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							                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                      Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                         Fahrzeughersteller              AUDI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT9N8BA35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      750      2284    12/21
                         AAT9N8BA35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2199    12/21
                         AAT9N8GP35D571          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2199    12/21
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 53790*01, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse          zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    35 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    25 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    45

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGP, KAGQ, KAHR
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : D2; FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                                      140 Nm für Typ : F3; GA; GY
                          Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 255/30R19 91              11A; 22F; 22L; 24D;      Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                              57F; 671; 673;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              KAGQ; KAHR               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76B; 77E




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 265/30R19 89           11A; 22F; 22L; 22Q;     Sportback (4-türig);
                         8PA          e1*2001/116*0418*..                                 24D; 57F; 68X;          Schrägheck 2-türig;
                         8PB          e13*2007/46*1082*..                                 KAGQ; KAHR              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          66 - 147 255/30R19 91           11A; 22F; 22L; 22Q;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          24D; 57F; 585; 671;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          KAGQ; KAHR              74A; 74P; 76B; 77E
                                                                      265/30R19 89Y       11A; 22F; 22L; 22Q;
                                                                                          24D; 57F; 68X;
                                                                                          KAGQ; KAHR

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
                         4F           e1*2001/116*0254*.. 320    265/35R19                11A; 21P; 22H; 22Q; Nur AUDI S6;
                                                                                          24J; 24M; 51G       Allradantrieb;
                                                                                                              Limousine u. Kombi;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 77E; 4BF
                         4F            e1*2001/116*0254*.. 89 - 140   265/30R19 93Y       11A; 22F; 24D; 5HA; Limousine u. Kombi;
§22 53790*01, Korr. 01




                                                                                          57F; 68X; KAGP;     Front- u.
                                                                                          KAGQ; KAHR          Allradantrieb; Nicht
                                                            89 - 188 275/30R19 96         11A; 22F; 24D; 57F; Allroad Quattro;
                                                                                          68R; KAGP; KAGQ; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAHR                12A; 51A; 573; 71C;
                                                            89 - 257 255/35R19 96         11A; 22F; 24D; 57F; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          6CX; KAGP; KAGQ; 74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                          KAHR                4BF

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         D2           e1*93/81*0005*..   110 - 265 245/40R19 98           YDN; 11A; 22B; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          57F; KAGQ               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      255/40R19 96        CF2; 11A; 22B; 24M;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          57F; KAGQ               74P; 76B
                                                            110 - 309 245/40R19 98        YDN; 11A; 22B; 24M;
                                                                                          57F; KAGQ
                         4E            e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 255/40R19 100        CF2; 11A; 21B; 24J; nicht für gepanzerte
                                                                                          24M; KAGQ; KAHR     Fz;
                                                            154 - 331 255/40R19 100       CF2; 11A; 21B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          24M; KAGQ; KAHR     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 765; 4AT
                         4E            e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 98         YDN; 11A; 24M; 57F; nicht für gepanzerte
                                                                                          KAGQ; KAHR          Fz;
                                                                      255/40R19 100       CF2; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGQ; KAHR          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            154 - 331 255/40R19 100       CF2; 11A; 24M; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          KAGQ; KAHR          74P; 76B; 765; FKA;
                                                                                                              4AT




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 18
                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.. 200         245/35R19 93        11A; 21P; 22H; 22L;     bis
                                                                                          22Q; 24C; 24D           e1*2001/116*0369*16;
                                                                      255/35R19 92        11A; 21B; 22F; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                          22Q; 24C; 24D           Allradantrieb;
                                                                      265/30R19 93        11A; 21B; 22F; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          22Q; 24C; 24D           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E
                         8J            e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/35R19 93        11A; 21P; 22H; 22L;     bis
                                       e1*2001/116*0374*..                                22Q; 24C; 24D           e1*2001/116*0369*16;
                                                                      255/35R19 92        11A; 21B; 22F; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                          22Q; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      265/30R19 93        11A; 21B; 22F; 22L;     12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                          22Q; 24C; 24D           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 235/35R19 87Y          11A; 241; 246; 248;     Cabrio; Limousine;
                                                                                          26B; 26N; 27F           Allradantrieb;
§22 53790*01, Korr. 01




                                                            77 - 228 245/35R19 89         11A; 24C; 244; 247;     Frontantrieb;
                                                                                          26B; 26J; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            206 - 228 235/35R19 91        11A; 241; 246; 248;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          26B; 26N; 27F           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                         GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 228 235/35R19 91     11A; 241; 246; 247;  A3 Sportback; A3
                                                                                    26B; 26J; 27F        Limousine; S3
                                                                   255/30R19 91     11A; 24C; 24M; 26B; Limousine; S3
                                                                                    26J; 27F             Sportback; A3 TFSI e
                                                                                                         Sportback; A3 g-tron
                                                                                                         Sportback; nicht A3
                                                                                                         allstreet;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E; 84W




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 18
                         Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 265/30R19 93Y          11A; 22F; 24D; 5HA;     Limousine u. Kombi;
                         4F1          e13*2007/46*1080*..                                 57F; 68X; KAGP;         Front- u.
                                                                                          KAGQ; KAHR              Allradantrieb; Nicht
                                                            89 - 188 275/30R19 96         11A; 22F; 24D; 57F;     Allroad Quattro;
                                                                                          68R; KAGP; KAGQ;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAHR                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                            89 - 257 255/35R19 96         11A; 22F; 24D; 57F;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          6CX; KAGP; KAGQ;        74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                          KAHR                    4BF

                         Verkaufsbezeichnung:     A8 / S8
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         D2           e1*98/14*0005*..    110 - 265 245/40R19 98          YDN; 11A; 22B; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          57F; KAGQ               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      255/40R19 96        CF2; 11A; 22B; 24M;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          57F; KAGQ               74P; 76B
                                                            110 - 309 245/40R19 98        YDN; 11A; 22B; 24M;
                                                                                          57F; KAGQ

                         Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
§22 53790*01, Korr. 01




                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GA           e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 235/35R19       91      11A; 24C; 244; 247      Allradantrieb;
                                                                  235/40R19       92      11A; 24C; 244; 247      Frontantrieb;
                                                                  245/35R19       89      11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  245/40R19       94      11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  255/30R19       91      11A; 24C; 24D           721; 725; 73C; 74A;
                                                                  255/35R19       92      11A; 24C; 24D           74P; 77E
                         GA           e1*2007/46*1552*.. 221      235/40R19       92      11A; 24J; 24M; 26B;     SQ2;
                                                                                          27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/35R19 93        11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          26B; 27B; 27H           721; 725; 73C; 74A;
                                                                      245/40R19 94        11A; 24C; 244; 247;     74P; 77E
                                                                                          26B; 27B; 27H

                         Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                         F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 255/45R19 100    11A; 24J; 244; 26P;           Q3; Allradantrieb;
                                                                                    27H; 27I                      Frontantrieb; inkl.
                                                                   265/40R19 98     11A; 24C; 244; 26B;           Hybrid;
                                                                                    26N; 27B; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   265/45R19 102    11A; 24C; 244; 26B;           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                    26N; 27B; 27H                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                   275/40R19 101    11A; 24C; 244; 247;           74A; 74P
                                                                                    26B; 26N; 27B; 27H




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 5 von 18
                         Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 265/45R19 102      YCX; 11A; 24M; 57F;     Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                                      KAGP; KAGQ;             Sportback e-tron; Q4
                                                                                      KAHR                    50 e-tron; Q4 50
                                                                   265/50R19 106      YBK; 11A; 24M; 57F;     Sportback e-tron; Q4
                                                                                      KAGP; KAGQ;             45 e-tron; Q4 45
                                                                                      KAHR                    Sportback e-tron;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 75I; 76B; 77E
                         FZ            e1*2018/858*00006*.. 70        265/45R19 102       YCX; 11A; 24M; 57F; Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                                          KAGP; KAGQ;         Sportback e-tron;
                                                                                          KAHR                Heckantrieb;
                                                                      265/50R19 106       YBK; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGP; KAGQ;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          KAHR                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 76B; 77E
§22 53790*01, Korr. 01




                         Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B;             ab
                                                                                  26N; 27H; 27U                   e1*2001/116*0369*17;
                                                                    235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;             Allradantrieb;
                                                                                  26J; 27H; 27V                   Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                    245/35R19 89  11A; 241; 244; 246;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26B; 26J; 27H; 27V              12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                    255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246;             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                  247; 26B; 26N; 27F;             74A; 74P; 77E
                                                                                  27V
                                                                    255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246;
                                                                                  247; 26B; 26J; 27F;
                                                                                  27V; KAHR
                                                                    265/30R19 89  11A; 241; 244; 246;
                                                                                  247; 26B; 26J; 27F;
                                                                                  27V
                                                                    265/30R19 93Y 11A; 241; 244; 246;
                                                                                  247; 26B; 26J; 27F;
                                                                                  27V
                                                                    265/35R19 94Y 11A; 241; 244; 246;
                                                                                  247; 26B; 26J; 27F;
                                                                                  27V


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 6 von 18
                               Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                               es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                               wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
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                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                              Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
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                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 8 von 18
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beacht ung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 53790*01, Korr. 01




                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                               werden.
                         4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53790*01, Korr. 01




                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          225/35R19
                                             Hinterachse:                          255/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1300kg.
                         671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          235/35R19
                                             Hinterachse:                          255/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          225/35R19
                                             Hinterachse:                          255/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/35R19
                                             Hinterachse:                          275/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsäc hlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 53790*01, Korr. 01




                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         235/35R19
                                             Hinterachse:                         265/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        255/35R19
                                             Hinterachse:                        255/35R19.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 11 von 18
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 53790*01, Korr. 01




                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
                              nicht zulässig.
                         CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        255/40R19
                                              Hinterachse:                        255/40R19
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                              sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                              Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                         KAGP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 25
                         KAGQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         KAHR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 45
                         YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
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                                             Vorderachse:                          245/55R19
                                             Hinterachse:                          265/50R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tats ächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/50R19
                                             Hinterachse:                          265/45R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 53790*01, Korr. 01




                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        245/40R19
                                             Hinterachse:                        245/40R19.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     F3
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
                                Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 250                  VA
                                      27B                     x = 250              y = 300                  HA
                                      27I                     x = 200              y = 250                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 14 von 18

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     8V
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0607*..
                                Handelsbez.:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron

                                Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26P                      x = 350              y = 250                 VA
                                      26B                      x = 400              y = 300                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                           von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                                      26N                   x = 400        y = 400            8                VA
                                      26J                   x = 400        y = 400           20                VA
                                      27H                   x = 350        y = 350            8                HA
                                      27F                   x = 350        y = 350           20                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                                Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 255                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                                      27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 16 von 18

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GA
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1552*..
                                Handelsbez.:     Q2, SQ2

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 210              y = 230                  VA
                                      26P                     x = 260              y = 280                  VA
                                      27B                     x = 230              y = 210                  HA
                                      27I                     x = 280              y = 260                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 260        y = 280             8                VA
                                      27F                  x = 280        y = 260            20                HA
                                      27H                  x = 280        y = 260             8                HA
                                      26J                  x = 260        y = 280            15                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 17 von 18

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                                Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 255                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                                      27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 13 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 18 von 18

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:     AUDI
                                Fahrzeugtyp:    8J
                                Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                                Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                                Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                          Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 350              y = 290                  VA
                                      26P                     x = 330              y = 240                  VA
                                      27U                      y = 40              y = 140                  HA
                                      27V                      y = 40              y = 140                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                          Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                                      26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                                      27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                                      27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.