korr. 01




                                                  VW PHAETON
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         3d           DE*2007/46*0452*.., 165 - 331 255/40R19 100         CF2; 11A; 22B; 24D;     nur Fz bis 250km/h;
                         3D           e1*2007/46*0452*..                                  530; 57F; KAGP;         nicht V10 Diesel;
                                       e1*2001/116*0189*..,                               KAGQ; KAHR              10B; 11B; 11G; 11H;
                                       e1*98/14*0189*..       177     255/40R19 100       CF2; 11A; 22B; 24D;     12A; 51A; 533; 573;
                                                                                          57F; KAGP; KAGQ;        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          KAHR                    73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                      275/35R19 100       Frontantrieb; 11A;      77E; 4AT; 4AU; 4B3
                                                                                          22B; 24D; 57F; 68S;
                                                                                          KAGP; KAGQ;
                                                                                          KAHR
                                                                      285/35R19 99        Frontantrieb; 11A;
                                                                                          22B; 22F; 24D; 57F;
                                                                                          68G; KAGP; KAGQ;
                                                                                          KAHR


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                     Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 5 von 14
                               Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                               lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§22 53790*01, Korr. 01




                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbre ite
                              des Reifens) herzustellen.
                         241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 14
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 53790*01, Korr. 01




                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 14
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
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                              werden.
                         4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                              km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                              Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                         533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                              250 km/h nicht zulässig.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 8 von 14
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          255/40R19
                                             Hinterachse:                          285/35R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53790*01, Korr. 01




                         68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/40R19
                                             Hinterachse:                          275/35R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beac hten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 9 von 14
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        255/40R19
                                             Hinterachse:                        255/40R19
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         KAGP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 25
                         KAGQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 35
§22 53790*01, Korr. 01




                         KAHR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 45
                         YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/55R19
                                             Hinterachse:                          265/50R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/50R19
                                             Hinterachse:                          265/45R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                     Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 10 von 14


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      VW
                                Fahrzeugtyp:     3C
                                Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0307*..
                                Handelsbez.:     PASSAT

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 400              y = 300                  VA
                                      26P                     x = 370              y = 250                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 400        y = 300            15                VA
                                      26N                  x = 400        y = 300             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 400            30                HA
                                      27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                     Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 11 von 14

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      VW
                                Fahrzeugtyp:     E2
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00004*..
                                Handelsbez.:     ID.4, ID.5

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 330              y = 320                  VA
                                      26P                     x = 280              y = 270                  VA
                                      27B                     x = 320              y = 390                  HA
                                      27I                     x = 270              y = 340                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 330        y = 320            25                VA
                                      26N                  x = 330        y = 320             8                VA
                                      27F                  x = 320        y = 390            25                HA
                                      27H                  x = 320        y = 390             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                     Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 12 von 14

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      VW
                                Fahrzeugtyp:     5N
                                Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0450*..
                                Handelsbez.:     TIGUAN

                                Variante(n):     ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      27B                     x = 300              y = 330                  HA
                                      27I                     x = 250              y = 280                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 300        y = 330             8                HA
                                      27F                  x = 300        y = 330            30                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                     Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 13 von 14

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      VW
                                Fahrzeugtyp:     3H
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1725*..
                                Handelsbez.:     ARTEON

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 220              y = 230                  VA
                                      26P                     x = 170              y = 180                  VA
                                      27B                     x = 270              y = 290                  HA
                                      27I                     x = 220              y = 240                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 220        y = 230            25                VA
                                      26N                  x = 220        y = 230             8                VA
                                      27F                  x = 270        y = 290            25                HA
                                      27H                  x = 270        y = 290             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 4 VW                                                     Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      VW
                                Fahrzeugtyp:     5N
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0487*..
                                Handelsbez.:     TIGUAN

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      27B                     x = 300              y = 330                  HA
                                      27I                     x = 250              y = 280                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 300        y = 330             8                HA
                                      27F                  x = 300        y = 330            30                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.